Haben Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO für das laufende Jahr erledigt? Dann können Sie auf rechtsanwalt-fortbildung.net ab jetzt mit nur wenigen Klicks ein Schreiben generieren, mit welchem Sie Ihre Fortbildungsnachweise bequem an Ihre RAK senden können. Das Schreiben enthält dabei alle wichtigen Daten, die Ihre Rechtsanwaltskammer von Ihnen benötigt. Außerdem erstellen wir für Sie eine Liste aller absolvierten Fachanwaltskurse.

Und so gehts:

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