Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Medizinrecht" (7,5 FAO-Stunden)
Modul 1: Freund oder Feind? Anwaltlicher Umgang mit Sachverständigen im Arzthaftungsprozess
Mittwoch 15.07.2026, 09:00 Uhr –13:15 Uhr
Dozent: Dr. jur. Tim Neelmeier, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe
Seminarinhalt:
Angesichts der überragenden Bedeutung ärztlicher Sachverständiger im Arzthaftungsprozess setzt sich die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung mit dem Spannungsfeld zwischen berechtigter anwaltlicher Interessenvertretung und fachlicher Unabhängigkeit der Sachverständigen auseinander. Wie kann in der Praxis sinnvoll auf den Beweisbeschluss der Kammer Einfluss genommen werden, insbesondere zur Vorbereitung der Sachverständigenauswahl gemäß § 404 Abs. 2 ZPO oder bei der Vorgabe der Anknüpfungstatsachen gemäß § 404a Abs. 3 ZPO? Wie weit reicht der oft zitierte „Grundsatz der fachgleichen Begutachtung“ überhaupt und wie lässt sich das Fragerecht der Parteien möglichst effektiv zur Geltung bringen? Wann besteht ein Recht auf „Schriftsatznachlass“ nach dem Beweistermin? Unter welchen Umständen hat ein Ablehnungsantrag gegen Sachverständige ausnahmsweise Aussicht auf Erfolg?
Da viele OLG-Senate die Sachverständigen zur Berufungsverhandlung erneut laden, lohnen sich nähere Überlegungen zum anwaltlichen Umgang mit Sachverständigen in rechtlicher und praktischer Hinsicht doppelt.
Modul 2: Die Fehlertypen im Arzthaftungsprozess
Mittwoch, 15.07.2026, 13:45 Uhr – 16:30 Uhr
Dozent: Jürgen Rieger, Vors. Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Seminarinhalt:
Fehler bei der ärztlichen Heilbehandlung lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen. Deren Unterscheidung hat im Arzthaftungsprozess oft eine große Bedeutung. So kann die zutreffende Differenzierung im Hinblick auf den Nachweis der Kausalität eines Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden entscheidend sein. Immer wieder bestehen aber erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Fehlertypen. Dies betrifft vor allem die Abgrenzung zwischen Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler sowie zwischen Befunderhebungsfehler und Fehler der therapeutischen Information.
Das Seminar befasst sich mit den einzelnen Fehlertypen im Arzthaftungsrecht und deren Abgrenzung unter Berücksichtigung praktischer Fälle und der aktuellen Rechtsprechung.
Modul 3: Der fieberhafte Infekt in der allgemeinmedizinischen Praxis
Mittwoch 15.07.2026, 17:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Seminarinhalt:
Der fieberhafte Infekt ist der häufigste Grund für Vorstellungen in der allgemeinmedizinischen Praxis.
Der Vortrag befasst sich mit der medizinischen Frage, welche Differentialdiagnosen dafür in Betracht kommen und welche Untersuchungen erforderlich sind, um die erforderliche Abgrenzung zwischen „harmlos“ und „akut interventionsbedürtig“ korrekt vornehmen zu können
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