Fachanwalt Strafrecht werden 2026: Voraussetzungen, Verdienst und Fortbildungspflicht

Der Fachanwaltstitel Strafrecht ist einer der renommiertesten der 24 nach der Fachanwaltsordnung (FAO) anerkannten Spezialisierungen – und einer der anspruchsvollsten. Er setzt neben dem Lehrgang vor allem eine hohe Zahl an Hauptverhandlungen voraus, die kaum durch Büroarbeit zu ersetzen sind. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Anforderungen die FAO konkret stellt, was die Spezialisierung wirtschaftlich bringt – und wo sie ehrlich betrachtet ihre Grenzen hat.


Strafrecht: Markt und Nachfrage

Mit 4.040 zugelassenen Fachanwälten für Strafrecht (BRAK, Stand 01.01.2025) gehört dieses Gebiet zu den mittelgroßen Fachanwaltschaften in Deutschland. Zum Vergleich: Arbeitsrecht kommt auf über 11.000, Familienrecht auf knapp 8.800 Titelträger. Strafrecht hat damit deutlich weniger Wettbewerb als die großen Massengebiete – was für eine gute Positionierung spricht.

Die Nachfragebasis ist strukturell stabil: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS 2024) verzeichnet bundesweit 5,83 Millionen registrierte Straftaten. Die Gewaltkriminalität stieg 2024 auf 217.277 Fälle (+1,5 % gegenüber 2023) – ein Langzeittrend, der sich auf die Mandatslage in der Strafverteidigung auswirkt. Hinzu kommt ein wachsendes Segment: Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensstrafrecht generieren zunehmend komplexe und honorarstarke Mandate, die mit dem klassischen Bild des Strafverteidigers wenig gemein haben.

Der Fachanwaltstitel ist in diesem Bereich ein echtes Differenzierungsmerkmal. Mandanten, die in einem ernsthaften Strafverfahren stecken – ob als Beschuldigter, Nebenkläger oder Unternehmen im Fokus einer Wirtschaftsermittlung – wählen ihren Anwalt mit besonderer Sorgfalt. Der Fachanwaltstitel signalisiert nachgewiesene Erfahrung vor Gericht, die gerade Nicht-Fachleute nicht anders einschätzen können.

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Nachfragebasis – Was das Kriminalitätsgeschehen für Strafrechtler bedeutet

5,83 Millionen Straftaten im Jahr 2024 (PKS 2024, BKA) sind keine abstrakte Zahl. Dahinter steht für Strafverteidiger und -rechtler ein breites Mandatsspektrum: Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelverfahren, Verkehrsstrafrecht, Betrug und Wirtschaftskriminalität, Jugendstrafsachen. Hinzu kommen Strafverfahren, die durch Digitalisierung und regulatorischen Druck neu entstehen – Cyberkriminalität, Compliance-Verstöße, Steuerstrafrecht.

Für Rechtsanwälte mit strafrechtlicher Spezialisierung ergeben sich dabei zwei strukturell unterschiedliche Mandate: erstens die klassische Strafverteidigung (Privatmandate sowie Pflichtverteidigung nach § 141 StPO), zweitens das deutlich honorarstärkere Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht, in dem Tagessätze und Stundenhonorare deutlich über dem RVG liegen. Wer Fachanwalt Strafrecht werden will, sollte sich frühzeitig überlegen, in welchem dieser Segmente er langfristig tätig sein möchte – das beeinflusst sowohl die Auswahl des Lehrgangsanbieters als auch den Aufbau der Fallliste.


Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel Strafrecht

Die Anforderungen ergeben sich aus den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO). Nach der FAO-Reform, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, gelten folgende Bedingungen:

  1. Dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt – mindestens 3 Jahre aktive Zulassung innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
  1. Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden, Leistungskontrollen nicht eingerechnet. Seit der FAO-Reform 2025 haben Anbieter etwas mehr Gestaltungsspielraum bei der zeitlichen Verteilung; die Mindeststundenzahl bleibt jedoch verbindlich.
  1. Leistungskontrollen – mindestens 3 Aufsichtsarbeiten (§ 4a FAO), Gesamtdauer mind. 15 Zeitstunden. Die Klausuren sind Bestandteil des Lehrgangs, nicht separat zu absolvieren.
  1. Praktische Erfahrungen (§ 5f FAO)– 60 strafrechtliche Fälle innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung (nach FAO-Reform 2025 verlängerter Zeitraum, vorher: 3 Jahre). Davon müssen 40 Hauptverhandlungstage nachgewiesen werden, von denen mindestens 30 vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben. Details dazu im nächsten Abschnitt.
  1. Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45–60 Minuten vor dem Fachausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer. In der Praxis wird es oft nicht abgefordert, wenn Lehrgangszeugnis und Fallliste überzeugend sind. Beim Fachanwalt Strafrecht wird es aber häufiger eingesetzt als in rein zivilrechtlichen Gebieten.

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Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?

Der Lehrgang folgt den Wissensbereichen, die die FAO für das Fachgebiet Strafrecht in § 13 vorschreibt. Die Inhalte umfassen typischerweise:

  • Strafprozessrecht (StPO) – Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittel, Beweisrecht, Vollstreckung
  • Materielles Strafrecht (Allgemeiner Teil) – Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Täterschaft und Teilnahme, Irrtumslehre
  • Kerndelikte des Besonderen Teils – Tötungsdelikte, Körperverletzung, Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht – BtMG, Besitz, Handel, Besonderheiten der Strafzumessung
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, § 370 AO
  • Verkehrsstrafrecht – §§ 315c, 316 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnis zum OWiG
  • Jugendstrafrecht – JGG, Besonderheiten des Verfahrens und der Rechtsfolgen
  • Berufsrecht und Strafverteidigung – Schweigepflicht, Interessenkonflikte, Pflichtverteidigung nach § 141 StPO

Klausurthemen stammen aus dem gesamten Spektrum; Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht sind erfahrungsgemäß prüfungsrelevante Schwerpunkte. Der Lehrgang ist anspruchsvoller als in rein zivilrechtlichen Gebieten – schon allein wegen der Bandbreite des Strafrechts.


Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?

Das ist bei Strafrecht die entscheidende Hürde: 60 Fälle sind nicht das Problem – wer im Strafrecht tätig ist, sammelt diese Zahl in der Regel. Das eigentliche Nadelöhr sind die 40 Hauptverhandlungstage, von denen mindestens 30 vor dem Schöffengericht (§ 28 GVG) oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben müssen.

Für die Fallliste werden folgende Fälle anerkannt:

  • Strafverteidigung in Verfahren nach StPO (Ermittlungs- und Hauptverfahren)
  • Vertretung als Nebenklägervertreter
  • Beratung und Vertretung in Steuerstraf- und Bußgeldsachen
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Mandate (Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte)
  • Verfahren nach dem JGG (Jugendstrafrecht)
  • Verfahren nach dem BtMG
  • Berufungs- und Revisionsverfahren (zählen als eigene HV-Tage)
  • Wiederaufnahmeverfahren

Zu beachten: Amtsgerichtliche Verfahren ohne Schöffen (Strafrichter nach § 25 GVG) zählen nicht für die 30 qualifizierten HV-Tage. Wer hauptsächlich Bußgeldsachen oder einfache Diebstahlsverfahren am Amtsgericht führt, muss gezielt Verfahren vor dem Schöffengericht einplanen.

Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an laufend und vermerken Sie dabei Gericht, Spruchkörper und Verhandlungsdatum exakt. Rückwirkende Dokumentation ist fehleranfällig und kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen – gerade bei den Hauptverhandlungstagen ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend.

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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Strafrecht? Markt und Verdienst

Fachanwalt Strafrecht vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt

KennzahlFachanwaltOhne Spezialisierung
Honorarumsatz (Median)268.000 €167.000 €
Persönlicher Gewinn (Median)136.000 €79.000 €
Überschuss pro Arbeitsstunde60 €34 €

Quelle: STAR-Report 2025, Soldan Institut (gilt für Fachanwälte aller Gebiete)

Die 72-%-Gewinnprämie gilt für Fachanwälte generell – und für Strafrecht ist die Einordnung differenzierter als bei Gebieten wie Steuer- oder Arbeitsrecht. Hier ist ehrliche Einschätzung wichtig:

Starke wirtschaftliche Argumente für den Titel: Im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht ist der Fachanwaltstitel ein klares Mandatssignal. Unternehmen, die einen Compliance-Beauftragten beraten oder in einem Ermittlungsverfahren stecken, achten gezielt auf nachgewiesene Expertise. Stundensätze von 300–500 € sind dort keine Ausnahme. Auch die Mandantenakquise über Empfehlungen und Netzwerke (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) wird durch den Titel erleichtert.

Ehrliche Einschränkungen: Das Volumen der Pflichtverteidigung nach RVG ist gedeckelt – hier steigert der Fachanwaltstitel den Stundensatz nicht automatisch. Wer überwiegend von Pflichtverteidigermandaten lebt, wird mit dem Titel allein keinen starken Umsatzsprung erleben. Strafrecht ist außerdem zeitintensiv: Hauptverhandlungen sind schlecht planbar, Mandanten melden sich oft in Krisensituationen spät abends. Das Gebiet ist für eine skalierbare Kanzleistruktur strukturell schwieriger als etwa Arbeits- oder Mietrecht.

Der wirtschaftliche Hebel des Fachanwaltstitels Strafrecht entfaltet sich vor allem dann, wenn Sie gezielt Wirtschaftsstrafrecht, Cyberkriminalität oder Compliance-Mandate aufbauen – diese Segmente wachsen und sind honorarstark.


Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Strafrecht

Als Fachanwalt Strafrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.

Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium (mit Lernerfolgskontrolle) erbracht werden. Das erleichtert die Planung erheblich, gerade wenn Hauptverhandlungszeiten die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erschweren.

Bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher frühzeitig – im Strafrecht sind die Themen (neue Rechtsprechung zu BGH, EGMR, aktuelle Reformen wie das JGG oder das Wirtschaftsstrafrecht) ohnehin fortlaufend relevant.

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Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Strafrecht zu werden?

Ja – wenn Sie ernsthaft und dauerhaft im Strafrecht tätig sind, und vor allem wenn Sie sich im wirtschaftsstrafrechtlichen oder compliance-nahen Segment positionieren möchten. Der Fachanwaltstitel Strafrecht ist kein reines Kanzleischild: Er dokumentiert nachgewiesene Hauptverhandlungspraxis, die Mandanten im Ernstfall einfordern.

Entscheidend ist aber: Die Anforderung von 40 Hauptverhandlungstagen – davon 30 vor dem Schöffengericht oder höher – ist keine Verwaltungsübung, sondern setzt echte Gerichtspraxis voraus. Wer erst mit dem Titel anfangen will, strafrechtliche Mandate zu führen, hat den falschen Ausgangspunkt. Umgekehrt gilt: Wer die Praxis hat, ist den formalen Anforderungen ohnehin sehr nah.

Wer überwiegend Pflichtverteidigung nach RVG betreibt und keine Pläne hat, ins Wirtschaftsstrafrecht zu expandieren, sollte den wirtschaftlichen Aufwand für Lehrgang und Zulassungsantrag realistisch kalkulieren.

Nächster Schritt: Prüfen Sie zunächst Ihre Fallliste – insbesondere die Hauptverhandlungstage vor Schöffengericht. Wenn die Zahlen stimmen, ist der Lehrgang der unkritische Teil des Weges.

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Vergleichen Sie den Fachanwalt Strafrecht gerne mit anderen Fachanwaltstiteln. Eine Übersicht zu den Fachanwaltstitel mit Links zu ausführlichen Artikeln zu allen Fachanwaltschaften finden sie in unserem Leitartikel: „Fachanwalt werden“.


Häufige Fragen zum Fachanwalt Strafrecht

Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Strafrecht? Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden (Leistungskontrollen nicht eingerechnet) und wird von verschiedenen Anbietern bundesweit angeboten. Je nach Anbieter ist er auf Blockveranstaltungen oder wochenweise Präsenztage verteilt; viele Anbieter haben mittlerweile auch hybride oder Online-Formate. Realistisch sollten Sie 12–18 Monate für Lehrgang und Prüfungsvorbereitung einplanen.

Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Strafrecht? Sie benötigen 60 strafrechtliche Fälle aus den letzten 5 Jahren (nach FAO-Reform 2025). Das allein ist in der Regel lösbar. Die eigentliche Hürde sind die 40 Hauptverhandlungstage, davon mindestens 30 vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht. Verfahren, die nur am Amtsgericht vor dem Strafrichter (ohne Schöffen) enden, zählen für diese 30 qualifizierten Tage nicht.

Was kostet der Fachanwaltslehrgang Strafrecht? Die Lehrgangsgebühren liegen je nach Anbieter zwischen ca. 2.500 € und 4.500 €. Hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten bei Präsenzformaten sowie die Antragsgebühr bei der Rechtsanwaltskammer (je nach RAK 300–600 €). Gesamtkosten von 3.500–6.000 € sind realistisch. Die Kosten sind als Fortbildungsaufwand steuerlich absetzbar.

Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen? Ja, Sie können bis zu drei Fachanwaltstitel gleichzeitig führen (§ 43c Abs. 1 BRAO). Im strafrechtlichen Kontext bieten sich Kombinationen an, die thematisch naheliegen – etwa Strafrecht und Steuerrecht (für Steuerstrafrecht-Mandate) oder Strafrecht und Handels-/Gesellschaftsrecht (für Wirtschaftsstrafrecht). Beide Kombinationen sind in der Praxis gut etabliert.

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