Willkommen auf dem Blog von rechtsanwalt-fortbildung.net

Auf diesem Blog finden Sie aktuelle Informationen Rund um die Themen Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO und Fachanwaltslehrgänge. Möchten Sie direkt Fortbildungen und Lehrgänge finden und buchen? Hier gelangen Sie direkt auf unser Portal:

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Eine Übersicht mit Artikeln zu allen Rechtsgebieten in denen es Fachanwaltschaften gibt finden Sie hier.

Wir wünschen viel Spaß auf rechtsanwalt-fortbildung.net

Selbststudium – Bescheinigung in 10 Minuten erhalten!

Auch in diesem Jahr bieten wir von rechtsanwalt-fortbildung.net zusammen mit unseren Partnern – Ihnen wieder Fortbildungen im Selbststudium nach § 15 IV FAO zu Sonderkonditionen an.

Zu einem besonders attraktiven Preis erhalten Sie hier Fortbildungspakete:

  • 5 Stunden Fortbildung für 119 € zzgl. USt. und
  • 2,5 Stunden für 69 € zzgl. USt.

Zahlen Sie Ihren Kurs direkt Online z.B. per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung , so erhalten Sie Ihr Ergebnis und Zertifikat spätestens 10 Minuten nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests. Sollte es mal nicht direkt klappen können Sie den Test beliebig oft wiederholen.

Den Multiple-Choice-Test können Sie uns auch als PDF-Datei ausgefüllt senden. Wir korrigieren ihn in der Regel innerhalb von 24 Stunden und meist deutlich schneller.

Natürlich können Sie auch per Rechnung zahlen. Sie erhalten Ihr Zertifikat dann nach Zahlungseingang bei uns. Die Bescheinigung wird auf den Tag ausgestellt an dem Sie den Multiple – Choice – Test erfolgreich absolviert haben.

Beispiel: Sie senden den Test am 31.12.2024 an uns und überweisen den Seminarbeitrag per normaler Banküberweisung, dann erhalten Sie das Zertifikat mit Datum 31.12.2024, sobald der erfolgreiche Test korrigiert und die Zahlung bei uns eingegangen ist.

Rechtsgebiete

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Kurse in den verfügbaren Rechtsgebieten, die Ihnen nicht nur wertvolle Einblicke, sondern auch konkrete Anwendungsbeispiele für die anwaltliche Praxis bieten:

Arbeitsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Urlaubsansprüche in der aktuellen Rechtsprechung des BAG 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Bau- und Architektenrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Erbrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Familienrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Familienrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Familienrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Gewerblicher Rechtsschutz

Update Gew. Rechtsschutz 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Gew. Rechtsschutz 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 2,5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

IT-Recht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im IT-Recht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im IT-Recht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung des BGH und BAG im Insolvenzrecht 2024
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Aktuelle Rechtsprechung des BGH und BAG im Insolvenzrecht 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Medizinrecht

Update Medizinrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Medizinrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 2,5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Miet- und WEG-Recht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Sozialrecht

Update Sozialrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Sozialrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Steuerrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Strafrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Einziehung – Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Strafsachen – 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Verkehrsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Verwaltungsrecht

Update Verwaltungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Verwaltungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Versicherungsrecht

Update Versicherungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Versichrungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Viel Erfolg beim Selbststudium wünscht

Ihr Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

BGH: Lektüre von Fachzeitschriften genügt nicht als Fortbildung für Fachanwälte

Selbststudium ohne Nachweis führt zum Verlust des Fachanwaltstitels

Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung, die klarstellt, dass das bloße Lesen von Fachzeitschriften nicht ausreicht, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen. Diese Klarstellung betraf einen Steuerrechtler, dem der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ entzogen wurde, weil er seine Fortbildungsstunden nicht ausreichend nachgewiesen hatte.

In dem Urteil (Beschl. v. 30.08.2024, AnwZ (Brfg) 18/24) betont der BGH, dass Fachanwälte, die sich auf Selbststudium berufen, einen entsprechenden Nachweis über ihre Fortbildung erbringen müssen. Der klagende Anwalt, der seit 1990 Fachanwalt für Steuerrecht war, hatte seinen Titel im Jahr 2023 verloren, weil er seine Fortbildungspflicht nach den §§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, 15, 25 FAO nicht erfüllt hatte. Sein Versuch, die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs anzufechten, blieb erfolglos, da der BGH die Zulassung der Berufung ablehnte und keine grundsätzliche Bedeutung des Falles sah.

Streitpunkt: Umfang der nachzuweisenden Fortbildungsstunden

Der Kläger war der Meinung, dass statt der geforderten 15 Stunden nur 10 Stunden Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssten. Er argumentierte, dass fünf weitere Stunden durch das Lesen von Fachzeitschriften abgedeckt werden könnten. Zudem meinte er, dass das Lesen von Fachzeitschriften für Anwälte selbstverständlich sei und dies einfach mitgeteilt werden könne, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen.

Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Auffassung nicht den Regelungen entspreche. Zwar erlaubt § 15 Abs. 4 FAO, bis zu fünf Stunden im Selbststudium zu absolvieren, jedoch sei auch dafür ein Leistungsnachweis erforderlich, etwa durch eine Online-Fortbildung mit anschließender Prüfung. Das einfache Lesen von Fachzeitschriften genügt demnach nicht.

Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt verhältnismäßig

Der Kläger führte zudem an, dass der Entzug seines Fachanwaltstitels unverhältnismäßig sei und mildere Maßnahmen, wie eine Rüge oder ein zeitweiliges Verbot der Titelführung, angemessener gewesen wären. Der BGH wies auch diese Argumentation zurück und erklärte, dass die bestehenden Regelungen bereits genügend Spielraum bieten, um individuelle Fälle angemessen zu behandeln. In diesem Fall habe der Kläger jedoch in drei aufeinanderfolgenden Jahren seine Fortbildungspflichten nicht erfüllt, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen worden sei.

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an Fachanwälte in Bezug auf ihre Fortbildungspflicht und macht deutlich, dass das Lesen von Fachliteratur allein nicht als ausreichender Nachweis gilt. Der Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt daher in solchen Fällen eine verhältnismäßige Maßnahme.

Selbststudium auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net

Auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net achten wir stets darauf, dass alle Fortbildungen im Selbststudium den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) entsprechen. Finden Sie bei uns fachlich hochwertige Fortbildungen im Selbststudium: 5 Stunden Selbststudium für nur ab 99 € oder 2,5 Stunden für ab 59 €. Alle unsere Selbststudienangebote beinhalten den erforderlichen Leistungsnachweis.

Wie Ihnen die Fachanwaltsfortbildung bei der Mandantengewinnung helfen kann

In der dynamischen und zunehmend spezialisierten Welt der Rechtsberatung ist es für Anwälte unerlässlich, sich kontinuierlich weiterzubilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine der effektivsten Methoden, dies zu tun, ist die Fachanwaltsfortbildung. Sie dient nicht nur der Vertiefung und Aktualisierung des eigenen Fachwissens, sondern kann auch ein wertvolles Instrument zur Gewinnung neuer Mandanten sein. In diesem Artikel beleuchten wir, wie die Fachanwaltsfortbildung Ihnen dabei helfen kann, Ihre Kanzlei weiter auszubauen und neue Mandanten zu gewinnen.

Die Bedeutung der Spezialisierung im Rechtsmarkt

Der Rechtsmarkt ist in den letzten Jahren zunehmend spezialisierter geworden. Mandanten suchen nach Anwälten, die sich in ihrem spezifischen rechtlichen Problemfeld bestens auskennen. Allgemeinanwälte haben es zunehmend schwerer, sich in der Masse der Anbieter zu behaupten, während spezialisierte Fachanwälte häufig gezielt gesucht und beauftragt werden.

Ein Fachanwaltstitel signalisiert nicht nur umfassende Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern auch ein hohes Maß an praktischer Erfahrung. Für Mandanten bedeutet dies, dass sie sich auf die Kompetenz und das Fachwissen des Anwalts verlassen können. Dies schafft Vertrauen und kann ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Rechtsbeistands sein.

Fachanwaltsfortbildung als Qualitätsmerkmal

Eine kontinuierliche Fachanwaltsfortbildung stellt sicher, dass Sie als Anwalt stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in Ihrem Fachgebiet bleiben. Dies ist nicht nur aus rechtlicher Sicht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiges Verkaufsargument gegenüber potenziellen Mandanten.

Mandanten, die einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, erwarten nicht nur Fachwissen, sondern auch, dass dieser über aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Recht Bescheid weiß. Durch die regelmäßige Teilnahme an Fachanwaltsfortbildungen können Sie sicherstellen, dass Sie diese Erwartung erfüllen und somit Ihre Beratungsqualität auf höchstem Niveau halten.

Sichtbarkeit und Positionierung im Markt

Ein weiterer Vorteil der Fachanwaltsfortbildung ist die Möglichkeit, sich klar und deutlich im Markt zu positionieren. Ein Fachanwaltstitel ermöglicht es Ihnen, sich von der Konkurrenz abzuheben und Ihre Kanzlei als Spezialist in einem bestimmten Rechtsgebiet zu profilieren. Diese Spezialisierung kann gezielt in Marketingmaßnahmen eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit Ihrer Kanzlei zu erhöhen.

Durch den Einsatz von Fachanwaltsbezeichnungen in Ihrer Außendarstellung – sei es auf Ihrer Website, in Broschüren oder in Ihren Social-Media-Profilen – können Sie gezielt Mandanten ansprechen, die genau in Ihrem Spezialgebiet rechtliche Unterstützung benötigen. Ihre Spezialisierung wird so zu einem wesentlichen Teil Ihrer Markenidentität und hilft Ihnen, sich im Wettbewerb zu behaupten.

Aufbau eines Netzwerks und Empfehlungsmarketing

Die Teilnahme an Fachanwaltsfortbildungen bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu anderen Fachanwälten und Experten zu knüpfen. Diese Netzwerke können nicht nur für den fachlichen Austausch von Bedeutung sein, sondern auch für die Gewinnung neuer Mandanten.

Empfehlungsmarketing spielt im Rechtsmarkt eine entscheidende Rolle. Oftmals sind es andere Anwälte oder Experten, die Mandanten an spezialisierte Kollegen weiterverweisen. Durch den Aufbau eines Netzwerks, das auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert, können Sie langfristig von solchen Empfehlungen profitieren und Ihre Mandantenbasis erweitern.

Vertrauen durch kontinuierliche Weiterbildung

Für viele Mandanten ist das Vertrauen in ihren Anwalt ein wesentlicher Faktor. Dieses Vertrauen lässt sich durch Fachkompetenz und eine hohe Beratungsqualität aufbauen. Eine kontinuierliche Weiterbildung im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung zeigt, dass Sie als Anwalt bereit sind, Zeit und Ressourcen in Ihre berufliche Entwicklung zu investieren. Dies signalisiert Ihren Mandanten, dass Sie sich nicht auf Ihrem aktuellen Wissen ausruhen, sondern stets bestrebt sind, die bestmögliche rechtliche Beratung zu bieten.

Praktische Umsetzung: Wie Sie die Fachanwaltsfortbildung optimal nutzen

Um die Vorteile der Fachanwaltsfortbildung voll ausschöpfen zu können, sollten Sie einige praktische Überlegungen anstellen:

  1. Zielgerichtete Auswahl der Fortbildungen: Wählen Sie Fortbildungen, die nicht nur Ihr Fachwissen vertiefen, sondern auch aktuelle Trends und Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet abdecken. Dies stellt sicher, dass Sie in der Lage sind, Mandanten bei den neuesten rechtlichen Herausforderungen kompetent zu beraten.
  2. Aktive Teilnahme und Vernetzung: Nutzen Sie die Gelegenheit, während der Fortbildungen aktiv Kontakte zu anderen Teilnehmern zu knüpfen. Diese Netzwerke können wertvolle Informationsquellen und potenzielle Kooperationspartner sein.
  3. Zertifikate und Nachweise in der Außendarstellung: Setzen Sie die erworbenen Zertifikate und Nachweise gezielt in Ihrer Außendarstellung ein. Präsentieren Sie diese auf Ihrer Website und in anderen Marketingmaterialien, um Ihre Spezialisierung und kontinuierliche Weiterbildung zu unterstreichen.
  4. Einbindung in das Kanzleimarketing: Machen Sie Ihre Spezialisierung und den Wert Ihrer kontinuierlichen Weiterbildung zum zentralen Bestandteil Ihres Kanzleimarketings. Dies kann in Form von Fachartikeln, Vorträgen oder speziellen Beratungsangeboten geschehen.

Fazit: Fachanwaltsfortbildung als Schlüssel zur Mandantengewinnung

Die Fachanwaltsfortbildung ist weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung. Sie ist ein strategisches Instrument, das Ihnen helfen kann, Ihre Kanzlei erfolgreich im Markt zu positionieren und neue Mandanten zu gewinnen.

Indem Sie sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren und dieses Wissen kontinuierlich vertiefen, erhöhen Sie nicht nur Ihre fachliche Kompetenz, sondern auch Ihre Attraktivität für potenzielle Mandanten. Gleichzeitig schaffen Sie durch den Aufbau eines starken Netzwerks die Grundlage für langfristige Kooperationen und Empfehlungen.

In einer Zeit, in der Mandanten verstärkt nach Spezialisten suchen, kann eine gezielte Fachanwaltsfortbildung der entscheidende Faktor sein, der Sie von der Konkurrenz abhebt und Ihnen hilft, Ihre Kanzlei nachhaltig zu wachsen.

Hier geht es zu rechtsanwalt-fortbildung.net und Ihrer Übersicht zu über 4.000 Seminaren von mehr als 50 qualifizierten Anbietern:

Fachanwaltstitel wegen Vernachlässigung der Fortbildungspflicht entzogen- Nun auch AGH NRW

Liebe Fachanwältinnen und Fachanwälte,

die regelmäßige Fortbildung gemäß § 15 FAO ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein essenzieller Bestandteil unserer beruflichen Tätigkeit. Ein kürzlich vom Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen verhandelter Fall verdeutlicht die ernsten Konsequenzen, die bei Vernachlässigung dieser Pflicht drohen können.

Hintergrund des Falls

Ein seit 1997 zugelassener Anwalt verlor seinen Fachanwaltstitel im Familienrecht, weil er seiner Fortbildungspflicht nicht nachkam. Obwohl er mehrfach von der Rechtsanwaltskammer aufgefordert wurde, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, reichte er diese nicht vollständig ein. Für das Jahr 2019 konnte er nur 10 von 15 benötigten Stunden nachweisen, während für die Jahre 2020 und 2022 keinerlei Fortbildungsnachweise vorlagen.

Die Entscheidung des AGH

Der AGH entschied, dass die Rechtsanwaltskammer den Titel entziehen musste, da keine entschuldigenden Gründe für die Versäumnisse vorlagen. Der Anwalt hatte weder vorgerichtlich noch im Klageverfahren ausreichende Begründungen oder Nachweise vorgelegt. Selbst während der Corona-Pandemie bot die Kammer Ausnahmeregelungen an, die der Anwalt jedoch nicht nutzte.

Wichtige Erwägungen des AGH

  1. Ermessensreduzierung auf Null: Die Kammer hatte keine andere Wahl, als den Titel zu entziehen, da die Fortbildungspflicht nachhaltig nicht erfüllt wurde und keine Entschuldigungsgründe vorlagen.
  2. Keine Verhandlungsunfähigkeit: Der Anwalt versäumte es, seine Verhandlungsunfähigkeit aufgrund vermeintlicher COVID-19-Symptome ausreichend zu belegen.
  3. Keine Rückwirkende Heilung: Nachgewiesene Fortbildungsstunden müssen rechtzeitig und vollständig erbracht werden. Eine nachträgliche Anrechnung fehlender Stunden ist nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlagen des Urteils

Der Widerruf des Fachanwaltstitels stützte sich auf folgende Paragraphen:

  • BRAO § 43c Abs. 4 S. 2: Erlaubt den Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung bei Vernachlässigung der Fortbildungspflicht.
  • FAO § 15: Regelt die jährliche Fortbildungspflicht für Fachanwälte, einschließlich der Mindeststunden und der Nachweispflicht.
  • VwGO § 173 S.1 und ZPO §§ 156, 227 Abs.1: Beziehen sich auf Verfahrensvorschriften, die in diesem Fall relevant waren, insbesondere zur Verhandlungsfähigkeit und Terminsverlegung.

Dieser Fall sollte als dringende Erinnerung dienen, dass die regelmäßige Fortbildung ein unverzichtbarer Teil unserer Berufsausübung ist. Sie gewährleistet, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben und somit den Mandanten die bestmögliche Beratung bieten können.

Nutzen Sie die vielfältigen Fortbildungsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen, sei es durch Präsenzveranstaltungen oder Online-Seminare. Ihr Fachanwaltstitel ist ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt.

Mit kollegialen Grüßen,

Das Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

Die Konkretisierung der Fortbildungspflicht der Anwaltschaft: Satzungsversammlung verabschiedet Resolution

In den letzten Jahren ist die Frage der Fortbildungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein wiederkehrendes Thema innerhalb der juristischen Gemeinschaft gewesen. Trotz mehrerer Resolutionen seitens der Satzungsversammlung, dem Parlament der Anwaltschaft, blieb eine konkrete Reaktion des Gesetzgebers bislang aus. Bei der jüngsten Sitzung am 22. April 2024 hat die Satzungsversammlung erneut eine Resolution verabschiedet und damit auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Die Frage nach der Konkretisierung der Fortbildungspflicht ist von grundlegender berufsrechtlicher Bedeutung. Es steht außer Frage, dass eine klare Regelung erforderlich ist, um die Qualität der juristischen Arbeit zu gewährleisten. Die Satzungsversammlung argumentiert dabei vehement für die Notwendigkeit einer Satzungskompetenz, um über die Fortbildungspflicht entscheiden zu können, selbst wenn sie letztendlich gegen eine Konkretisierung stimmen sollte.

Die Resolution der 8. Satzungsversammlung vom 22. April 2024 fordert das Bundesministerium der Justiz und den Gesetzgeber auf, die Satzungskompetenz der Satzungsversammlung zu erweitern und sich erneut mit der Frage der allgemeinen Fortbildungspflicht der Anwaltschaft zu befassen. Dabei betont die Satzungsversammlung die hohe Qualität der juristischen Arbeit in Deutschland und die Notwendigkeit einer systemischen Qualitätssicherung.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf diese Resolution reagieren wird. Die Frage der Fortbildungspflicht betrifft nicht nur die Anwaltschaft, sondern auch die Mandantschaft und die Rechtspflege insgesamt. Eine konstruktive Lösung, die den Bedürfnissen aller Stakeholder gerecht wird, ist daher von großer Bedeutung.

Es liegt nun an den politischen Entscheidungsträgern, die Forderungen der Satzungsversammlung zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine transparente und offene Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um langfristig eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung in Deutschland sicherzustellen.

Entzug des Fachanwaltstitels: Die Folgen versäumter Fortbildung während der Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie wurden viele Bereiche des täglichen Lebens digitalisiert, darunter auch Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte. In einem bemerkenswerten Fall entzog die Rechtsanwaltskammer (RAK) München einem 81-jährigen Fachanwalt für Steuerrecht seinen Fachanwaltstitel, da er während dieser Zeit nicht an Online-Weiterbildungen teilgenommen hatte. Der Anwaltsgerichtshof (AGH) Bayern bestätigte diese Entscheidung (Urt. v. 16.11.2023, Az. III-4-6/23), und betonte die Bedeutung regelmäßiger Fortbildungen für das Vertrauen der Mandanten in die Fachkompetenz eines Anwalts.

Der klagende Anwalt, der über drei Jahrzehnte lang den Titel Fachanwalt für Steuerrecht führte und zusätzlich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig war, versäumte es ab 2020, der RAK München die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorzulegen. Infolgedessen wurde ihm die Erlaubnis entzogen, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Diese Entscheidung wurde vom AGH Bayern bestätigt.

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen Fachanwälte jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen, wobei fünf Stunden im Selbststudium absolviert werden können, beispielsweise durch das Lesen von Urteilen mit anschließender Lernerfolgskontrolle.

Der AGH stellte fest, dass der klagende Anwalt auch während des Widerrufsverfahrens diesen Nachweis nicht erbrachte. Obwohl er angab, einschlägige Fachzeitschriften zu lesen, konnte er keinen Lernerfolg nachweisen. Zudem können nur fünf Stunden Fortbildung im Selbststudium abgedeckt werden, und die Fortbildungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Steuerberater erfüllen nicht die Anforderungen nach § 15 FAO.

Der AGH argumentierte sogar, dass die RAK verpflichtet war, dem Anwalt die Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels zu entziehen. Das Ermessen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sei in einem solchen Fall auf Null reduziert.

Insbesondere akzeptierte der AGH nicht die Ausrede des Anwalts, dass er aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse nicht an den Online-Fortbildungen teilnehmen konnte. Er sei in der Lage gewesen, die erforderlichen technischen Fähigkeiten zu erwerben, um an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, dass Fachanwälte auch in herausfordernden Zeiten wie einer Pandemie ihre Fortbildungsverpflichtungen ernst nehmen müssen. Das Vertrauen der Mandanten und die Integrität des Anwaltsberufs hängen maßgeblich von der regelmäßigen Weiterbildung ab.

Anwaltssekretariat.de und Rechtsanwalt-fortbildung.net – Gemeinsam für Ihren Kanzlei-Erfolg!


In der heutigen digitalen Welt ist es wichtiger denn je, dass Anwaltskanzleien auf dem neuesten Stand bleiben, um ihren Mandanten den bestmöglichen Service bieten zu können. Hierbei spielt die kontinuierliche Fortbildung eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig müssen Anwaltskanzleien sicherstellen, dass ihre Kommunikation effizient und professionell abläuft, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Genau aus diesem Grund freuen wir uns, die aufregende Kooperation zwischen rechtsanwalt-fortbildung.net und Anwaltssekretariat.de bekanntzugeben.

rechtsanwalt-fortbildung.net: Ihr Schlüssel zur rechtlichen Exzellenz

Rechtsanwalt-fortbildung.net ist ein renommiertes Portal, das sich darauf spezialisiert hat, Anwälten Zugang zu hochwertigen Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Unser Ziel ist es, Anwaltskanzleien dabei zu unterstützen, sich ständig weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand der juristischen Entwicklungen zu bleiben. Bei uns vergleichen und buchen Sie über 5.000 Seminare und Fachanwaltslehrgänge von über 50 Anbietern, um Ihre Fähigkeiten und Ihr Fachwissen zu erweitern.

Unsere Fortbildungskurse decken die 23 Fachanwaltschaften, aber auch Themen abseits der FAO ab, die Sie und Ihre Kanzlei nach vorne bringen. Egal, in welchem Bereich Sie tätig sind, bei uns finden Sie die passende Fortbildung, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

Anwaltssekretariat: Der Nr. 1 Telefonservice speziell für Anwälte

Anwaltssekretariat ist ein Telefonservice, der speziell für Rechtsanwälte und Notare entwickelt wurde. Er versteht die individuellen Anforderungen und Herausforderungen, mit denen Anwälte täglich konfrontiert sind, und entwickeln individuelle Lösungen, um Ihre Kanzlei effizienter zu gestalten. 

Wenn Sie bei Gericht, im Mandantengespräch oder einfach bei der konzentrierten Fallarbeit sind, stellen Sie eine Rufumleitung zum Telefonservice von Anwaltssekretariat ein und können sich ungestört Ihren Aufgaben widmen. Anwaltsekretariat.de vereinbart Termine und nimmt Ihre Anrufe diskret im Namen Ihrer Kanzlei entgegen und bearbeiten diese genau nach Ihren Vorgaben und Wünschen.

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Die Vorteile unserer Kooperation

Die Zusammenarbeit zwischen rechtsanwalt-fortbildung.net und Anwaltssekretariat.de bietet zahlreiche Vorteile für Anwaltskanzleien:

  1. Zeitersparnis: Dank Anwaltssekretariat können Anwälte sich auf Ihre Arbeit konzentrieren, während wir sicherstellen, dass keine wichtigen Anrufe oder Nachrichten verloren gehen.
  2. Effiziente Kanzleiadministration: Unsere Dienstleistungen tragen dazu bei, die täglichen Verwaltungsaufgaben in Ihrer Kanzlei zu optimieren, sodass Sie mehr Zeit für die Mandantenbetreuung haben.
  3. Hochwertige Fortbildung: Mit rechtsanwalt-fortbildung.net erhalten Sie Zugang zu erstklassigen Fortbildungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, in Ihrem Rechtsgebiet auf dem Laufenden zu bleiben und sich ständig zu verbessern.
  4. Professionelle Kommunikation: Das Anwaltssekretariat sorgt dafür, dass Ihre Kanzlei bei Ihren Mandanten stets einen positiven Eindruck hinterlässt, was zu einer gesteigerten Kundenbindung führt.

Ein exklusives Angebot für Sie!

Als Teil unserer Kooperation bieten wir Ihnen ein unschlagbares Angebot. Kunden von rechtsanwalt-fortbildung.net haben die Möglichkeit, bestimmte Kurse im Selbststudium zum Vorteilspreis von 69 € statt 99 € netto (5 Stunden nach FAO) bzw. 39 € statt 59 € netto (2,5 Stunden nach FAO) zu erhalten, wenn sie gleichzeitig den Telefonservice von Anwaltssekretariat.de kostenlos und unverbindlich für 30 Tage testen.

Fazit

Die Kooperation zwischen rechtsanwalt-fortbildung.net und Anwaltssekretariat.de ist eine Win-Win-Situation für Anwaltskanzleien. Sie ermöglicht es Anwälten, ihre Fortbildung zu intensivieren und gleichzeitig ihre Kanzleiadministration zu optimieren. Wir sind stolz darauf, Anwaltskanzleien dabei zu unterstützen, in einer sich ständig wandelnden Rechtslandschaft erfolgreich zu sein.

Wenn Sie mehr über unsere Kooperation und die angebotenen Dienstleistungen erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam werden wir Ihre Kanzlei auf die nächste Stufe heben und Ihren Mandanten einen erstklassigen Service bieten.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten!

Rechtsanwalt-fortbildung.net und Anwaltssekretariat.de – Ihre Partner für juristische Exzellenz und effiziente Kanzleiadministration.

Rechtsanwalt-fortbildung.net und Advocado: Eine starke Partnerschaft für Anwälte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, dieser Blogbeitrag erreicht Sie in bester Verfassung. Heute möchten wir Ihnen aufregende Neuigkeiten mitteilen, die unser Portal für Anwaltsfortbildungen, rechtsanwalt-fortbildung.net, und das renommierte Portal für Mandantengewinnung, Advocado, betreffen.

Hochwertige Weiterbildung für Anwälte

Als führende Plattform für juristische Weiterbildungen und Fortbildungen im deutschsprachigen Raum haben wir uns immer darauf konzentriert, hochwertige Bildungsmöglichkeiten für Anwälte anzubieten. Unser Ziel ist es, Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten und Ihnen die besten Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um Ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben.

Die Partnerschaft mit Advocado

Daher freuen wir uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine exklusive Kooperation mit Advocado eingegangen sind. Advocado ist ein bekanntes Portal, das Anwälten dabei hilft, neue Mandanten zu gewinnen und ihre Online-Präsenz zu stärken. Diese Partnerschaft wird für Sie als Anwalt viele Vorteile bieten.

Die Vorteile der Kooperation

Was bedeutet diese Kooperation nun konkret für Sie?

  1. Erhöhte Sichtbarkeit: Durch die Zusammenarbeit mit Advocado können Sie Ihre Kanzlei und Ihre Dienstleistungen einem breiteren Publikum präsentieren. Advocado unterstützt Anwälte dabei, online besser gefunden zu werden und potenzielle Mandanten anzusprechen.
  2. Vergünstigte Fortbildung: Im Rahmen dieser Kooperation werden wir exklusive Angebote und Rabatte bereitstellen. Kunden von Advocado erhalten einen Rabatt von über 30% auf ausgewählte Kurse im Selbststudium auf rechtsanwalt-fortbildung.net. Sie zahlen für 5 Stunden Fortbildung nur 69 € statt 99 € netto und für 2,5 Stunden Fortbildung 39 € statt 59 € netto.
  3. Advocado testen: Sie können den Premiumzugang des Mandantengewinnungsportals von Advocado 2 Monate ohne feste Kosten testen.*

Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Partnerschaft Ihnen dabei helfen wird, Ihre Kanzlei auf das nächste Level zu heben und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.

Wie Sie von der Partnerschaft profitieren können

Um von dieser Partnerschaft zu profitieren, benötigen Sie lediglich den kostenlosen Basiszugang zu Advocado oder Sie nutzen gleich für 2 Monate kostenfrei das Partnerangebot und nutzen direkt den Premiumzugang zu Advocado.

In den kommenden Wochen werden Sie weitere Informationen zu den exklusiven Angeboten und Rabatten erhalten, die im Rahmen dieser Kooperation angeboten werden.

Wir sind äußerst gespannt auf die Chancen und Möglichkeiten, die diese Partnerschaft für Sie als unsere Nutzer eröffnet. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gemeinsam werden wir die Anwaltschaft weiter voranbringen und die bestmögliche Unterstützung für Ihre berufliche Entwicklung bieten. Wir freuen uns auf die aufregende Reise, die vor uns liegt!

Mit freundlichen Grüßen,

rechtsanwalt-fortbildung.net

*Plus 33,92 % Infrastrukturgebühr zzgl. MwSt. Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Monatsende. Ausgenommen Bewertungen Beanstanden oder Löschen.

10 Gründe als Fachanwalt die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres zu absolvieren

Die kontinuierliche Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Entwicklung von Fachanwälten. Während viele es gewohnt sind, ihre Fortbildung erst am Ende des Jahres abzuschließen, gibt es gute Gründe, dies anders anzugehen. In diesem Artikel werden wir zehn überzeugende Gründe beleuchten, warum es vorteilhaft ist, die Fortbildung nicht aufzuschieben, sondern kontinuierlich im Laufe des Jahres zu absolvieren.

Sie kennen die Gründe schon, dann gehts hier direkt zu über 3.000 Seminaren bei über 50 Anbietern:

Die Gründe:

  1. Zeitliche Flexibilität: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg verteilen, genießen sie eine größere zeitliche Flexibilität. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Zeit besser einzuteilen und einen ausgewogeneren Arbeitsrhythmus zu finden.
  2. Gleichmäßige Arbeitsbelastung: Statt sich am Ende des Jahres einem erhöhten Zeitdruck auszusetzen, ermöglicht eine kontinuierliche Fortbildung eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitsbelastung über das gesamte Jahr hinweg. Das reduziert Stress und verbessert die Work-Life-Balance.
  3. Effektives Lernen: Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglicht Fachanwälten ein effektiveres Lernen. Durch den geringeren zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Fortbildungseinheiten bleibt das Gelernte besser im Gedächtnis und kann in der täglichen Arbeit unmittelbar angewendet werden.
  4. Aktualität: Rechtsvorschriften und -praktiken ändern sich kontinuierlich. Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg absolvieren, bleiben sie stets auf dem neuesten Stand des Rechts und können ihre Mandanten optimal beraten.
  5. Rechtssicherheit: Eine kontinuierliche Fortbildung gewährleistet, dass Fachanwälte rechtlich sicher arbeiten und ihren Mandanten qualitativ hochwertige Beratung bieten können. Mit regelmäßigen Fortbildungen verpassen sie keine wichtigen Informationen oder Änderungen im Rechtssystem.
  6. Berufliche Weiterentwicklung: Durch eine kontinuierliche Fortbildung haben Fachanwälte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich zu verbessern. Dies trägt zur beruflichen Weiterentwicklung bei und ermöglicht es ihnen, sich als Experten in ihrem Fachgebiet zu etablieren.
  7. Networking-Möglichkeiten: Fortbildungsveranstaltungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, mit anderen Fachanwälten und Experten in Kontakt zu treten. Durch eine kontinuierliche Fortbildung können wertvolle Networking-Verbindungen aufgebaut werden, die sich sowohl beruflich als auch persönlich als vorteilhaft erweisen können.
  8. Stressreduktion: Die Aufteilung der Fortbildung über das Jahr hinweg hilft dabei, den Stress am Ende des Jahres zu reduzieren. Fachanwälte können sich so auf andere berufliche und persönliche Verpflichtungen konzentrieren, ohne von einem großen Fortbildungsbedarf überwältigt zu werden.
  9. Ausweichmöglichkeiten: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung frühzeitig abschließen, haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen oder Termine im Laufe des Jahres nachzuholen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen und neue Fachgebiete zu erkunden.
  10. Wettbewerbsvorteil: Fachanwälte, die ihre Fortbildung frühzeitig absolvieren, können sich von Mitbewerbern abheben. Indem sie kontinuierlich an ihrer fachlichen Kompetenz arbeiten, signalisieren sie ihren Klienten, dass sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts sind und ihnen die bestmögliche Beratung bieten können.

Fazit: Die kontinuierliche Fortbildung über das Jahr hinweg bietet Fachanwälten zahlreiche Vorteile. Von der zeitlichen Flexibilität über die Reduzierung von Stress bis hin zur stetigen Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten – es gibt viele gute Gründe, die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres abzuschließen. Indem Fachanwälte sich dazu entscheiden, ihre Fortbildung kontinuierlich zu absolvieren, können sie ihre berufliche Entwicklung optimieren und ihren Mandanten einen noch besseren Service bieten.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir nun auch die rak.seminare als Fortbildungsanbieter der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg auf rechtsanwalt-fortbildung.net begrüßen dürfen. Ab sofort können Sie alle Fortbildungen der rak.seminare direkt auf rechtsanwalt-fortbildung.net buchen!

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