Autor: Alexander Grantz

Nachholen von Fortbildungsstunden – Neue Flexibilität dank Änderung der FAO

Liebe Fachanwältinnen und Fachanwälte,

wir möchten Sie heute über die jüngsten Änderungen in der Fachanwaltsordnung (FAO) informieren. Diese Neuerungen geben Ihnen mehr Flexibilität beim Nachholen von Fortbildungsstunden und betreffen insbesondere § 15 Absatz 5 Nr. 3 FAO. Sollten Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2024 nicht oder nur teilweise erfüllt haben, stehen Ihnen jetzt erleichterte Möglichkeiten zur Verfügung.


Ihre Fortbildungspflicht auf einen Blick

Als Fachanwältinnen und Fachanwälte sind Sie verpflichtet, jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Fortbildung zu absolvieren. Dieses Fortbildungspensum stellt sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Wissensstand bleiben und Ihre Mandanten kompetent beraten und vertreten können.


Was ist neu in § 15 Absatz 5 Satz 3 FAO?

Die Neufassung von § 15 Absatz 5 Satz 3 FAO bietet Ihnen jetzt mehr Spielraum, fehlende Fortbildungsstunden nachzuholen. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Verlängerter Nachholzeitraum: Fehlende Fortbildungsstunden können innerhalb einer „angemessenen Frist“ nachgeholt werden.
  • Klarheit bei der Anrechnung: Nachgeholte Stunden gelten ausschließlich für das Jahr, in dem sie versäumt wurden, und können nicht auf das neue Jahr angerechnet werden.
  • Pflicht zur Meldung: Informieren Sie Ihre Rechtsanwaltskammer über das Versäumnis und lassen Sie die Nachholung genehmigen.

Wie gehen Sie vor, wenn Stunden aus 2024 fehlen?

Falls Sie in 2024 nicht alle vorgeschriebenen Fortbildungsstunden absolvieren konnten, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  1. Melden Sie das Versäumnis: Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwaltskammer und geben Sie die Gründe für die nicht erfüllten Stunden an.
  2. Planen Sie Nachholstunden gezielt: Nutzen Sie die Möglichkeit, die fehlenden Stunden zu absolvieren. Achten Sie darauf, dass die Inhalte den Vorgaben der FAO entsprechen.
  3. Dokumentieren Sie Ihre Teilnahme: Stellen Sie sicher, dass Sie die Teilnahme an den Nachholveranstaltungen ordnungsgemäß dokumentieren und Ihrer Rechtsanwaltskammer vorlegen.
  4. Berücksichtigen Sie die Anrechnungsregeln: Nachgeholte Stunden aus 2024 können nicht auf Ihre Fortbildungsverpflichtung für 2025 angerechnet werden. Die regulären 15 Zeitstunden für 2025 müssen separat erbracht werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie rechtsanwalt-fortbildung.net

Auf rechtsanwalt-fortbildung.net finden Sie ein breites Angebot an Fachanwaltsfortbildungen von über 50 renommierten Anbietern. Dank der benutzerfreundlichen Plattform können Sie bequem passende Kurse suchen und buchen.

Darüber hinaus stehen Ihnen zahlreiche Fortbildungskurse im Selbststudium zur Verfügung, die Sie noch für 2024 nutzen können. Diese Kurse sind ideal, um Ihre Nachholpflicht flexibel zu erfüllen. Eine Übersicht zu den verfügbaren Kursen finden Sie hier:


Fazit

Die Änderung von § 15 Absatz 5 Nr. 3 FAO ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Ihnen mehr Flexibilität und Planungssicherheit zu geben. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und das vielfältige Angebot auf rechtsanwalt-fortbildung.net, um Ihre Fortbildungsverpflichtungen effizient und stressfrei zu erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung wünscht Ihr Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

10 Gründe als Fachanwalt die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres zu absolvieren

Die kontinuierliche Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Entwicklung von Fachanwälten. Während viele es gewohnt sind, ihre Fortbildung erst am Ende des Jahres abzuschließen, gibt es gute Gründe, dies anders anzugehen. In diesem Artikel werden wir zehn überzeugende Gründe beleuchten, warum es vorteilhaft ist, die Fortbildung nicht aufzuschieben, sondern kontinuierlich im Laufe des Jahres zu absolvieren.

Sie kennen die Gründe schon, dann gehts hier direkt zu über 3.000 Seminaren bei über 50 Anbietern:

Die Gründe:

  1. Zeitliche Flexibilität: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg verteilen, genießen sie eine größere zeitliche Flexibilität. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Zeit besser einzuteilen und einen ausgewogeneren Arbeitsrhythmus zu finden.
  2. Gleichmäßige Arbeitsbelastung: Statt sich am Ende des Jahres einem erhöhten Zeitdruck auszusetzen, ermöglicht eine kontinuierliche Fortbildung eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitsbelastung über das gesamte Jahr hinweg. Das reduziert Stress und verbessert die Work-Life-Balance.
  3. Effektives Lernen: Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglicht Fachanwälten ein effektiveres Lernen. Durch den geringeren zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Fortbildungseinheiten bleibt das Gelernte besser im Gedächtnis und kann in der täglichen Arbeit unmittelbar angewendet werden.
  4. Aktualität: Rechtsvorschriften und -praktiken ändern sich kontinuierlich. Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg absolvieren, bleiben sie stets auf dem neuesten Stand des Rechts und können ihre Mandanten optimal beraten.
  5. Rechtssicherheit: Eine kontinuierliche Fortbildung gewährleistet, dass Fachanwälte rechtlich sicher arbeiten und ihren Mandanten qualitativ hochwertige Beratung bieten können. Mit regelmäßigen Fortbildungen verpassen sie keine wichtigen Informationen oder Änderungen im Rechtssystem.
  6. Berufliche Weiterentwicklung: Durch eine kontinuierliche Fortbildung haben Fachanwälte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich zu verbessern. Dies trägt zur beruflichen Weiterentwicklung bei und ermöglicht es ihnen, sich als Experten in ihrem Fachgebiet zu etablieren.
  7. Networking-Möglichkeiten: Fortbildungsveranstaltungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, mit anderen Fachanwälten und Experten in Kontakt zu treten. Durch eine kontinuierliche Fortbildung können wertvolle Networking-Verbindungen aufgebaut werden, die sich sowohl beruflich als auch persönlich als vorteilhaft erweisen können.
  8. Stressreduktion: Die Aufteilung der Fortbildung über das Jahr hinweg hilft dabei, den Stress am Ende des Jahres zu reduzieren. Fachanwälte können sich so auf andere berufliche und persönliche Verpflichtungen konzentrieren, ohne von einem großen Fortbildungsbedarf überwältigt zu werden.
  9. Ausweichmöglichkeiten: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung frühzeitig abschließen, haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen oder Termine im Laufe des Jahres nachzuholen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen und neue Fachgebiete zu erkunden.
  10. Wettbewerbsvorteil: Fachanwälte, die ihre Fortbildung frühzeitig absolvieren, können sich von Mitbewerbern abheben. Indem sie kontinuierlich an ihrer fachlichen Kompetenz arbeiten, signalisieren sie ihren Klienten, dass sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts sind und ihnen die bestmögliche Beratung bieten können.

Fazit: Die kontinuierliche Fortbildung über das Jahr hinweg bietet Fachanwälten zahlreiche Vorteile. Von der zeitlichen Flexibilität über die Reduzierung von Stress bis hin zur stetigen Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten – es gibt viele gute Gründe, die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres abzuschließen. Indem Fachanwälte sich dazu entscheiden, ihre Fortbildung kontinuierlich zu absolvieren, können sie ihre berufliche Entwicklung optimieren und ihren Mandanten einen noch besseren Service bieten.

Advounion Seminare neu auf rechtsanwalt-fortbildung.net

Wir freuen und die Seminare des Advounion – Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V. auf unserem Portal begrüßen zu dürfen.

Wie der Name verrät ist Advounion ein Zusammenschluss von Rechtsanwaltskanzleien mit dem Ziel Korrespondenzmandate untereinander zu vergeben. Durch eine Selbstverpflichtung der Mitglieder fremde Mandate mit der Sorgfalt der eigenen Mandate zu betreuen wird die Qualität der Zusammenarbeit sichergestellt. Mit über 4000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in über 800 Kanzleien in Deutschland, Europa und den USA ist Advounion die größte Vereinigung von Korrespondenzanwälten dieser Art.

Advounion bietet für seine Mitglieder aber auch für andere interessierte Kolleginnen und Kollegen regelmäßig Online Seminare und Fachtagungen zu einem großen Spektrum von anwaltlichen Themen an. Für die Fortbildungsveranstaltungen werden Bescheinigungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte ausgestellt.

Derzeit sind Online Seminare in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Handelsrecht, Mietrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht verfügbar.

Die nächsten Seminare starten bereits am 03.06. und 04.06.2021.

Herzlich willkommen auf rechtsanwalt-fortbildung.net!

Frohe Pfingsten wünscht rechtsanwalt-fortbildung.net

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen und unseren Partnern frohe Pfingsten und eine gute Erholung.

Wer das Pfingstwochenende nutzen möchte um seine Fortbildungspflicht zu erfüllen findet hier alle aktuellen Fortbildungen nach § 15 FAO im Überblick:

Denken Sie über einen Fachanwaltslehrgang nach finden Sie nützliche Tipps in unseren Tipps zu den Fachanwaltschaften.

Den passenden Fachanwaltslehrgang finden Sie hier:

Unser Portal ist 365 Tage im Jahr für Sie verfügbar.

Ein schönes Pfingstwochenende wünscht das ganze Team von rechtsanwalt-fortbildung.net.