Fortbildungspflicht § 15 FAO
Praxiswissen zur Fachanwaltsfortbildung: Alle wichtigen Vorgaben, Urteile und Tipps, um Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO effizient und rechtssicher nachzuweisen.
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Neu: Fortbildungsnachweise an RAK senden
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Doppelverwertung von Fachanwaltsfortbildungen nicht zulässig
In dieser Kategorie bündeln wir alle Informationen rund um Umfang, Form und Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht.
Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO verpflichtet Fachanwältinnen und Fachanwälte zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung.
Sie erfahren hier, wie viele Stunden pro Jahr nachzuweisen sind, welche Anforderungen an Selbststudium und Lernerfolgskontrolle gestellt werden und wie sich aktuelle Rechtsprechung und Auslegungspraxis auf die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen auswirken. Darüber hinaus geben wir praktische Hinweise zur Dokumentation und strategischen Planung der Fachanwaltsfortbildung.
Dieser Bereich richtet sich an Fachanwälte aller Rechtsgebiete, die ihre Fortbildungspflicht rechtssicher und effizient erfüllen möchten.