Der Fachanwaltstitel Erbrecht ist einer von 24 anerkannten Titeln nach der Fachanwaltsordnung (FAO) – und er trifft auf einen Markt, der strukturell wächst. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen nach § 14f FAO Sie erfüllen müssen, was der Titel finanziell bringt, und wie Sie die jährliche Fortbildungspflicht nach § 15 FAO effizient erfüllen.
Erbrecht: Markt und Nachfrage
Mit 2.440 zugelassenen Fachanwälten für Erbrecht (Stand: 01.01.2025, BRAK) gehört das Erbrecht zu den mittleren Fachanwaltschaften – hinter den Schwergewichten Arbeits- und Familienrecht, aber deutlich vor Nischengebieten wie Sport- oder Migrationsrecht. Seit 2006, als erst 173 Fachanwälte für Erbrecht zugelassen waren, hat sich die Zahl auf das Vierzehnfache erhöht. Das Wachstum spiegelt die steigende gesellschaftliche Relevanz des Gebiets wider – aber es zeigt auch: Der Markt ist kompetitiver geworden.
Entscheidend ist die Nachfrageseite. Im Jahr 2024 starben in Deutschland rund 1,0 Millionen Menschen (Destatis). Jeder dieser Sterbefälle löst potenziell erbrechtliche Fragen aus – über Erbfolge, Testament, Pflichtteilsansprüche, Nachlassabwicklung oder Erbschaftsteuer. Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt – ein Anstieg von 12,3 % gegenüber dem Vorjahr (Destatis). Die vererbten Vermögen werden nicht kleiner.
Für spezialisierte Anwälte bedeutet das eine strukturell stabile Mandatsbasis – unabhängig von Konjunkturzyklen. Erbrecht ist krisenfest: „Gestorben wird immer.“ ist ein etwas makaberer, aber wahrer Spruch in Fachkreisen.
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Nachfragebasis – Was die Erbschaftswelle für Erbrechtler bedeutet
Deutschland erlebt seit Jahren einen historisch beispiellosen Vermögenstransfer. Die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit – mit Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen – geben ihr Vermögen zunehmend an die nächste Generation weiter. Laut einer Studie der Deutschen Bank „Erben und Vererben 2024″ hat sich das jährliche Erbschaftsvolumen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren drastisch erhöht.
Für Rechtsanwälte ergeben sich daraus zwei typische Mandatsstränge:
Beratungsmandate vor dem Erbfall: Testamentsgestaltung, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen, Unternehmensnachfolge. Gerade vermögende Mandanten suchen hier proaktiv Beratung – und honorieren Spezialisierung entsprechend.
Streitmandate nach dem Erbfall: Pflichtteilsstreitigkeiten, Anfechtung von Testamenten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Nachlassinsolvenz. Familienstreitigkeiten um Erbschaften sind oft emotional aufgeladen und führen regelmäßig in den gerichtlichen Bereich.
Erbrechtler arbeiten damit in einem Markt, der sowohl präventive Beratung als auch streitige Durchsetzung erfordert – eine Kombination, die überdurchschnittliche Stundensätze rechtfertigt.
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel Erbrecht
Die Anforderungen sind in der FAO geregelt. Hier die fünf Voraussetzungen im Überblick:
- Dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt – mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
- Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden, Leistungskontrollen nicht eingerechnet. Inhalte gemäß § 14f FAO (siehe nächster Abschnitt).
- Leistungskontrollen – mindestens 3 Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Kursbereichen (§ 4a FAO), Gesamtdauer mindestens 15 Stunden.
- Praktische Erfahrungen – 80 Fälle innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung, davon mindestens 20 mit gerichtlichem Verfahren. Details → nächster Abschnitt.
- Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45–60 Minuten vor dem Fachausschuss der RAK; wird in der Praxis oft nicht abgefordert, wenn Lehrgang und Fallnachweise überzeugend sind.
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Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
Der Lehrgang muss nach § 14f FAO besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
- Materielles Erbrecht einschließlich erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
- Internationales Privatrecht im Erbrecht (insbesondere EU-Erbrechtsverordnung)
- Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Nachlassabwicklung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Steuerliche Bezüge zum Erbrecht (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, ertragsteuerliche Aspekte)
- Besonderheiten des Verfahrensrechts (FamFG, Nachlassgericht, Zivilprozess)
Die steuerliche Komponente ist kein Randthema: Wer Erbrecht ohne solides Erbschaftsteuer-Wissen betreibt, berät seinen Mandanten nur halb. Das Klausurformat folgt den allgemeinen Regeln: mindestens 3 Aufsichtsarbeiten aus verschiedenen der genannten Bereiche, Gesamtdauer mindestens 15 Stunden.
Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
Das ist für viele Bewerber der kritische Punkt: 80 Fälle klingen nach viel – sind aber bei einer auf Erbrecht ausgerichteten Praxis innerhalb von fünf Jahren gut erreichbar.
Gesamtanforderung: 80 Fälle innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung (nicht mehr 3 Jahre, wie vor der FAO-Änderung).
Mindestquote für Gerichtsverfahren: Von den 80 Fällen müssen mindestens 20 ein gerichtliches Verfahren umfassen. Von diesen 20 dürfen maximal 15 aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen (Nachlassgericht, Grundbuchamt) – mindestens 5 müssen also echte streitige Gerichtsverfahren sein.
Thematische Streuung: Die Fälle müssen aus den in § 14f Nr. 1–5 genannten Bereichen stammen, mit mindestens 5 Fällen aus jeweils drei dieser Bereiche. Reine Testamentsgestaltungs-Listen reichen nicht.
Anerkannte Fallkategorien umfassen unter anderem: Testamentsgestaltung und -auslegung, Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsstreitigkeiten, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Anfechtung letztwilliger Verfügungen, vorweggenommene Erbfolge/Schenkungsrecht sowie Erbschaftsteuerberatung.
Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an laufend – rückwirkende Dokumentation ist fehleranfällig und kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Ein einfaches Tabellenformat mit Datum, Fallart und Verfahrensstadium reicht aus.
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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Erbrecht? Markt und Verdienst
Fachanwalt Erbrecht vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt
| Kennzahl | Fachanwalt | Ohne Spezialisierung |
|---|---|---|
| Honorarumsatz (Durchschnitt) | 268.000 € | 167.000 € |
| Persönlicher Gewinn (Durchschnitt) | 136.000 € | 79.000 € |
| Überschuss pro Arbeitsstunde | 60 € | 34 € |
Quelle: STAR-Report 2025, Soldan Institut
Das entspricht im Durchschnitt 72 % höherem persönlichen Gewinn für Fachanwälte gegenüber nicht spezialisierten Kollegen. Erbrecht liegt dabei strukturell günstig, weil Mandanten bei Erbschaftsfragen überdurchschnittlich oft gezielt nach dem Titel suchen.
Konkrete Akquise-Vorteile des Titels:
Erstens erhöht der Titel die Auffindbarkeit erheblich: Über Anwaltssuchdienste, Kammerverzeichnisse und Google suchen Ratsuchende gezielt nach „Fachanwalt Erbrecht“ – ohne Titel geht dieser Traffic an Mitbewerber.
Zweitens rechtfertigt die nachgewiesene Spezialisierung höhere Stundensätze: Gerade bei komplexen Nachlassabwicklungen, Unternehmensnachfolgen oder grenzüberschreitenden Erbfällen zahlen Mandanten für dokumentierte Expertise.
Drittens eröffnet der Titel Kooperationsnetzwerke mit Steuerberatern, Notaren und Vermögensverwaltern – alle arbeiten regelmäßig mit Erbrechtlern zusammen und verweisen bevorzugt an Fachanwälte.
Ehrliche Einschränkung: Erbrecht ist in Großstädten inzwischen ein kompetitives Feld. Mit 2.440 Fachanwälten bundesweit gibt es in den Ballungsräumen durchaus Dichte. Wer in einer Mittelstadt oder auf dem Land praktiziert, profitiert überproportional – hier ist die Versorgung mit Erbrechtsspezialisten noch lückenhaft.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Erbrecht
Als Fachanwalt Erbrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.
Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium (mit Lernerfolgskontrolle) erbracht werden. Das erleichtert die Jahresplanung erheblich – gerade im Erbrecht, das sich durch Gesetzgebung (EU-Erbrechtsverordnung, Erbschaftsteuerreform) und Rechtsprechung regelmäßig weiterentwickelt.
Bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher frühzeitig und dokumentieren Sie die Nachweise sorgfältig.
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Erbrecht im Überblick
→ Selbststudium Erbrecht – 5 Stunden online
Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Erbrecht zu werden?
Ja – wenn Sie bereits eine erbrechtliche Praxis aufgebaut haben oder konsequent aufbauen wollen. Der Fachanwaltstitel Erbrecht ist kein Selbstzweck, sondern ein wirtschaftlicher Hebel: 72 % höherer Gewinn gegenüber nicht spezialisierten Kollegen sind ein starkes Argument (STAR-Report 2025, Soldan Institut).
Entscheidend ist die Vorbereitung: Die 80 Fallnachweise über fünf Jahre erfordern Planung. Wer noch nicht systematisch erbrechtliche Mandate bearbeitet, sollte vor der Lehrgangsanmeldung prüfen, ob die Fallbasis realistisch erreichbar ist. Der Lehrgang selbst ist mit 120 Stunden überschaubar und in den meisten Formaten berufsbegleitend absolvierbar.
Der strukturell wachsende Markt – 1,0 Millionen Sterbefälle pro Jahr, steigende Erbschaftsteuereinnahmen, demographisch bedingte Vermögenstransfers – spricht dafür, dass die Nachfrage nach qualifizierten Erbrechtlern mittelfristig stabil bleibt.
Nächster Schritt: Prüfen Sie zunächst Ihre Fallzahlen der letzten fünf Jahre und wählen Sie dann einen passenden Lehrgang.
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Häufige Fragen zum Fachanwalt Erbrecht
Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Erbrecht?
Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden zuzüglich Leistungskontrollen (mindestens 15 Stunden Klausuren). Je nach Anbieter wird er in 6–12 Monaten berufsbegleitend absolviert, als Wochenendblöcke oder in Hybrid-Formaten aus Präsenz und Online.
Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Erbrecht?
80 Fälle aus den letzten 5 Jahren vor Antragstellung. Davon mindestens 20 mit gerichtlichem Verfahren, von denen maximal 15 aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammen dürfen. Zusätzlich ist thematische Streuung über die in § 14f FAO genannten Bereiche nachzuweisen.
Was kostet der Fachanwaltslehrgang Erbrecht?
Die Lehrgangsgebühren variieren je nach Anbieter zwischen ca. 2.500 € und 4.500 €. Hinzu kommen ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie die Antragsgebühren der RAK (je nach Kammer ca. 300–800 €). Online-Formate liegen tendenziell im unteren Preisbereich.
Kann ich den Fachanwaltslehrgang Erbrecht online absolvieren?
Ja. Seit der Liberalisierung durch die BRAK sind vollständig digitale Fachanwaltslehrgänge zulässig, sofern die Klausuren unter Aufsicht stattfinden. Viele Anbieter bieten Hybridformate an, die Flexibilität mit persönlichem Austausch verbinden.
Wie lange dauert das Antragsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer?
Nach Einreichung aller Unterlagen – Fallliste, Lehrgangsnachweis, Klausurergebnisse – dauert das Verfahren je nach Kammer und Auslastung des Fachausschusses zwischen 3 und 9 Monaten. Reichen Sie frühzeitig ein und stellen Sie sicher, dass Ihre Fallliste lückenlos ist.
Zählen Schenkungsberatungen als Erbrechtsfälle?
Ja. Fälle der vorweggenommenen Erbfolge – insbesondere Schenkungen mit erbrechtlichem Bezug – sind nach § 14f FAO anerkannte Fallkategorien. Gleiches gilt für Erbschaftsteuerberatungen und Testamentsgestaltungen.
Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen?
Ja, Sie können bis zu drei Fachanwaltstitel gleichzeitig führen (§ 43c Abs. 1 BRAO). Eine naheliegende Kombination ist Erbrecht und Familienrecht – beide Gebiete ergänzen sich mandatsseitig stark. Auch die Kombination mit Steuerrecht ist für Anwälte mit steuerrechtlichem Hintergrund sinnvoll.