Fachanwaltslehrgänge im Erbrecht

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Fachanwaltslehrgang Erbrecht: Was Sie brauchen

Für den Fachanwaltstitel im Erbrecht verlangt die FAO einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit mindestens drei Klausuren (§ 4, § 4a FAO) und 80 selbst bearbeitete Fälle, davon 20 rechtsförmliche Verfahren (§ 5 Abs. 1 Buchst. m FAO). Den Kenntniskatalog legt § 14f FAO fest. Die Liste oben zeigt die Erbrechtslehrgänge, die aktuell über das Portal buchbar sind, mit Format, Preis und Terminen.

Die Liste enthält die Veranstalter, die über rechtsanwalt-fortbildung.net buchen lassen; nicht jeder Lehrgangsanbieter ist hier vertreten. Sie ist tagesaktuell, neue Termine erscheinen automatisch.

Welche Lehrgangsformate gibt es im Erbrecht?

Präsenz- und Hybridlehrgänge

Erbrechtslehrgänge laufen in der Regel in Bausteinen über mehrere Monate, als Präsenzlehrgang oder als Hybridlehrgang mit Online- und Präsenzbausteinen. Testamentsgestaltung und Erbschaftsteuer sind Übungsstoff, bei dem Rückfragen an die Dozenten viel wert sind.

Online-Lehrgänge und Selbststudium

Fernlehrgänge im Selbststudium vermitteln den Stoff über Skripte, Videos und Online-Einheiten im eigenen Tempo. Für alle Formate gilt § 4a Abs. 1 FAO: Die mindestens drei Klausuren werden in Präsenzform geschrieben, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden.

Was muss der Lehrgang im Erbrecht abdecken?

§ 14f FAO verlangt besondere Kenntnisse im materiellen Erbrecht einschließlich der erbrechtlichen Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht; im Internationalen Privatrecht des Erbrechts, heute vor allem der EU-Erbrechtsverordnung; in vorweggenommener Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung; in Nachlassabwicklung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft; in den steuerlichen Bezügen des Erbrechts mit Erbschaft- und Schenkungsteuer; sowie in den Besonderheiten des Verfahrensrechts vor Nachlassgericht und Zivilgericht.

Die steuerliche Komponente ist kein Randthema: Wer Erbrecht ohne solides Erbschaftsteuerwissen betreibt, berät nur zur Hälfte. Das Lehrgangszeugnis muss ausweisen, welche Bereiche von wem unterrichtet wurden und wie die Klausuren bewertet sind (§ 6 Abs. 2 FAO).

Welche praktischen Erfahrungen verlangt § 5 FAO?

80 Fälle aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren, von denen höchstens 15 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein dürfen. Die Fälle müssen sich auf mindestens vier Bereiche des § 14f Nr. 1 bis 5 FAO beziehen, aus drei davon mit jeweils mindestens fünf Fällen. Erbscheinsverfahren allein füllen die Liste also nicht; streitige Verfahren vor dem Zivilgericht gehören dazu.

Was kostet ein Fachanwaltslehrgang im Erbrecht?

Die Gebühren liegen je nach Format und Veranstalter im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich; Selbststudiums-Varianten sind in der Regel günstiger als Präsenz- und Hybridlehrgänge. Viele Veranstalter sind als berufsbildende Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit; ob ein Preis netto oder brutto ausgewiesen ist, steht auf der Kursseite. Die konkreten Preise stehen in der Liste oben. Hinzu kommt die Verleihungsgebühr der Rechtsanwaltskammer.

Wann lohnt sich der Fachanwaltstitel Erbrecht?

Zum 1. Januar 2026 führten nach der BRAK-Statistik 2.452 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel, mit leicht steigender Tendenz. Die Nachfrage folgt der Demografie: Vermögensübergänge nehmen zu, und die Mandantschaft sucht nach dem Titel, weil sie den Anwalt vom Notar und vom Steuerberater unterscheiden will. Markt, Verdienst und Ablauf im Detail: Fachanwalt Erbrecht werden. Den Überblick über alle 24 Fachgebiete gibt der Leitartikel Fachanwalt werden 2026.

Und nach dem Titel? Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Mit dem Titel beginnt die Pflicht zu 15 Zeitstunden Fortbildung je Fachgebiet und Kalenderjahr. Sie greift schon vor der Verleihung: Wird der Antrag nicht im Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns gestellt, ist ab diesem Jahr Fortbildung nach § 15 FAO nachzuweisen; Lehrgangszeiten werden angerechnet (§ 4 Abs. 2 FAO). Anrechenbare Veranstaltungen finden Sie unter Fortbildungen im Erbrecht nach § 15 FAO, bis zu fünf Stunden im Jahr auch im Selbststudium Erbrecht.