Fachanwaltslehrgänge im Bau- und Architektenrecht

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Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht: Was Sie brauchen

Für den Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht verlangt die FAO einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit mindestens drei Klausuren (§ 4, § 4a FAO) und 80 selbst bearbeitete Fälle, davon 40 gerichtliche Verfahren einschließlich dreier selbstständiger Beweisverfahren (§ 5 Abs. 1 Buchst. l FAO). Den Kenntniskatalog legt § 14e FAO fest. Die Liste oben zeigt die Lehrgänge, die aktuell über das Portal buchbar sind, mit Format, Preis und Terminen.

Die Liste enthält die Veranstalter, die über rechtsanwalt-fortbildung.net buchen lassen; nicht jeder Lehrgangsanbieter ist hier vertreten. Sie ist tagesaktuell, neue Termine erscheinen automatisch.

Welche Lehrgangsformate gibt es im Bau- und Architektenrecht?

Präsenz- und Hybridlehrgänge

Baurechtslehrgänge laufen in der Regel als Präsenzlehrgang in Blöcken oder Wochenendmodulen über mehrere Monate, teils mit Online-Bausteinen. Nachtragsmanagement, Abnahme und Mängelrechte sind Fallstoff, der im Dialog mit Praktikern am besten sitzt.

Online-Lehrgänge und Selbststudium

Daneben gibt es Fernlehrgänge im Selbststudium mit Skripten, Videos und Online-Einheiten im eigenen Tempo. Für alle Formate gilt § 4a Abs. 1 FAO: Die mindestens drei Klausuren werden in Präsenzform geschrieben, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden.

Was muss der Lehrgang im Bau- und Architektenrecht abdecken?

§ 14e FAO verlangt besondere Kenntnisse in fünf Bereichen: das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B; das Architekten- und Ingenieurrecht einschließlich der HOAI; das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen; Grundzüge des öffentlichen Baurechts; sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, insbesondere das selbstständige Beweisverfahren und der Umgang mit Sachverständigen.

Die Klausuren stammen aus verschiedenen dieser Bereiche. Das Lehrgangszeugnis muss ausweisen, welche Bereiche von wem unterrichtet wurden und wie die Klausuren bewertet sind (§ 6 Abs. 2 FAO).

Welche praktischen Erfahrungen verlangt § 5 FAO?

80 Fälle aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren, darunter mindestens drei selbstständige Beweisverfahren. Auf das Bauvertragsrecht und das Architekten- und Ingenieurrecht müssen jeweils mindestens fünf Fälle entfallen. Der hohe gerichtliche Anteil ist im Baurecht selten ein Problem; die Architektenfälle sollte man gezielt sammeln.

Was kostet ein Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht?

Die Gebühren liegen je nach Format und Veranstalter im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich; Selbststudiums-Varianten sind in der Regel günstiger als Präsenzlehrgänge. Viele Veranstalter sind als berufsbildende Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit; ob ein Preis netto oder brutto ausgewiesen ist, steht auf der Kursseite. Die konkreten Preise stehen in der Liste oben. Hinzu kommt die Verleihungsgebühr der Rechtsanwaltskammer.

Wann lohnt sich der Fachanwaltstitel Bau- und Architektenrecht?

Zum 1. Januar 2026 führten nach der BRAK-Statistik 3.272 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel, mit leicht steigender Tendenz. Bauunternehmen, Bauträger, Architekturbüros und deren Haftpflichtversicherer suchen gezielt nach dem Titel; die Streitwerte gehören zu den höchsten im Zivilrecht. Markt, Verdienst und Ablauf im Detail: Fachanwalt Bau- und Architektenrecht werden. Den Überblick über alle 24 Fachgebiete gibt der Leitartikel Fachanwalt werden 2026.

Und nach dem Titel? Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Mit dem Titel beginnt die Pflicht zu 15 Zeitstunden Fortbildung je Fachgebiet und Kalenderjahr. Sie greift schon vor der Verleihung: Wird der Antrag nicht im Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns gestellt, ist ab diesem Jahr Fortbildung nach § 15 FAO nachzuweisen; Lehrgangszeiten werden angerechnet (§ 4 Abs. 2 FAO). Anrechenbare Veranstaltungen finden Sie unter Fortbildungen im Bau- und Architektenrecht nach § 15 FAO, bis zu fünf Stunden im Jahr auch im Selbststudium Bau- und Architektenrecht.