Fortbildungen im Sportrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Sportrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Sportrecht, die derzeit buchbar sind. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und was bei der jüngsten und einer der kleinsten Fachanwaltschaften Deutschlands für die Jahresplanung wichtig ist.

Welche Seminare im Sportrecht gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14q FAO. Das Sportrecht ist die jüngste der 24 Fachanwaltschaften und zählt zu den kleinsten. Das schlägt unmittelbar auf das Fortbildungsangebot durch: Es ist knapp, wird von wenigen Anbietern getragen und besteht überwiegend aus Onlineseminaren und Selbststudium. Präsenzveranstaltungen gibt es nur vereinzelt.

Für die Jahresplanung folgt daraus ein konkreter Rat: Warten Sie nicht bis zum vierten Quartal. Bei einem Bestand dieser Größe ist die Auswahl schnell erschöpft, und anders als in großen Fachgebieten kommen nicht laufend neue Termine nach. Wer seine Stunden früh im Jahr plant, hat die freie Wahl – und wer ein Seminar verpasst, findet nicht ohne Weiteres Ersatz.

Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Veranstaltungsort.
Anrechnung: voll; im Sportrecht jedoch nur ausnahmsweise im Angebot.

Onlineseminare im Sportrecht

Das Onlineseminar trägt den größten Teil des Angebots, in Halbtages- und Tagesformaten mit 2,5 und 5 Zeitstunden. Thematisch geht es um aktuelle Entwicklungen im Sportarbeitsrecht, um das Fußballstrafrecht, um Medienrechte im Sport sowie um Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Sportrecht.

Selbststudium im Sportrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken.

Weil das Gesamtangebot überschaubar ist, kommt dem Selbststudium hier besonderes Gewicht zu: Es deckt zuverlässig fünf der fünfzehn Stunden ab, unabhängig davon, welche Termine im laufenden Jahr zustande kommen. Angeboten werden ein jährliches Update im Sportrecht in 2,5- und 5-Stunden-Fassungen sowie ein Kurs zur Besteuerung von Vereinen und Verbänden. Zur Übersicht: Selbststudium im Sportrecht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Sportrecht ab?

§ 14q FAO verlangt besondere Kenntnisse in elf Bereichen: im selbstgesetzten Recht der Sportverbände und ihren Organisationsstrukturen, in der nationalen und internationalen Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit, in den sportrechtlichen Bezügen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, beim Schutz vor Sportmanipulationen einschließlich Doping und Arzneimittelrecht, im Vereinsrecht und den Grundzügen des Gesellschaftsrechts, in den sportrechtlichen Bezügen des Medienrechts (Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte), im Recht des geistigen Eigentums samt Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrecht, im Sponsoring-, Sportförderungs-, Subventions- und Sportwettrecht, im nationalen und internationalen Haftungsrecht, in den Grundzügen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts sowie im Sportvertragsrecht und den sportrechtlichen Bezügen des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.

Das verfügbare Fortbildungsangebot deckt diesen Katalog nicht in voller Breite ab. Schwerpunkte bilden das Sportarbeitsrecht, das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht einschließlich der Besteuerung von Vereinen und Verbänden sowie das Medienrecht im Sport; hinzu kommt das Fußballstrafrecht. Zentrale Bereiche des Katalogs wie die Sportschiedsgerichtsbarkeit, das Doping- und Manipulationsrecht oder das Sponsoringrecht sind derzeit kaum vertreten.

Für die Fortbildungsplanung heißt das: Wer einen bestimmten Bereich vertiefen will, sollte den Bestand regelmäßig prüfen, statt auf ein passendes Angebot zu warten. Und weil ein Teil der Seminare aus dem Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht stammt und zugleich für andere Fachgebiete ausgewiesen ist, sollten Sie auf den erkennbaren sportrechtlichen Bezug achten – angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Im Zweifel hilft ein Blick in die Kursbeschreibung oder eine Rückfrage bei der eigenen Rechtsanwaltskammer.

Was kostet eine Fortbildung im Sportrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Die Preisspanne ist im Sportrecht trotz des kleinen Bestands breit. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf. Bei den Onlineseminaren gibt es zwei Preisklassen: Die sportrechtlichen Kernthemen der Anwaltakademien liegen im moderaten Bereich, die vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Halbtagsseminare eines Fachverlags kosten je Zeitstunde etwa das Doppelte. Die einzige Präsenzveranstaltung, ein Praxistag zum Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht in Berlin, liegt dazwischen.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens sind mehrere Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Sportrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen – in einem so kleinen Fachgebiet ist das eine realistische Option.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 6 und § 14q FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, auch für das Sportrecht, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Rechnen Sie im Sportrecht konkret nach: Fünf Stunden Selbststudium plus zwei Tagesseminare zu je fünf Stunden ergeben die 15 Stunden. Fallen die Tagesseminare weg, müssen vier Halbtagsseminare an ihre Stelle treten – und so viele gibt es nicht in jedem Jahr. Deshalb lohnt es sich, die verfügbaren Termine früh zu sichern.

Wer bietet Fortbildungen im Sportrecht an?

Der Anbieterkreis ist klein: Eine überregionale Anwaltakademie, ein juristischer Fachverlag, ein auf Selbststudium spezialisierter Anbieter und ein kleinerer Onlineanbieter teilen sich den Bestand. Dass es so wenige sind, liegt am Alter und an der Größe der Fachanwaltschaft – das Sportrecht ist die jüngste der 24 Fachanwaltschaften und wird bislang von einer vergleichsweise kleinen Zahl von Fachanwältinnen und Fachanwälten geführt.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen. Bei einem überschaubaren Bestand ist das vor allem eine Frage der Vollständigkeit: Sie sehen auf einen Blick, was es überhaupt gibt.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Sportrecht werden. Das Lehrgangsangebot ist entsprechend schmal; die aktuell gelisteten Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Sportrecht.