Fortbildungen im Versicherungsrecht gem. § 15 FAO
Selbststudium 5.0 Std.Update im Versicherungsrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Versicherungsrecht5.0 Std.119,00 €119,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Update im Versicherungsrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Versicherungsrecht2.5 Std.79,00 €79,00 €Details
Selbststudium 2.0 Std.Online-Vortrag im Selbststudium: Insolvenzen – Haftung und Versicherung
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieJederzeitReferent:Thomas Lindner
Rechtsgebiet:Insolvenz- und SanierungsrechtVersicherungsrecht2.0 Std.ab 75,00 €ab 75,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Edmund Schmitt: Der Versicherungsprozess: Die aktuelle Rechtslage im Überblick (Stand 2026)
Juristische FachseminareJuristische FachseminareJederzeitReferent:Edmund Schmitt
Rechtsgebiet:Versicherungsrecht5.0 Std.138,00 €138,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.5 Stunden Fachanwalts-Fortbildung im Selbststudium
AK Jura - Akademie für juristische FachseminareAK Jura - Akademie für juristische FachseminareJederzeitReferent:AK JURA in Kooperation mit Wolters Kluwer
Rechtsgebiet:Versicherungsrecht5.0 Std.110,00 €110,00 €Details
Juristische FachseminareDo., 10.09.2026
14:00 bis 16:45 UhrReferent:Dominic Steinborn
Rechtsgebiet:Transport- und SpeditionsrechtVersicherungsrecht2.5 Std.ab 89,00 €ab 89,00 €Details
Onlineseminar 5.0 Std.Live-Online-Seminar: Grundlagen der Unternehmensbewertung
HERA FortbildungsinstitutHERA FortbildungsinstitutOnline-SeminarFr., 11.09.2026
09:00 bis 15:00 UhrReferent:Prof. Dr. LL.M. Jürgen Mertes
Rechtsgebiet:Bank- und KapitalmarktrechtErbrechtFamilienrechtHandels- und GesellschaftsrechtInsolvenz- und SanierungsrechtSteuerrechtVersicherungsrecht5.0 Std.225,00 €225,00 €Details- OnlineDi., 15.09.2026
09:00 bis 15:45 UhrReferent:Andrea Bähring
Prof. Dr. med. Rolf Schneider
Rechtsgebiet:MedizinrechtVerkehrsrechtVersicherungsrecht5.0 Std.ab 188,00 €ab 188,00 €Details
Onlineseminar 2.5 Std.Versicherungsrecht für Mietrechtler und -rechtlerinnen
Juristische FachseminareJuristische FachseminareDi., 15.09.2026
09:45 bis 12:30 UhrReferent:Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Rechtsgebiet:Miet- und WEG RechtVersicherungsrecht2.5 Std.89,00 €89,00 €Details
Onlineseminar 2.5 Std.Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden, Teil I
Juristische FachseminareJuristische FachseminareMi., 16.09.2026
09:00 bis 11:45 UhrReferent:Wolfgang Wellner
Rechtsgebiet:VerkehrsrechtVersicherungsrecht2.5 Std.89,00 €89,00 €Details
Fortbildung Versicherungsrecht nach § 15 FAO
Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Versicherungsrecht, die derzeit buchbar sind – von einer Vielzahl von Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Präsenzseminar und Selbststudium. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet prägen.
Welche Seminare im Versicherungsrecht gibt es?
Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Versicherungsrecht regelt § 14a FAO. Das Fortbildungsangebot ist umfangreich und stark auf digitale Formate ausgerichtet – deutlicher als in fast jedem anderen Fachgebiet. Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:
Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).
Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.
Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).
Onlineseminare im Versicherungsrecht
Das Onlineseminar trägt hier den ganz überwiegenden Teil des Angebots. Vorherrschend sind Kurzformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden zu einzelnen Sparten und Streitfragen; daneben gibt es vereinzelt Kompaktveranstaltungen, die größere Stundenzahlen bündeln. Wer seine Stunden flexibel über das Jahr verteilen will, findet in diesem Fachgebiet besonders viel Auswahl.
Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Versicherungsrecht.
Präsenzseminare im Versicherungsrecht
Präsenzveranstaltungen sind im Versicherungsrecht selten, decken dafür aber häufig größere Stundenzahlen ab – bis hin zu Tagungen, die das gesamte Pflichtpensum eines Jahres abbilden. Sie liegen preislich deutlich über den Onlineformaten, und der Abstand ist hier größer als in anderen Fachgebieten: Für dieselbe Stundenzahl zahlen Sie vor Ort ein Mehrfaches. Dafür bieten sie den kollegialen Austausch und die Möglichkeit, ein Thema am Stück zu durchdringen. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.
Selbststudium im Versicherungsrecht nach § 15 Abs. 4 FAO
Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Das Angebot ist in diesem Fachgebiet überschaubar; wer auf das Selbststudium setzt, sollte früh schauen. Zur Übersicht: Selbststudium im Versicherungsrecht.
Welche Themen deckt die Fortbildung im Versicherungsrecht ab?
§ 14a FAO nennt neun Kenntnisbereiche, und diese Gliederung erklärt, warum das Fortbildungsangebot so kleinteilig ist: Das Versicherungsrecht zerfällt in Sparten, die jeweils ihre eigene Rechtsprechung und ihre eigenen Streitfragen haben.
Verlangt werden Kenntnisse im allgemeinen Versicherungsvertragsrecht samt Besonderheiten der Prozessführung, im Recht der Versicherungsaufsicht und in den Grundzügen des internationalen Versicherungsrechts. Hinzu kommen die einzelnen Sparten: Transport- und Speditionsversicherung, Sachversicherung (Fahrzeug, Gebäude, Hausrat, Reisegepäck, Feuer, Einbruchdiebstahl, Bauwesen), private Personenversicherung (Leben, Kranken, Reiserücktritt, Unfall, Berufsunfähigkeit), Haftpflichtversicherung einschließlich Pflicht-, Berufs-, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Rechtsschutzversicherung sowie die Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Für die Fortbildungsplanung folgt daraus ein praktischer Rat: Weil die Kurzformate meist nur eine Sparte behandeln, lohnt es sich, die eigene Mandatsstruktur zugrunde zu legen und gezielt die Sparten zu wählen, in denen Sie tatsächlich beraten – statt ein beliebiges Update zu buchen. Und weil das Versicherungsrecht an das Haftungs-, Transport- und Medizinrecht angrenzt, sollten Sie bei Seminaren an diesen Rändern auf den erkennbaren versicherungsrechtlichen Bezug achten; angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört.
Was kostet eine Fortbildung im Versicherungsrecht?
Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.
Das Versicherungsrecht gehört zu den Fachgebieten mit den günstigsten Onlineformaten – wer seine Stunden online sammelt, kommt hier vergleichsweise preiswert davon. Der Abstand zum Präsenzangebot ist entsprechend groß. Weil ein einzelner Anbieter einen erheblichen Teil des Kursbestands stellt, lohnt der Blick auf die übrigen Veranstalter besonders: Sie decken oft Sparten ab, die im Massenangebot fehlen.
Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten – bei mehrtägigen Tagungen macht dieser Unterschied schnell mehrere Stunden aus.
Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.
Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14a FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.
Wer bietet Fortbildungen im Versicherungsrecht an?
Das Angebot verteilt sich auf eine überschaubare Zahl von Veranstaltern, unter denen ein großer Anbieter einen beträchtlichen Teil der Onlineseminare stellt. Daneben sind überregionale Fortbildungshäuser, spezialisierte Veranstalter und Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv. Gerade weil das Angebot ungleich verteilt ist, lohnt der Vergleich: Preisniveau und Spartenzuschnitt unterscheiden sich zwischen den Anbietern deutlich.
Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.
Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Versicherungsrecht werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Versicherungsrecht.