Fortbildungen im Bank- und Kapitalmarktrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Bank- und Kapitalmarktrecht, die derzeit buchbar sind – von einer Vielzahl von Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Selbststudium und Präsenzseminar. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet prägen.

Welche Seminare im Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14l FAO. Das Angebot ist breit aufgestellt und deckt alle drei Formate ab – mit klarem Schwerpunkt beim Onlineseminar. Die Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.

Onlineseminare im Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Onlineseminar trägt den größten Teil des Angebots. Verbreitet sind Halbtages- und Tagesformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden zu einzelnen Rechtsfragen, daneben umfangreichere Veranstaltungen, die größere Stundenzahlen bündeln.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Selbststudium im Bank- und Kapitalmarktrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. In diesem Fachgebiet ist das Angebot vergleichsweise gut bestückt, sodass sich die fünf anrechenbaren Stunden gut abdecken lassen. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Zur Übersicht: Selbststudium im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Präsenzseminare im Bank- und Kapitalmarktrecht

Präsenzveranstaltungen sind seltener, decken dafür häufig größere Stundenzahlen ab. Auffällig ist ihre geografische Konzentration: Ein Großteil der Termine findet in Frankfurt am Main statt – naheliegend für ein Fachgebiet, dessen Mandanten und Gegner überwiegend dort ansässig sind. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht ab?

§ 14l FAO nennt elf Kenntnisbereiche – einer der umfangreichsten Kataloge der gesamten Fachanwaltsordnung. Verlangt werden Kenntnisse zur Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde (AGB, Bankvertragsrecht, Konten, Entgelte), zum Kreditvertragsrecht und zur Kreditsicherung, zu Zahlungsdiensten (Überweisung, Lastschrift, Karten), zu sonstigen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, zum Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht einschließlich Wertpapierdienstleistungen, Investmentgeschäft und Kryptowerten, zu Factoring und Leasing, zur Geldwäschebekämpfung, zu Datenschutz und Bankgeheimnis, zum Recht der Bankenaufsicht, zu den steuerlichen Bezügen und zu den Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Das Fortbildungsangebot bildet diese Breite ab und setzt eigene Schwerpunkte. Regelmäßig behandelt werden das Verbraucherkreditrecht, Fragen der Geldwäscheprävention, die aktuelle Rechtsprechung zu Bankentgelten und AGB sowie Berührungspunkte zum Insolvenzrecht.

Für die Fortbildungsplanung folgt daraus ein praktischer Rat: Weil die Kurzformate meist nur einen der elf Bereiche behandeln, lohnt es sich, die eigene Mandatsstruktur zugrunde zu legen und gezielt zu wählen. Und weil das Fachgebiet an das Insolvenz-, Gesellschafts- und Steuerrecht angrenzt, sollten Sie bei Seminaren an diesen Rändern auf den erkennbaren bank- und kapitalmarktrechtlichen Bezug achten – angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört.

Was kostet eine Fortbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Das Preisniveau liegt im Mittelfeld, die Streuung ist allerdings beträchtlich: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kurs liegt ein Vielfaches. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf. Weil sich das Angebot auf viele Veranstalter mit sehr unterschiedlichen Preismodellen verteilt, lohnt der Vergleich hier besonders.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14l FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Bank- und Kapitalmarktrecht an?

Der Anbieterkreis ist breit und ausgewogen: Neben den großen überregionalen Fortbildungshäusern sind Fachverlage, spezialisierte Veranstalter und Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv. Kein Anbieter beherrscht das Feld, und die Preismodelle unterscheiden sich deutlich.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Bank- und Kapitalmarktrecht.