Fortbildungen im Migrationsrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Migrationsrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Migrationsrecht, die derzeit buchbar sind – von mehreren Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Präsenzseminar und Selbststudium. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird – und worauf Sie in diesem Fachgebiet besonders achten müssen.

Welche Seminare im Migrationsrecht gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14p FAO. Das Migrationsrecht gehört zu den kleineren, aber deutlich wachsenden Fachanwaltschaften – nach der Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zählte es zuletzt zu den Fachgebieten mit dem stärksten Zuwachs. Das Fortbildungsangebot ist überschaubar und deckt alle drei Formate ab. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Onlineseminare im Migrationsrecht

Das Onlineseminar trägt den größten Teil des Angebots, überwiegend in kurzen Formaten mit 2,5 Zeitstunden, daneben Halbtages- und Tagesveranstaltungen.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Migrationsrecht.

Präsenzseminare im Migrationsrecht

Präsenzveranstaltungen sind selten und finden an wenigen Orten statt. Sie decken meist größere Stundenzahlen ab und bieten den kollegialen Austausch, der bei einem Fachgebiet mit stark behörden- und verfahrenspraktischem Zuschnitt einen eigenen Wert hat. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.

Selbststudium im Migrationsrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Zur Übersicht: Selbststudium im Migrationsrecht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Migrationsrecht ab?

§ 14p FAO verlangt besondere Kenntnisse in acht Bereichen: im Staatsangehörigkeitsrecht mit Statusfeststellung, Einbürgerung und Verlusttatbeständen, im Aufenthaltsrecht mit Visumverfahren, Aufenthaltstiteln, Erlöschen und Ausreisedurchsetzung, im Unionsrecht einschließlich der Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen sowie ARB 1/80, im Asylrecht mit Asylverfahren, internationalem Flüchtlingsschutz, nationalem Schutz, Widerruf und Folgeverfahren, in den migrationsrechtlichen Bezügen des Sozialrechts, in den migrationsrechtlichen Aspekten des Strafrechts, bei den rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung und in den Verfahrens- und Prozessrechtsbesonderheiten.

Beim Vergleich mit dem tatsächlichen Fortbildungsangebot fällt eine Verschiebung auf, die für die Jahresplanung wichtig ist: Ein erheblicher Teil der derzeit angebotenen Kurse behandelt die Wirtschaftsmigration – Entsendung von Beschäftigten, mobiles Arbeiten aus dem Ausland und Workation-Konstellationen. Diese Kurse sind häufig zugleich dem Internationalen Wirtschaftsrecht zugeordnet. Die klassischen Schwerpunkte des Katalogs, insbesondere Asyl- und Aufenthaltsrecht, sind demgegenüber schwächer vertreten, als es der Zuschnitt des Fachgebiets erwarten ließe.

Wer seine Fortbildung an der eigenen Mandatsstruktur ausrichten will, sollte den Bestand daher regelmäßig prüfen und passende Termine früh vormerken. Und beachten Sie: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Wer neben dem Migrationsrecht einen weiteren Fachanwaltstitel führt, kann einen doppelt zugeordneten Kurs nicht zweimal verwenden – die 15 Stunden sind für jedes Fachgebiet getrennt nachzuweisen.

Was kostet eine Fortbildung im Migrationsrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Das Preisniveau liegt im Mittelfeld, die Streuung zwischen den Anbietern ist jedoch erheblich. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf. Weil sich das Angebot auf wenige Veranstalter mit unterschiedlichen Preismodellen verteilt, lohnt der Vergleich.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens sind viele Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Migrationsrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14p FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Migrationsrecht an?

Der Anbieterkreis ist klein. Den größten Teil des Angebots stellen ein überregionales Fortbildungshaus und ein Fachverlag; daneben sind Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern, spezialisierte Veranstalter und ein auf Selbststudium spezialisierter Anbieter aktiv.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen. Gerade in einem wachsenden Fachgebiet mit noch schmalem Angebot ist der vollständige Überblick der schnellste Weg zu einer belastbaren Entscheidung.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Migrationsrecht werden. Das Lehrgangsangebot ist schmal; die aktuell gelisteten Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Migrationsrecht.