Fachanwaltslehrgänge im Versicherungsrecht

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Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht: Was Sie brauchen

Für den Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht verlangt die FAO einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit mindestens drei Klausuren (§ 4, § 4a FAO) und 80 selbst bearbeitete Fälle, davon zehn gerichtliche Verfahren (§ 5 Abs. 1 Buchst. h FAO). Den Kenntniskatalog legt § 14a FAO fest. Die Liste oben zeigt die Versicherungsrechtslehrgänge, die aktuell über das Portal buchbar sind, mit Format, Preis und Terminen.

Die Liste enthält die Veranstalter, die über rechtsanwalt-fortbildung.net buchen lassen; nicht jeder Lehrgangsanbieter ist hier vertreten. Sie ist tagesaktuell, neue Termine erscheinen automatisch.

Welche Lehrgangsformate gibt es im Versicherungsrecht?

Präsenz- und Hybridlehrgänge

Versicherungsrechtslehrgänge laufen in der Regel in Bausteinen über mehrere Monate, als Präsenzlehrgang oder als Hybridlehrgang mit Online- und Präsenzbausteinen. Die Klausuren werden an festen Orten geschrieben.

Online-Lehrgänge und Selbststudium

Daneben gibt es Online-Varianten und Fernlehrgänge im Selbststudium mit Skripten, Videos und Online-Einheiten im eigenen Tempo. Für alle Formate gilt § 4a Abs. 1 FAO: Die mindestens drei Klausuren werden in Präsenzform geschrieben, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden.

Was muss der Lehrgang im Versicherungsrecht abdecken?

§ 14a FAO nennt neun Bereiche: das allgemeine Versicherungsvertragsrecht und die Besonderheiten der Prozessführung; das Recht der Versicherungsaufsicht; Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts; das Transport- und Speditionsversicherungsrecht; das Sachversicherungsrecht von der Fahrzeug- über die Gebäude- bis zur Bauwesenversicherung; das Recht der privaten Personenversicherung mit Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung; das Haftpflichtversicherungsrecht einschließlich Pflichtversicherung, Berufs-, Umwelt- und Produkthaftpflicht; das Rechtsschutzversicherungsrecht; sowie Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Das Lehrgangszeugnis muss ausweisen, welche Bereiche von wem unterrichtet wurden und wie die Klausuren bewertet sind (§ 6 Abs. 2 FAO).

Welche praktischen Erfahrungen verlangt § 5 FAO?

80 Fälle aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens zehn gerichtliche Verfahren, der niedrigste gerichtliche Anteil aller Fachanwaltschaften. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a FAO beziehen, mit jeweils mindestens fünf Fällen. Wer nur Kfz-Haftpflicht reguliert, braucht also gezielt Personen-, Sach- oder Rechtsschutzfälle.

Was kostet ein Fachanwaltslehrgang im Versicherungsrecht?

Die Gebühren liegen je nach Format und Veranstalter im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich; Selbststudiums-Varianten sind in der Regel günstiger als Präsenz- und Hybridlehrgänge. Viele Veranstalter sind als berufsbildende Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit; ob ein Preis netto oder brutto ausgewiesen ist, steht auf der Kursseite. Die konkreten Preise stehen in der Liste oben. Hinzu kommt die Verleihungsgebühr der Rechtsanwaltskammer.

Wann lohnt sich der Fachanwaltstitel Versicherungsrecht?

Zum 1. Januar 2026 führten nach der BRAK-Statistik 1.537 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel, die Zahl ist stabil. Versicherer vergeben Rahmenmandate bevorzugt an Titelträger, und auf der Versichertenseite ist der Titel das Unterscheidungsmerkmal zum Verkehrs- oder Medizinrechtler. Markt, Verdienst und Ablauf im Detail: Fachanwalt Versicherungsrecht werden. Den Überblick über alle 24 Fachgebiete gibt der Leitartikel Fachanwalt werden 2026.

Und nach dem Titel? Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Mit dem Titel beginnt die Pflicht zu 15 Zeitstunden Fortbildung je Fachgebiet und Kalenderjahr. Sie greift schon vor der Verleihung: Wird der Antrag nicht im Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns gestellt, ist ab diesem Jahr Fortbildung nach § 15 FAO nachzuweisen; Lehrgangszeiten werden angerechnet (§ 4 Abs. 2 FAO). Anrechenbare Veranstaltungen finden Sie unter Fortbildungen im Versicherungsrecht nach § 15 FAO, bis zu fünf Stunden im Jahr auch im Selbststudium Versicherungsrecht.