Fortbildungen im Verwaltungsrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Verwaltungsrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Verwaltungsrecht, die derzeit buchbar sind. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und was in einem Fachgebiet mit vielen Berührungspunkten zu anderen Fachanwaltschaften bei der Jahresplanung wichtig ist.

Welche Seminare im Verwaltungsrecht gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 8 FAO. Das Verwaltungsrecht ist eine der ältesten Fachanwaltschaften und wird von einem breiten Anbieterkreis bedient. Der Bestand ist entsprechend groß: Er reicht von Halbtagsformaten mit 2,5 Zeitstunden bis zu mehrtägigen Verwaltungsrechtstagen, die die gesamte Jahrespflicht von 15 Zeitstunden auf einmal abdecken. Alle drei Formate sind vertreten, das Onlineseminar mit großem Abstand am häufigsten.

Für die Jahresplanung folgt daraus: Die Stunden lassen sich in diesem Fachgebiet auch kurzfristig noch zusammenstellen. Zwei Dinge sollten Sie dennoch früh entscheiden. Erstens ballen sich die großen Tages- und Mehrtagesveranstaltungen im November; wer eine Präsenzveranstaltung oder einen Verwaltungsrechtstag einplant, sollte den Termin rechtzeitig blocken. Zweitens ist ein erheblicher Teil der Kurse mehreren Fachgebieten zugleich zugeordnet – dazu unten mehr.

Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Veranstaltungsort.
Anrechnung: voll. Im Verwaltungsrecht vor allem bei den großen Verwaltungsrechtstagen und einzelnen Tagesseminaren.

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Onlineseminare im Verwaltungsrecht

Das Onlineseminar trägt den weitaus größten Teil des Angebots. Am häufigsten sind Halbtagsformate mit 2,5 und 3 Zeitstunden zu einzelnen Rechtsfragen und Tagesformate mit 5 Zeitstunden. Daneben gibt es Blockveranstaltungen mit 7,5, 10 und 15 Zeitstunden, darunter Verwaltungsrechtstage, die parallel in Präsenz und online stattfinden, sowie mehrtägige Onlinewochen, die alle 15 Stunden am Stück abdecken. Thematisch dominieren Update-Veranstaltungen zum Verwaltungsprozessrecht und zum öffentlichen Baurecht.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Verwaltungsrecht.

Präsenzseminare im Verwaltungsrecht

Präsenzveranstaltungen sind im Verwaltungsrecht vorhanden, aber deutlich in der Minderheit. Sie konzentrieren sich auf die Verwaltungsrechtstage in Frankfurt am Main und Hamburg sowie auf einzelne Tagesseminare in Berlin, Stuttgart und Leipzig. Die meisten dieser Veranstaltungen werden zeitgleich als Onlineseminar angeboten, teils zum leicht niedrigeren Preis. Wer den persönlichen Austausch schätzt, findet ihn also – muss aber mit November-Terminen planen und Reisekosten einrechnen.

Selbststudium im Verwaltungsrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken.

Im Verwaltungsrecht gibt es Selbststudiumskurse als jährliches Update in 2,5- und 5-Stunden-Fassungen sowie zu Einzelthemen wie dem Schul- und Prüfungsrecht. Wer die fünf Stunden früh im Jahr abhakt, hat den Rest des Jahres freie Hand für die Auswahl unter den Veranstaltungen. Zur Übersicht: Selbststudium im Verwaltungsrecht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Verwaltungsrecht ab?

§ 8 FAO verlangt besondere Kenntnisse in zwei Stufen. Erstens im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Verfahrensrecht und im Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung. Zweitens in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus dem öffentlichen Baurecht, dem Abgabenrecht (soweit die Verwaltungsgerichte zuständig sind), dem Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe-, Handwerks-, Wirtschaftsförderungs-, Gaststätten-, Berg- und Energierecht), dem Umweltrecht (Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzrecht) oder dem öffentlichen Dienstrecht stammen muss.

Das Fortbildungsangebot bildet diesen Katalog breit ab. Den größten Block stellt das Verwaltungsprozessrecht: Fristen, Beweisantrag, Berufung, einstweiliger Rechtsschutz, Wiedereinsetzung und Prozesskostenhilfe sowie Updates zur aktuellen Rechtsprechung und zu Gesetzesänderungen der VwGO. Dicht dahinter folgt das öffentliche Baurecht mit Bebauungsplan, Baugenehmigung, Baunachbarrecht, Planfeststellung und Brandschutzrecht – häufig gemeinsam mit dem Bau- und Architektenrecht ausgeschrieben. Regelmäßig vertreten sind außerdem das öffentliche Dienstrecht (Beamten- und Disziplinarrecht, Ruhestandsversetzung, Nebentätigkeiten), das Schul- und Prüfungsrecht, das Polizei- und Versammlungsrecht, das Umweltrecht (Abfallrecht, Entwaldungsverordnung, Ausbau erneuerbarer Energien) und das Staatshaftungsrecht.

Auffällig ist die hohe Zahl an Seminaren, die zugleich für andere Fachgebiete ausgewiesen sind: Fahreignungsrecht (Verkehrsrecht), Approbations- und Heilpraktikerrecht (Medizinrecht), Asylrecht (Migrationsrecht), Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Sozialrecht) oder Umweltstrafrecht (Strafrecht). Für die Fortbildungsplanung heißt das: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Bei Seminaren an diesen Rändern sollten Sie auf den erkennbaren verwaltungsrechtlichen Schwerpunkt achten. Wer mehrere Fachanwaltstitel führt, kann dieselbe Veranstaltung nicht doppelt anrechnen, sondern muss die Stunden je Fachgebiet getrennt nachweisen.

Was kostet eine Fortbildung im Verwaltungsrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Das Preisniveau liegt im Verwaltungsrecht im mittleren Bereich der Fachanwaltschaften, die Spanne zwischen den Anbietern ist aber breit. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das jedoch nur fünf Stunden abdecken darf. Bei den Onlineseminaren bewegen sich die meisten Halbtags- und Tagesformate in einem engen Korridor; die großen Verwaltungsrechtstage und Onlinewochen sind je Zeitstunde nicht teurer als ein einzelnes Halbtagsseminar, oft sogar günstiger. Einzelne Angebote juristischer Fachverlage liegen deutlich über dem Durchschnitt. Präsenzveranstaltungen kosten je Stunde nur wenig mehr als die Online-Parallelveranstaltung, hinzu kommen aber Reise und Übernachtung.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens sind viele Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab, etwa im Anwaltverein oder in einer Rechtsanwaltskammer. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 6 und § 8 FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Im Verwaltungsrecht lässt sich die Pflicht auf sehr unterschiedliche Weise erfüllen: mit sechs Halbtagsseminaren über das Jahr verteilt, mit einem 15-Stunden-Verwaltungsrechtstag im November oder mit der Kombination aus fünf Stunden Selbststudium und zwei Tagesseminaren. Welche Variante passt, ist eine Frage von Kalender und Budget.

Wer bietet Fortbildungen im Verwaltungsrecht an?

Der Anbieterkreis ist breit: Überregionale Fortbildungshäuser und Anwaltakademien, Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine, juristische Fachverlage sowie mehrere spezialisierte Seminaranbieter und Selbststudiumsanbieter teilen sich den Bestand. Kein Anbieter dominiert das Angebot; die Mehrzahl der Kurse verteilt sich auf rund ein Dutzend Häuser. Das sorgt für Auswahl bei Themen und Preisen – und dafür, dass ein Vergleich je Zeitstunde sich hier besonders lohnt.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Termin und Veranstalter filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen. Bei einem Bestand dieser Größe ist das vor allem eine Frage der Zeit: Sie müssen nicht ein Dutzend Programme durchsehen, um die passenden Termine zu finden.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Verwaltungsrecht werden. Die aktuell gelisteten Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Verwaltungsrecht.