Fortbildungen im Internat. Wirtschaftsrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Internationales Wirtschaftsrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Internationalen Wirtschaftsrecht, die derzeit buchbar sind – von mehreren Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Präsenzseminar und Selbststudium. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet prägen.

Welche Seminare im Internationalen Wirtschaftsrecht gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14n FAO. Das Internationale Wirtschaftsrecht zählt zu den kleineren Fachanwaltschaften, hat aber ein bemerkenswert vielfältiges Fortbildungsangebot – und einen für ein kleines Fachgebiet ungewöhnlich hohen Anteil an Präsenzveranstaltungen. Die Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Onlineseminare im Internationalen Wirtschaftsrecht

Das Onlineseminar trägt den größten Teil des Angebots, in Formaten von 2,5 bis 15 Zeitstunden. Auffällig ist die Bandbreite der Kurslängen: Neben kurzen Spezialformaten gibt es mehrtägige Veranstaltungen, die das Pflichtpensum eines Jahres in einem Zug abdecken.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Präsenzseminare im Internationalen Wirtschaftsrecht

Präsenzveranstaltungen haben in diesem Fachgebiet ein größeres Gewicht als in vergleichbar kleinen Fachanwaltschaften. Sie finden vor allem in großen Städten statt, unter anderem in Berlin, München und Wuppertal, und decken häufig größere Stundenzahlen ab. Bei einem Fachgebiet, das stark von Vertragsgestaltung und Verhandlungspraxis lebt, hat der unmittelbare Austausch einen eigenen Wert. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.

Selbststudium im Internationalen Wirtschaftsrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Das Angebot ist hier knapp; wer diesen Weg gehen will, sollte früh schauen. Zur Übersicht: Selbststudium im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Internationalen Wirtschaftsrecht ab?

§ 14n FAO verlangt besondere Kenntnisse in acht Bereichen: im Kollisionsrecht vertraglicher und außervertraglicher Schuldverhältnisse, im internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, im international vereinheitlichten Handelsrecht, im international vereinheitlichten Gesellschaftsrecht, im europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, in den Grundzügen der Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung, in den Grundzügen des internationalen Steuerrechts und in den Grundzügen der Rechtsvergleichung.

Das Fortbildungsangebot setzt praxisnahe Schwerpunkte. Breiten Raum nehmen die Gestaltung internationaler Verträge ein, darunter Franchise- und Vertriebsverträge, sowie Veranstaltungen zur englischsprachigen Vertragspraxis. Ein zweiter, auffallend starker Strang betrifft die grenzüberschreitende Beschäftigung: Entsendung, mobiles Arbeiten aus dem Ausland und Workation-Konstellationen.

Dieser zweite Strang überschneidet sich mit dem Migrationsrecht – viele dieser Kurse sind beiden Fachgebieten zugeordnet. Für die Fortbildungsplanung ist das wichtig: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Wer beide Titel führt, kann denselben Kurs nicht zweimal verwenden, sondern muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen.

Was kostet eine Fortbildung im Internationalen Wirtschaftsrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Das Preisniveau liegt im oberen Bereich – typisch für ein wirtschaftsrechtliches Gebiet mit Unternehmensmandaten. Die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kurs ist beträchtlich. Weil die Kurslängen hier stärker variieren als in anderen Fachgebieten, lohnt die Umrechnung auf die Zeitstunde besonders: Die großen Kompaktveranstaltungen schneiden dabei häufig besser ab, als ihr Gesamtpreis vermuten lässt.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten – bei mehrtägigen Veranstaltungen macht dieser Unterschied schnell mehrere Stunden aus.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14n FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Internationalen Wirtschaftsrecht an?

Den größten Teil des Angebots stellen zwei große Veranstalter – ein überregionales Fortbildungshaus und ein Fachverlag. Daneben sind spezialisierte Anbieter und Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv, die einzelne Themen abdecken, die im Standardangebot fehlen.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht werden. Das Lehrgangsangebot ist schmal; die aktuell gelisteten Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Internationalen Wirtschaftsrecht.