Fortbildungen IT-Recht gem. § 15 FAO

Update im IT-Recht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)
Ihr FachanwaltsCampus Team

Update im IT-Recht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
Ihr FachanwaltsCampus Team

Online-Vortrag im Selbststudium: KI-Compliance – Anforderungen nach der neuen KI-VO
Dr. Tony Rostalski

Online-Vortrag im Selbststudium: Digitale Beweismittel
Diana Nadeborn
09:00 bis 12:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
Tom Braegelmann
09:30 bis 12:00 Uhr
Dr. Matthias Köhler
09:30 bis 12:00 Uhr
Dr. Jonas Siglmüller
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
Tom Braegelmann

Krypto und Steuern: Deklaration, Selbstanzeige, Compliance (3 FAO-Stunden)
14:00 bis 17:15 Uhr
Dr. Dr. Norbert Mückl
09:30 bis 15:00 Uhr
Prof. Dr. Eric Wagner
Dr. Marc Ruttloff
Der Umgang mit digitalen Technologien und die damit verbundenen rechtlichen Fragen stellen ein zunehmendes Thema für Rechtsanwälte dar. Aus diesem Grunde bieten viele Anbieter Fortbildungen im Bereich des IT-Rechts an, um Rechtsanwälten und Kanzleien eine fundierte Basis für die Beratung von Mandanten bieten zu können.
Derzeit hat die Fortbildung im IT-Recht einen großen Stellenwert in der rechtlichen Beratung. Dies liegt nicht nur an der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft und der damit verbundenen steigenden Anzahl digitaler Transaktionen, sondern auch an der Tatsache, dass viele Gesetze noch nicht an die neuen Entwicklungen angepasst wurden. Um eine qualifizierte Beratung im IT-Recht anbieten zu können, ist es daher wichtig, dass Rechtsanwälte über die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet informiert sind und ein fundiertes Wissen über rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Technologien besitzen.
Daher gibt es Fortbildungsprogramme für Rechtsanwälte, die auf dem neuesten Stand der Technik und der Rechtsprechung basieren. Die Fortbildungen beinhalten einen praxisorientierten Ansatz, der es den Teilnehmern ermöglicht, ihr Wissen in praktischen Fällen anzuwenden. Die Fortbildungen werden nach § 15 FAO (Fortbildungsanforderungen für Rechtsanwälte) angeboten.
Das Fortbildungsprogramm vermittelt ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen des IT-Rechts und befähigt die Teilnehmer, rechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Technologien kompetent zu beantworten. Die Fortbildungen umfassen eine umfassende Ausbildung in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Vertragsrecht, E-Commerce, Cloud Computing, IT-Sicherheit und arbeitsrechtliche Fragen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelegt. Dies ist wichtig, da viele rechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Technologien noch nicht gesetzlich geregelt sind. Daher müssen Rechtsanwälte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgreifen, um fundiertes Wissen zu erlangen und Mandanten eine qualifizierte Beratung bieten zu können.
Darüber hinaus werden auch praktische Übungen angeboten, um die Teilnehmer auf mögliche rechtliche Probleme vorzubereiten. Die Übungen behandeln häufig vorkommende Fragen im IT-Recht, wie z.B. die Auswirkungen von Datenschutzbestimmungen auf die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Konsequenzen einer Verletzung des Urheberrechts und die rechtlichen Folgen des Einsatzes von Cloud Computing.
Das Fortbildungsprogramm ist darauf ausgelegt, die Teilnehmer auf die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit digitalen Technologien vorzubereiten. Nach Abschluss des Programms haben die Teilnehmer ein fundiertes Wissen über die rechtlichen Grundlagen des IT-Rechts und können dieses Wissen nutzen, um Mandanten eine qualifizierte Beratung zu bieten.
Die Fortbildung im IT-Recht nach § 15 FAO ist eine wertvolle Chance für Rechtsanwälte, sich auf dem Gebiet des IT-Rechts weiterzubilden und ein fundiertes Wissen zu erlangen. Sie ermöglicht es ihnen, ihren Mandanten eine qualifizierte Beratung bieten zu können und sich auf dem Gebiet der digitalen Technologien auf dem Laufenden zu halten.

