Fortbildungen im IT-Recht gem. § 15 FAO

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Fortbildung IT-Recht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im IT-Recht, die derzeit buchbar sind – von einer Vielzahl von Anbietern und in den Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet derzeit prägen.

Welche Seminare im IT-Recht gibt es?

Ein Hinweis zur Bezeichnung: Die Fachanwaltsordnung spricht in § 14k FAO vom Informationstechnologierecht; der Titel lautet entsprechend „Fachanwältin für Informationstechnologierecht" beziehungsweise „Fachanwalt für Informationstechnologierecht". Im Sprachgebrauch und in den meisten Kursbezeichnungen hat sich die Kürzel-Form IT-Recht durchgesetzt – gemeint ist dasselbe Fachgebiet.

Das IT-Recht hat das größte Fortbildungsangebot unter den kleineren Fachanwaltschaften, und es ist fast vollständig digital: Präsenzveranstaltungen sind hier die Ausnahme. Die Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll. Im IT-Recht jedoch nur vereinzelt im Angebot.

Onlineseminare im IT-Recht

Das Onlineseminar trägt praktisch das gesamte Angebot – passend zu einem Fachgebiet, das sich mit digitalen Sachverhalten befasst. Verbreitet sind Halbtages- und Tagesformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden, daneben mehrtägige Veranstaltungen, die größere Stundenzahlen bündeln. Die Auswahl ist so groß, dass sich die Pflichtstunden auch kurzfristig noch abdecken lassen.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im IT-Recht.

Selbststudium im IT-Recht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde mit deutlichem Abstand am günstigsten – in diesem Fachgebiet ist der Preisunterschied zu den Veranstaltungen besonders groß. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Das Angebot ist gemessen am Gesamtbestand schmal; wer diesen Weg gehen will, sollte früh schauen. Zur Übersicht: Selbststudium im IT-Recht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im IT-Recht ab?

§ 14k FAO verlangt besondere Kenntnisse in neun Bereichen: im Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich AGB, im elektronischen Geschäftsverkehr mit Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen, im Immaterialgüter- und Domainrecht, in Datenschutz und IT-Sicherheit, im Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, in der öffentlichen IT-Vergabe und im E-Government mit kartellrechtlichen Bezügen, in den internationalen Aspekten einschließlich IPR, in den strafrechtlichen Besonderheiten sowie in der Verfahrens- und Prozessführung.

Im aktuellen Fortbildungsangebot sticht ein Schwerpunkt heraus: der Datenschutz, gefolgt von Vertragsgestaltung und Compliance. Stark vertreten sind außerdem Veranstaltungen zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen – ein Thema, das der Kenntniskatalog nicht ausdrücklich nennt, das sich aber quer durch Vertrags-, Datenschutz- und Haftungsfragen zieht. Auffallend häufig behandeln Kurse zudem die Schnittstelle zum Arbeitsrecht: Mitbestimmung beim IT-Einsatz, Betriebsvereinbarungen, Beschäftigtendatenschutz.

Gerade diese Schnittstelle verdient bei der Fortbildungsplanung Aufmerksamkeit. Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört – bei einem Seminar zur Mitbestimmung beim KI-Einsatz kann das je nach Zuschnitt das IT-Recht oder das Arbeitsrecht sein. Prüfen Sie den Schwerpunkt daher vor der Buchung.

Was kostet eine Fortbildung im IT-Recht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Das IT-Recht gehört zu den teuersten Fachgebieten überhaupt. Das hat zwei Gründe: Es ist ein wirtschaftsrechtliches Gebiet mit Unternehmensmandaten, und ein großer Fachverlag aus dem Premiumsegment stellt einen beträchtlichen Teil des Kursbestands.

Genau deshalb lohnt der Vergleich hier mehr als in jedem anderen Gebiet dieser Größe: Neben dem Premiumangebot stehen Veranstalter, die dieselbe Stundenzahl zu einem Bruchteil anbieten. Wer nur seine Pflichtstunden abdecken will, findet deutlich günstigere Wege; wer ein bestimmtes Spezialthema oder eine bestimmte Referentin sucht, zahlt dafür entsprechend mehr.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für IT-Recht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14k FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im IT-Recht an?

Die Verteilung ist ungleich: Ein großer Fachverlag stellt gut die Hälfte der Onlineseminare. Daneben sind überregionale Fortbildungshäuser, Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern und spezialisierte Veranstalter aktiv, die häufig deutlich günstiger anbieten und teilweise Themen abdecken, die im Massenangebot fehlen.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen. Bei einem Bestand dieser Größe und dieser Preisspreizung ist das der schnellste Weg zu einer belastbaren Entscheidung.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt IT-Recht werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im IT-Recht.