Fortbildungen im Gewerbl. Rechtsschutz gem. § 15 FAO

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Fortbildung Gewerblicher Rechtsschutz nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Gewerblichen Rechtsschutz, die derzeit buchbar sind – von mehreren Anbietern und in den Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Besonderheiten dieses Fachgebiet mit sich bringt.

Welche Seminare im Gewerblichen Rechtsschutz gibt es?

Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14h FAO. Beim Fortbildungsangebot fällt sofort eine Besonderheit auf: Der Gewerbliche Rechtsschutz ist das am stärksten digitalisierte Fachgebiet überhaupt. Nahezu das gesamte Angebot besteht aus Onlineseminaren; Präsenzveranstaltungen sind hier die absolute Ausnahme. Wer auf Vor-Ort-Termine setzt, sollte das bei der Jahresplanung früh berücksichtigen.

Die Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll. Im Gewerblichen Rechtsschutz jedoch nur sehr vereinzelt im Angebot.

Onlineseminare im Gewerblichen Rechtsschutz

Das Onlineseminar trägt hier praktisch das gesamte Angebot. Verbreitet sind Halbtages- und Tagesformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden zu einzelnen Schutzrechten, daneben umfangreichere Veranstaltungen mit 10 oder 15 Zeitstunden.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Gewerblichen Rechtsschutz.

Selbststudium im Gewerblichen Rechtsschutz nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde mit Abstand am günstigsten – in diesem Fachgebiet ist der Preisunterschied zu den Veranstaltungen besonders deutlich. Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Das Angebot ist überschaubar; wer diesen Weg gehen will, sollte früh schauen. Zur Übersicht: Selbststudium im Gewerblichen Rechtsschutz.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Gewerblichen Rechtsschutz ab?

§ 14h FAO verlangt besondere Kenntnisse in sechs Bereichen, und diese Gliederung erklärt den Zuschnitt des Fortbildungsangebots:

Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts und der europäischen Bezüge. Designrecht einschließlich der Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen einschließlich der Unionsmarke. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Die urheberrechtlichen Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes. Und schließlich Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts – im gewerblichen Rechtsschutz mit seinem einstweiligen Rechtsschutz, den Abmahnverfahren und den besonderen Zuständigkeiten ein eigenständiges Thema.

Weil die Schutzrechte jeweils eigene Systematik, eigene Rechtsprechung und eigene europäische Bezüge haben, behandeln die meisten Kurse nur einen dieser Bereiche. Für die Fortbildungsplanung heißt das: Legen Sie Ihre Mandatsstruktur zugrunde und wählen Sie gezielt die Schutzrechte, in denen Sie tatsächlich beraten. Und weil das Fachgebiet stark ins Urheber- und Medienrecht sowie ins IT-Recht hineinreicht, sollten Sie bei Seminaren an diesen Rändern auf den erkennbaren Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz achten – angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört.

Was kostet eine Fortbildung im Gewerblichen Rechtsschutz?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Beim Preisniveau unterscheidet sich der Gewerbliche Rechtsschutz deutlich von anderen Fachgebieten: Er liegt spürbar höher. Das hängt mit dem Zuschnitt zusammen – es ist ein wirtschaftsrechtliches Gebiet mit Unternehmensmandaten, und ein großer Anbieter aus dem Premiumsegment stellt einen erheblichen Teil des Kursbestands.

Genau deshalb lohnt der Vergleich hier mehr als anderswo: Neben dem Premiumangebot stehen Veranstalter, die dieselbe Stundenzahl zu einem Bruchteil anbieten. Wer nur seine Pflichtstunden abdecken will, findet deutlich günstigere Wege; wer eine bestimmte Referentin oder ein bestimmtes Spezialthema sucht, zahlt dafür entsprechend mehr. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14h FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Gewerblichen Rechtsschutz an?

Der Anbieterkreis ist überschaubar, und die Verteilung ist ungleich: Ein großer Fachverlag stellt einen beträchtlichen Teil der Onlineseminare. Daneben sind überregionale Fortbildungshäuser, Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern und regionale Anwaltvereine aktiv, die häufig deutlich günstiger anbieten.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen. In einem Fachgebiet mit so unterschiedlichen Preismodellen ist das der schnellste Weg zu einer belastbaren Entscheidung.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Gewerblichen Rechtsschutz.