Fortbildungen Handels- und Gesellschaftsrecht gem. § 15 FAO

Morten Woltaire - Richter am Amtsgericht

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Online-Vortrag im Selbststudium: Im Focus der Finanzverwaltung: Richtige Kassenführung
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Dr. Michael Bonefeld

Prof. Dr. Jürgen Mertes
Fortbildungen für Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht nach § 15 FAO
§ 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) verpflichtet Fachanwälte des Handels- und Gesellschaftsrechts, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden, um ihren Expertenstatus zu erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass Fachanwälte pro Kalenderjahr an einer oder mehreren anerkannten Fortbildungsveranstaltungen mit einer Gesamtdauer von 15 Stunden teilnehmen müssen.
Diese Fortbildungen haben das Ziel, die Teilnehmer über neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht zu informieren, sie über neue Gesetze und Urteile zu informieren und ihnen zu ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu verbessern. In der Regel werden die Fortbildungen in Form von Seminaren, Vorträgen und Workshops angeboten.
Bei der Auswahl der Veranstaltungen, an denen ein Fachanwalt teilnehmen kann, hat er eine Reihe von Möglichkeiten. Zum einen bieten einige Juristische Fakultäten und juristische Institute Kurse an, die speziell für Fachanwälte des Handels- und Gesellschaftsrechts entwickelt wurden. Auch einige Anwaltsvereinigungen bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Anbietern, die sich auf die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte spezialisiert haben. Diese Anbieter bieten in der Regel eine Reihe von Kursen an, die speziell auf die Bedürfnisse von Fachanwälten zugeschnitten sind. Sie bieten auch die Möglichkeit, an mehreren Veranstaltungen gleichzeitig teilzunehmen, so dass der Fachanwalt sein Wissen in kurzer Zeit auf den neuesten Stand bringen kann.
Bei der Wahl der Fortbildungsveranstaltungen ist es wichtig, dass der Fachanwalt die Qualität der Veranstaltung sicherstellt. Daher sollte er sich vor der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung über die Qualität und den Anbieter informieren. In der Regel sind die Anbieter verpflichtet, Informationen über die Qualität ihrer Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Möglichkeit, sich fortzubilden, besteht darin, an einer Online-Fortbildung teilzunehmen. Diese Art der Fortbildung hat den Vorteil, dass sie in kurzer Zeit durchgeführt werden kann und dass die Teilnehmer in der Lage sind, ihre Fähigkeiten zu erweitern, ohne ein Zeit der Kanzleiabwesenheit. Online-Fortbildungen sind in der Regel anerkannt und dürfen daher für die Erfüllung der FAO-Anforderungen verwendet werden, sofern diese live durchgeführt werden.
Der Fachanwalt muss auch darauf achten, dass er die Fortbildungsveranstaltungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mandanten besucht. So kann er sein Wissen vertiefen und gleichzeitig die Bedürfnisse seiner Mandanten besser verstehen.
Um sicherzustellen, dass der Fachanwalt die Anforderungen der FAO erfüllt, muss er nachweisen, dass er an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung pro Kalenderjahr mit 15 Stunden Dauer teilgenommen hat. Dies kann er durch die Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung belegen.
Fachanwälte des Handels- und Gesellschaftsrechts haben eine besondere Verantwortung, sich fortzubilden, um ihren Expertenstatus zu erhalten. Die Einhaltung der Fortbildungsanforderungen nach § 15 FAO ist daher ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen können sie sicherstellen, dass sie über die neuesten Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Laufenden sind, und ihren Mandanten eine qualifizierte Beratung bieten können.
Auf rechtsanwalt-fortbildung.net finden, buchen und verwalten Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht alle ihre Fortbildungen. Immerhin haben sie hier eine Auswahl von hunderten Seminaren von dutzenden anerkannten Seminarveranstaltern.