Fachanwaltslehrgänge im Handels- und Gesellschaftsrecht

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Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht: Was Sie brauchen

Für den Fachanwaltstitel im Handels- und Gesellschaftsrecht verlangt die FAO einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit mindestens drei Klausuren (§ 4, § 4a FAO) und 80 selbst bearbeitete Fälle, davon 40 mit Streitverfahren oder Gestaltungsmandaten (§ 5 Abs. 1 Buchst. p FAO). Den Kenntniskatalog legt § 14i FAO fest. Die Liste oben zeigt die Lehrgänge, die aktuell über das Portal buchbar sind, mit Format, Preis und Terminen.

Die Liste enthält die Veranstalter, die über rechtsanwalt-fortbildung.net buchen lassen; nicht jeder Lehrgangsanbieter ist hier vertreten. Sie ist tagesaktuell, neue Termine erscheinen automatisch.

Welche Lehrgangsformate gibt es im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Präsenz- und Hybridlehrgänge

Lehrgänge in diesem Gebiet laufen in der Regel als Präsenzlehrgang in Blöcken oder Wochenendmodulen über mehrere Monate, teils mit Online-Bausteinen. Gesellschaftsvertragsgestaltung und Umwandlungsfälle sind Übungsstoff für den Seminarraum.

Online-Lehrgänge und Selbststudium

Daneben gibt es Fernlehrgänge im Selbststudium mit Skripten, Videos und Online-Einheiten im eigenen Tempo. Für alle Formate gilt § 4a Abs. 1 FAO: Die mindestens drei Klausuren werden in Präsenzform geschrieben, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden.

Was muss der Lehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht abdecken?

§ 14i FAO verlangt besondere Kenntnisse in vier Bereichen:

Materielles Handelsrecht: Recht des Handelsstandes, Recht der Handelsgeschäfte und internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
Materielles Gesellschaftsrecht: Personen- und Kapitalgesellschaften, internationales und europäisches Gesellschaftsrecht einschließlich der Europäischen Aktiengesellschaft, Konzernrecht, Umwandlungsrecht sowie Grundzüge des Bilanz-, Steuer-, Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
Bezüge zum Arbeits-, Kartell-, Handwerks- und Gewerberecht, zum Erb- und Familienrecht, zum Insolvenz- und Strafrecht sowie zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Das Lehrgangszeugnis muss ausweisen, welche Bereiche von wem unterrichtet wurden und wie die Klausuren bewertet sind (§ 6 Abs. 2 FAO).

Welche praktischen Erfahrungen verlangt § 5 FAO?

80 Fälle aus den letzten fünf Jahren aus mindestens drei Gebieten des materiellen Handels- und Gesellschaftsrechts. Mindestens 40 Fälle müssen gerichtliche Streit-, Schieds- oder Mediationsverfahren oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gründungen und Umwandlungen zum Gegenstand haben, davon jeweils mindestens zehn aus beiden Gruppen. Das Gebiet ist damit eines der wenigen, in denen Gestaltungsmandate den Prozessanteil teilweise ersetzen.

Was kostet ein Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Die Gebühren liegen je nach Format und Veranstalter im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich; Selbststudiums-Varianten sind in der Regel günstiger als Präsenzlehrgänge. Viele Veranstalter sind als berufsbildende Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit; ob ein Preis netto oder brutto ausgewiesen ist, steht auf der Kursseite. Die konkreten Preise stehen in der Liste oben. Hinzu kommt die Verleihungsgebühr der Rechtsanwaltskammer.

Wann lohnt sich der Fachanwaltstitel Handels- und Gesellschaftsrecht?

Zum 1. Januar 2026 führten nach der BRAK-Statistik 2.174 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel, die Zahl ist stabil. Mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer vergeben Dauermandate bevorzugt an Titelträger; der Titel ist hier Eintrittskarte in die Unternehmensberatung. Markt, Verdienst und Ablauf im Detail: Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht werden. Den Überblick über alle 24 Fachgebiete gibt der Leitartikel Fachanwalt werden 2026.

Und nach dem Titel? Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Mit dem Titel beginnt die Pflicht zu 15 Zeitstunden Fortbildung je Fachgebiet und Kalenderjahr. Sie greift schon vor der Verleihung: Wird der Antrag nicht im Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns gestellt, ist ab diesem Jahr Fortbildung nach § 15 FAO nachzuweisen; Lehrgangszeiten werden angerechnet (§ 4 Abs. 2 FAO). Anrechenbare Veranstaltungen finden Sie unter Fortbildungen im Handels- und Gesellschaftsrecht nach § 15 FAO, bis zu fünf Stunden im Jahr auch im Selbststudium Handels- und Gesellschaftsrecht.