Fortbildungen Insolvenz- und Sanierungsrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Insolvenz- und Sanierungsrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht, die derzeit buchbar sind – von einer Vielzahl von Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Selbststudium und Präsenzseminar. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und was dieses Fachgebiet von anderen unterscheidet.

Welche Seminare im Insolvenz- und Sanierungsrecht gibt es?

Ein Hinweis vorweg, der für die Auswahl der Fortbildung wichtig ist: Die Fachanwaltsbezeichnung heißt seit dem 1. Juni 2022 nicht mehr „Insolvenzrecht", sondern „Insolvenz- und Sanierungsrecht". Hintergrund ist das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Mit der Umbenennung wurde auch der Kenntniskatalog des § 14 FAO erweitert. Wer den Titel bereits vorher führte, kann die neue Bezeichnung auf Antrag verwenden.

Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.

Onlineseminare im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Das Onlineseminar ist hier mit deutlichem Abstand das vorherrschende Format. Angeboten werden vor allem Kurzformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden, daneben Kompaktveranstaltungen, die die 15 Zeitstunden eines Kalenderjahres in einem Zug abdecken.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Selbststudium im Insolvenz- und Sanierungsrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Auffällig ist, dass das Selbststudium in diesem Fachgebiet einen größeren Teil des Angebots ausmacht als in den meisten anderen. Wer die fünf anrechenbaren Stunden auf diesem Weg abdecken will, hat hier also vergleichsweise viel Auswahl.

Die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO bleibt bestehen: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Zur Übersicht: Selbststudium im Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Präsenzseminare im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Präsenzveranstaltungen sind die Ausnahme, decken dafür aber oft größere Stundenzahlen ab – bis hin zu Tagungen, die das gesamte Pflichtpensum eines Jahres abbilden. Sie sind meist teurer als die Alternativen, bieten dafür den kollegialen Austausch, der in einem Fachgebiet mit stark verfahrenspraktischem Zuschnitt einen eigenen Wert hat. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Insolvenz- und Sanierungsrecht ab?

§ 14 FAO gliedert die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse in drei Blöcke, und das Fortbildungsangebot folgt dieser Einteilung:

Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht – Insolvenzgründe und ihre Wirkungen, die Stellung von Verwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragtem, Massesicherung und -verwaltung, Aus- und Absonderung, Aufrechnung, die Insolvenzanfechtung sowie die Bezüge zum Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht und zum internationalen Insolvenzrecht.

Verfahrensrecht – Eröffnungs- und Regelverfahren, Restrukturierungs- und Insolvenzpläne, Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren sowie die Sonderinsolvenzen.

Betriebswirtschaftliche Grundlagen – Buchführung und Bilanzierung, Rechnungslegung im Insolvenzverfahren und die wirtschaftlichen Aspekte von Sanierung und Liquidation. Dieser dritte Block ist die eigentliche Besonderheit des Fachgebiets: Kaum eine andere Fachanwaltschaft verlangt in diesem Umfang Kenntnisse außerhalb des Rechts. Bei der Auswahl der Fortbildung lohnt daher der Blick, ob ein Kurs den betriebswirtschaftlichen Teil bedient – er wird gern übersehen.

Für die Fortbildungsplanung gilt: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Weil dieses Rechtsgebiet stark in das Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht hineinreicht, sollten Sie bei Seminaren an diesen Rändern auf den erkennbaren insolvenzrechtlichen Bezug achten.

Was kostet eine Fortbildung im Insolvenz- und Sanierungsrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Die Preisspanne ist in diesem Fachgebiet besonders weit – vom günstigen Selbststudiumskurs bis zur hochpreisigen Fachtagung liegen mehrere Hundert Euro. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis regelmäßig im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf. Gerade hier lohnt der Vergleich also besonders: Dieselbe Stundenzahl ist je nach Anbieter zu sehr unterschiedlichen Preisen zu haben.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten – bei mehrtägigen Tagungen macht dieser Unterschied schnell mehrere Stunden aus.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht an?

Der Anbieterkreis ist breit. Neben den großen überregionalen Fortbildungshäusern sind hier auch Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv, dazu spezialisierte Veranstalter mit eigenem Zuschnitt. Kein Anbieter beherrscht das Feld – das Angebot verteilt sich auf viele Veranstalter mit sehr unterschiedlichen Preismodellen, vom günstigen Standardformat bis zum Premiumsegment.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Insolvenzrecht werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Insolvenz- und Sanierungsrecht.