Selbststudium2.5 Std.Insolvenz- und Sanierungsrecht

Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 2: Gesellschafterhaftung und Anfechtungsansprüche

Angeboten von Deutsche AnwaltakademieReferent: Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am BGH, Karlsruhe
Rechtsgebiet:
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
ab 94,00 €

Kursbeschreibung

Im zweiten Teil richtet sich der Fokus auf die spezifischen Haftungsregelungen für Gesellschafter und Gesellschafterinnen, insbesondere die Verantwortung der Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Behandlung und Anfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sowie auf Forderungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich gleichstehen.Dieser Teil behandelt zudem die Haftung der Gesellschaftsorgane in Eigenverwaltungsverfahren und beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen bei der Fortführung von Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren. Weitere relevante Anfechtungsfragen, etwa bei Drittzahlungen der Leitungsorgane oder Ausschüttungen von Scheingewinnen, zeigen die vielfältigen Risiken und die Notwendigkeit präziser rechtlicher Kenntnis. So werden die Grundlagen vermittelt, wie sich Gesellschaftsorgane in der Krise rechtskonform verhalten und wie Anfechtungen von Transaktionen im Vorfeld einer Insolvenz vorzunehmen sind.

Termin / Kursort

Selbststudium

Veranstaltungsinformation
Information
Dieser Kurs wird als Selbstudium durchgeführt. Nach erfolgreicher Buchung dieses Kurses können Sie ihn wann und wo sie wollen absolvieren.
Referent
Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am BGH, Karlsruhe
Preise
Normalpreis
157,00 € zzgl. USt.
Mitglieder Anwaltverein
141,00 € zzgl. USt.
RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
94,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.