Fortbildungen im Medizinrecht gem. § 15 FAO
Selbststudium 5.0 Std.Update im Medizinrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Medizinrecht5.0 Std.119,00 €119,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Update im Medizinrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Medizinrecht2.5 Std.79,00 €79,00 €Details- JederzeitReferent:
Dr. Frédéric Schneider
Rechtsgebiet:MedizinrechtStrafrecht2.5 Std.99,00 €99,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Online-Vortrag im Selbststudium: Der Arzthaftungsprozess
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieJederzeitReferent:Wolfgang Frahm
Rechtsgebiet:Medizinrecht5.0 Std.ab 188,00 €ab 188,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Online-Vortrag im Selbststudium: Rechtsfragen der Palliativ- und Hospizmedizin
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieJederzeitReferent:Angela Huber
Rechtsgebiet:Medizinrecht2.5 Std.ab 94,00 €ab 94,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Prof. Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M.: Die Regulierung des Erwerbsschadens bei Kindern und Jugendlichen - Aktuelle Rechtsprechung
Juristische FachseminareJuristische FachseminareJederzeitReferent:Prof. Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M.
Rechtsgebiet:MedizinrechtVerkehrsrecht5.0 Std.138,00 €138,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Hans-Günter Ernst: Finale Abwicklung: Wann der Abfindungsvergleich beim Personenschaden sinnvoll ist
Juristische FachseminareJuristische FachseminareJederzeitReferent:Hans-Günter Ernst
Rechtsgebiet:MedizinrechtVerkehrsrecht5.0 Std.138,00 €138,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Hans-Günter Ernst: Verdienstausfall nach Personenschaden: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr der Ansprüche
Juristische FachseminareJuristische FachseminareJederzeitReferent:Hans-Günter Ernst
Rechtsgebiet:MedizinrechtVerkehrsrecht5.0 Std.138,00 €138,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.5 Stunden Fachanwalts-Fortbildung im Selbststudium
AK Jura - Akademie für juristische FachseminareAK Jura - Akademie für juristische FachseminareJederzeitReferent:AK JURA in Kooperation mit Wolters Kluwer
Rechtsgebiet:Medizinrecht5.0 Std.110,00 €110,00 €Details
Juristische FachseminareMo., 07.09.2026
09:15 bis 12:00 UhrReferent:Wolfgang Frahm
Rechtsgebiet:Medizinrecht2.5 Std.ab 89,00 €ab 89,00 €Details
Fortbildung Medizinrecht nach § 15 FAO
Über dieser Zeile stehen alle buchbaren Fortbildungen im Medizinrecht – in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Präsenzseminar und Selbststudium. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, welches Format wie angerechnet wird, welche Themen der Fachanwaltsparagraf verlangt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Welche Seminare im Medizinrecht gibt es?
Das Medizinrecht gehört zu den kleineren Fachanwaltschaften – zum 1. Januar 2025 führten 1.984 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel (BRAK-Fachanwaltsstatistik) –, hat aber ein auffallend breites Fortbildungsangebot. Das liegt am Zuschnitt des Gebiets: Es reicht vom Zivil- und Strafrecht über das Sozial- und Berufsrecht bis ins Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Die drei Formate unterscheiden sich weniger im Inhalt als darin, wie viele Stunden sie Ihnen bringen:
Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO). Preis je Zeitstunde: mittel bis gehoben.
Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll. Preis je Zeitstunde: gehoben.
Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO). Preis je Zeitstunde: niedrig.
Onlineseminare im Medizinrecht
Das Onlineseminar ist im Medizinrecht das prägende Format: Der ganz überwiegende Teil des Angebots läuft darüber, meist mit 2,5 oder 5 Zeitstunden – Updates zur aktuellen Rechtsprechung oder eng zugeschnittene Spezialseminare. Angerechnet werden sie voll, sofern nach § 15 Abs. 2 FAO Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird. Reine Aufzeichnungen ohne Rückkanal genügen nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine: Onlineseminare im Medizinrecht.
Präsenzseminare im Medizinrecht
Die Präsenzveranstaltung ist die Ausnahme und konzentriert sich auf wiederkehrende Fachtagungen, die traditionell an denselben Orten stattfinden – etwa die Frankfurter Medizinrechtstage und die Kölner Arzthaftungs- und Medizinrechtstage. Sie bündeln viele Zeitstunden an einem oder zwei Tagen und lassen sich in der Regel als Komplettpaket oder tageweise buchen. Wichtig: Die großen Tagungen laufen üblicherweise parallel als Live-Online-Seminar, oft mit unterschiedlichem Stundenumfang je Variante – prüfen Sie die Stundenangabe, bevor Sie die Anreise buchen. Die Präsenzorte liegen überwiegend in westdeutschen Ballungsräumen wie Frankfurt, Köln, Hamburg und Leipzig.
Selbststudium im Medizinrecht nach § 15 Abs. 4 FAO
Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten; im Medizinrecht meist als Jahres-Update zu 2,5 oder 5 Zeitstunden. Dafür gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle – in der Regel ein Multiple-Choice-Test. Zur Übersicht: Selbststudium im Medizinrecht.
Welche Themen deckt die Fortbildung im Medizinrecht ab?
§ 14b FAO gibt für die besonderen Kenntnisse im Medizinrecht neun Bereiche vor: das Recht der medizinischen Behandlung mit zivil- und strafrechtlicher Haftung, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Vertragsarztrecht, das Berufsrecht der Heilberufe, deren Vertrags- und Gesellschaftsrecht, das Vergütungsrecht, das Krankenhausrecht, Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, Grundzüge des Apothekenrechts sowie die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Das Angebot deckt alle neun Bereiche ab, aber sehr ungleichmäßig. Den Schwerpunkt bilden Arzthaftung und Personenschaden – Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse, das medizinische Sachverständigengutachten, Beweislast und Dokumentation, Schmerzensgeld, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden. Regelmäßig vertreten sind Vertragsarzt- und Vergütungsrecht (Regress, Wirtschaftlichkeitsprüfung, GOÄ, GOZ), Krankenhaus- und Chefarztvertragsrecht, die Übertragung heilberuflicher Praxen, die Gestaltung Medizinischer Versorgungszentren und das Medizinstrafrecht. Spürbar dünner besetzt sind Apotheken- sowie Arzneimittel- und Medizinprodukterecht; wer dort Stunden braucht, sollte gezielt filtern und früh buchen. Wachsend ist das Angebot zu Digitalisierung, Telemedizin und künstlicher Intelligenz.
Daraus folgt: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Viele Personenschaden-Seminare stammen aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht und sind fachgebietsübergreifend ausgeschrieben – achten Sie dort auf den erkennbaren medizinrechtlichen Bezug. Interdisziplinäre Formate sind dagegen unproblematisch: § 15 Abs. 1 FAO lässt ausdrücklich auch sie genügen. Seminare, in denen Ärzte, Sachverständige oder Richter mitwirken, sind voll anrechenbar.
Was kostet eine Fortbildung im Medizinrecht?
Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse vom Kurzformat bis zur mehrtägigen Fachtagung reichen. Rechnen Sie vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter. Am günstigsten liegt regelmäßig das Selbststudium, Online- und Präsenzveranstaltungen darüber.
Drei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Die Preisspanne ist im Medizinrecht ungewöhnlich weit, weil günstige Onlineanbieter und hochpreisige Fachverlags- und Tagungsformate nebeneinander bestehen – und das Onlineseminar ist nicht automatisch die günstige Variante: Bei gleichem Stundenumfang liegen Online- und Präsenzformat häufig dicht beieinander. Ein erheblicher Teil der Kurse trägt einen Ab-Preis; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Und die FAO rechnet in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 – bei mehrtägigen Tagungen macht das schnell mehrere Stunden aus.
Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Medizinrecht?
§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen.
Wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen – im Medizinrecht häufig der Fall, weil der Titel gern mit dem Sozial-, Versicherungs- oder Strafrecht kombiniert wird. Eine Veranstaltung an der Schnittstelle deckt trotzdem nur ein Fachgebiet ab. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.
Wer bietet Fortbildungen im Medizinrecht an?
Der Anbieterkreis ist im Medizinrecht breit – deutlich breiter als in den meisten kleinen Fachanwaltschaften. Vertreten sind überregionale Anwaltsakademien und Fachverlage, die traditionell die großen Tagungen ausrichten, darunter die Deutsche Anwaltakademie, dazu spezialisierte Onlineanbieter, Einrichtungen von Kammern und Anwaltvereinen sowie Anbieter mit Schwerpunkt Selbststudium. Welche davon aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern.
Dass das Angebot trotz der überschaubaren Zahl an Titelträgern so dicht ist, liegt an der Reichweite des Gebiets: Arzthaftung, Personenschaden und Sozialversicherungsrecht sprechen auch Kolleginnen und Kollegen ohne Fachanwaltstitel an. Wer den Titel erst anstrebt, findet die Voraussetzungen nach § 14b FAO in unserem Beitrag Fachanwalt Medizinrecht werden; die Ausbildungskurse stehen unter Fachanwaltslehrgänge Medizinrecht.
