Fortbildungen Agrarrecht gem. § 15 FAO
Selbststudium 5.0 Std.Update im Agrarrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Agrarrecht5.0 Std.119,00 €119,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Update im Agrarrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Agrarrecht2.5 Std.79,00 €79,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Online-Vortrag im Selbststudium: Übergabe und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieJederzeitReferent:Monika B. Hähn
Rechtsgebiet:AgrarrechtErbrecht2.5 Std.ab 94,00 €ab 94,00 €Details
Deutsche Anwaltakademie38640 GoslarMo., 28.09.2026 - Do., 01.10.2026Rechtsgebiet:Agrarrecht25.5 Std.ab 776,00 €ab 776,00 €Details
Deutsche Anwaltakademie38640 GoslarMo., 28.09.2026
09:00 bis 18:15 UhrReferent:Stephanie Greve
Christiane Graß
Paul Schossier
Dr. Pierre Plottek
Sandra Glitza
Annette Weißenborn
Harald Wedemeyer
Kai Bemmann
Rechtsgebiet:Agrarrecht7.5 Std.ab 358,00 €ab 358,00 €Details
Deutsche Anwaltakademie38640 GoslarDi., 29.09.2026
09:00 bis 18:30 UhrReferent:Ralf Stephany
Dr. Konrad Asemissen
Dr. Herbert Seutemann
Dr. Christian Busse
Ingo Glas
Prof. Dr. jur. Antje G. I. Tölle
Rechtsgebiet:Agrarrecht7.5 Std.ab 358,00 €ab 358,00 €Details
Deutsche Anwaltakademie38640 GoslarMi., 30.09.2026
09:00 bis 14:45 UhrReferent:Lena Preißler-Jebe
Prof. Dr. Ewald Endres
Dr. Anna-Lena Poppe
Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein
Dr. Konrad Asemissen
Rechtsgebiet:Agrarrecht4.5 Std.ab 302,00 €ab 302,00 €Details
Onlineseminar 6.0 Std.81. Agrarrechtseminar 2026: Agrarrechtl. Vertragsgestaltungen in der anw. und not. Praxis – Teilnahme am 01.10.2026 (Hybridveranstaltung)
Deutsche AnwaltakademieDeutsche Anwaltakademie38640 GoslarDo., 01.10.2026
09:00 bis 16:30 UhrReferent:Hubert Becker
Silke Foget
Philipp Wernsmann
Andreas Dehne
Hendrik Kurth
Jens Haarstrich
Rechtsgebiet:Agrarrecht6.0 Std.ab 302,00 €ab 302,00 €Details- OnlineMo., 12.10.2026
14:00 bis 16:45 UhrReferent:Prof. Dr. Ludwig Kroiß
Rechtsgebiet:AgrarrechtErbrechtFamilienrecht2.5 Std.ab 94,00 €ab 94,00 €Details - 64289 DarmstadtMo., 02.11.2026
09:00 bis 17:30 UhrRechtsgebiet:Agrarrecht5.5 Std.ab 303,00 €ab 303,00 €Details
Fortbildungen für Fachanwälte im Agrarrecht nach § 15 FAO
Die Fachanwaltsordnung (FAO) ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Fachanwälte ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand halten. Ein wichtiger Bestandteil der FAO ist § 15, der die Fortbildung für Fachanwälte, unter anderem im Agrarrecht regelt.
Dieser Artikel untersucht, wie § 15 FAO den Fachanwälten hilft, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Agrarrechts aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Der § 15 FAO ist eine der wichtigsten Bestimmungen der Fachanwaltsordnung. Er regelt die Fortbildung von Fachanwälten. Der § 15 verpflichtet Fachanwälte, jedes Jahr an Fortbildungen im Bereich des Agrarrechts mit einer Mindestdauer von 15 Stunden teilzunehmen. Dieser Anforderung können Fachanwälte entweder durch Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder durch selbstorganisiertes Lernen nachkommen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Fortbildungsveranstaltungen, die von Fachanwälten im Agrarrecht besucht werden können. Einige dieser Veranstaltungen finden in Form von Seminaren, Workshops oder Konferenzen statt. Andere Veranstaltungen können in Form von Online-Kursen oder Webinaren angeboten werden.
Fachanwälte können an Weiterbildungsprogrammen teilnehmen, die von den verschiedenen privaten Anbietern oder Anwaltskammern angeboten werden. Einige dieser Programme werden in Zusammenarbeit mit Universitäten durchgeführt. Fachanwälte, die an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, erhalten Zertifikate, die ihnen eine Anerkennung für ihr Engagement im Agrarrecht bescheinigt. Diese Zertifizierung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Fachanwälte über das notwendige Fachwissen verfügen, um ihren Mandanten adäquate Beratung und Unterstützung bei Agrarrechtsfragen zu bieten.
Darüber hinaus ermöglicht der § 15 FAO den Fachanwälten, ihr Wissen in speziellen Fachgebieten des Agrarrechts aufzufrischen. Indem sie an Fortbildungen teilnehmen, können sie sich über die aktuellen Entwicklungen und Trends im Agrarrecht informieren. Sie können auch neue Techniken und Verfahren erlernen, die ihnen helfen, ihren Mandanten effizienter und effektiver zu helfen.
Darüber hinaus können Fachanwälte durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auch auf dem Laufenden über die Gesetzgebung und die Verwaltungspraxis im Bereich des Agrarrechts bleiben. Dadurch können sie sicherstellen, dass sie ihre Mandanten über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen im Agrarrecht informieren und beraten können.
Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungsprogrammen können Fachanwälte ihr Fachwissen auffrischen und auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen im Agrarrecht bleiben.
Auf rechtsanwalt-fortbildung.net finden Sie als Fachanwalt für Agrarrecht eine Auswahl von dutzenden Veranstaltern und ihren Kursprogrammen im Agrarrecht nach § 15 FAO.