Fachanwaltslehrgänge im Steuerrecht
Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KGKölnDo., 26.11.2026 - Sa., 24.04.2027MünchenDo., 08.04.2027 - Sa., 25.09.2027DüsseldorfDo., 30.09.2027 - Sa., 06.05.2028Referent:Dr. Björn Kahler
Prof. Dr. Lars Micker
Michael Edinger
Daniela Herget
Dr. Arne von Freeden
Michael Joisten
Susanne Thonemann-Micker
Dr. Nathalie Harksen
Dr. Carsten Höink
Carsten Seßinghaus
Dr. Peter Talaska
Dr. Martin Wulf
Rechtsgebiet:Steuerrechtab 4.078,00 €ab 4.078,00 €Details- Köln und ONLINE bei KölnMi., 12.05.2027 - Sa., 09.10.2027Rechtsgebiet:Steuerrechtab 2.175,50 €ab 2.175,50 €Details
Fachanwaltslehrgang Steuerrecht: Was Sie brauchen
Der Fachanwaltslehrgang Steuerrecht ist der umfangreichste aller 24 Fachanwaltslehrgänge: Zu den 120 Zeitstunden nach § 4 Abs. 1 FAO kommen 40 Zeitstunden für Buchführung und Bilanzwesen hinzu, insgesamt also 160 Zeitstunden ohne Klausuren. Der Kenntniskatalog steht in § 9 FAO, die praktischen Erfahrungen verlangt § 5 Abs. 1 Buchst. b FAO mit 50 Fällen. Die Liste oben zeigt die Lehrgänge, die aktuell über das Portal buchbar sind.
Das Angebot an Steuerrechtslehrgängen ist bundesweit überschaubar, und nicht jeder Veranstalter lässt über das Portal buchen. Ist die Liste kurz oder leer, lohnt ein Blick in wenigen Wochen erneut; neue Termine erscheinen dort automatisch.
Welche Lehrgangsformate gibt es im Steuerrecht?
Steuerrechtslehrgänge werden traditionell als Präsenzlehrgang in Blöcken oder Wochenendmodulen angeboten, teils mit Online-Bausteinen. Der Grund liegt im Stoff: Buchführung, Bilanzsteuerrecht und Verfahrensrecht lassen sich im Dialog leichter vermitteln als im reinen Selbststudium. Unabhängig vom Format gilt § 4a Abs. 1 FAO: Die Klausuren werden in Präsenzform geschrieben.
Was muss der Lehrgang im Steuerrecht abdecken?
§ 9 FAO verlangt besondere Kenntnisse in vier Bereichen:
Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses, das sind die zusätzlichen 40 Zeitstunden.
Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht.
Besonderes Steuer- und Abgabenrecht: Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatz- und Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuerrechts, des internationalen Steuerrechts und des Zollrechts.
Die Klausuren stammen aus verschiedenen dieser Bereiche: mindestens drei Aufsichtsarbeiten, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
Welche praktischen Erfahrungen verlangt § 5 FAO?
50 Fälle aus den letzten fünf Jahren, die alle in § 9 FAO genannten Bereiche berühren. Jede der in § 9 Nr. 3 FAO genannten Steuerarten muss mit mindestens fünf Fällen vertreten sein, und mindestens zehn Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren sein, also Einspruchs- oder Klageverfahren. Die Fallliste nach § 6 Abs. 3 FAO sollte deshalb von Anfang an nach Steuerarten geführt werden.
Was kostet ein Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht?
Wegen der 160 Zeitstunden liegen Steuerrechtslehrgänge preislich am oberen Ende der Fachanwaltslehrgänge, im mittleren vierstelligen Bereich. Die konkreten Preise stehen in der Liste oben; ob sie netto oder brutto ausgewiesen sind, steht auf der Kursseite. Hinzu kommt die Verleihungsgebühr der Rechtsanwaltskammer.
Wann lohnt sich der Fachanwaltstitel Steuerrecht?
Zum 1. Januar 2026 führten nach der BRAK-Statistik 4.584 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Titel; das Steuerrecht ist damit die drittgrößte Fachanwaltschaft. Wer als Anwalt mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern um Mandate konkurriert, braucht den Titel als sichtbaren Qualifikationsnachweis. Voraussetzungen, Verdienst und Marktentwicklung im Detail: Fachanwalt Steuerrecht werden. Den Überblick über alle Fachgebiete gibt der Leitartikel Fachanwalt werden 2026.
Und nach dem Titel? Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO
Mit dem Titel beginnt die Pflicht zu 15 Zeitstunden Fortbildung je Fachgebiet und Kalenderjahr. Sie greift schon vor der Verleihung: Wird der Antrag nicht im Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns gestellt, ist ab diesem Jahr Fortbildung nach § 15 FAO nachzuweisen (§ 4 Abs. 2 FAO). Anrechenbare Veranstaltungen finden Sie unter Fortbildungen im Steuerrecht nach § 15 FAO, bis zu fünf Stunden im Jahr auch im Selbststudium Steuerrecht.
