Fortbildungen im Bau- und Architektenrecht gem. § 15 FAO

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Fortbildung Bau- und Architektenrecht nach § 15 FAO

Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Bau- und Architektenrecht, die derzeit buchbar sind – von einer Vielzahl von Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Präsenzseminar und Selbststudium. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet prägen.

Welche Seminare im Bau- und Architektenrecht gibt es?

Das Bau- und Architektenrecht ist eine der großen Fachanwaltschaften; die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14e FAO. Entsprechend umfangreich und kleinteilig ist das Fortbildungsangebot. Die drei Formate unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:

Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).

Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.

Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).

Onlineseminare im Bau- und Architektenrecht

Das Onlineseminar ist hier mit großem Abstand das vorherrschende Format. Angeboten werden vor allem Kurzformate mit 2,5 und 5 Zeitstunden zu einzelnen Spezialfragen, daneben Kompaktveranstaltungen, die die 15 Zeitstunden eines Kalenderjahres in einem Zug abdecken.

Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Bau- und Architektenrecht.

Präsenzseminare im Bau- und Architektenrecht

Präsenzveranstaltungen sind gemessen an der Zahl der Kurse die Ausnahme, decken dafür aber häufig größere Stundenzahlen ab. Sie finden vor allem in den großen Städten statt, unter anderem in Hamburg, Düsseldorf und Berlin, und schließen wiederkehrende Fachtagungen wie den Baurechtstag ein. Solche Tagungen lassen sich oft als Komplettpaket oder tageweise buchen; ein Komplettpaket deckt das Pflichtpensum eines Jahres in einem Zug ab.

Präsenzseminare sind in der Regel teurer als die Alternativen – die Veranstalter tragen neben dem Honorar auch Raum- und Verpflegungskosten. Dafür bieten sie den kollegialen Austausch, der bei einem Fachgebiet mit ausgeprägter Vertrags- und Prozesspraxis einen eigenen Wert hat. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.

Selbststudium im Bau- und Architektenrecht nach § 15 Abs. 4 FAO

Selbststudiumskurse sind an keinen Termin gebunden und je Zeitstunde am günstigsten. Dafür gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Das Selbststudium ist damit eine sinnvolle Ergänzung, aber kein vollständiger Ersatz. Zur Übersicht: Selbststudium im Bau- und Architektenrecht.

Welche Themen deckt die Fortbildung im Bau- und Architektenrecht ab?

§ 14e FAO verlangt besondere Kenntnisse in fünf Bereichen: Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Das Fortbildungsangebot bildet diese Breite ab und setzt eigene Schwerpunkte. Den größten Raum nehmen Veranstaltungen zur aktuellen Rechtsprechung ein – das Bau- und Architektenrecht ist stark richterrechtlich geprägt, und die jährlichen Update-Seminare gehören zum festen Bestand. Regelmäßig behandelt werden außerdem Bauvertragsrecht und Nachträge, Mängelrechte, Kündigung von Bauverträgen, Sicherheiten, Bauträgerrecht sowie Architekten- und Ingenieurverträge. Der Bauprozess mit seinen verfahrensrechtlichen Besonderheiten – etwa dem selbstständigen Beweisverfahren – ist ein eigener Themenstrang.

Für die Fortbildungsplanung gilt: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Weil das Bau- und Architektenrecht an das Vergabe- und das Verwaltungsrecht angrenzt, sollten Sie bei Seminaren an diesen Rändern auf den erkennbaren baurechtlichen Bezug achten.

Was kostet eine Fortbildung im Bau- und Architektenrecht?

Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.

Am niedrigsten liegt der Stundenpreis regelmäßig im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf. Onlineseminare folgen mit deutlichem Abstand zum Präsenzangebot. Weil sich in diesem Fachgebiet besonders viele Anbieter tummeln, ist die Streuung groß: Dieselbe Stundenzahl ist je nach Veranstalter zu sehr unterschiedlichen Preisen zu haben – der Vergleich lohnt hier mehr als anderswo.

Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens ist ein erheblicher Teil der Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten – bei mehrtägigen Tagungen macht dieser Unterschied schnell mehrere Stunden aus.

Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.

Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14e FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.

Wer bietet Fortbildungen im Bau- und Architektenrecht an?

Der Anbieterkreis ist in diesem Fachgebiet einer der breitesten überhaupt. Neben den großen überregionalen Fortbildungshäusern sind spezialisierte Veranstalter und Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv. Kein Anbieter beherrscht das Feld; das Angebot verteilt sich auf viele Veranstalter mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Preismodellen.

Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.

Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Bau- und Architektenrecht werden; ob sich der Lehrgang lohnt, beleuchtet der Beitrag Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Bau- und Architektenrecht.