Fortbildungen im Vergaberecht gem. § 15 FAO
Selbststudium 5.0 Std.Update im Vergaberecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Vergaberecht5.0 Std.119,00 €119,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Update im Vergaberecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
FachanwaltsCampusFachanwaltsCampusJederzeitReferent:Ihr FachanwaltsCampus Team
Rechtsgebiet:Vergaberecht2.5 Std.79,00 €79,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.Stefan Geheeb: Materielles und prozessuales Vergaberecht
Juristische FachseminareJuristische FachseminareJederzeitReferent:Rechtsanwalt Stefan Geheeb
Rechtsgebiet:Bau- und ArchitektenrechtVergaberecht5.0 Std.138,00 €138,00 €Details
Selbststudium 2.0 Std.Online-Vortrag im Selbststudium: Umwelt- und Klimaschutz im Vergabeverfahren: rechtssicher gestalten, bewerten und kontrollieren
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieJederzeitReferent:Dominik Tillmanns
Rechtsgebiet:Vergaberecht2.0 Std.ab 75,00 €ab 75,00 €Details
Selbststudium 2.5 Std.Update Rechtsschutz: Vergabenachprüfungsanträge richtig vorbereiten und stellen - E-Learning
Arber SeminareArber SeminareJederzeitReferent:Jonas Deppenkemper
Rechtsgebiet:Vergaberecht2.5 Std.99,00 €99,00 €Details
Selbststudium 5.0 Std.5 Stunden Fachanwalts-Fortbildung im Selbststudium
AK Jura - Akademie für juristische FachseminareAK Jura - Akademie für juristische FachseminareJederzeitReferent:AK JURA in Kooperation mit Wolters Kluwer
Rechtsgebiet:Vergaberecht5.0 Std.110,00 €110,00 €Details- OnlineDi., 22.09.2026 - Mi., 23.09.2026Referent:
Dr. Roderic Ortner
Rechtsgebiet:IT-RechtVergaberecht7.5 Std.ab 254,00 €ab 254,00 €Details
Onlineseminar 2.5 Std.Rechtsschutz im Vergabeverfahren – Rügen, Nachprüfungsanträge und Beschwerden
Deutsche AnwaltakademieDeutsche AnwaltakademieOnlineDi., 29.09.2026
14:00 bis 16:45 UhrReferent:Janko Geßner
Rechtsgebiet:Vergaberecht2.5 Std.ab 94,00 €ab 94,00 €Details
ForSA - erica gilb AKADEMIEOnlineDi., 29.09.2026
11:00 bis 15:30 UhrReferent:Stefan Didt
Rechtsgebiet:Vergaberecht4.0 Std.167,00 €167,00 €Details- OnlineMi., 30.09.2026
13:30 bis 16:00 UhrReferent:Andreas Weglage
Rechtsgebiet:Vergaberecht2.5 Std.119,00 €119,00 €Details
Fortbildung Vergaberecht nach § 15 FAO
Über dieser Zeile stehen alle Fortbildungen im Vergaberecht, die derzeit buchbar sind – von mehreren Anbietern und in allen drei Formaten, die die Fachanwaltsordnung zulässt: Onlineseminar, Selbststudium und Präsenzseminar. Kurse, Preise und Termine sehen Sie in der Liste tagesaktuell. Dieser Text erklärt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, welches Format wie auf Ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird und welche Themen das Fachgebiet prägen.
Welche Seminare im Vergaberecht gibt es?
Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regelt § 14o FAO. Das Vergaberecht gehört zu den kleineren, aber wachsenden Fachanwaltschaften – nach der Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer verzeichnete es zuletzt den stärksten Zuwachs aller Fachgebiete. Das Fortbildungsangebot ist überschaubar, deckt aber alle drei Formate ab. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Stunden sie Ihnen tatsächlich bringen:
Onlineseminar – fester Termin, ortsunabhängig.
Anrechnung: voll, sofern Interaktion möglich ist und die durchgängige Teilnahme nachgewiesen wird (§ 15 Abs. 2 FAO).
Selbststudium – jederzeit, ohne festen Termin.
Anrechnung: höchstens fünf Zeitstunden je Kalenderjahr, und nur mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO).
Präsenzseminar – fester Termin und Ort.
Anrechnung: voll.
Onlineseminare im Vergaberecht
Das Onlineseminar trägt den größten Teil des Angebots, überwiegend in kurzen Formaten mit 2,5 Zeitstunden zu einzelnen Rechtsfragen, daneben Halbtages- und Tagesveranstaltungen. Thematisch dominieren Updates zur aktuellen Rechtsprechung und zu Verfahrensfragen.
Zu beachten ist § 15 Abs. 2 FAO: Bei nicht-präsenten Fortbildungen müssen die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gegeben sein, und die durchgängige Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine reine Aufzeichnung ohne Rückkanal genügt dafür nicht – prüfen Sie das vor der Buchung in der Kursbeschreibung. Alle Termine im Überblick: Onlineseminare im Vergaberecht.
Selbststudium im Vergaberecht nach § 15 Abs. 4 FAO
Auffällig ist, dass das Selbststudium im Vergaberecht einen größeren Anteil am Angebot hat als in den meisten anderen Fachgebieten. Wer die fünf anrechenbaren Stunden auf diesem Weg abdecken will, hat hier vergleichsweise gute Auswahl.
Es gilt die Grenze aus § 15 Abs. 4 FAO: Anrechenbar sind höchstens fünf Zeitstunden pro Kalenderjahr, und nur dann, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet – in der Regel ein Multiple-Choice-Test im Anschluss. Die übrigen mindestens zehn Zeitstunden müssen Sie über Veranstaltungen abdecken. Zur Übersicht: Selbststudium im Vergaberecht.
Präsenzseminare im Vergaberecht
Präsenzveranstaltungen sind selten und finden vor allem in großen Städten statt, unter anderem in Berlin, München und Frankfurt. Sie decken meist größere Stundenzahlen ab und bieten den kollegialen Austausch, der bei einem stark verfahrensgeprägten Fachgebiet einen eigenen Wert hat. Weil es im Jahr nur wenige Termine gibt, lohnt eine frühe Buchung.
Welche Themen deckt die Fortbildung im Vergaberecht ab?
§ 14o FAO verlangt besondere Kenntnisse in fünf Bereichen: den europäischen und deutschen Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe (EU-Richtlinien, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und Landesvergabegesetze), den Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei Liefer- und Dienstleistungen, Planungswettbewerben, Architekten- und Ingenieurleistungen, Bauleistungen, Sektorenaufträgen, Konzessionen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsaufträgen, den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung mit Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren und Rechtsschutz vor Zivil- und Verwaltungsgerichten, den vergaberechtlichen Aspekten des Beihilferechts und den Grundzügen des öffentlichen Preisrechts.
Das Fortbildungsangebot spiegelt diese Gliederung wider. Schwerpunkte bilden das Vergabeverfahren selbst, der Rechtsschutz mit Nachprüfungsanträgen sowie regelmäßige Updates zur Rechtsprechung. Wiederkehrend behandelt werden außerdem die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – die Schnittstelle zum Bau- und Architektenrecht.
Genau diese Schnittstelle verdient bei der Fortbildungsplanung Aufmerksamkeit: Angerechnet wird eine Veranstaltung nur für das Fachgebiet, zu dem sie inhaltlich gehört. Bei einem Seminar zur Vergabe von Bauleistungen kann das je nach Zuschnitt das Vergaberecht oder das Bau- und Architektenrecht sein. Prüfen Sie den Schwerpunkt daher vor der Buchung.
Was kostet eine Fortbildung im Vergaberecht?
Aussagekräftiger als der Kurspreis ist der Preis je Zeitstunde, weil die Kurse unterschiedlich lang sind: Ein Kurs mit fünf Zeitstunden zum doppelten Preis eines Kurses mit zweieinhalb Zeitstunden ist rechnerisch gleich teuer. Rechnen Sie den Preis deshalb vor dem Vergleich auf die Zeitstunde herunter.
Das Vergaberecht gehört zu den preislich moderatesten Fachgebieten. Das liegt auch daran, dass ein Anbieter mit günstigem Kurzformat einen erheblichen Teil des Bestands stellt. Am niedrigsten liegt der Stundenpreis im Selbststudium, das aber nur fünf Stunden abdecken darf.
Zwei Dinge sollten Sie im Blick behalten. Erstens sind viele Kurse mit einem Ab-Preis ausgewiesen; der tatsächliche Betrag hängt von Teilnahmeform, Buchungszeitpunkt oder Mitgliedschaft ab. Maßgeblich ist immer die Angabe des Anbieters auf der Kursseite. Zweitens rechnet die FAO in Zeitstunden zu 60 Minuten, nicht in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten.
Wie viele Stunden Fortbildung braucht ein Fachanwalt für Vergaberecht?
§ 15 Abs. 3 FAO verlangt 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr. Höchstens fünf davon dürfen im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden, die übrigen mindestens zehn über Veranstaltungen. Die Teilnahme kann nach § 15 Abs. 1 FAO hörend oder dozierend erfolgen; wer selbst referiert, kann das anrechnen lassen.
Diese Pflicht dient dem Behalten des Titels, nicht seinem Erwerb – die Voraussetzungen für den Erwerb regeln §§ 2 bis 5 und § 14o FAO. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins Folgejahr übertragen, und wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss die 15 Stunden für jedes Fachgebiet getrennt nachweisen. Der Nachweis geht nach § 15 Abs. 5 FAO unaufgefordert an die Rechtsanwaltskammer. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den FAO-Änderungen 2026.
Wer bietet Fortbildungen im Vergaberecht an?
Der Anbieterkreis ist klein, und die Verteilung ist ungleich: Ein Anbieter stellt knapp die Hälfte des Bestands. Daneben sind überregionale Fortbildungshäuser, ein auf Selbststudium spezialisierter Anbieter und Fortbildungsinstitute der Rechtsanwaltskammern aktiv.
Welche Anbieter aktuell Kurse gelistet haben, sehen Sie in der Liste über diesem Text; dort lässt sich nach Format, Preis, Ort und Termin filtern und ohne Umweg über die einzelnen Anbieterseiten vergleichen.
Wer den Titel erst noch anstrebt, findet die Voraussetzungen, den Verdienst und die Fortbildungspflicht in unserem Beitrag Fachanwalt Vergaberecht werden. Die aktuell angebotenen Lehrgänge stehen unter Fachanwaltslehrgänge im Vergaberecht.