In Vergabeverfahren sind die einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften zwingend zu beachten. Werden Bieter durch Vergaberechtsverstöße benachteiligt, stehen ihnen – je nach Verfahrenskonstellation – unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Ziel ist zunächst regelmäßig, den Auftrag noch zu erlangen; gelingt dies nicht, rückt die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in den Vordergrund.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Handlungsoptionen des Bieterrechtsschutzes und zeigt auf, welche Risiken öffentlichen Auftraggebern drohen, wenn sie vergaberechtliche Vorgaben missachten. Es richtet sich in erster Linie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte, die Bieter in Vergabeverfahren vertreten. Angesprochen sind aber auch Vertreter öffentlicher Auftraggeber, die ihre Vergabepraxis rechtssicher ausgestalten und typische Fehlerquellen vermeiden möchten.
Seminarinhalte:
1. Grundlagen
a. Prinzipien des Vergaberechts
b. Drittschutz und subjektive Rechte im Vergaberecht
c. Schwellenwert: Bedeutung und Relevanz der Vergabehierarchie
2. Primärer Rechtsschutz – Einflussnahme im laufenden Vergabeverfahren
a. Rechtsschutzmöglichkeiten oberhalb der EU-Schwellenwerte
i. Nachprüfungsverfahren
b. Rechtsschutzmöglichkeiten unterhalb der EU-Schwellenwerte
i. Einstweiliger Rechtsschutz
3. Sekundärer Rechtsschutz – Kompensation von Vergaberechtsverstößen
a. Schadensersatz nach dem positiven Interesse (Erhalt des entgangenen Gewinns)
b. Schadensersatz nach dem negativen Interesse (Ersatz des Vertrauensschadens)