Selbststudium2.5 Std.IT-Recht

Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL.M.: IT-Verträge in der Praxis

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Rechtsgebiet:
IT-Recht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
79,00 €

Kursbeschreibung

Die rechtssichere Gestaltung von IT-Verträgen ist das Herzstück des ohnehin breit gefächerten Kanons des IT-Rechts. Anders als im Datenschutzrecht, bei dem die Aufsichtsbehörden das Gegenüber darstellen, gilt es bei der Entwicklung und Implementierung von Software, die oft heterogenen Interessen von Herstellern, Programmierern und Nutzern im Auge zu behalten und zu einem Ausgleich zu bringen.

Diese Verhandlungskomponente macht den Reiz des IT-Vertragsrechts aus: Bei der vertraglichen Regelung der zentralen Aspekte von IT-Verträgen (Leistungsbeschreibungen, Terminvereinbarungen, Lizenzierung) geht es darum, juristische Fragestellungen in kaufmännische Entscheidungen zu übersetzen, anwendbares Recht früh zu klären, psychologisch klug zu verhandeln und praktische Durchsetzungssicherheit zu schaffen.

Inhalt:

A. Einführung

B. Vorvertragliche Phase

C. Rechtliche Einordnung von IT-Verträgen

D. Individualvereinbarung oder AGB?

E. Vertragsgestaltung

F. Rahmenvertrag, Leistungsvertrag und Service Level Agreements

G. Outsourcing als typischer IT-Mischvertrag

H. IT-Projekte

I. IT-Transaktionen

J. Scheinselbständigkeit bei IT-Mitarbeitern

K. Cloud Computing

L. Regulatorische Schnittstellen

Umfang:

28 Seiten

Termin / Kursort

Selbststudium

Veranstaltungsinformation
Information
Dieser Kurs wird als Selbstudium durchgeführt. Nach erfolgreicher Buchung dieses Kurses können Sie ihn wann und wo sie wollen absolvieren.
Referent
Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Preise
Preis
79,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.