Fachanwalt Migrationsrecht werden 2026: Voraussetzungen, Verdienst und Fortbildungspflicht

Wer Fachanwalt Migrationsrecht werden will, entscheidet sich für eine der jüngsten und derzeit am schnellsten wachsenden Fachanwaltschaften. Zum 1. Januar 2026 führten 284 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diesen Titel – 5,97 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und damit der zweitstärkste Zuwachs aller 24 Fachanwaltschaften. Bemerkenswert ist, dass dieses Wachstum ausgerechnet in einem Jahr stattfand, in dem sich die Zahl der Asylerstanträge halbiert hat. Dieser Artikel erklärt, warum das kein Widerspruch ist, welche Voraussetzungen die FAO verlangt und wo die wirtschaftlichen Grenzen dieses Titels liegen.

Migrationsrecht: Markt und Nachfrage

Nach der Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es zum 1. Januar 2026 bundesweit 284 Fachanwaltstitel im Migrationsrecht, im Vorjahr waren es 268. Das Plus von 5,97 Prozent liegt hinter dem Vergaberecht (+9,11 Prozent) auf Rang zwei aller Fachgebiete – und deutlich über der Gesamtentwicklung, die mit 58.177 Titeln um 0,8 Prozent rückläufig war.

Wichtiger als die Prozentzahl ist, wie sich dieses Wachstum verteilt. Die Kammerspalten der BRAK-Auswertung zeigen ein ungewöhnlich breites Bild: 14 Kammerbezirke legen zu, nur zwei verlieren (Hamburg −4, Kassel −1), die übrigen elf bleiben unverändert. Es gibt keinen Ausreißer, der die Statistik trägt – das Wachstum ist echt und flächig. Das ist in dieser Statistik keine Selbstverständlichkeit; im Urheber- und Medienrecht etwa stammt der gesamte Jahresrückgang aus zwei einzelnen Kammern.

Auch die regionale Verteilung unterscheidet sich von anderen Spezialgebieten. Zwar führt Berlin mit 40 Titeln, doch dahinter folgen Hamm (33) und Frankfurt (33) vor Köln (27) und München (25). Die fünf größten Kammern vereinen 55,6 Prozent der Titel – bei anderen wirtschaftsnahen Fachanwaltschaften sind es fast 70 Prozent. Migrationsrechtliche Mandate entstehen dort, wo Menschen leben, nicht dort, wo Konzerne sitzen. Sachsen kommt auf 16 Titel und liegt damit vor Stuttgart und Hamburg.

Zwei Strukturmerkmale machen dieses Gebiet innerhalb der Anwaltschaft einzigartig. Erstens der Frauenanteil: 146 der 284 Titel entfallen auf Frauen, das sind 51,4 Prozent. Migrationsrecht ist damit nach dem Familienrecht (60,5 Prozent) das einzige weitere Fachgebiet mit einer Frauenmehrheit – bei einem Durchschnitt von 32,2 Prozent über alle Fachanwaltstitel hinweg. Zweitens der Syndikusanteil: Von 284 Titeln entfällt genau einer auf einen Syndikusrechtsanwalt. Mit 0,35 Prozent ist das der mit Abstand niedrigste Wert aller 24 Fachanwaltschaften. Migrationsrecht ist reine Kanzleiarbeit; einen Ausweichpfad in eine Rechtsabteilung gibt es praktisch nicht.

Und die Knappheit ist erheblich: 284 Titel bei 167.547 zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bedeuten einen Fachanwalt auf rund 590 Kolleginnen und Kollegen.

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Nachfragebasis: Warum weniger Asylanträge nicht weniger Arbeit bedeuten

2025 wurden nach der BAMF-Jahresstatistik 113.236 Asylerstanträge gestellt – ein Rückgang um 50,7 Prozent gegenüber 229.751 Anträgen im Jahr 2024. Wer daraus auf einen schrumpfenden Markt schließt, verwechselt die Antragszahl mit dem anwaltlichen Arbeitsvolumen.

Denn die Behörde hat 2025 über 310.930 Verfahren entschieden, mehr als im Vorjahr. Und die Bereitschaft, gegen diese Entscheidungen zu klagen, ist sprunghaft gestiegen: Nach den Daten der Bundeszentrale für politische Bildung wurden 2025 insgesamt 149.995 BAMF-Entscheidungen beklagt. Die Klagequote lag bei 52,0 Prozent, nach 34,2 Prozent im Jahr 2024. Gegen vollständig ablehnende Bescheide klagten 89,9 Prozent der Betroffenen. Genau in diesem gerichtlichen Bereich liegt die anwaltliche Wertschöpfung – und genau dort setzt auch die FAO an, die für diesen Titel 30 gerichtliche Verfahren verlangt.

Der zweite Treiber liegt außerhalb des Asylrechts. 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 332.500 Menschen eingebürgert, 14 Prozent mehr als 2024 und der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Es war das fünfte Anstiegsjahr in Folge. Gleichzeitig ist das Staatsangehörigkeitsrecht selbst in Bewegung: Zum 30. Oktober 2025 wurde § 10 Abs. 3 StAG gestrichen, die erst im Juni 2024 eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren. Es bleibt bei der Regelfrist von fünf Jahren nach § 10 StAG. Zwei Rechtsänderungen in Gegenrichtung innerhalb von sechzehn Monaten erzeugen Übergangsfälle, Ablehnungen und Streit – und damit Mandate.

Der dritte Treiber ist der jüngste – und er wirkt erst seit wenigen Wochen. Am 12. Juni 2026 ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft getreten. Sie unterscheidet erstmals scharf zwischen regulärem Verfahren (sechs Monate), beschleunigtem Prüfverfahren (höchstens drei Monate) und Asylgrenzverfahren (höchstens zwölf Wochen), führt ein verpflichtendes Screening ein und verändert die Rolle des BAMF bis hin zur Tonaufzeichnung aller Anhörungen. Für die anwaltliche Praxis heißt das: neue Fristen, neue Verfahrensarten und ein Übergangsrecht, dessen Anwendungsfragen in den nächsten Jahren gerichtlich geklärt werden. Wer jetzt in dieses Gebiet einsteigt, tut das zu einem Zeitpunkt, an dem sich die etablierte Routine aller Beteiligten gerade neu sortiert.

Typische Mandate reichen deshalb weit über das Asylverfahren hinaus: Klagen gegen Ablehnungsbescheide und Eilanträge gegen Abschiebungen auf der einen Seite, Einbürgerungs-, Visums- und Aufenthaltstitelverfahren sowie Arbeitgebermandate zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen auf der anderen.

Fachanwalt Migrationsrecht werden: die Voraussetzungen im Überblick

Der Weg zum Titel folgt der Fachanwaltsordnung und verlangt fünf Nachweise:

  1. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt – innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
  2. Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). Zusatzstunden wie im Steuer- oder Insolvenzrecht sieht die FAO hier nicht vor.
  3. Leistungskontrollen – mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten in Präsenzform aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  4. Praktische Erfahrungen – 80 Fälle nach § 5 Abs. 1 lit. w FAO mit einer besonders kleinteiligen Verteilung, dazu 30 gerichtliche Verfahren. Die Einzelheiten stehen im übernächsten Abschnitt.
  5. Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45 bis 60 Minuten vor dem Fachausschuss der Kammer, in der Praxis oft entbehrlich, wenn Lehrgangszeugnis und Fallliste überzeugen.

Beachten Sie die beiden Fristen, die regelmäßig verwechselt werden: Die dreijährige Zulassung muss in den letzten sechs Jahren liegen (§ 3 FAO), die Fälle dagegen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung (§ 5 Abs. 1 FAO). Der Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Mutterschutz, Elternzeit und Härtefälle um höchstens 36 Monate (§ 5 Abs. 3 FAO).

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Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?

§ 14p FAO nennt acht Bereiche. Der Katalog ist der klarste Beleg dafür, dass Migrationsrecht kein Synonym für Asylrecht ist – das Asylrecht ist nur einer von acht Punkten:

  • Staatsangehörigkeitsrecht – Statusfeststellung einschließlich Staatenlosigkeit, Einbürgerung, Verlusttatbestände, Vertriebenenverfahren
  • Aufenthaltsrecht – Erwerb, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln, Visumverfahren, Erlöschen und Ausweisung, Durchsetzung der Ausreisepflicht einschließlich Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, Haftung, Gebühren, Datenschutzbesonderheiten
  • Unionsrecht – Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, Rechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, sonstige unions- und völkerrechtliche Migrationsregelungen
  • Asylrecht – Asylverfahren mit Verteilungsregelungen und Entscheidungsarten, internationaler Flüchtlingsschutz, nationaler Schutz, Rechtsschutz, Widerruf und Erlöschen, Folgeverfahren
  • Migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts – insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse
  • Migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts
  • Rechtliche Besonderheiten der Auswanderung
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Die Punkte 5 und 6 werden regelmäßig unterschätzt. Wer über Leistungsausschlüsse nach dem AsylbLG oder dem SGB II berät, arbeitet an der Nahtstelle zum Sozialrecht; wer die ausländerrechtlichen Folgen einer Verurteilung einschätzen muss, an der zum Strafrecht. Das Verfahrensrecht wiederum ist überwiegend Verwaltungsprozessrecht – die Überschneidung mit dem Fachanwalt Verwaltungsrecht ist erheblich, und viele Migrationsrechtler kommen aus dieser Richtung.

Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?

Hier liegt die eigentliche Hürde. § 5 Abs. 1 lit. w FAO verlangt:

  • 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis 6 genannten Bereichen
  • davon mindestens 60 Fälle aus mindestens zwei der Bereiche Nr. 1 bis 4 (Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts-, Unions- und Asylrecht)
  • mindestens 30 gerichtliche Verfahren, davon wiederum mindestens 15 aus den Bereichen Nr. 1 bis 4
  • alle Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung

Die Zahl 80 ist unauffällig – sie ist der häufigste Wert in § 5 Abs. 1 FAO. Auffällig ist die Gerichtsquote: 30 von 80 Fällen, also 37,5 Prozent, müssen gerichtliche Verfahren sein. Im Urheber- und Medienrecht sind es 20 von 80, im IT-Recht 10 von 50. Eine reine Beratungspraxis – etwa die Betreuung von Arbeitgebern bei Visumverfahren für Fachkräfte – erfüllt diese Anforderung nicht, so umfangreich sie auch sein mag.

Ebenso wenig genügt es, ausschließlich im Asylrecht tätig zu sein. Die 60-Fälle-Quote verlangt zwei der ersten vier Bereiche. Wer nur Asylklagen führt, deckt lediglich Nr. 4 ab und scheitert an dieser Vorgabe – auch mit 200 Fällen.

Anerkannt werden unter anderem:

  • Klagen und Eilanträge gegen ablehnende Asylbescheide des BAMF
  • Verfahren zur Erteilung, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln
  • Einbürgerungsverfahren einschließlich Untätigkeits- und Verpflichtungsklagen
  • Verfahren gegen Ausweisung, Abschiebungsandrohung und Abschiebungshaft
  • Visumverfahren und Remonstrationen, auch im Arbeitgebermandat
  • Freizügigkeitsrechtliche Verfahren für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen

Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an und tragen Sie zu jedem Fall zwei Angaben ein: die Nummer des § 14p und ob es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt. Die typische Ablehnung im Migrationsrecht liegt nicht bei der Gesamtzahl, sondern bei den 15 gerichtlichen Verfahren aus Nr. 1 bis 4 – wer die Verteilung erst am Ende rekonstruiert, merkt zu spät, dass sie fehlen.

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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Migrationsrecht? Markt und Verdienst

Fachanwalt vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt

Kennzahl Fachanwalt Ohne Spezialisierung
Honorarumsatz (Ø) 268.000 € 167.000 €
Persönlicher Gewinn (Ø) 136.000 € 79.000 €
Überschuss pro Arbeitsstunde 60 € 34 €

Quelle: STAR-Report 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) / Institut für Freie Berufe (IFB)

Fachanwältinnen und Fachanwälte erzielen im Durchschnitt einen um 72 Prozent höheren persönlichen Gewinn als nicht spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Diese Zahlen gelten für alle Fachanwaltschaften gemeinsam – eine gebietsscharfe Auswertung für das Migrationsrecht gibt es nicht. Wir haben sie an anderer Stelle ausführlicher eingeordnet: Was der Fachanwaltstitel wirklich wert ist.

Und hier ist eine Einschränkung ehrlicherweise deutlicher als in anderen Gebieten. Ein erheblicher Teil migrationsrechtlicher Mandate wird über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abgerechnet; die Mandantschaft ist im Durchschnitt wirtschaftlich schwach. Wer den Titel als direkten Hebel auf den Stundensatz versteht, wird enttäuscht. Der Durchschnittswert des STAR-Reports beschreibt eine Fachanwaltschaft, die überwiegend von wirtschaftsnahen Gebieten geprägt ist.

Wo der Titel im Migrationsrecht tatsächlich wirkt, ist an anderer Stelle. Erstens bei der Sichtbarkeit: Ein Fachanwalt auf 590 Kolleginnen und Kollegen bedeutet, dass Betroffene, Beratungsstellen und Vereine gezielt suchen und wenig finden – die Zuweisung von Mandaten läuft in diesem Gebiet stark über Empfehlung. Zweitens bei der Mandatsqualität: Der Titel verschiebt das Portfolio von der Einzelvertretung hin zu Arbeitgeber- und Unternehmensmandaten im Aufenthalts- und Visumrecht, und dort gelten andere Honorarmaßstäbe. Drittens bei der Verfahrenssicherheit: In einem Gebiet mit einer Klagequote von 52 Prozent ist prozessuale Routine unmittelbar wirtschaftlich relevant.

Der praktische Einwand betrifft das Lehrgangsangebot. Migrationsrecht ist eine junge und kleine Fachanwaltschaft, entsprechend dünn ist der Markt: Auf unserem Portal findet sich derzeit ein einziger Fachanwaltslehrgang, angeboten von der Deutschen Anwaltakademie ab 2.195 Euro und mit Beginn im März 2027. Wer den Titel anstrebt, sollte deshalb früher planen als in Gebieten mit einem Dutzend Anbietern.

Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Migrationsrecht

Als Fachanwalt Migrationsrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.

Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden. Das ist in diesem Gebiet praktisch wertvoll: Kaum ein Rechtsgebiet ändert sich so oft durch Gesetzgebung und europäische Vorgaben, und wer eine gerichtsintensive Praxis führt, bekommt Präsenztermine selten frei.

Bei Nichterfüllung kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher früh im Jahr.

Alle § 15 FAO Fortbildungen Migrationsrecht im Überblick

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Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Migrationsrecht zu werden?

Ja – wenn Sie bereits prozessieren und wenn Sie das Gebiet nicht auf das Asylrecht verengen. Die 30 gerichtlichen Verfahren und die Verteilung über mindestens zwei der ersten vier Bereiche sind die beiden Hürden, an denen Anträge scheitern; wer sie nimmt, betritt ein Feld mit 284 Titelträgern bundesweit, breit verteiltem Wachstum und einer Nachfrage, die sich gerade vom Antrags- ins Gerichtsverfahren und vom Asyl- ins Staatsangehörigkeitsrecht verschiebt.

Nein – wenn Sie den Titel als Umsatzhebel rechnen. Das Migrationsrecht ist von PKH- und Beratungshilfemandaten geprägt, und der Syndikusanteil von 0,35 Prozent zeigt, dass es diesen Ausweg in eine Rechtsabteilung praktisch nicht gibt. Wer wirtschaftlich denkt und ähnliche Verfahrensnähe sucht, sollte den Fachanwalt Verwaltungsrecht danebenlegen; eine Übersicht über alle 24 Gebiete finden Sie in unserem Leitartikel zum Fachanwaltstitel.

Nächster Schritt: Zählen Sie Ihre gerichtlichen Verfahren der letzten fünf Jahre und ordnen Sie sie den Nummern 1 bis 4 des § 14p FAO zu. Kommen Sie auf 15, ist der Rest Planung – und angesichts der Lehrgangslage sollten Sie damit nicht warten.

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Häufige Fragen zum Fachanwalt Migrationsrecht

Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht? Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). In der Praxis verteilen die Anbieter das auf sechs Bausteine über drei bis vier Monate, häufig in einer Mischung aus Online- und Präsenzterminen. Weil es bundesweit nur wenige Anbieter gibt, richtet sich der Zeitplan meist nach dem nächsten Lehrgangsstart und nicht nach Ihrem Kalender.

Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Migrationsrecht? 80 Fälle aus den Bereichen des § 14p Nr. 1 bis 6 FAO. Davon müssen mindestens 60 aus mindestens zwei der Bereiche Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts-, Unions- und Asylrecht stammen, mindestens 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein und davon wiederum mindestens 15 aus den genannten vier Bereichen (§ 5 Abs. 1 lit. w FAO). Maßgeblich sind die letzten fünf Jahre vor Antragstellung.

Was kostet der Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht? Auf unserem Portal liegt der derzeit angebotene Lehrgang bei ab 2.195 Euro. Über alle Fachanwaltschaften hinweg reicht die Spanne von etwa 1.320 bis 4.500 Euro; das Migrationsrecht liegt wegen der geringen Anbieterzahl im oberen Mittelfeld. Hinzu kommen die Kammergebühren für das Verleihungsverfahren. Die Kosten sind als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten absetzbar.

Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen? Ja, bis zu drei Titel gleichzeitig (§ 43c Abs. 1 BRAO). Im Migrationsrecht liegen die Kombinationen mit dem Verwaltungsrecht (Verwaltungsprozessrecht), dem Sozialrecht (aufenthaltsabhängige Leistungsansprüche) und dem Strafrecht (ausländerrechtliche Folgen von Verurteilungen) besonders nahe. Zum 1. Januar 2026 führten bundesweit 10.714 Personen zwei und 1.555 Personen drei Titel.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Fachanwalt Migrationsrecht zu werden? Drei Jahre Zulassung und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO), ein Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, mindestens drei Präsenzklausuren mit zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO), 80 Fälle mit der beschriebenen Verteilung sowie gegebenenfalls ein Fachgespräch vor dem Fachausschuss Ihrer Kammer (§ 7 FAO).

Reicht eine reine Asylrechtspraxis für den Titel aus? Nein. § 5 Abs. 1 lit. w FAO verlangt mindestens 60 Fälle aus mindestens zwei der Bereiche Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts-, Unions- und Asylrecht. Wer ausschließlich Asylverfahren führt, deckt nur einen dieser vier Bereiche ab und erfüllt die Quote auch mit sehr hohen Fallzahlen nicht. Planen Sie Aufenthalts- oder Einbürgerungsmandate bewusst ein.

Kann ich den Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht auch online absolvieren? Teilweise. Die verfügbaren Lehrgänge sind in der Regel hybrid aufgebaut – ein Teil der Bausteine läuft online, ein Teil in Präsenz. Die Leistungskontrollen nach § 4a FAO müssen ohnehin in Präsenzform geschrieben werden. Prüfen Sie vor der Buchung, ob das Format von Ihrer Rechtsanwaltskammer anerkannt wird.

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht als Fachanwalt Migrationsrecht nicht erfülle? Die Kammer kann den Titel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). In der Praxis fordert sie zunächst den fehlenden Nachweis an und setzt eine Nachfrist; Fristen und Mahnverfahren unterscheiden sich je nach Kammer. Bis zu fünf der 15 Jahresstunden dürfen Sie durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbringen.

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