Fachanwalt Sportrecht werden 2026: Voraussetzungen, Verdienst und Fortbildungspflicht

Wer Fachanwalt Sportrecht werden will, strebt den seltensten Fachanwaltstitel Deutschlands an. Zum 1. Januar 2026 führten ihn 54 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – einer auf rund 3.100 zugelassene Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig steht dahinter der größte Mitgliederverband des Landes und eine Profiliga mit über sechs Milliarden Euro Umsatz. Dieser Artikel zeigt, was die FAO verlangt, warum die Fallliste hier flexibler ist als überall sonst und warum die Seltenheit des Titels weniger mit fehlender Nachfrage zu tun hat als mit einem strukturellen Problem.

Sportrecht: Markt und Nachfrage

Nach der Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es zum 1. Januar 2026 bundesweit 54 Fachanwaltstitel im Sportrecht, im Vorjahr waren es 56. Das ist die kleinste Fachanwaltschaft überhaupt – zum Vergleich: Im Arbeitsrecht sind es 11.253 Titel, also mehr als das Zweihundertfache.

Der Rückgang von 3,57 Prozent besteht aus genau zwei Titeln, und auch hier lohnt der Blick in die Kammerspalten der BRAK-Auswertung: Hamburg fällt von 5 auf 2, Stuttgart von 3 auf 2, während Köln um einen zulegt und Zweibrücken erstmals einen Titelträger meldet. Ohne Hamburg wäre das Sportrecht sogar um einen Titel gewachsen. Die Kammer Hamburg hat im selben Jahr insgesamt 321 von 2.877 Titeln verloren – rund zwei Drittel des bundesweiten Rückgangs –, was für eine Registerbereinigung spricht und nicht für ein Marktsignal. Bei einer Grundgesamtheit von 54 Titeln schlägt ein einzelner Verwaltungsvorgang eben mit fast vier Prozent durch.

Die Verteilung folgt dem Sitz der Verbände und Vereine, nicht der Einwohnerzahl. An der Spitze stehen Düsseldorf und Köln mit je 7 Titeln, gefolgt von München (6), Frankfurt (5) sowie Hamm und Karlsruhe (je 4). Die Rheinschiene allein stellt mit 14 Titeln gut ein Viertel – dort sitzt unter anderem der Deutsche Fußball-Bund. Zehn Kammerbezirke haben genau einen Titelträger, sechs haben keinen einzigen – darunter Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen.

Zwei Kennzahlen fallen aus dem Rahmen. Der Frauenanteil liegt bei 11,1 Prozent – 6 von 54 Titeln – und ist damit der niedrigste aller 24 Fachanwaltschaften; über alle Titel hinweg sind es 32,2 Prozent, im Familienrecht 60,5 Prozent. Der Syndikusanteil beträgt 7,4 Prozent und liegt damit leicht über dem Durchschnitt von 6,05 Prozent: Vier Titelträger arbeiten in Verbänden, Ligen oder Vereinen.

→ Fachanwaltslehrgänge Sportrecht auf dem Portal

Nachfragebasis: Zwei Märkte, die kaum etwas gemeinsam haben

Das Sportrecht bedient zwei völlig verschiedene Mandantengruppen, und wer den Titel erwägt, sollte sich früh entscheiden, welche gemeint ist.

Der Breitensport ist gewaltig und arm. Nach der Bestandserhebung des DOSB zählte der organisierte Sport zum Stichtag 1. Januar 2025 rund 29,3 Millionen Mitgliedschaften in etwa 86.000 Sportvereinen – ein Zuwachs von über 500.000 Mitgliedschaften oder 2,18 Prozent und ein neuer Rekord. Rechtlich sind das 86.000 eingetragene Vereine mit Satzungsfragen, Mitgliederversammlungen, Haftungsfällen des Übungsleiters, Vereinsstrafen und Gemeinnützigkeitsrecht – genau die Bereiche 5, 9 und 10 des § 14q FAO. Nur: Ein Kreisligaverein zahlt keine Stundensätze, die eine Spezialisierung tragen.

Der Profisport ist klein und finanzstark. Die 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga erwirtschafteten in der Saison 2024/25 nach dem DFL-Wirtschaftsreport erstmals über sechs Milliarden Euro Umsatz – 6,33 Milliarden Euro, ein Plus von 7,9 Prozent, mit 64.122 direkt oder indirekt Beschäftigten. Allein die nationalen Medienerlöse liegen ab der Saison 2025/26 bei 1,121 Milliarden Euro pro Spielzeit. Hier geht es um Spielerverträge, Beraterprovisionen, Sponsoring, Übertragungsrechte, Lizenzierungsverfahren und Transferstreitigkeiten – die Bereiche 6, 7, 8 und 11 des § 14q.

Dazwischen liegt die Verbandsgerichtsbarkeit, die dieses Rechtsgebiet von allen anderen unterscheidet: Dopingverfahren, Sperren, Lizenzentzüge und Manipulationsvorwürfe werden zunächst vor Verbandsgerichten und Schiedsstellen verhandelt, nicht vor staatlichen Gerichten. Wer hier arbeitet, muss die Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen ebenso beherrschen wie den Anti-Doping-Code – und die staatlichen Gerichte kommen erst ins Spiel, wenn es um die Grenzen der Verbandsautonomie geht.

Fachanwalt Sportrecht werden: die Voraussetzungen im Überblick

Der Weg zum Titel folgt der Fachanwaltsordnung und verlangt fünf Nachweise:

  1. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt – innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
  2. Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). Zusatzstunden wie im Steuer- oder Insolvenzrecht sieht die FAO hier nicht vor.
  3. Leistungskontrollen – mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten in Präsenzform aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  4. Praktische Erfahrungen – 80 Fälle nach § 5 Abs. 1 lit. x FAO, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren, verteilt auf mindestens drei Bereiche des § 14q. Seit dem 1. Oktober 2026 können bis zu 20 Fälle aus einer Tätigkeit als Sportrichter oder Schlichter stammen. Details im übernächsten Abschnitt.
  5. Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45 bis 60 Minuten vor dem Fachausschuss der Kammer, in der Praxis oft entbehrlich, wenn Lehrgangszeugnis und Fallliste überzeugen.

Beachten Sie die beiden Fristen, die regelmäßig verwechselt werden: Die dreijährige Zulassung muss in den letzten sechs Jahren liegen (§ 3 FAO), die Fälle dagegen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung (§ 5 Abs. 1 FAO). Der Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Mutterschutz, Elternzeit und Härtefälle um höchstens 36 Monate (§ 5 Abs. 3 FAO).

Und hier der Punkt, an dem sich der Weg praktisch entscheidet: Auf unserem Portal ist derzeit kein Fachanwaltslehrgang Sportrecht gelistet. Das ist neben dem Agrarrecht das zweite von 24 Gebieten ohne aktuelles Lehrgangsangebot. Bei 54 Titelträgern bundesweit ist das betriebswirtschaftlich nachvollziehbar – ein Lehrgang braucht Teilnehmer –, aber es bedeutet für Sie: Der Titel scheitert seltener an den Fällen als daran, dass Sie jahrelang auf einen Termin warten. Prüfen Sie die Übersichtsseite regelmäßig und melden Sie sich an, sobald ein Lehrgang ausgeschrieben wird.

→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Sportrecht im Überblick

Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?

§ 14q FAO nennt elf Bereiche – mehr als jedes andere Fachgebiet in einer einzigen Ebene:

  • Selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen
  • Nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit
  • Sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht
  • Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere Doping, und sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts
  • Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts
  • Sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte
  • Sportrechtliche Bezüge des Rechts des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Markenrechts, sowie des Persönlichkeitsrechts
  • Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht
  • Sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts
  • Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
  • Sportvertragsrecht sowie sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts

Diese Liste ist im Kern eine Landkarte der Nachbargebiete. Nummer 6 überschneidet sich mit dem Urheber- und Medienrecht, Nummer 7 mit dem gewerblichen Rechtsschutz, Nummer 11 mit dem Arbeitsrecht. Genau das ist die Stärke und die Schwäche dieses Titels: Er beschreibt keine eigene Dogmatik, sondern eine Branche – und wer in dieser Branche berät, tut das mit Werkzeugen aus fünf anderen Rechtsgebieten.

Was das Sportrecht dennoch eigenständig macht, sind die Nummern 1, 2 und 4. Verbandsautonomie, Schiedsgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Recht haben in keinem anderen Fachgebiet eine Entsprechung. Wer die Grenzen prüft, innerhalb derer ein Verband seinen Mitgliedern Regeln setzen und Sanktionen auferlegen darf, arbeitet an einer Schnittstelle von Vereinsrecht, Grundrechten und Kartellrecht, die es sonst nicht gibt.

Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?

§ 5 Abs. 1 lit. x FAO verlangt:

  • 80 Fälle
  • davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren – ausdrücklich auch Sportverbandsgerichtsverfahren, daneben sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
  • die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14q Nr. 1, 3 bis 11 beziehen, mit jeweils mindestens fünf Fällen
  • alle Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
  • neu seit 1. Oktober 2026: höchstens 20 der 80 Fälle dürfen aus einer Tätigkeit als Richterin oder Richter in der Sportgerichtsbarkeit oder Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichterin oder Schlichter in sonstigen rechtsförmlichen Verfahren stammen; davon zählen höchstens 5 als rechtsförmliche Verfahren

Zwei Details lohnen die genaue Lektüre. Erstens ist die Streuungsvorgabe die großzügigste der gesamten FAO: Sie wählen drei Bereiche aus zehn zur Verfügung stehenden frei aus. Zum Vergleich verlangt das Transport- und Speditionsrecht zwingend den Straßentransport, und das Migrationsrecht bindet 60 der 80 Fälle an vier bestimmte Bereiche. Wer eine gemischte Sportpraxis führt, erfüllt die Streuung fast automatisch.

Zweitens ist Nummer 2 – die Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit – aus der Bereichsaufzählung ausgenommen. Sie kann also nicht als einer der drei Bereiche dienen. Das klingt nach einer Härte, ist praktisch aber keine: Verfahren vor Sportverbandsgerichten zählen ausdrücklich zu den 20 rechtsförmlichen Verfahren. Die Verbandsgerichtsbarkeit trägt also die Verfahrensquote, nur eben nicht die inhaltliche Streuung.

Drittens hilft seit dem 1. Oktober 2026 eine Neuregelung allen, die selbst in Verbandsgerichten, Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen sitzen: Bis zu 20 der 80 Fälle dürfen aus dieser Tätigkeit stammen. Für die Quote der 20 rechtsförmlichen Verfahren zählen davon allerdings höchstens fünf – den Großteil der Verfahren müssen Sie weiterhin als Anwältin oder Anwalt führen. → FAO-Änderungen 2026 im Überblick

Anerkannt werden unter anderem:

  • Satzungs- und Vereinsrechtsberatung, Anfechtung von Mitgliederversammlungsbeschlüssen
  • Verfahren vor Verbandsgerichten und Schiedsstellen einschließlich Sperren und Lizenzentzügen
  • Dopingverfahren und Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz
  • Spieler-, Trainer- und Beraterverträge sowie arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen im Profisport
  • Sponsoring-, Vermarktungs- und Medienrechteverträge
  • Haftungsfälle bei Sportverletzungen und Veranstalterhaftung
  • Gemeinnützigkeits- und steuerrechtliche Fragen von Vereinen und Verbänden

Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an und ordnen Sie jeden Fall einer Nummer des § 14q zu – und vermerken Sie separat, ob es sich um ein rechtsförmliches Verfahren handelt. Die Streuung ist hier selten das Problem; die 20 Verfahren sind es, wenn Ihre Praxis überwiegend beratend ist. Verbandsinterne Verfahren zählen mit, werden aber oft vergessen, weil sie nicht wie ein Gerichtsverfahren aussehen.

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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Sportrecht? Markt und Verdienst

Fachanwalt vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt

Kennzahl Fachanwalt Ohne Spezialisierung
Honorarumsatz (Ø) 268.000 € 167.000 €
Persönlicher Gewinn (Ø) 136.000 € 79.000 €
Überschuss pro Arbeitsstunde 60 € 34 €

Quelle: STAR-Report 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) / Institut für Freie Berufe (IFB)

Fachanwältinnen und Fachanwälte erzielen im Durchschnitt einen um 72 Prozent höheren persönlichen Gewinn als nicht spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Diese Zahlen gelten für alle Fachanwaltschaften gemeinsam; eine gebietsscharfe Auswertung gibt es nicht – und bei 54 Titelträgern wäre sie statistisch ohnehin wertlos. Ausführlicher eingeordnet haben wir sie hier: Was der Fachanwaltstitel wirklich wert ist.

Für das Sportrecht muss man ehrlicher argumentieren als für jedes andere Gebiet. Der Titel bringt Sichtbarkeit in einem Markt, der über Namen funktioniert. Ein Fachanwalt auf 3.100 Kollegen bedeutet, dass Sie in Ihrer Region mit hoher Wahrscheinlichkeit der Einzige sind. In einer Branche, in der Mandate über Empfehlungen im Verband, im Klub und unter Beratern vergeben werden, ist ein formaler Qualifikationsnachweis ein Türöffner – gerade für jüngere Anwälte ohne eigene Spielerkarriere im Rücken.

Er bringt außerdem Zugang zur Verbandsseite. Der überdurchschnittliche Syndikusanteil zeigt, dass Ligen, Verbände und Klubs die Qualifikation anerkennen. Justiziariatsstellen im Sport sind selten und begehrt; der Titel ist dort ein belastbares Unterscheidungsmerkmal.

Drei Einwände gehören dazu, und sie sind gewichtig:

Der Markt ist zweigeteilt und die große Hälfte zahlt nicht. 86.000 Vereine erzeugen viel Arbeit und wenig Honorar. Der zahlungsfähige Teil – Profiklubs, Verbände, vermarktende Agenturen – ist ein sehr kleiner Kreis mit etablierten Beziehungen. Wer dort nicht bereits Zugang hat, bekommt ihn nicht durch einen Titel allein.

Der Titel ersetzt keine Branchennähe. Sportrecht ist ein Beziehungsgeschäft. Ehrenamtliche Verbandsfunktionen, Schiedsrichtertätigkeit, Vereinsvorstandsarbeit – das sind in diesem Feld häufig die eigentlichen Mandatszugänge, und die FAO prüft davon nichts.

Und die Lehrgangslage ist das größte praktische Hindernis. Ohne ausgeschriebenen Lehrgang gibt es keinen Titel, unabhängig davon, wie gut Ihre Fallliste ist.

Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Sportrecht

Als Fachanwalt Sportrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.

Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden. In diesem Gebiet ist das keine Bequemlichkeit: Auf dem Portal stehen derzeit acht Fortbildungen im Sportrecht zur Auswahl. Das reicht, um die 15 Stunden zusammenzubekommen, lässt aber kaum Spielraum bei Terminen und Themen.

Bei Nichterfüllung kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher früh im Jahr.

→ Selbststudium Sportrecht – 5 Stunden online

→ Referentenverzeichnis der Fachanwaltsfortbildung

→ Fortbildungspflicht für Fachanwälte: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis – der vollständige Überblick zu § 15 FAO: anerkannte Formate, Fristen, Nachweis an die Kammer und was bei fehlenden Stunden gilt.

Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Sportrecht zu werden?

Ja – wenn Sie bereits im Sport verankert sind. Wer Vereine und Verbände betreut, in Gremien sitzt oder aus der Vermarktungs- und Beraterszene kommt, macht mit dem Titel eine vorhandene Position sichtbar und belastbar. Die Fallanforderungen sind mit der freien Wahl aus zehn Bereichen die zugänglichsten der gesamten FAO, und die Konkurrenz besteht bundesweit aus 54 Personen.

Nein – wenn Sie sich über den Titel Zugang zum Sport verschaffen wollen. Diese Branche vergibt Mandate über Beziehungen, nicht über Qualifikationsnachweise. Der Titel verstärkt eine bestehende Position, er schafft keine neue.

Und in beiden Fällen gilt: Ohne einen ausgeschriebenen Lehrgang geht es nicht weiter. Wer den Weg ernsthaft plant, sollte das Angebot im Blick behalten und die Fallliste parallel aufbauen – Sie brauchen sie ohnehin, und die Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 1 FAO läuft unabhängig davon.

Eine Übersicht über alle 24 Fachanwaltschaften und ihre Anforderungen finden Sie in unserem Leitartikel zum Fachanwaltstitel.

Nächster Schritt: Ordnen Sie Ihre Fälle der letzten fünf Jahre den Nummern des § 14q zu und zählen Sie Ihre rechtsförmlichen Verfahren – Verbandsverfahren eingeschlossen. Kommen Sie auf drei Bereiche mit je fünf Fällen und 20 Verfahren, fehlt nur noch der Lehrgang.

→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Sportrecht im Überblick

Häufige Fragen zum Fachanwaltstitel Sportrecht

Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Sportrecht?

Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO), üblicherweise verteilt auf mehrere Blöcke über vier bis sechs Monate. Weil Sportrecht mit 54 Titelträgern die kleinste Fachanwaltschaft ist, schreiben Anbieter Lehrgänge nur unregelmäßig aus – der Zeitplan richtet sich nach dem nächsten Termin, nicht nach der Stundenzahl.

Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Sportrecht?

80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14q Nr. 1, 3 bis 11 FAO verteilen, mit jeweils mindestens fünf Fällen je Bereich (§ 5 Abs. 1 lit. x FAO). Maßgeblich sind die letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen bis zu 20 Fälle aus einer Tätigkeit als Sportrichter oder Schlichter stammen, davon höchstens fünf als rechtsförmliche Verfahren.

Zählen Verfahren vor Verbandsgerichten als rechtsförmliche Verfahren?

Ja, ausdrücklich. § 5 Abs. 1 lit. x FAO nennt Sportverbandsgerichtsverfahren an erster Stelle, daneben sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren sowie Schlichtungs- und Schiedsverfahren. Nicht als einer der drei nachzuweisenden Bereiche dienen kann dagegen § 14q Nr. 2 – die Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit ist aus der Bereichsaufzählung ausgenommen.

Was kostet der Fachanwaltslehrgang Sportrecht?

Über alle Fachanwaltschaften hinweg liegen Lehrgänge zwischen etwa 1.320 und 4.500 Euro. In sehr kleinen Gebieten liegen die Preise wegen geringer Teilnehmerzahlen eher im oberen Bereich. Hinzu kommen Reisekosten und die Gebühren der Rechtsanwaltskammer für das Verleihungsverfahren. Die Kosten sind als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten absetzbar.

Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen?

Ja, bis zu drei Titel gleichzeitig (§ 43c Abs. 1 BRAO). Im Sportrecht liegen die Kombinationen mit dem Arbeitsrecht (Spieler- und Trainerverträge, § 14q Nr. 11), dem gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Persönlichkeitsrecht, Nr. 7) und dem Urheber- und Medienrecht (Übertragungsrechte, Nr. 6) besonders nahe. Zum 1. Januar 2026 führten bundesweit 10.714 Personen zwei und 1.555 Personen drei Titel.

Warum gibt es so wenige Fachanwälte für Sportrecht?

Drei Gründe kommen zusammen: Der zahlungsfähige Teil des Marktes – Profiklubs, Ligen, Verbände – ist sehr klein und arbeitet mit etablierten Kanzleien. Der große Teil, rund 86.000 Vereine, ist ehrenamtlich geprägt und kann Spezialistenhonorare selten tragen. Und weil es so wenige Interessenten gibt, schreiben Anbieter kaum Lehrgänge aus – was die Zahl niedrig hält. Ein sich selbst verstärkender Kreislauf.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Fachanwalt Sportrecht zu werden?

Drei Jahre Zulassung und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO), ein Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, mindestens drei Präsenzklausuren mit zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO), 80 Fälle mit der beschriebenen Verteilung sowie gegebenenfalls ein Fachgespräch vor dem Fachausschuss Ihrer Kammer (§ 7 FAO).

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht als Fachanwalt Sportrecht nicht erfülle?

Die Kammer kann den Titel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). In der Praxis fordert sie zunächst den fehlenden Nachweis an und setzt eine Nachfrist; Fristen und Mahnverfahren unterscheiden sich je nach Kammer. Bis zu fünf der 15 Jahresstunden dürfen Sie durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbringen – in diesem Gebiet mit seinem knappen Seminarangebot besonders nützlich.

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