Sie denken darüber nach einen Fachanwaltslehrgang Familienrecht zu besuchen? Die folgenden Informationen sollen Rechtsanwälten und Referendaren bei der Entscheidung für den richtigen Fachanwaltstitel helfen und sie somit in ihrer weiteren persönlichen und beruflichen Qualifizierung unterstützen.

Wie erwerbe ich den Fachanwaltstitel?

Welche Inhalte umfasst die Fachanwaltsfortbildung Familienrecht und welche formalen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Fachanwaltstitel zu erwerben? Wie lukrativ ist das Familienrecht im Vergleich mit den anderen Rechtsgebieten? Welche Schritte auf dem Weg zum Titel müssen Sie gehen? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Zugelassene Anwälte können in Deutschland eine Fachanwaltschaft in den unterschiedlichen Rechtsgebieten erwerben, zum Beispiel im Familienrecht. Die Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel regelt die Fachanwaltsordnung. Grundlegende Bedingung ist demnach die Zulassung als Anwalt und eine mindestens dreijährige Beschäftigung als Rechtsanwalt in den vergangenen sechs Jahren. Darüber hinaus sind „besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen“ im jeweiligen Rechtsgebiet nachzuweisen, also mehr Kenntisse als das normale Maß, das in Ausbildung und beruflicher Erfahrung erworben wird. Im Familienrecht sind dies laut Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse in den Bereichen:

– materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,

– familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

– Internationales Privatrecht im Familienrecht,

– Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Die theoretische Kenntnisse erwirbt man in der Regel über einen Fachanwaltslehrgang Familienrecht, der alle relevanten Themenfelder beinhaltet. Die Fortbildung Familienrecht muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 120 Zeitstunden haben, außerdem beinhaltet ein solches Seminar Familienrecht das Schreiben von wenigstens drei Aufsichtsarbeiten.

Nachweis der theoretischen Kenntnisse

Nachgewiesen werden die theoretischen Kenntnisse durch Zeugnisse oder andere Bescheinigungen. Eine Befragung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zeigt, dass die große Mehrheit der Fachanwälte bzw. der Rechtsanwälte, die einen Lehrgang für den Erwerb des Titels absolvieren, die besonderen theoretischen Kenntnisse mit dem Präsenzbesuch einer Fachanwaltsfortbildung Familienrecht nachweisen. Daneben gibt es andere mögliche Formen, den Nachweis zu erbringen, etwa fachbezogene Publikationen, eine Dozententätigkeit im Familienrecht in Lehrveranstaltungen, die Bearbeitung besonders vieler Fälle im Familienrecht, langjährige berufliche Erfahrung oder Zeugnisse von Fachleuten, die die Kenntnisse des Antragstellers bezeugen.

Nachweis der praktischen Kenntnisse

Praktische Erfahrung wird durch Fälle belegt; für das Fachgebiet Familienrecht heißt das, dass der Antragstellende in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wenigstens 120 Fälle aus der in §12 Fachanwaltsordnung aufgeführten Bereiche des Fachgebiets bearbeitet haben muss. Mindestens die Hälfte dieser Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.

Zum Nachweis praktischer Erfahrung müssen Falllisten vorgezeigt werden, die folgende Angaben umfassen: Aktenzeichen, Gegenstand, die genaue Tätigkeit, Zeitraum und der Stand des Verfahrens. Außerdem können vom Fachausschuss anonymisierte Arbeitsproben angefordert werden.

Der Fachausschuss hat darüber hinaus das recht, den Antragsteller zu einem Fachgespräch zu laden.

Lohnt sich eine Fachanwaltsfortbildung Familienrecht?

Eine Befragung von Anwälten zur Veränderung in den beruflichen Chancen durch die Qualifizierung zum Fachanwalt zeigte, dass ausgebildete Fachanwälte mit dem Erwerb der Titel in den verschiedenen Rechtsgebieten insgesamt positive Erfahrungen verbinden.

Laut einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement stellten 53 Prozent der befragten Rechtsanwälte eine Verbesserung ihrer Marktstellung fest und machten dies an höheren Verdiensten fest. 34 Prozent waren überzeugt, dass der Grund für den größeren Erfolg die verbesserte Außendarstellung ihrer Tätigkeit und der daraus resultierende Reputationsgewinn waren. Auch sahen sie aufgrund der Verbesserung ihrer individuellen Qualifikation wachsende Chancen für eine stärkere strategische Ausrichtung.

Dass der Erwerb eines Fachanwaltstitels sich weiter lohnt, zeigen auch die Honorarumsätze von selbstständig tätigen Rechtsanwälten. Anwälte mit Fachanwaltstitel verdienen mehr als Anwälte ohne Spezialisierung oder Anwälte, die zwar eine Spezialisierung erworben haben, jedoch nicht eine Fachanwaltschaft. Daten, die 2013 erhoben wurden, zeigen einen jährlichen Honorarumsatz für Fachanwälte von 222.000 Euro, während Rechtsanwälte, die lediglich eine Spezialisierung hatten, 185.000 Euro einnahmen und Anwälte ohne Spezialisierung sogar nur 123.000 Euro.

Fachanwälte in den großen Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht sehen ihre Stellung auf dem Markt deutlich verbessert; damit liegen sie in der subjektiven Bewertung vor den weiteren Fachanwaltschaften wie dem Steuerrecht, Baurecht, Strafrecht und Insolvenzrecht.

Speziell im Familienrecht ist zu beachten, dass es sich häufig um Fälle mit niedrigeren Streitwerten handelt sowie Mandate mit Prozesskostenhilfe. Mandate im Familienrecht sind ausreichend vorhanden, über ihre Annahme oder Ablehnung muss aber auch in Hinblick auf die Kosten und Gewinne entstehen. Das bedeutet dann auch schon mal, einen Verfahrenskostenhilfemandanten abzulehnen.

Das Familienrecht ist also nach wie vor ein sicheres Rechtsgebiet.

Was mache ich mit dem Fachanwaltslehrgang Familienrecht und dem Titel?

Als Fachanwalt Familienrecht steht Ihnen ein vielfältiges Tätigkeitsfeld offen:

• Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung

• Aufsetzen und Prüfen von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Verträgen für Lebenspartner und nichteheliche Lebensgemeinschaften

• Sorge- und Umgangsrecht

• Unterhaltsansprüche berechnen und durchsetzen bzw. abwehren

• Rechtsstreitigkeiten rund um die Ehewohnung

• Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung

• Versorgungsausgleich und Rentenausgleich

• Ansprüche des Sozialamts bzw. gegen das Sozialamt

• Vaterschaftsanfechtung, Feststellung der Vaterschaft, Kindschaftsrecht

• Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie der nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Hat man den Fachanwaltstitel erworben, ist man, um ihn zu behalten, verpflichtet pro Jahr an mindestens 15 Stunden Fortbildung Familienrecht teilzunehmen. Die Teilnahme muss der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Statt des Besuchs einer Fortbildung können Sie auch als Dozent eine Fortbildung leiten oder ersatzweise wissenschaftliche Publikationen geltend machen.

Ist Ihr Interesse an einer Fortbildung Familienrecht geweckt?

Auf unserem Portal finden Sie eine Vielzahl an Fachanwaltskursen, auch das Seminar Familienrecht. Dort können Sie sich nach Fachanwaltslehrgängen umsehen, sie vergleichen und buchen.

Übersicht von aktuellen Fachanwaltslehrgängen zum Familienrecht

Übersicht von aktuellen § 15 FAO Fortbildungen zum Familienrecht