Familienrecht: Markt und Nachfrage
Das Familienrecht gehört zu den größten und beständigsten Fachanwaltschaften in Deutschland. Mit 8.528 zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälten (Stand: BRAK 01.01.2025) entfallen rund 14,5 % aller Fachanwaltsbezeichnungen auf dieses Rechtsgebiet — nur das Arbeitsrecht ist größer.
Ein Trend verdient dabei Aufmerksamkeit: Die Fachanwaltschaft für Familienrecht verzeichnete zuletzt mit -2,64 % den zweithöchsten Rückgang aller Fachanwaltschaften. Das setzt eine Entwicklung fort, die bereits im Vorjahr zu beobachten war. Der Rückgang dürfte vor allem auf den demografischen Wandel innerhalb der Anwaltschaft zurückzuführen sein — ältere Fachanwälte scheiden aus, die Neuerwerbsrate hält nicht vollständig Schritt.
Besonders auffällig ist das Geschlechterverhältnis: Das Familienrecht weist mit rund 59 % den höchsten Frauenanteil aller Fachanwaltschaften auf — deutlich über dem Gesamtschnitt von 33 % bei allen Fachanwaltschaften.
Nachfragebasis — Was die Scheidungsstatistik für Familienrechtler bedeutet
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129.300 Ehen geschieden — ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres, das den niedrigsten Stand seit der deutschen Vereinigung markierte. Im langjährigen Trend ist die Zahl der Scheidungen seit dem Höchststand 2003 um fast 40 % zurückgegangen.
Für Fachanwälte im Familienrecht bedeutet das: Die reine Scheidungszahl ist kein verlässlicher Nachfrageindikator. Entscheidend ist, dass etwas mehr als die Hälfte aller geschiedenen Paare minderjährige Kinder hatte — 2024 waren rund 111.000 Minderjährige von Scheidungen betroffen. Jede dieser Scheidungen bringt regelmäßig Folgethemen mit: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Das Fallvolumen pro Scheidung ist also erheblich höher als die bloße Scheidungszahl suggeriert.
Hinzu kommen Mandate ohne Scheidungsbezug: Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Unterhaltsstreitigkeiten außerhalb von Scheidungsverfahren, Vaterschaftsfeststellungen und das wachsende Feld internationaler Familiensachen. Der Bedarf ist strukturell stabiler als die Scheidungsstatistik auf den ersten Blick vermuten lässt.
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel Familienrecht
Die Anforderungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels Familienrecht ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Überblick:
Zulassung als Rechtsanwalt: Voraussetzung ist die Zulassung zur Anwaltschaft sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO).
Fachanwaltslehrgang: Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Fachanwaltslehrgang erworben, der einen Umfang von mindestens 120 Zeitstunden haben muss (§ 4 FAO). Die Lehrgangszeiten werden später auf die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO angerechnet.
Leistungskontrollen: Der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist nachzuweisen, deren Gesamtdauer 15 Stunden nicht unterschreiten darf (§ 4a FAO).
Fachgespräch: Die FAO sieht in § 7 ein Fachgespräch von 45 bis 60 Minuten als Regelfall vor. In der Praxis wird es häufig erlassen, wenn der Fachausschuss auf Basis der eingereichten Unterlagen bereits ein vollständiges Bild gewinnen kann.
Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
Der Fachanwaltslehrgang Familienrecht vermittelt besondere theoretische Kenntnisse in folgenden Bereichen (§ 11 FAO):
- Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht einschließlich familienrechtlicher Bezüge zu Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und öffentlichem Recht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
- Internationales Privatrecht im Familienrecht
- Theorie und Praxis der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung
Das Familienrecht ist kein isoliertes Rechtsgebiet. Die FAO verlangt ausdrücklich Kenntnisse in den familienrechtlichen Schnittstellen zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Schuldrecht, Steuerrecht und Vollstreckungsrecht sowie im Internationalen Privatrecht (§ 12 FAO). In der Praxis bedeutet das: Wer im Familienrecht tätig ist, muss regelmäßig auch Vermögensfragen, Unternehmensbewertungen im Zugewinn, sozialrechtliche Folgen von Trennung oder grenzüberschreitende Sachverhalte beurteilen können. Diese Breite macht das Familienrecht fachlich anspruchsvoll — und schützt gleichzeitig vor Verdrängung durch Legal-Tech-Lösungen, da die Mandate selten standardisierbar sind.
Einen Überblick über aktuelle Fachanwaltslehrgänge Familienrecht finden Sie direkt auf unserem Portal:
→ Fachanwaltslehrgänge Familienrecht vergleichen und buchen
Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
Für das Familienrecht verlangt die FAO (§ 12) den Nachweis von mindestens 120 Fällen aus den in der FAO genannten Bereichen — und zwar aus den letzten drei Jahren vor Antragstellung.
Besonderheiten im Familienrecht:
- Mindestens 60 der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein
- Gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden doppelt gezählt — das kann den Nachweis erleichtern
- Zum Nachweis ist eine Fallliste einzureichen, die Aktenzeichen, Gegenstand, eigene Tätigkeit, Zeitraum und Verfahrensstand enthält
- Der Fachausschuss kann anonymisierte Arbeitsproben anfordern
Tipp: Führen Sie die Fallliste laufend und strukturiert — rückwirkende Rekonstruktionen sind aufwändig und fehleranfällig.
Besonderheit: Mediator und Verfahrensbeistand
Wer im Familienrecht auch als Mediator oder Verfahrensbeistand tätig ist, kann diese Fälle eingeschränkt in die Fallliste einbringen: Die FAO (§ 5 lit. e) erlaubt höchstens 5 Fälle als Mediator und höchstens 5 Fälle als Verfahrensbeistand auf die erforderlichen 120 Fälle anzurechnen. Diese Tätigkeiten sind also als Ergänzung, nicht als Hauptquelle für den Fallnachweis gedacht.
Lohnt sich der Fachanwaltstitel Familienrecht? Markt und Verdienst
Der STAR-Report 2025 — die maßgebliche Wirtschaftsstudie zur deutschen Anwaltschaft — liefert eindeutige Zahlen:
Honorarumsatz: Vollzeit tätige Fachanwälte erzielten 2024 im Bundesdurchschnitt einen persönlichen Honorarumsatz von 268.000 Euro, während Rechtsanwälte ohne Spezialisierung bei 167.000 Euro lagen.
Persönlicher Gewinn: Der Überschuss von Fachanwälten in Vollzeit lag bei 136.000 Euro — gegenüber 79.000 Euro bei nicht spezialisierten Kollegen. Das entspricht einem Gewinnvorsprung von rund 72 %.
Profitabilität pro Stunde: Fachanwälte erwirtschafteten 2024 einen durchschnittlichen Überschuss von 60 Euro pro Arbeitsstunde, nicht spezialisierte Kollegen kamen auf 34 Euro.
Mehr Mandate, höhere Erlöse pro Fall: Fachanwälte bearbeiteten im Schnitt 185 Mandate pro Jahr gegenüber 130 bei nicht spezialisierten Kollegen. Gleichzeitig lag der Honorarumsatz pro Mandat beim Fachanwalt bei 2.300 Euro, verglichen mit 1.500 Euro ohne Spezialisierung.
Was bedeutet das speziell für das Familienrecht?
Das Familienrecht ist ein Volumenrechtsgebiet: Mandate sind reichlich vorhanden, die Streitwerte im Einzelfall jedoch oft niedriger als etwa im Wirtschaftsrecht. Ein relevanter Anteil der Mandate wird über Verfahrenskostenhilfe abgerechnet, was die Gewinnspanne drückt. Erfolgreiche Familienrechtskanzleien steuern das aktiv durch Mandatsselektion und setzen zunehmend auf Zeithonorare für besonders beratungsintensive Verfahren (Gütertrennung, Unternehmensbewertung im Zugewinn, internationale Sachverhalte).
Die wirtschaftliche Grundlage ist solide: Familienrecht funktioniert unabhängig von Konjunktur, digitaler Transformation oder Branchentrends. Wer mandatseffizient arbeitet und PKH-Mandate selektiv annimmt, kann mit dem Fachanwaltstitel eine stabile und überdurchschnittlich profitable Praxis aufbauen.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Familienrecht
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs beginnt die jährliche Fortbildungspflicht — auch dann, wenn der Titel noch nicht beantragt oder verliehen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind jährlich 15 Zeitstunden Fortbildung im Familienrecht nachzuweisen und der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu belegen (§ 15 FAO).
Anerkannte Formate:
- Präsenzseminare — klassische Veranstaltungsformate, bundesweit angeboten
- Live-Online-Seminare — vollwertig anerkannt, zeitlich flexibler
- Aufzeichnungen — unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt
- Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO — bis zu 5 der 15 Stunden können durch zertifiziertes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erfüllt werden
Das Selbststudium eignet sich besonders für Fachanwälte mit engem Terminkalender: Skript lesen, Multiple-Choice-Test online absolvieren, Zertifikat erhalten — ohne Reise, ohne Terminbindung, bei voller Anerkennung durch die Kammer.
→ Zu den Selbststudium-Kursen Familienrecht nach § 15 FAO
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Familienrecht im Überblick
Wichtig: Der Nachweis muss bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres erbracht sein. Bei versäumtem Nachweis kann die Rechtsanwaltskammer eine Nachfrist setzen — wird auch diese versäumt, droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO). Das BGH-Anwaltssenat hat 2025 bestätigt, dass dieser Widerruf auch dann erfolgen kann, wenn die Fortbildung inhaltlich möglicherweise stattgefunden hat, der Nachweis aber nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Fazit: Lohnt sich der Fachanwaltstitel Familienrecht?
Ja — mit einer klaren Einschränkung: Der Fachanwaltstitel Familienrecht lohnt sich für Anwältinnen und Anwälte, die das Rechtsgebiet wirklich bearbeiten wollen und nicht nur als Einstiegstitel betrachten. Die Fallzahlanforderungen für die Zulassung (120 Fälle in drei Jahren) setzen eine bereits bestehende familienrechtliche Praxis voraus oder erfordern einen gezielten Aufbau.
Wer diese Basis hat, profitiert erheblich: Der STAR-Report 2025 belegt den wirtschaftlichen Vorteil klar und statistisch signifikant. Dazu kommt die Mandantenakquise: Mandate im Familienrecht entstehen überwiegend durch Empfehlung — ein Fachanwaltstitel stärkt das Vertrauen von Beginn an.
Nächste Schritte:
- → Fachanwaltslehrgänge Familienrecht vergleichen und buchen
- → Fortbildungen nach § 15 FAO im Familienrecht finden
- → Selbststudium Familienrecht – 5 Stunden online absolvieren
Quellen: BRAK-Statistik 2025; STAR-Report 2025 (Institut für Freie Berufe (IFB)), Abb. 1.2.5, 1.2.6, 4.1.8, 6.2.29, 6.3.7; Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.12.2025;Ehescheidungsstatistiken Statistisches Bundesamt