Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist einer von 24 anerkannten Titeln nach der Fachanwaltsordnung (FAO). Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, was der Titel finanziell bringt und wie Sie die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO effizient erfüllen. Drei Kernfragen werden beantwortet: Wie viele Fälle brauchen Sie? Was lernen Sie im Lehrgang? Und lohnt sich der Aufwand angesichts des aktuellen Insolvenzbooms?
Insolvenz- und Sanierungsrecht: Markt und Nachfrage
Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht – so die offizielle Bezeichnung seit der FAO-Reform vom 1. Juni 2022 – ist ein Spezialtitel mit stabiler Wachstumsdynamik. Laut BRAK-Statistik zum 1. Januar 2025 führen bundesweit rund 1.790 Anwältinnen und Anwälte diesen Titel. Das klingt nach einer Nische – und genau das ist der Punkt: Angesichts von über 100.000 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland ist das ein überschaubares Spezialistenfeld für einen Markt unter erheblichem Expansionsdruck.
Die wirtschaftliche Relevanz belegt der STAR-Report 2025: Fachanwälte erzielen im Durchschnitt einen persönlichen Gewinn von 136.000 € im Jahr – gegenüber 79.000 € bei nicht spezialisierten Kollegen. Das entspricht einem Unterschied von 72 %. Wer das Insolvenz- und Sanierungsrecht als Spezialgebiet wählt, bewegt sich dabei in einem Markt, der derzeit strukturell wächst: Steigende Fallzahlen, neue Sanierungsinstrumente durch das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, seit 2021 in Kraft) und die Komplexität grenzüberschreitender Verfahren sorgen für einen anhaltenden Bedarf an qualifizierten Spezialisten.
Bemerkenswert ist auch die regionale Verteilung: Während in Ballungsräumen wie München, Hamburg und Frankfurt viele Spezialisten tätig sind, besteht in wirtschaftsstarken Mittelzentren und Flächenländern teils erheblicher Bedarf an Fachanwälten im Insolvenzbereich. Wer früh eine belastbare Referenzliste aufbaut und sich als Ansprechpartner für Gläubiger, Schuldner und Insolvenzgerichte positioniert, hat substanzielle Mandatschancen.
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Nachfragebasis – Was das Insolvenzgeschehen für Insolvenzrechtler bedeutet
Das Insolvenzrecht lebt von der Zahl der Insolvenzen – und die Kurve zeigt seit 2022 steil nach oben. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden im Jahr 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen beantragt – ein Anstieg von 10,3 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem die Zahl bereits 2024 um 22,4 % und 2023 um mehr als 20 % gestiegen war. Damit liegt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf dem höchsten Stand seit 2014. Hinzu kommen 77.219 Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2025 – ebenfalls ein Anstieg von 8,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Für Rechtsanwälte bedeutet das konkret: Gläubiger brauchen Beratung zur Anmeldung von Forderungen, Absonderungsrechten und Insolvenzanfechtung. Schuldnerunternehmen suchen frühzeitig Begleitung bei außergerichtlichen Sanierungen, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungen. Und seit dem Inkrafttreten des StaRUG entsteht ein völlig neues Mandatssegment: das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren, das ohne Insolvenzantrag auskommt und von Restrukturierungsbeauftragten begleitet wird.
Typische Mandate im Insolvenz- und Sanierungsrecht umfassen:
- Beratung und Vertretung von Insolvenzgläubigern bei der Forderungsanmeldung
- Begleitung von Schuldnerunternehmen im Schutzschirmverfahren oder bei der Eigenverwaltung
- Anfechtungsprozesse gegen gläubigerbevorzugte Zahlungen
- StaRUG-Restrukturierungsverfahren und Sanierungsmoderation
- Verbraucherinsolvenzen und Restschuldbefreiungsverfahren
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel Insolvenz- und Sanierungsrecht
Für den Erwerb des Titels gelten diese formalen Anforderungen nach der Fachanwaltsordnung (FAO, Stand 01.12.2025):
- Dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt – mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
- Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden Fachrecht plus 60 zusätzliche Stunden betriebswirtschaftliche Grundlagen (§ 14 Nr. 3 FAO), insgesamt also 180 Stunden. Das Insolvenzrecht ist damit einer der umfangreichsten Fachanwaltslehrgänge überhaupt. Die BWL-Stunden decken Buchführung, Bilanzanalyse und betriebswirtschaftliche Sanierungsfragen ab – Pflichtinhalt, kein Bonusmodul.
- Leistungskontrollen – mindestens 3 Klausuren (§ 4a FAO), Gesamtdauer mindestens 15 Zeitstunden.
- Praktische Erfahrungen – 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 FAO bestimmten Wissensbereiche in den letzten 5 Jahren. Darunter müssen mindestens 5 eröffnete Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter oder Verfahrenskoordinator nachgewiesen werden, von denen mindestens 2 Verfahren mit mehr als 5 Arbeitnehmern betreffen. Details dazu im nächsten Abschnitt.
- Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45–60 Minuten vor dem Fachausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer. In der Praxis wird es oft nicht verlangt, wenn Lehrgang und Fallnachweise überzeugend sind.
→ Fachanwaltslehrgänge Insolvenz- und Sanierungsrecht im Überblick
Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
Die Lerninhalte des Fachanwaltslehrgangs sind in § 14 FAO geregelt und umfassen drei große Bereiche:
1. Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht mit Themen wie Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags, Wirkungen der Verfahrenseröffnung, die Ämter von Insolvenzverwalter, Sachwalter, Verfahrenskoordinator, Restrukturierungsbeauftragtem und Sanierungsmoderator, Vermögenssicherung und Masseverwaltung, Aussonderung und Absonderung, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht in der Insolvenz, Gesellschaftsrecht in der Insolvenz, Insolvenzstrafrecht sowie Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts.
2. Verfahrensrecht – Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren, Restrukturierungs- und Insolvenzplan, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiungsverfahren und Sonderinsolvenzen.
3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen (60 zusätzliche Stunden) – Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz sowie betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung und der Liquidation.
Diese betriebswirtschaftliche Zusatzkomponente ist eine Besonderheit dieses Fachanwaltslehrgangs. Wer keinerlei BWL-Vorkenntnisse mitbringt, sollte das einplanen: Der Stoff ist prüfungsrelevant und wird auch in den Klausuren abgefragt. Positiv gesehen schafft genau diese Hürde den Qualitätsunterschied, der den Titel für Mandanten wertvoll macht.
Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
Der Nachweis praktischer Erfahrungen ist im Insolvenzrecht anspruchsvoller als in den meisten anderen Fachanwaltschaften – und hat eine Besonderheit, die viele Kandidaten überrascht.
Gemäß § 5 Abs. 1 lit. g FAO müssen Sie 60 Fälle aus mindestens sieben der Wissensbereiche nach § 14 Nr. 1 und 2 FAO nachweisen, wobei diese innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung bearbeitet worden sein müssen. Darunter müssen mindestens 5 eröffnete Insolvenzverfahren fallen, in denen Sie als Insolvenzverwalter oder Verfahrenskoordinator tätig waren – davon mindestens 2 Verfahren mit mehr als 5 Arbeitnehmern. Das setzt also eigene Verwaltererfahrung voraus, nicht nur anwaltliche Vertretung Dritter.
Anrechenbare Fallkategorien sind zum Beispiel:
- Vertretung von Insolvenzgläubigern (Forderungsanmeldung, Prüfungstermin, Anfechtungsabwehr)
- Beratung und Vertretung von Schuldnerunternehmen vor und nach Antragstellung
- Insolvenzverwaltermandate (Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirm)
- Anfechtungsprozesse nach §§ 129 ff. InsO
- Restschuldbefreiungsverfahren und Verbraucherinsolvenzen
- StaRUG-Restrukturierungsverfahren und Sanierungsmoderation
- Verfahren zu Aussonderung und Absonderung (z.B. Sicherungseigentum, verlängerter Eigentumsvorbehalt)
Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an laufend – rückwirkende Dokumentation ist fehleranfällig und kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Erfassen Sie für jeden Fall: Verfahrensbeginn, Ihre Rolle, die Fallkategorie nach § 14 FAO und den Abschluss des Mandats.
Ein kritischer Hinweis: Die Anforderung, selbst als Insolvenzverwalter tätig gewesen zu sein, ist für klassische Rechtsanwälte ohne Verwaltermandat strukturell schwierig. Wer ausschließlich auf der Gläubiger- oder Schuldnerseite tätig ist, erreicht die 5-Verfahrens-Hürde nicht automatisch. In diesem Fall empfiehlt sich eine Kooperation mit einem Insolvenzverwalter oder die gezielte Übernahme kleinerer Verwaltermandate bereits in der Aufbauphase.
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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Insolvenz- und Sanierungsrecht? Markt und Verdienst
Fachanwalt Insolvenzrecht vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt
| Kennzahl | Fachanwalt | Ohne Spezialisierung |
|---|---|---|
| Honorarumsatz (Durchschnitt) | 268.000 € | 167.000 € |
| Persönlicher Gewinn (Durchschnitt) | 136.000 € | 79.000 € |
| Überschuss pro Arbeitsstunde | 60 € | 34 € |
Quelle: STAR-Report 2025 der BRAK zusammen mit IFB (Institut für freie Berufe)
Die Zahlen gelten für Fachanwälte generell – gebietsspezifische Daten erhebt der STAR-Report nicht. Aber das strukturelle Argument gilt auch für das Insolvenzrecht: Wer als Fachanwalt ausgewiesen ist, erzielt höhere Stundensätze, gewinnt Mandate über Empfehlungsnetzwerke (Insolvenzgerichte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und baut eine Mandantenbasis auf, die nicht über den Preis verhandelt, sondern über die Qualifikation entscheidet.
Konkrete Akquisitionsvorteile des Fachanwaltstitels Insolvenz- und Sanierungsrecht:
- Gerichtliche Wahrnehmung: Insolvenzgerichte empfehlen keine Anwälte, aber Gläubigerausschüsse und Schuldner orientieren sich an qualifizierten Spezialisten. Der Fachanwaltstitel ist ein sichtbares Signal. Gerichte werden Sie eher als Insolvenzverwalter bestimmen.
- Netzwerk-Multiplikator: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Unternehmensmandate betreuen, schicken Insolvenzsachverhalte an spezialisierte Anwälte weiter – nicht an Generalisten.
- StaRUG als Wachstumsfeld: Das vorinsolvenzliche Restrukturierungsrecht ist jung (2021) und noch nicht von etablierten Spezialisten besetzt. Wer sich jetzt positioniert, hat einen Zeitvorsprung.
- Verfahrenskomplexität rechtfertigt höhere Honorare: Insolvenzrechtliche Mandate sind selten Standard – das spiegelt sich in der Abrechnung wider.
Ehrlicher Einwand: Der Einstieg ist voraussetzungsreich. Wer bisher keine Verwaltermandate übernommen hat, muss diesen Weg aktiv gestalten. Zudem erfordert der 180-Stunden-Lehrgang deutlich mehr Zeitinvestition als die meisten anderen Fachanwaltslehrgänge. Für reine Gläubiger- oder Schuldnervertreter ohne Verwaltererfahrung ist der Weg zur Fachanwaltschaft länger. Das sollte man nüchtern einplanen – und frühzeitig mit dem Aufbau der Fallliste beginnen.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Insolvenz- und Sanierungsrecht
Als Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.
Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium (mit Lernerfolgskontrolle) erbracht werden. Das erleichtert die Planung erheblich – gerade für Anwälte mit vollem Terminkalender.
Im Insolvenz- und Sanierungsrecht ändert sich das Recht schnell: StaRUG-Rechtsprechung, InsO-Reformen, europäisches Insolvenzrecht und neue BGH-Entscheidungen zur Anfechtung machen eine kontinuierliche Fortbildung nicht nur zur Pflicht, sondern zur echten Notwendigkeit für die Mandatsqualität.
Bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie daher die Fortbildung frühzeitig.
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Insolvenz- und Sanierungsrecht im Überblick
→ Selbststudium Insolvenz- und Sanierungsrecht – 5 Stunden online
Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Insolvenzrecht zu werden?
Ja – wenn Sie bereit sind, die höhere Eingangshürde zu überwinden, und wenn Sie Zugang zu Verwaltermandaten haben oder aktiv aufbauen. Der Markt ist eindeutig: 24.064 Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025, steigende Verbraucherinsolvenzen, ein neues StaRUG-Segment und nur rund 1.790 Fachanwälte bundesweit – das Verhältnis von Nachfrage zu Spezialistendichte ist günstig.
Der 180-Stunden-Lehrgang inklusive betriebswirtschaftlicher Pflichtinhalte und die Anforderung eigener Verwaltererfahrung machen diesen Weg aufwendiger als viele andere Fachanwaltschaften. Genau das sichert aber auch den Wert des Titels: Wer die Hürde genommen hat, hebt sich deutlich vom Mitbewerb ab.
Der 72 % höhere Gewinn gegenüber nicht spezialisierten Kollegen (STAR-Report 2025) spricht für sich.
Nächster Schritt: Prüfen Sie zunächst Ihre vorhandenen Fallzahlen und Ihre Verwaltererfahrung. Wenn die Voraussetzungen weitgehend erfüllt oder absehbar sind, wählen Sie einen passenden Lehrgang.
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Häufige Fragen zum Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht?
Der Lehrgang umfasst insgesamt mindestens 180 Zeitstunden: 120 Stunden Fachrecht plus 60 Stunden betriebswirtschaftliche Grundlagen (§ 14 Nr. 3 FAO). Hinzu kommen mindestens 15 Stunden Leistungskontrollen (Klausuren). In der Praxis dauert ein Lehrgang je nach Anbieter und Format (Blockveranstaltungen oder Wochenendmodule) zwischen 12 und 24 Monaten. Der Insolvenzrechtslehrgang ist damit einer der zeitlich umfangreichsten aller 24 Fachanwaltslehrgänge.
Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Insolvenz- und Sanierungsrecht?
Sie benötigen 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 FAO genannten Wissensbereiche, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Darunter müssen mindestens 5 eröffnete Insolvenzverfahren sein, in denen Sie selbst als Insolvenzverwalter oder Verfahrenskoordinator tätig waren – davon mindestens 2 Verfahren mit mehr als 5 Arbeitnehmern. Die Verwaltererfahrung ist damit eine strukturelle Kernvoraussetzung, die frühzeitig aufgebaut werden sollte.
Was kostet der Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht?
Die Lehrgangskosten variieren je nach Anbieter und Format. Für einen 180-Stunden-Lehrgang müssen Sie in der Regel mit 2.500 bis 4.500 € rechnen. Hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen sowie die Kosten für Fachliteratur. Viele Kanzleien übernehmen die Lehrgangskosten, da der Titel direkt zur Kanzleientwicklung beiträgt.
Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen?
Ja, Sie können bis zu drei Fachanwaltstitel gleichzeitig führen (§ 43c Abs. 1 BRAO). Viele Anwälte kombinieren verwandte Gebiete, z.B. Familienrecht und Erbrecht, oder Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Insolvenzrecht bieten sich Kombinationen mit Handels- und Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht an, da diese Gebiete häufig in denselben Mandaten eine Rolle spielen.