Arbeitsrecht: Markt und Nachfrage
Das Arbeitsrecht ist die mit Abstand größte Fachanwaltschaft in Deutschland. Mit 11.314 zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälten (Stand: BRAK 01.01.2025) entfallen rund 19,3 % aller Fachanwaltsbezeichnungen auf dieses Rechtsgebiet — kein anderer Fachanwaltstitel ist auch nur annähernd so verbreitet.
Dabei wächst die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht: Im Vergleich zum Vorjahr (11.163) verzeichnete sie einen Zuwachs von +1,35 % — ein positiver Ausreißer in einem Markt, in dem viele Fachanwaltschaften stagnieren oder schrumpfen. Das Arbeitsrecht geht damit einen anderen Weg als etwa das Familienrecht (-2,64 %) oder das Steuerrecht (-1,15 %).
Ein Blick auf die Geschlechterverteilung: Das Arbeitsrecht liegt mit einem Frauenanteil von rund 37 % leicht über dem Gesamtschnitt von 33 % bei allen Fachanwaltschaften — ein Hinweis darauf, dass das Rechtsgebiet strukturell breiter aufgestellt ist als etwa klassische Wirtschaftsrechtsgebiete.
Nachfragebasis — Was der Arbeitsmarkt für Arbeitsrechtler bedeutet
Deutschland hatte 2024 rund 45,7 Millionen Erwerbstätige — das ist die strukturelle Nachfragebasis für Arbeitsrechtler. Jedes Arbeitsverhältnis ist ein potenzielles Mandat: Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Betriebsübergang, Datenschutz im Arbeitsverhältnis.
Die unmittelbarste Nachfragemessgröße ist die Zahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten. Allein 2019 wurden bundesweit über 426.000 arbeitsgerichtliche Klagen eingereicht — davon fast 179.000 Kündigungsschutzklagen, was knapp 42 % aller Verfahren entspricht. Der pandemiebedingte Rückgang 2020 (332.000 Klagen) hat sich seitdem deutlich erholt.
2024 zeigt der Trend klar nach oben: Die wirtschaftliche Krise, Insolvenzen und Restrukturierungen treiben die Klagezahlen. In Baden-Württemberg stiegen die Neueingänge 2024 um fast 12 % auf 37.236 — bei den Kündigungsschutzklagen sogar um über 22 % (von 14.914 auf 18.228). Dieser Trend ist bundesweit beobachtbar.
Hinzu kommt: Jede Kündigungsschutzklage endet in rund 75 % der Fälle mit einem Vergleich — oft bereits nach der Güteverhandlung. Das macht Arbeitsrecht zu einem Rechtsgebiet mit hohem Mandatsdurchsatz, kurzen Verfahrenslaufzeiten und planbaren Strukturen. Für Arbeitsrechtler bedeutet die aktuelle Konjunkturschwäche damit paradoxerweise mehr Arbeit.
Neben dem klassischen Beendigungsrecht wächst das Mandatevolumen in folgenden Bereichen: Homeoffice-Regelungen und mobile Arbeit, KI-Einsatz im Betrieb und Mitbestimmung, Restrukturierungen mit Betriebsrat-Beteiligung, Compliance und Whistleblowing. Das kollektive Arbeitsrecht gewinnt damit auch in mittelständischen Mandaten an Bedeutung.
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel Arbeitsrecht
Die Anforderungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels Arbeitsrecht ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Überblick:
Zulassung als Rechtsanwalt: Voraussetzung ist die Zulassung zur Anwaltschaft sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO).
Fachanwaltslehrgang: Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Fachanwaltslehrgang erworben, der einen Umfang von mindestens 120 Zeitstunden haben muss (§ 4 FAO). Die Lehrgangszeiten werden später auf die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO angerechnet.
Leistungskontrollen: Der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist nachzuweisen, deren Gesamtdauer 15 Stunden nicht unterschreiten darf (§ 4a FAO).
Fachgespräch: Die FAO sieht in § 7 ein Fachgespräch von 45 bis 60 Minuten als Regelfall vor. In der Praxis wird es häufig erlassen, wenn der Fachausschuss auf Basis der eingereichten Unterlagen bereits ein vollständiges Bild gewinnen kann.
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Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
Der Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht vermittelt besondere theoretische Kenntnisse in folgenden Bereichen (§ 10 FAO):
- Individualarbeitsrecht: Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen; allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz; Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsrecht, Direktionsrecht); Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag; Zeugnisrecht
- Kollektives Arbeitsrecht: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, Mitbestimmung, Betriebsrat), Unternehmensmitbestimmung; Tarifvertragsrecht und Tarifbindung; Arbeitskampfrecht; Betriebsübergang nach § 613a BGB
- Arbeitsgerichtliches Verfahren: Urteilsverfahren (Klage, einstweiliger Rechtsschutz, Berufung), Beschlussverfahren (Betriebsrats-Angelegenheiten)
- Bezüge zu anderen Rechtsgebieten: Sozialversicherungsrecht (insbesondere Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), Steuerrecht im Arbeitsverhältnis (Lohnsteuer, Abfindungsbesteuerung), Insolvenzarbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das klassische Schnittstellenrechtsgebiet der deutschen Anwaltschaft. Die FAO verlangt ausdrücklich Kenntnisse in den Bezügen zum Sozialrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und zum allgemeinen Zivilrecht. In der Praxis bedeutet das: Wer im Arbeitsrecht tätig ist, muss laufend aktuelle Rechtsprechung des BAG kennen, Tarifverträge lesen können und betriebsverfassungsrechtliche Prozesse begleiten — das ist breiter aufgestellt als viele zunächst annehmen.
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Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
Für das Arbeitsrecht verlangt die FAO (§ 5) den Nachweis von mindestens 100 Fällen aus den in § 10 FAO genannten Bereichen — und zwar aus den letzten drei Jahren vor Antragstellung.
Besonderheiten im Arbeitsrecht:
- Mindestens 50 der Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren sein, also gerichtliche Verfahren vor Arbeits- oder Landesarbeitsgerichten, Beschlussverfahren oder schiedsgerichtliche Verfahren
- Zum Nachweis ist eine Fallliste einzureichen, die Aktenzeichen, Gegenstand, eigene Tätigkeit, Zeitraum und Verfahrensstand enthält
- Der Fachausschuss kann anonymisierte Arbeitsproben anfordern
Tipp: Führen Sie die Fallliste laufend und strukturiert — rückwirkende Rekonstruktionen sind aufwändig und fehleranfällig. Das gilt insbesondere für Fälle, die im Wege eines Vergleichs erledigt wurden, ohne dass ein Aktenzeichen vergeben wurde.
Besonderheit: Vertretung auf Arbeitgeberseite und kollektives Recht
Wer ausschließlich Arbeitgeber berät, hat oft weniger gerichtliche Verfahren als Arbeitnehmervertreter — weil Arbeitgeber stärker auf außergerichtliche Einigungen setzen. Hier lohnt es sich, Beschlussverfahren (Mitbestimmungsstreitigkeiten mit dem Betriebsrat) und einstweilige Verfügungsverfahren gezielt in die Fallliste aufzunehmen, da diese als rechtsförmliche Verfahren zählen.
Lohnt sich der Fachanwaltstitel Arbeitsrecht? Markt und Verdienst
Der STAR-Report 2025 — die maßgebliche Wirtschaftsstudie zur deutschen Anwaltschaft — liefert eindeutige Zahlen:
STAR-Report 2025 · Soldan Institut
Fachanwalt vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt
| Kennzahl | Fachanwalt | Ohne Spezialisierung |
|---|---|---|
| Honorarumsatz (Vollzeit) | 268.000 € | 167.000 € |
| Persönlicher Gewinn (Vollzeit) | 136.000 € | 79.000 € |
| Überschuss pro Arbeitsstunde | 60 € | 34 € |
| Mandate pro Jahr (Fachanwalt Ø) | 185 | 130 |
| Mandate pro Jahr (Arbeitsrecht) | 208 | — |
| Umsatz pro Mandat | 2.300 € | 1.500 € |
Quelle: STAR-Report 2025, Soldan Institut für Anwaltmanagement. Alle Werte: Vollzeittätigkeit, Bundesdurchschnitt, Selbstständige.
Honorarumsatz: Vollzeit tätige Fachanwälte erzielten 2024 im Bundesdurchschnitt einen persönlichen Honorarumsatz von 268.000 Euro, während Rechtsanwälte ohne Spezialisierung bei 167.000 Euro lagen.
Persönlicher Gewinn: Der Überschuss von Fachanwälten in Vollzeit lag bei 136.000 Euro — gegenüber 79.000 Euro bei nicht spezialisierten Kollegen. Das entspricht einem Gewinnvorsprung von rund 72 %.
Profitabilität pro Stunde: Fachanwälte erwirtschafteten 2024 einen durchschnittlichen Überschuss von 60 Euro pro Arbeitsstunde, nicht spezialisierte Kollegen kamen auf 34 Euro.
Mehr Mandate, höhere Erlöse pro Fall: Fachanwälte bearbeiteten im Schnitt 185 Mandate pro Jahr gegenüber 130 bei nicht spezialisierten Kollegen. Für das Arbeitsrecht weist der STAR-Report 2025 einen noch höheren Wert aus: 208 Mandate pro Jahr — das höchste Volumen aller ausgewerteten Rechtsgebiete. Der Honorarumsatz pro Mandat lag beim Fachanwalt bei 2.300 Euro, verglichen mit 1.500 Euro ohne Spezialisierung.
Was bedeutet das speziell für das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist beim Mandatsdurchsatz das stärkste Rechtsgebiet überhaupt: Laut STAR-Report 2025 bearbeiteten selbstständige Arbeitsrechtler 2024 im Schnitt 208 Mandate — das liegt deutlich über dem allgemeinen Fachanwalt-Schnitt von 185 und fast 60 % über dem Generalistenfeld (130). Beim Ertrag pro Mandat ordnet der Bericht das Arbeitsrecht im soliden Mittelfeld ein: hinter Handels-/Wirtschaftsrecht und Steuerrecht, aber klar vor Sozialrecht und Ausländerrecht.
Das Bild ist damit eindeutig: Arbeitsrecht ist kein Hochpreisgebiet pro Einzelmandat, sondern ein Volumengebiet mit hohem Durchsatz. Strukturell kombiniert es zwei wirtschaftliche Welten — die mandatsstarke Arbeitnehmervertretung mit häufigen Vergleichen einerseits und die oft deutlich höherwertige Arbeitgeberberatung mit Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Sozialplänen andererseits. Wer beides bedient, erreicht eine Risikostreuung, die die meisten anderen Fachanwaltsbereiche nicht bieten.
Die strukturelle Stärke des Arbeitsrechts: Es ist konjunkturell antizyklisch — in wirtschaftlichen Abschwungphasen steigen Kündigungswellen und Restrukturierungsmandate, was das Volumen erhöht, genau dann, wenn andere Rechtsgebiete leiden. Das macht das Arbeitsrecht zu einem der resilientesten Fachanwaltsbereiche überhaupt.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Arbeitsrecht
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs beginnt die jährliche Fortbildungspflicht — auch dann, wenn der Titel noch nicht beantragt oder verliehen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind jährlich 15 Zeitstunden Fortbildung im Arbeitsrecht nachzuweisen und der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu belegen (§ 15 FAO).
Anerkannte Formate:
- Präsenzseminare — klassische Veranstaltungsformate, bundesweit angeboten
- Live-Online-Seminare — vollwertig anerkannt, zeitlich flexibler
- Aufzeichnungen — unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt
- Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO — bis zu 5 der 15 Stunden können durch zertifiziertes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erfüllt werden
Das Selbststudium eignet sich besonders für Fachanwälte mit engem Terminkalender: Skript lesen, Multiple-Choice-Test online absolvieren, Zertifikat erhalten — ohne Reise, ohne Terminbindung, bei voller Anerkennung durch die Kammer.
→ Zu den Selbststudium-Kursen Arbeitsrecht nach § 15 FAO
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Arbeitsrecht im Überblick
Wichtig: Der Nachweis muss bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres erbracht sein. Bei versäumtem Nachweis kann die Rechtsanwaltskammer eine Nachfrist setzen — wird auch diese versäumt, droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO). Der BGH-Anwaltssenat hat 2025 bestätigt, dass dieser Widerruf auch dann erfolgen kann, wenn die Fortbildung inhaltlich möglicherweise stattgefunden hat, der Nachweis aber nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Fazit: Lohnt sich der Fachanwaltstitel Arbeitsrecht?
Ja — und zwar für eine breitere Gruppe als bei vielen anderen Fachanwaltstiteln. Das Arbeitsrecht ist das volkreichste Rechtsgebiet der deutschen Anwaltschaft: Die Fallzahlanforderungen von 100 Fällen in drei Jahren sind für jeden Anwalt erreichbar, der regelmäßig arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet. Die Einstiegshürde ist damit realistischer als in spezialisierten Nischengebieten.
Wer diese Basis hat, profitiert erheblich: Der STAR-Report 2025 belegt den wirtschaftlichen Vorteil klar und statistisch signifikant. Dazu kommt die Mandantenakquise: Unternehmen suchen gezielt nach Fachanwälten für Arbeitsrecht, wenn sie Betriebsräte aufbauen, Restrukturierungen begleiten oder Arbeitsgerichtsprozesse führen müssen. Der Titel öffnet strukturell Türen zu Dauermandat-Beziehungen mit Unternehmen.
Hinzu kommt: Die aktuelle Konjunkturschwäche sorgt für steigende Klagezahlen und wachsende Restrukturierungsmandate — selten war der Zeitpunkt für einen Fachanwaltstitel Arbeitsrecht wirtschaftlich günstiger.
Nächste Schritte:
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- → Fortbildungen nach § 15 FAO im Arbeitsrecht finden
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Quellen: BRAK-Statistik 2025; STAR-Report 2025 (Soldan Institut), Abb. 1.2.5, 1.2.6, 4.1.8, 6.2.29, 6.3.7; Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.12.2025; Arbeitsgerichtsstatistik Destatis 2024; Statistisches Bundesamt – Erwerbstätige 2024