Das Selbststudium für Fachanwälte nach § 15 FAO ist eine der effizientesten Möglichkeiten, die jährliche Fortbildungspflicht zu erfüllen – ohne Anreise, ohne festen Termin, vollständig ortsunabhängig. Die Kurse für das Fortbildungsjahr 2026 sind ab sofort auf rechtsanwalt-fortbildung.net verfügbar, in allen 24 Fachanwaltsbereichen. Da Buchung und Abwicklung vollständig über rechtsanwalt-fortbildung.net laufen, können Sie direkt starten – ohne Wartezeit auf eine externe Freischaltung und zu besonders günstigen Konditionen.

Was ist das Selbststudium für Fachanwälte nach § 15 FAO?

Die Fachanwaltsordnung erlaubt seit Jahren, einen Teil der jährlich nachzuweisenden 15 Fortbildungsstunden im Selbststudium zu absolvieren – ohne Präsenztermin, ohne Fahrt, ohne festes Zeitfenster. Gem. § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwälte bis zu fünf Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erbringen, sofern eine Lernerfolgskontrolle stattfindet.

Das Prinzip ist einfach: Sie studieren ein aufbereitetes Skript mit aktuellen Gerichtsentscheidungen aus Ihrem Fachanwaltsbereich, beantworten anschließend einen Multiple-Choice-Test – und erhalten nach bestandener Kontrolle Ihr Zertifikat.


Warum das Selbststudium nach § 15 FAO für Fachanwälte die erste Wahl ist

Kanzleialltag lässt wenig Spielraum für Präsenzseminare. Reisezeiten, Terminüberschneidungen und die Bindung an feste Veranstaltungsdaten machen es schwer, die Fortbildungspflicht entspannt zu planen. Das Selbststudium für Fachanwälte nach § 15 FAO löst genau dieses Problem:

Keine Anreise. Sie studieren, wo und wann es für Sie passt – ob im Büro, zuhause oder auf Reisen.

Kein fester Termin. Die Kurse sind jederzeit startbar. Sie entscheiden, wann Sie sich die Zeit nehmen.

Volle FAO-Konformität. Das Selbststudium für Fachanwälte nach § 15 FAO erfüllt die Anforderungen der Fachanwaltsordnung vollständig. Das Zertifikat wird von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsnachweis anerkannt.

Zertifikat in Minuten. Wer online zahlt und den Test online absolviert, erhält sein Zertifikat in der Regel innerhalb von 15 Minuten per E-Mail – ohne Wartezeit.


Was die neuen Kurse 2026 beinhalten

Die Kurse für 2026 basieren auf aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung aus dem jeweiligen Fachanwaltsbereich – ausgewählt nach Praxisrelevanz. Jeder Kurs enthält:

  • Ein aufbereitetes Skript mit in der Regel fünf aktuellen Gerichtsentscheidungen (BGH, OLG, BVerfG, EuGH oder Fachgerichte je nach Rechtsgebiet)
  • Eine Lernerfolgskontrolle mit 12 Multiple-Choice-Fragen
  • Ein Zertifikat gem. § 15 Abs. 4 FAO nach bestandener Kontrolle

Die Kurse sind in zwei Formaten verfügbar: 5 Stunden für 119 € zzgl. USt. und 2,5 Stunden für 79 € zzgl. USt.


Alle 24 Fachanwaltsbereiche abgedeckt

Neu in 2026: Das Angebot umfasst jetzt lückenlos alle 24 Fachanwaltsbereiche der FAO – von den großen Bereichen wie Arbeitsrecht und Familienrecht bis hin zu spezialisierten Gebieten wie Agrarrecht, Sportrecht oder Internationalem Wirtschaftsrecht.

Verfügbar sind Kurse für folgende Fachanwaltsbereiche:

Agrarrecht · Arbeitsrecht · Bank- und Kapitalmarktrecht · Bau- und Architektenrecht · Erbrecht · Familienrecht · Gewerblicher Rechtsschutz · Handels- und Gesellschaftsrecht · Insolvenz- und Sanierungsrecht · Internationales Wirtschaftsrecht · IT-Recht · Medizinrecht · Miet- und WEG-Recht · Migrationsrecht · Sozialrecht · Sportrecht · Steuerrecht · Strafrecht · Transport- und Speditionsrecht · Urheber- und Medienrecht · Vergaberecht · Verkehrsrecht · Versicherungsrecht · Verwaltungsrecht


So funktioniert die Buchung

Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten:

  1. Kurs für Ihr Rechtsgebiet auf rechtsanwalt-fortbildung.net auswählen
  2. Buchen und online bezahlen (Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift)
  3. Skript herunterladen und studieren
  4. Lernerfolgskontrolle online absolvieren
  5. Zertifikat per E-Mail erhalten – in der Regel innerhalb von 15 Minuten

Ein Login ist nicht zwingend erforderlich: Gastbestellungen sind möglich. Wer ein Konto hat, kann Buchungen und Zertifikate zentral verwalten.


Fazit: Jetzt planen, entspannt absolvieren

Die Fortbildungspflicht für 2026 läuft. Wer das Selbststudium für Fachanwälte nach § 15 FAO früh im Jahr einplant, verschafft sich maximale Flexibilität – und vermeidet den Zeitdruck des vierten Quartals, der in vielen Kanzleien regelmäßig entsteht. Die neuen Kurse sind ab sofort buchbar.

Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung im Selbststudium!