Fachanwalt werden kann, wer drei Jahre zugelassen ist, einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit drei Klausuren besteht und je nach Rechtsgebiet zwischen 40 und 160 selbst bearbeitete Fälle nachweist. Der Weg dauert realistisch ein bis drei Jahre und kostet je nach Gebiet und Anbieter rund 1.300 bis 4.500 Euro Lehrgangsgebühr. Was er einbringt, hat der STAR-Report 2025 gemessen: 72 Prozent mehr persönlichen Gewinn als bei nicht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.
Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung (FAO), zeigt den aktuellen Markt in Zahlen und hilft bei der Frage, die am Anfang steht: Welches Rechtsgebiet? Die Besonderheiten jedes einzelnen Gebiets behandeln wir in 24 Einzelartikeln. Direkt zur Übersicht aller 24 Fachanwaltschaften — dort finden Sie zu jedem Gebiet die aktuelle Titelzahl, die Entwicklung, die Fallzahl nach § 5 FAO und den Link zum Artikel.
Der Fachanwaltsmarkt 2026 in Zahlen
Zum 1. Januar 2026 führten in Deutschland 47.436 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mindestens einen Fachanwaltstitel. Bei 167.547 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten ist das gut jede und jeder Vierte – genau 28,31 Prozent. Vergeben sind insgesamt 58.177 Titel, denn 10.714 Personen führen zwei und 1.555 sogar drei Bezeichnungen; mehr als drei erlaubt § 43c Abs. 1 BRAO nicht.
Der Frauenanteil an allen Fachanwaltstiteln liegt bei 32,24 Prozent. Er ist damit niedriger als der Frauenanteil in der Anwaltschaft insgesamt – und er schwankt zwischen den Gebieten extrem: von 60,50 Prozent im Familienrecht bis 11,1 Prozent im Sportrecht.
Erstmals seit Jahren gehen die Zahlen zurück – aber nicht überall
Gegenüber dem Vorjahr hat die Statistik 478 Titel weniger ausgewiesen, ein Minus von 0,81 Prozent. Wer daraus ein Ende des Spezialisierungstrends ableitet, liest die Zahlen allerdings zu schnell.
Rund zwei Drittel dieses Rückgangs entfallen auf einen einzigen Kammerbezirk: Die Rechtsanwaltskammer Hamburg weist 2.556 Titel aus nach 2.877 im Vorjahr, also 321 weniger. Ein Rückgang dieser Größenordnung in einem Jahr und in einer Kammer ist kein Marktsignal, sondern sieht nach einer Bereinigung des Registers aus. Rechnet man Hamburg heraus, ist der bundesweite Bestand nahezu unverändert.
Und vier Fachanwaltschaften sind sogar deutlich gewachsen:
| Fachanwaltschaft | Titel 01.01.2026 | Veränderung |
|---|---|---|
| Vergaberecht | 527 | +9,11 % |
| Migrationsrecht | 284 | +5,97 % |
| IT-Recht | 828 | +4,68 % |
| Strafrecht | 4.102 | +1,53 % |
Auch Bau- und Architektenrecht (+0,52 %), Erbrecht (+0,49 %) und Verwaltungsrecht (+0,25 %) liegen im Plus. Für die Gebietswahl ist das die interessantere Information als der Bundesdurchschnitt: Es gibt Gebiete, in denen die Spezialistendichte gerade wächst, und solche, in denen sie sinkt, während die Nachfrage bleibt.

Quelle: BRAK. Die BRAK hat diese Zeitreihe zuletzt für das Jahr 2025 veröffentlicht; die aktuellen Jahreswerte finden Sie in der Statistik zum 01.01.2026.
Fachanwalt werden: die fünf Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Vorschrift | Kurz gefasst | Typischer Stolperstein |
|---|---|---|---|
| Zulassung und Tätigkeit | § 3 FAO | drei Jahre innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung | wird selten zum Problem |
| Theoretische Kenntnisse | § 4 FAO | Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden | Steuerrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht verlangen mehr |
| Leistungskontrollen | § 4a FAO | drei Klausuren, zusammen mindestens 15 Zeitstunden | müssen in Präsenzform geschrieben werden |
| Praktische Erfahrungen | § 5 FAO | 40 bis 160 Fälle in den letzten fünf Jahren | der häufigste Grund, warum der Antrag scheitert |
| Fachgespräch | § 7 FAO | 45 bis 60 Minuten, wird meist erlassen | Ladung kommt oft überraschend kurzfristig |
Alle fünf müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Reihenfolge ist frei: Viele beginnen mit dem Lehrgang und bauen die Fallliste parallel auf – das ist sinnvoll, hat aber eine Konsequenz bei der Fortbildungspflicht, siehe den Abschnitt zur Fortbildungspflicht.
Zulassung und Tätigkeit (§ 3 FAO)
Vorausgesetzt wird eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Die drei Jahre müssen nicht zusammenhängen und nicht im Fachgebiet absolviert worden sein – dafür ist § 5 FAO zuständig. Wer die Zulassung zwischenzeitlich ruhen ließ oder in Elternzeit war, verliert seine Anwartschaft also nicht, solange innerhalb des Sechs-Jahres-Fensters drei Jahre Tätigkeit zusammenkommen.
Theoretische Kenntnisse: der Fachanwaltslehrgang (§ 4 FAO)
Der Lehrgang muss alle relevanten Bereiche des Fachgebiets abdecken und ohne Leistungskontrollen mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Zwei Gebiete verlangen mehr:
- Steuerrecht: zusätzlich 40 Zeitstunden Buchhaltung und Bilanzwesen, insgesamt also 160.
- Insolvenz- und Sanierungsrecht: zusätzlich 60 Zeitstunden betriebswirtschaftliche Grundlagen, insgesamt 180.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist der Regelfall, aber kein zwingendes Gesetz: § 4 Abs. 1 FAO sagt „in der Regel“. In Ausnahmefällen – etwa bei langjähriger Dozententätigkeit im Fachgebiet – kann die Kammer den Nachweis auf anderem Weg genügen lassen. Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Online oder Präsenz? Der Lehrgang selbst darf online stattfinden, sofern Interaktion und durchgängige Teilnahme sichergestellt sind. Für die Klausuren gilt das nicht – dazu der nächste Abschnitt.
→ Fachanwaltslehrgänge nach Rechtsgebiet vergleichen
Leistungskontrollen: drei Klausuren in Präsenz (§ 4a FAO)
Nachzuweisen sind mindestens drei bestandene schriftliche Leistungskontrollen aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs. Jede Klausur dauert zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen dürfen sie 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. In der Praxis bedeutet das bei fast allen Anbietern drei Klausuren zu je fünf Stunden.
Wichtig und regelmäßig übersehen: § 4a Abs. 1 FAO verlangt die Leistungskontrollen ausdrücklich in Präsenzform. Wer einen reinen Online-Lehrgang bucht, muss für die Klausuren also trotzdem an einen Prüfungsort reisen. Bei der Auswahl des Anbieters lohnt der Blick darauf, wo und an wie vielen Terminen geschrieben wird.
Praktische Erfahrungen: die Fallzahlen (§ 5 FAO)
Hier entscheidet sich, ob der Titel realistisch erreichbar ist. Verlangt werden Fälle, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung persönlich und weisungsfrei bearbeitet wurden.
Die Anforderungen unterscheiden sich stark:
- Am wenigsten verlangt das Vergaberecht mit 40 Fällen, davon nur 5 gerichtliche oder Nachprüfungsverfahren.
- Am meisten verlangt das Verkehrsrecht mit 160 Fällen, davon 60 gerichtliche Verfahren.
- Der mit Abstand häufigste Wert – und zugleich der Median – sind 80 Fälle. Elf der 24 Fachanwaltschaften liegen genau dort.
Aussagekräftiger als die reine Fallzahl ist der geforderte Anteil förmlicher Verfahren. Das Internationale Wirtschaftsrecht verlangt 5 von 50 Fällen und damit 10 Prozent, das Arbeitsrecht die Hälfte von 100. Wer überwiegend gestaltend berät und selten prozessiert, sollte diese Quote genauso prüfen wie die Gesamtzahl – die vollständige Aufstellung steht in der Übersichtstabelle aller 24 Fachanwaltschaften.
Eine Besonderheit hat das Insolvenz- und Sanierungsrecht: Dort genügen keine Fälle allein. Verlangt werden zusätzlich mindestens fünf eröffnete Verfahren als Verwalterin oder Verwalter, in zwei davon mit mehr als fünf Arbeitnehmern. Diese Verfahren lassen sich unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 lit. g Nr. 3 FAO durch andere Funktionen ersetzen – etwa als Sachwalter oder als Beauftragter nach dem StaRUG.
Alle 24 Fachanwaltschaften mit Marktzahlen und Fallzahlen
Sortiert nach Größe. Veränderung jeweils gegenüber dem 01.01.2025.
| Fachanwaltschaft | Titel 2026 | Veränderung | Fälle (§ 5 FAO) | davon förmlich |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitsrecht | 11.253 | −0,54 % | 100 | die Hälfte |
| Familienrecht | 8.314 | −2,51 % | 120 | 60 gerichtlich |
| Steuerrecht | 4.584 | −1,23 % | 50 | 10 rechtsförmlich |
| Verkehrsrecht | 4.359 | −1,31 % | 160 | 60 gerichtlich |
| Strafrecht | 4.102 | +1,53 % | 60 | 40 Hauptverhandlungstage |
| Miet- und Wohnungseigentumsrecht | 3.883 | −0,49 % | 120 | 60 gerichtlich |
| Bau- und Architektenrecht | 3.272 | +0,52 % | 80 | 40 gerichtlich |
| Erbrecht | 2.452 | +0,49 % | 80 | 20 rechtsförmlich |
| Handels- und Gesellschaftsrecht | 2.174 | −0,55 % | 80 | 40 |
| Medizinrecht | 1.981 | −0,15 % | 60 | 15 rechtsförmlich |
| Insolvenz- und Sanierungsrecht | 1.756 | −1,90 % | 60 | + 5 eröffnete Verfahren |
| Verwaltungsrecht | 1.595 | +0,25 % | 80 | 30 gerichtlich |
| Sozialrecht | 1.551 | −4,20 % | 60 | 20 gerichtlich |
| Versicherungsrecht | 1.537 | −0,45 % | 80 | 10 gerichtlich |
| Gewerblicher Rechtsschutz | 1.366 | −0,29 % | 80 | 15 gerichtlich |
| Bank- und Kapitalmarktrecht | 1.223 | −3,32 % | 60 | 30 rechtsförmlich |
| IT-Recht | 828 | +4,68 % | 50 | 10 rechtsförmlich |
| Vergaberecht | 527 | +9,11 % | 40 | 5 |
| Urheber- und Medienrecht | 412 | −14,17 % | 80 | 20 gerichtlich |
| Migrationsrecht | 284 | +5,97 % | 80 | 30 gerichtlich |
| Internationales Wirtschaftsrecht | 259 | −1,15 % | 50 | 5 rechtsförmlich |
| Transport- und Speditionsrecht | 212 | −5,36 % | 80 | 20 gerichtlich |
| Agrarrecht | 199 | −2,93 % | 80 | 20 rechtsförmlich |
| Sportrecht | 54 | −3,57 % | 80 | 20 rechtsförmlich |
Titelzahlen: BRAK-Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026. Fallzahlen: § 5 Abs. 1 FAO in der Fassung vom 01.12.2025. Die Spalte „davon förmlich“ ist verkürzt – die genauen Anforderungen an Bereiche und Mindestfallzahlen je Bereich stehen im jeweiligen Einzelartikel.
Die Fallliste: woran Anträge tatsächlich scheitern (§ 6 Abs. 3 FAO)
Die Fallzahl erreicht zu haben, ist eine Sache; sie nachweisen zu können, eine andere. Die Fallliste muss nach § 6 Abs. 3 FAO regelmäßig folgende Angaben enthalten:
- Aktenzeichen
- Gegenstand
- Zeitraum
- Art und Umfang der Tätigkeit
- Stand des Verfahrens
Zusätzlich kann der Fachausschuss anonymisierte Arbeitsproben verlangen. Wer die Liste erst nachträglich rekonstruiert, hat regelmäßig ein Problem bei „Art und Umfang der Tätigkeit“ – genau der Angabe, an der sich entscheidet, ob ein Fall voll zählt.
Die praktisch wichtigste Regelung des Verfahrensteils kennen die wenigsten: Wenn der Ausschuss Fälle zu Ihren Ungunsten gewichtet, ist Ihnen nach § 24 Abs. 4 FAO Gelegenheit zu geben, Fälle nachzumelden. Ein Antrag ist also nicht schon deshalb verloren, weil einzelne Fälle nicht anerkannt werden. Wer diesen Anspruch kennt, hält im laufenden Verfahren eine Reserve bereit.
→ Mehr dazu: Die Fallliste für den Fachanwalt – Anforderungen und Bearbeitungsschwerpunkt
Das Fachgespräch (§ 7 FAO)
Die FAO sieht ein Fachgespräch als Regelfall vor – eine mündliche Prüfung von 45 bis 60 Minuten, deren Themen sich an typischen Praxisfällen orientieren sollen. Mit der Ladung sind Hinweise auf die Prüfungsbereiche zu geben, über das Gespräch wird ein Inhaltsprotokoll geführt.
Der Ausschuss kann davon absehen, wenn er seine Stellungnahme schon nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Unterlagen abgeben kann (§ 7 Abs. 1 Satz 2 FAO). Nach unserer Erfahrung ist genau das der Normalfall: Wer einen sauberen Lehrgangsnachweis und eine vollständige, plausible Fallliste vorlegt, wird in aller Regel nicht geladen. Das Fachgespräch ist also weniger eine Prüfung als ein Rückfallinstrument bei Zweifeln an den Unterlagen.
→ Was die Rechtsprechung dazu sagt: BGH-Rechtsprechung zur Fachanwaltszulassung
Fortbildungspflicht: 15 Stunden – und sie beginnt früher als gedacht
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich mindestens 15 Zeitstunden fortbilden: hörend oder dozierend an fachspezifischen Veranstaltungen teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren (§ 15 Abs. 1 und 3 FAO).
Bis zu fünf dieser Stunden dürfen im Selbststudium absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO). Das ist die flexibelste Möglichkeit, die Pflicht zu erfüllen – ortsunabhängig und zeitlich frei einteilbar.
Und der Punkt, der am häufigsten falsch verstanden wird: Die Pflicht beginnt nicht erst mit der Verleihung des Titels. Nach § 4 Abs. 2 FAO ist Fortbildung nachzuweisen, sobald der Antrag nicht mehr in dem Kalenderjahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat. Wer im Herbst 2026 mit dem Lehrgang beginnt und erst 2027 oder später beantragt, schuldet also bereits ab 2026 die 15 Stunden. Immerhin: Die Lehrgangszeiten selbst werden angerechnet. Im Startjahr ist die Pflicht damit fast immer schon durch den Lehrgang erfüllt – im Folgejahr aber nicht mehr, und genau dort entsteht die Lücke.
Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, gibt die Kammer zunächst Gelegenheit zum Nachholen. Bleibt es dabei, kann sie die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung nach § 43c Abs. 4 BRAO widerrufen.
Alle Einzelheiten zur laufenden Fortbildungspflicht – anerkannte Formate, die Grenzen des Selbststudiums, Fristen, Nachweis an die Kammer und was bei fehlenden Stunden passiert – stehen in unserer Übersicht: Fortbildungspflicht für Fachanwälte: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis.
→ Fortbildungen nach § 15 FAO · Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle · Fortbildungsstrategie für Fachanwälte
Zu den Änderungen der Fachanwaltsordnung im Jahr 2025 haben wir gesondert berichtet: FAO-Reform 2025 – neue Regeln in sechs Fachgebieten und Änderung des § 26 FAO zum 01.05.2025.
Was bringt der Fachanwaltstitel wirtschaftlich?
Der wirtschaftliche Vorteil ist kein Bauchgefühl, sondern gemessen. Der STAR-Report 2025 des Instituts für Freie Berufe (IFB) ist die maßgebliche Wirtschaftsstudie zur deutschen Anwaltschaft:
| Kennzahl | Fachanwalt | ohne Spezialisierung |
|---|---|---|
| Honorarumsatz (Vollzeit) | 268.000 € | 167.000 € |
| Persönlicher Gewinn (Vollzeit) | 136.000 € | 79.000 € |
| Überschuss pro Arbeitsstunde | 60 € | 34 € |
Quelle: STAR-Report 2025, Institut für Freie Berufe (IFB). Alle Werte: Vollzeittätigkeit, Bundesdurchschnitt, Selbstständige.
Das sind 72 Prozent mehr persönlicher Gewinn und über 100.000 Euro Unterschied beim Honorarumsatz. Dem stehen einmalig rund 1.300 bis 4.500 Euro Lehrgangsgebühr, 200 bis 600 Euro Kammergebühr und die jährliche Fortbildung gegenüber.
Ein Vorbehalt gehört dazu: Die Zahlen zeigen einen Zusammenhang, keine Kausalkette. Wer sich spezialisiert, arbeitet oft ohnehin in wirtschaftsstärkeren Segmenten. Die Richtung und die Größenordnung des Unterschieds sind aber über die Jahrgänge des STAR-Reports hinweg stabil.
Neben dem Geld:
- Sichtbarkeit: Anwaltssuchdienste und Kammerverzeichnisse filtern nach Fachanwaltsbezeichnungen. Wer keine führt, taucht in diesen Filtern nicht auf.
- Positionierung: Eine erkennbare Spezialisierung erleichtert Empfehlungen durch Kolleginnen, Kollegen und Multiplikatoren.
- Fachliche Tiefe: Lehrgang und laufende Fortbildungspflicht erzwingen einen Kenntnisstand, der sich in der Mandatsqualität niederschlägt.
Welches Rechtsgebiet passt zu mir?
Die Gebietswahl ist die wichtigste Entscheidung auf dem Weg zum Titel – und sie sollte weder allein nach Interesse noch allein nach Marktüberlegung fallen. Fünf Kriterien:
Kriterium 1: Haben Sie die Fälle schon?
Das ist der häufigste praktische Engpass. Eine Fallliste lässt sich rückwirkend nur begrenzt aufbauen; realistisch ist das nur mit sauber geführten Aktenregistern. Prüfen Sie die Anforderung Ihres Wunschgebiets in der Übersichtstabelle gegen die letzten fünf Jahre Ihrer Praxis, bevor Sie einen Lehrgang buchen.
Kriterium 2: Wie dicht ist Ihr regionaler Markt?
Ein Titel im Arbeitsrecht wiegt in einer Region mit fünf spezialisierten Kanzleien weniger als dort, wo es keine gibt. Die BRAK weist die Titel je Kammerbezirk aus – die Unterschiede sind größer, als man vermutet: Im Agrarrecht etwa kommt in Oldenburg ein Titel auf rund 106 Anwälte, in Berlin auf rund 2.500.
→ Fachanwälte nach Ort und Titel, Stand 01.01.2026 (PDF, BRAK)
Ergänzend hilft eine Suche nach „Fachanwalt [Rechtsgebiet] [Ihr Ort]“: In fünf Minuten sehen Sie, wie viele Mitbewerber sich aktiv positionieren.
Kriterium 3: Wie groß ist das strukturelle Fallaufkommen?
Das Volumen unterscheidet sich massiv. Vor den Arbeitsgerichten gingen in Spitzenjahren über 426.000 Klagen ein, davon rund 179.000 Kündigungsschutzklagen. Das Vergaberecht hat ein Bruchteil dieses Volumens – dafür deutlich höhere Streitwerte. Weder Menge noch Streitwert allein entscheiden; die Kombination bestimmt die Ertragsperspektive.
Kriterium 4: Passt das Gebiet zu Ihrer bestehenden Praxis?
Rechtsgebiete, die an die vorhandene Mandatsstruktur anschließen, senken die Einstiegshürde im Lehrgang und erhöhen die Chance, die Fallzahlen zu erreichen. Typische Anschlüsse: Familienrecht und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht.
Kriterium 5: Kombinieren Sie mit Bedacht
Nach § 43c Abs. 1 BRAO dürfen höchstens drei Bezeichnungen geführt werden. 10.714 Anwältinnen und Anwälte führen zwei, 1.555 führen drei. Ein zweiter Titel erhöht Kanzleiwert und Mandantenbreite – aber jede weitere Bezeichnung bringt eigene 15 Fortbildungsstunden pro Jahr mit sich. Wer drei Titel führt, bildet sich jährlich 45 Stunden fort. Das sollte man vor dem zweiten Lehrgang durchgerechnet haben.
Fazit: Fachanwalt werden – lohnt sich der Titel?
Der Fachanwaltstitel ist für die meisten Kanzleien keine optionale Zusatzqualifikation mehr, sondern ein Element der Positionierung: 28,31 Prozent der deutschen Anwaltschaft führen inzwischen mindestens einen. Der wirtschaftliche Abstand, den der STAR-Report misst, lässt wenig Interpretationsspielraum.
Die Frage ist deshalb selten ob, sondern welches Gebiet und wann. Drei Empfehlungen zum Schluss:
- Prüfen Sie zuerst die Fallliste, nicht den Lehrgangskatalog. Die Fälle der letzten fünf Jahre entscheiden, welche Gebiete überhaupt realistisch sind.
- Sehen Sie sich die regionale Verteilung an. Der Bundesdurchschnitt sagt über Ihren Markt wenig – die Unterschiede zwischen den Kammerbezirken sind groß.
- Wählen Sie ein Gebiet, das Sie langfristig tragen wollen. Lehrgang und Klausuren sind eine Investition von Monaten, die jährliche Fortbildungspflicht eine Verpflichtung auf Dauer.
Ihr nächster Schritt: Wählen Sie in der Übersichtstabelle das Rechtsgebiet, das Ihrer Praxis am nächsten liegt, und lesen Sie den Einzelartikel dazu. Dort finden Sie die genauen Anforderungen des jeweiligen § 14 FAO, die regionale Verteilung der Titel, die aktuellen Nachfragetreiber und die passenden Lehrgänge.
→ Alle Fachanwaltslehrgänge vergleichen und buchen
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, Fachanwalt zu werden? Der Lehrgang verteilt sich meist über sechs bis zwölf Monate. Entscheidend ist aber die Fallliste: Wer die geforderten Fälle bereits aus den letzten fünf Jahren nachweisen kann, beantragt direkt nach den Klausuren. Wer sie erst aufbauen muss, sollte ein bis drei Jahre einplanen.
Was kostet der Fachanwaltstitel? Die Lehrgangsgebühren liegen je nach Gebiet und Anbieter zwischen etwa 1.300 und 4.500 Euro, hinzu kommen Klausurgebühren von rund 280 bis 300 Euro und die Gebühr der Rechtsanwaltskammer für die Verleihung, üblicherweise 200 bis 600 Euro. Alle Kosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.
Wie viele Fachanwaltstitel darf ich führen? Höchstens drei (§ 43c Abs. 1 BRAO). Jeder Titel begründet eine eigene Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden jährlich.
Muss ich den Fachanwaltslehrgang in Präsenz besuchen? Den Lehrgang nicht – Online- und Hybridformate sind zulässig, wenn Interaktion und durchgängige Teilnahme sichergestellt sind. Die drei Leistungskontrollen dagegen verlangt § 4a Abs. 1 FAO ausdrücklich in Präsenzform.
Findet immer ein Fachgespräch statt? Nein. Der Fachausschuss kann davon absehen, wenn die Unterlagen für sich sprechen (§ 7 Abs. 1 FAO) – nach unserer Erfahrung ist das der Regelfall.
Was passiert, wenn der Ausschuss Fälle nicht anerkennt? Nach § 24 Abs. 4 FAO ist Ihnen Gelegenheit zu geben, Fälle nachzumelden. Ein Antrag scheitert also nicht automatisch an einzelnen aberkannten Fällen.
Was passiert, wenn ich die Fortbildung versäume? Die Kammer setzt zunächst eine Frist zum Nachholen. Wird auch die nicht eingehalten, kann sie die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung nach § 43c Abs. 4 BRAO widerrufen.
Welches Rechtsgebiet hat die niedrigsten Anforderungen? Gemessen an der Fallzahl das Vergaberecht: 40 Fälle, davon nur 5 gerichtliche oder Nachprüfungsverfahren. Es ist zugleich die am schnellsten wachsende Fachanwaltschaft (+9,11 % im letzten Jahr).
Quellen: Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.12.2025 · BRAK-Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026 · STAR-Report 2025, Institut für Freie Berufe (IFB) · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)