Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwälte in Deutschland. Wir beschreiben, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Fachanwalt zu werden und welche praktischen und wirtschaftlichen Vorteile Ihnen der Erwerb eines Fachanwaltstitels bringt. Die Voraussetzungen und Vorteile eines Fachanwaltstitels in den einzelnen Rechtsgebieten klären wir in unseren Einzelartikeln im Blog unter diesem Link.

Der Artikel im Überblick:

  1. Einleitung
  2. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt eines Fachanwaltstitels
    • Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt
    • Besondere theoretische Kenntnisse
    • Leistungskontrollen
    • Besondere praktische Erfahrungen
    • Das Fachgespräch
    • Fortbildungspflicht auch vor Verleihung des Titels
  3. Was bringt mir ein Fachanwaltstitel?
  4. Die Fachanwaltschaften im Überblick
  5. Wie finde ich das passende Rechtsgebiet?
  6. Fazit

1. Einleitung

Die Spezialisierung der Rechtsanwaltschaft ist ein anhaltender Trend, was die folgende Tabelle eindrucksvoll beweist:

Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960;
Quelle: BRAK

Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jedes Jahr deutlich mehr als 2.000 neue Fachanwaltstitel von den Rechtsanwaltskammern verliehen.

Aber wie werde ich Fachanwalt in einem Rechtsgebiet und welches Rechtsgebiet ist für mich besonders lohnenswert? Das klären wir in diesem Artikel und unseren Artikeln zu den einzeln Rechtsgebieten.

2. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt eines Fachanwaltstitels

Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt eines Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Die Fachanwaltsordnung in ihrer aktuellen Fassung (Stand: 01.07.2019) finden Sie unter diesem Link.

Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt

Die erste Voraussetzung für den Erwerb eines Fachanwaltstitels ist die Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt von mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 6 Jahre (§ 3 FAO).

Besondere theoretische Kenntnisse

Nach § 4 FAO haben Sie sich in der Regel die besonderen theoretischen Kenntnisse durch einen Fachanwaltslehrgang zu erwerben. Ein solcher Lehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Der Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht umfasst zusätzlich 40 Zeitstunden in den Gebieten Buchhaltung und Bilanzwesen. Der Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht muss zusätzlich betriebswirtschaftliche Grundlagen mit einer Dauer von 60 Stunden vermitteln.

Die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang stellt den absoluten Regelfall dar. In wenigen Ausnahmen, z.B. wenn Sie Dozent in einem Rechtsgebiet sind und hierdurch bereits über die besonderen theoretischen Kenntnisse verfügen, kann die zuständige Rechtsanwaltskammer dies als Nachweis genügen lassen.
Einen Überblick über Fachanwaltslehrgänge in den jeweiligen Rechtsgebieten finden Sie auf unserem Portal hier.

Leistungskontrollen

Weitere Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens 3 schriftlichen Leistungskontrollen, deren jeweilige Dauer eine Stunde bis fünf Stunden betragen darf und insgesamt eine Dauer von 15 Stunden nicht unterschreiten dürfen (§ 4a FAO). Bei den meisten Anbietern von Fachanwaltslehrgängen sind 3 Klausuren mit je 5 Stunden Dauer zu absolvieren.

Besondere praktische Erfahrungen

Die erforderlichen praktischen Erfahrungen sind in den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgestaltet. Bei allen Fachanwaltschaften wird jedoch eine bestimmte Anzahl an praktischen Fällen benötigt, wobei von diesen Fällen eine gewisse Zahl an gerichtlichen oder zumindest förmlichen Verfahren sein muss. Diese Fälle müssen in den drei Jahren vor Antragstellung auf Verleihung des Fachanwaltstitels von Ihnen persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sein. In der Regel wird verlangt, dass Sie eine Fallliste einreichen, welche ganz oder stichprobenartig überprüft wird. Beispielsweise werden im Strafrecht 60 Fälle in drei Jahren verlangt, wobei 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einer höheren Instanz stattgefunden haben müssen.
Die Voraussetzungen sind aber von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet sehr unterschiedlich. Eine genaue Beschreibung finden Sie in unseren Artikeln zu den einzelnen Fachanwaltstiteln hier.

Das Fachgespräch

Die Fachanwaltsordnung sieht in § 7 ein Fachgespräch, eine Art mündliche Prüfung, als Regelfall vor. Ein solches Fachgespräch soll nicht weniger als 45 Minuten und nicht mehr als 60 Minuten dauern. Die Themen sollen sich an der Praxis orientieren und dem Prüfling sollen vor dem Gespräch Hinweise auf die Prüfungsgebiete gegeben werden.

Der Fachausschuss, der die Anträge auf Verleihung eines Fachanwaltstitels bearbeitet und dem Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorlegt, kann aber von einem solchen Fachgespräch absehen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Wortlaut der FAO, dass er (gemeint ist der Fachausschuss) seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.  

In der Praxis wird nach unserer Erfahrung zumeist von einem Fachgespräch abgesehen.

Fortbildungspflicht auch vor Verleihung des Fachanwaltstitels

Sobald Sie den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt Ihre Fortbildungspflicht in dem Rechtsgebiet. Ab dem Kalenderjahr des erfolgreichen Abschlusses der theoretischen Prüfung haben Sie jährlich 15 Fortbildungsstunden in Ihrem Rechtsgebiet zu absolvieren, auch wenn Sie den Fachanwaltstitel, z.B. wegen fehlender Fälle, noch nicht beantragen können. Erfreulicherweise werden dabei die Lehrgangszeiten als Fortbildungszeiten angerechnet, sodass Sie in dem Jahr, in dem Sie den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben keine zusätzliche Fachanwaltsfortbildung absolvieren müssen, wenn Sie bereits 15 Stunden oder mehr Fortbildung im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs absolviert haben.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Fachanwaltsfortbildungen, welche unterschiedliche Möglichkeiten bieten mit denen Sie Ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nachkommen können. Welche Möglichkeiten der Fortbildung es gibt und wie Sie den für Sie passenden Kurs finden erläutern wir in diesem Artikel.

3. Was bringt mir ein Fachanwaltstitel? Zahlen und Fakten

Spezialisierung lohnt sich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Freie Berufe Nürnberg aus 2015/2016 in welcher der Honorarumsatz von Rechtsanwälten in Ost und West nach dem Grad der Spezialisierung verglichen wurde.

Hiernach erzielte ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt West im Jahr 2013 einen durchschnittlichen Umsatz von 123.000 €. Ein in einem Fachgebiet spezialisierter Rechtsanwalt durchschnittlich 185.000 € und ein Fachanwalt 222.000 €.

Im Osten Deutschlands erzielte ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt im Jahr 2013 einen durchschnittlichen Umsatz von 80.000 €. Ein spezialisierter Anwalt 117.000 € und ein Fachanwalt 152.000 €.

Relativ gesprochen bedeutet dies, dass ein Fachanwalt im Westen etwa 80 Prozent mehr verdient als ein nicht spezialisierter Kollege und immer noch etwa 20 Prozent mehr als ein Kollege, der lediglich Spezialist, aber kein Fachanwalt ist. Im Osten sind es sogar 90 Prozent mehr Umsatz des Fachanwalts gegenüber dem nicht spezialisierten Rechtsanwalt und ca. 30 Prozent gegenüber dem spezialisierten Anwalt, der aber kein Fachanwalt ist.

Wie sich ein Fachanwaltstitel in einem bestimmten Rechtsgebiet auf die Umsätze auswirkt können Sie in unserer Übersicht zu den einzelnen Fachanwaltschaften einsehen.

Darüber hinaus erleichtert Ihnen die Spezialisierung in einem Rechtsgebiet durch Erwerb eines Fachanwaltstitels die Bearbeitung Ihrer Mandate. Mandate können in kürzerer Zeit und mit hoher fachlicher Qualifikation bearbeitet werden, da aufgrund wiederkehrender Fragestellungen zeitintensive Einarbeitung entfällt.

4. Die Fachanwaltschaften und Fachanwaltstitel im Überblick

Nach der aktuellen Fachanwaltsordnung (Stand 01.07.2019) gibt es insgesamt die folgenden 24 Fachanwaltschaften. Unsere Einzelartikel zu dem jeweiligen Rechtsgebiet können Sie durch einen Klick auf die nachfolgenden Links aufrufen (werden nach und nach ergänzt).

Liste der Fachanwaltschaften (alphabetisch):

Agrarrecht

Arbeitsrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bau- und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Handels- und Gesellschaftsrecht

Informationstechnologierecht

Insolvenzrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Medizinrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Migrationsrecht

Sozialrecht

Sportrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Transport- und Speditionsrecht

Urheber- und Medienrecht

Vergaberecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Verwaltungsrecht

5. Wie finde ich das passende Rechtsgebiet?

Nicht ganz unwichtig, neben der Frage welches Rechtsgebiet mir liegt, ist auch wie sehr der Markt in dem jeweiligen Rechtsgebiet bereits gesättigt ist. Hierbei hilft zunächst die nachfolgende Tabelle mit der Zahl der Fachanwaltschaften in den einzelnen Rechtsgebieten:

Zusätzlich sollte erwogen werden, ob Sie regional tätig sind oder deutschlandweit. Bei regionaler Ausrichtung hilft ebenfalls die obige Tabelle der Bundesrechtsanwaltskammer. Dieser können Sie auch die Zulassungszahlen in den einzelnen örtlichen Rechtsanwaltskammern entnehmen. In der nahen Umgebung um die eigene Kanzlei hilft eine Google Recherche.

Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Fallzahlen in dem jeweiligen Rechtsgebiet. Das Fallaufkommen im Verkehrsrecht, ist allein aufgrund der Menge der Verkehrsunfälle in Deutschland sicherlich deutlich höher, als z.B. im Vergaberecht. Dafür dürften Mandate im Vergaberecht im Mittel sicherlich höhere Streitwerte haben, als ein verkehrsrechtliches Mandat, sodass die Gewinnerwartung pro Fall sicherlich im Vergaberecht höher sein dürfte.

6. Fazit

Spezialisierung als Rechtsanwalt ist, angesichts der gestiegenen Erwartungen der Mandanten, fast keine Wahl mehr, sondern ein Muss. Oft wird inzwischen gezielt der Fachanwalt in einem Rechtsgebiet gesucht. Auch ist die Spezialisierung finanziell attraktiv, was die Durchschnittsumsätze von Fachanwälten im Vergleich zu den nicht spezialisierten Kollegen zeigen. Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet jedoch nicht allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus. Sie möchten das Rechtsgebiet ja im Zweifel viele Jahre erfolgreich bearbeiten. Das geht nur, wenn Sie sich dabei auch wohlfühlen.