Folgender Beitrag richtet sich an Rechtsanwälte und Referendare, die auf der Suche nach dem passenden Fachanwaltslehrgang für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung sind. Er gibt Informationen rund um den Fachanwaltstitel Verkehrsrecht und zu Chancen im Rechtsgebiet. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun müssen, um Fachanwalt im Verkehrsrecht zu werden.

Der Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht

Wie erwerbe ich den Fachanwaltstitel Verkehrsrecht?

Zugelassenen Anwälten ist es möglich, eine Fachanwaltschaft in verschiedenen Rechtsgebieten, beispielsweise im Verkehrsrecht, zu erwerben. Die Bedingungen für den Erwerb der Fachanwaltstitel regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Grundlegende Voraussetzungen für den Erwerb sind danach die Zulassung zur Anwaltschaft und eine 3 Jahre dauernde Tätigkeit als Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren. Darüber hinaus sind „besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen“ im jeweiligen Rechtsgebiet nachzuweisen, die das gewöhnliche Maß übersteigen, das durch Ausbildung und berufliche Erfahrung erworben wird. Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Verkehrszivilrecht, vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

4. Verkehrsverwaltungsrecht,

5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Durch die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, der alle relevanten Themenfelder des Fachgebiets behandelt, lassen sich die genannten Kenntnisse erwerben. Die Fortbildung Verkehrsrecht muss dabei mindestens 120 Zeitstunden umfassen und außerdem das Verfassen von wenigstens drei Aufsichtsarbeiten beinhalten.

Um die notwendigen theoretischen Kenntnisse zu belegen, sind Zeugnisse oder Bescheinigungen vorzulegen. Eine Umfrage unter Anwälten des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zeigt, dass die große Mehrheit der Rechtsanwälte mit Fachanwaltstitel und solcher, die den Titel gerade erwerben, den Nachweis durch den erfolgreichen Abschluss eines Präsenzlehrgangs erbringen. Davon abgesehen lassen sich die besonderen theoretischen Kenntnisse auch anderweitig nachweisen, zum Beispiel durch 

– eine Dozententätigkeit in Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, 

– entsprechende Publikationen, 

– die Bearbeitung besonders vieler Fälle im Fachgebiet, 

– langjährige berufliche Erfahrung,

– das Vorlegen von Zeugnissen seitens Fachleuten, die den Wissensstand des Antragstellers bezeugen.

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrung setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt weisungsfrei gearbeitet hat. Für das Fachgebiet Verkehrsrecht heißt dies, dass der Antragsteller 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, bearbeitet haben muss. Dabei müssen sich die Fälle auf mindestens drei verschiedene der vier oben aufgeführten Bereiche beziehen und auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen.

Die praktische Erfahrung wird in Form von Falllisten vorgewiesen, die über diese Angaben verfügen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens. Der Fachausschuss, der über den Antrag entscheidet, kann anonymisierte Arbeitsproben anfordern.

Sollte der Gesamteindruck, den die Zeugnisse und Unterlagen vermitteln, vom Fachausschuss als nicht ausreichend bewertet werden, hat dieser die Möglichkeit, den Antragsteller zu einem Fachgespräch einzuladen.

Lohnt sich ein Fachanwalt im Verkehrsrecht?

In Deutschland tätige Rechtsanwälte nehmen nach der Weiterqualifizierung zum Fachanwalt deutliche Verbesserungen in ihren beruflichen Aussichten wahr und verbinden mit dem Erwerb des Titels insgesamt positive Erfahrungen – der Besuch eines Fachanwaltslehrgangs zahlt sich also aus. Eine vom Deutschen Anwaltsverein geförderte Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement ergab, dass 53 Prozent der befragten Anwälte für sich eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt feststellen können – dies machen sie insbesondere daran fest, dass sie höhere Einkünfte erzielen. 34 Prozent sprechen außerdem von einer verbesserten Außendarstellung ihrer Tätigkeit und freuen sich über den daraus resultierenden Reputationsgewinn. Daneben zählen die Befragten die Verbesserung ihrer persönlichen Qualifikation und damit die Möglichkeit für eine intensivere strategische Profilierung und Spezialisierung zu den Vorteilen der Fachanwaltschaft.

Im Jahr 2013 verdienten Fachanwälte durchschnittlich einen Jahreshonorarumsatz von 222.000 Euro, während Anwälte, die über eine Spezialisierung verfügten, nur 185.000 Euro bekamen und Anwälte ohne Spezialisierung lediglich 123.000 Euro. Dieser direkte Vergleich der Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit macht deutlich, dass der Erwerb eines Fachanwaltstitels finanziell immer lohnender wird. Anwälte mit Fachanwaltstitel verdienen mehr als Anwälte ohne Spezialisierung oder Anwälte, die zwar eine Spezialisierung haben, aber keine Fachanwaltschaft. 

Die Attraktivität des Rechtsgebiets und damit des Besuchs eines Fachanwaltslehrgangs Verkehrsrecht zeigt sich, wenn man die relative Bedeutung der verschiedenen Rechtsgebiete betrachtet. Anwälte, die sich zum Fachanwalt weiterbilden, entscheiden sich jüngst immer häufiger nicht für die drei großen Fachanwaltschaften Familienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht – für diese drei Gebiete entschieden sich zwischen 2007 und 2012 lediglich 37 Prozent der den Fachanwaltstitel anstrebenden Anwälte. Ein Erklärungsansatz liegt in der zunehmenden Sättigung des Arbeitsmarkts in diesen Fachgebieten und den immer größeren Schwierigkeiten, entsprechende Mandate für den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen zu erwerben. Demnach interessieren sich junge Anwälte besonders für den Erwerb eines Fachanwaltstitels in den „kleineren“ Fachanwaltschaften, zu denen auch das Verkehrsrecht zählt.

Darüber hinaus ist die Anzahl der erfassten Verkehrsunfälle weiterhin kontinuierlich hoch. Allein für das Jahr 2018 hat das Statistische Bundesamt 2.636.190 Verkehrsunfälle erfasst. Die Anzahl der potentiellen Mandate bleibt daher hoch.

Wie erfülle ich meine Fortbildungspflicht Verkehrsrecht?

Fachanwälte im Verkehrsrecht beschäftigen sich mit einem breiten Feld an Fällen und Konflikten mit Bezug zum Verkehrsrecht, beispielsweise Bußgeldverfahren und Verfahren des Verkehrsstrafrechts wie Unfallregulierung im Falle von Unfallflucht, Alkohol- und Drogenmissbrauch oder Körperverletzung im Straßenverkehr. Auch in Schmerzensgeldfällen, beim Autokauf (Gewährleistung) oder bei Fragen zur Fahrerlaubnis stehen Anwälte im Verkehrsrecht ihren Klienten bei.  Allein wegen dieses breiten Spektrums empfiehlt sich eine kontinuierliche Fortbildung.

Der Fachanwaltstitel Verkehrsrecht bringt daher auch die Pflicht mit, jährlich an mindestens 15 Stunden Fortbildung teilzunehmen. Diese sind der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen nachzuweisen.  Auf unserem Portal finden Sie ein großes Angebot an Fachanwaltskursen, und Fachanwaltsfortbildungen im Verkehrsrecht:

www.rechtsanwalt-fortbildung.net

Hier können Sie Fachanwaltslehrgänge suchen, vergleichen und bei Interesse buchen. Ihre Fortbildungen können Sie einfach über Ihren Mitgliederbereich verwalten und laufend Ihren Fortbildungsfortschritt verfolgen.