Wie werde ich Fachanwalt und was bringt mir das überhaupt? (Update 2026)

Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwälte in Deutschland. Wir beschreiben, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Fachanwalt zu werden und welche praktischen und wirtschaftlichen Vorteile Ihnen der Erwerb eines Fachanwaltstitels bringt. Die Voraussetzungen und Vorteile eines Fachanwaltstitels in den einzelnen Rechtsgebieten klären wir in unseren Einzelartikeln zu den 24 Fachanwaltschaften.

Der Artikel im Überblick:

  1. Einleitung
  2. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt eines Fachanwaltstitels
    • Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt
    • Besondere theoretische Kenntnisse
    • Leistungskontrollen
    • Besondere praktische Erfahrungen
    • Das Fachgespräch
    • Fortbildungspflicht auch vor Verleihung des Titels
  3. Was bringt mir ein Fachanwaltstitel?
  4. Die Fachanwaltschaften im Überblick
  5. Wie finde ich das passende Rechtsgebiet?
  6. Fazit

1. Einleitung

Die Spezialisierung der Rechtsanwaltschaft ist ein anhaltender Trend, auch wenn die Gesamtzahl der Fachanwaltschaften in den letzten Jahren auf hohem Niveau stagniert, was die folgende Tabelle eindrucksvoll beweist:

Entwicklung Fachanwaltschaften seit 1960
Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960;
Quelle: BRAK

Auch wenn die Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den letzten 5 Jahren teilweise sogar rückläufig war und sich erst zuletzt wieder erholte, so blieb die Anzahl der Fachanwaltschaften konstant hoch.

Eine Rolle spielt hierbei sicher die höheren Verdiensterwartungen und die von den Mandanten vermutete höhere Kompetenz eines Fachanwalts.

Aber wie werde ich Fachanwalt in einem Rechtsgebiet und welches Rechtsgebiet ist für mich besonders lohnenswert? Das klären wir in diesem Artikel und unseren Artikeln zu den einzeln Rechtsgebieten.

2. Fachanwalt werden: Die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt eines Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Die Fachanwaltsordnung in ihrer aktuellen Fassung (Stand: 01.12.2025) finden Sie unter diesem Link.

Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt

Die erste Voraussetzung für den Erwerb eines Fachanwaltstitels ist die Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt von mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 6 Jahre (§ 3 FAO).

Besondere theoretische Kenntnisse

Nach § 4 FAO haben Sie sich in der Regel die besonderen theoretischen Kenntnisse durch einen Fachanwaltslehrgang zu erwerben. Ein solcher Lehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen. Der Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht umfasst zusätzlich 40 Zeitstunden in den Gebieten Buchhaltung und Bilanzwesen. Der Fachanwaltslehrgang im Insolvenzrecht muss zusätzlich betriebswirtschaftliche Grundlagen mit einer Dauer von 60 Stunden vermitteln.

Die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang stellt den absoluten Regelfall dar. In wenigen Ausnahmen, z.B. wenn Sie Dozent in einem Rechtsgebiet sind und hierdurch bereits über die besonderen theoretischen Kenntnisse verfügen, kann die zuständige Rechtsanwaltskammer dies als Nachweis genügen lassen.
Einen Überblick über Fachanwaltslehrgänge in den jeweiligen Rechtsgebieten finden Sie auf unserem Portal hier.

Leistungskontrollen

Weitere Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens 3 schriftlichen Leistungskontrollen, deren jeweilige Dauer eine Stunde bis fünf Stunden betragen darf und insgesamt eine Dauer von 15 Stunden nicht unterschreiten dürfen (§ 4a FAO). Bei den meisten Anbietern von Fachanwaltslehrgängen sind 3 Klausuren mit je 5 Stunden Dauer zu absolvieren.

Besondere praktische Erfahrungen

Die erforderlichen praktischen Erfahrungen sind in den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgestaltet. Bei allen Fachanwaltschaften wird jedoch eine bestimmte Anzahl an praktischen Fällen benötigt, wobei von diesen Fällen eine gewisse Zahl an gerichtlichen oder zumindest förmlichen Verfahren sein muss. Diese Fälle müssen in den fünf Jahren vor Antragstellung auf Verleihung des Fachanwaltstitels von Ihnen persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sein. In der Regel wird verlangt, dass Sie eine Fallliste einreichen, welche ganz oder stichprobenartig überprüft wird. Beispielsweise werden im Strafrecht 60 Fälle mit 40 Hauptverhandlungstagen in fünf Jahren verlangt, wobei 30 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einer höheren Instanz stattgefunden haben müssen.
Die Voraussetzungen sind aber von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet sehr unterschiedlich. Die Voraussetzungen und Besonderheiten in den einzelnen Rechtsgebieten beschreiben wir in unseren Einzelartikeln zu den 24 Fachanwaltschaften.

Das Fachgespräch

Die Fachanwaltsordnung sieht in § 7 ein Fachgespräch, eine Art mündliche Prüfung, als Regelfall vor. Ein solches Fachgespräch soll nicht weniger als 45 Minuten und nicht mehr als 60 Minuten dauern. Die Themen sollen sich an der Praxis orientieren und dem Prüfling sollen vor dem Gespräch Hinweise auf die Prüfungsgebiete gegeben werden.

Der Fachausschuss, der die Anträge auf Verleihung eines Fachanwaltstitels bearbeitet und dem Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorlegt, kann aber von einem solchen Fachgespräch absehen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Wortlaut der FAO, dass er (gemeint ist der Fachausschuss) seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.  

In der Praxis wird nach unserer Erfahrung zumeist von einem Fachgespräch abgesehen.

Fortbildungspflicht auch vor Verleihung des Fachanwaltstitels

Sobald Sie den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt Ihre Fortbildungspflicht in dem Rechtsgebiet. Ab dem Kalenderjahr des erfolgreichen Abschlusses der theoretischen Prüfung haben Sie jährlich 15 Fortbildungsstunden in Ihrem Rechtsgebiet zu absolvieren, auch wenn Sie den Fachanwaltstitel, z.B. wegen fehlender Fälle, noch nicht beantragen können. Erfreulicherweise werden dabei die Lehrgangszeiten als Fortbildungszeiten angerechnet, sodass Sie in dem Jahr, in dem Sie den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben keine zusätzliche Fachanwaltsfortbildung absolvieren müssen, wenn Sie bereits 15 Stunden oder mehr Fortbildung im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs absolviert haben.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Fachanwaltsfortbildungen, welche unterschiedliche Möglichkeiten bieten mit denen Sie Ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nachkommen können. Welche Möglichkeiten der Fortbildung es gibt und wie Sie den für Sie passenden Kurs finden erläutern wir in diesem Artikel.

3. Was bringt mir ein Fachanwaltstitel (finanziell)?

Der wirtschaftliche Vorteil eines Fachanwaltstitels ist kein Bauchgefühl, sondern messbar. Der STAR-Report 2025 des Soldan Instituts für Anwaltmanagement — die maßgebliche Wirtschaftsstudie zur deutschen Anwaltschaft — liefert dazu klare Zahlen:

KennzahlFachanwaltOhne Spezialisierung
Honorarumsatz (Vollzeit)268.000 €167.000 €
Persönlicher Gewinn (Vollzeit)136.000 €79.000 €
Überschuss pro Arbeitsstunde60 €34 €

Quelle: STAR-Report 2025, Soldan Institut. Alle Werte: Vollzeittätigkeit, Bundesdurchschnitt, Selbstständige.

Fachanwälte erzielen im Schnitt 72 % mehr persönlichen Gewinn als nicht spezialisierte Kollegen. Der Unterschied beim Honorarumsatz beträgt über 100.000 Euro pro Jahr.

Hinter diesen Zahlen stehen strukturelle Gründe: Der Fachanwaltstitel setzt ein verlässliches Qualitätssignal. Mandanten — insbesondere Unternehmen, Versicherungen und institutionelle Auftraggeber — suchen gezielt nach Fachanwälten, wenn es um komplexe Rechtsfragen oder hohe Streitwerte geht. Das erlaubt höhere Stundensätze, häufigere Zeithonorar-Vereinbarungen und eine bessere Ausgangsposition in der Mandantenakquise.

Neben dem finanziellen Aspekt bietet der Titel weitere Vorteile:

  • Bessere Sichtbarkeit: In Anwaltsverzeichnissen und bei Google-Suchen filtert ein wachsender Anteil der Mandanten gezielt nach Fachanwälten.
  • Klarere Positionierung: Eine erkennbare Spezialisierung erleichtert Empfehlungen durch Kollegen und Multiplikatoren.
  • Fachliche Tiefe: Der strukturierte Lehrgang und die laufende Fortbildungspflicht führen zu einem Kenntnisstand, der sich in der Mandatsqualität niederschlägt.

Wie hoch der wirtschaftliche Vorteil im jeweiligen Rechtsgebiet ausfällt, unterscheidet sich erheblich — dazu mehr in unseren Einzelartikeln.

4. Die Fachanwaltschaften und Fachanwaltstitel im Überblick

Nach der aktuellen Fachanwaltsordnung (Stand 01.12.2025) gibt es insgesamt die folgenden 24 Fachanwaltschaften. In unseren Artikeln zu den einzelnen Rechtsgebieten sehen Sie wie sie in dem jeweiligen Rechtsgebiet Fachanwalt werden.

Liste der Fachanwaltschaften (alphabetisch):

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Migrationsrecht
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Vergaberecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

5. Wie finde ich das passende Rechtsgebiet?

Die Wahl des Rechtsgebiets ist die wichtigste Entscheidung auf dem Weg zum Fachanwaltstitel. Sie sollte weder allein nach persönlichem Interesse noch allein nach Marktüberlegungen getroffen werden. Folgende Kriterien helfen bei einer strukturierten Entscheidung:

Kriterium 1: Haben Sie bereits die nötigen Fälle?

Das ist oft der entscheidende praktische Engpass. Die Fallzahlanforderungen variieren erheblich:

  • Arbeitsrecht: 100 Fälle in 3 Jahren, davon 50 gerichtlich
  • Strafrecht: 60 Fälle mit 40 Hauptverhandlungstagen
  • Vergaberecht: 60 Fälle, davon 20 förmliche Verfahren

Wer bereits regelmäßig in einem Rechtsgebiet mandatiert wird, hat hier einen klaren Startvorteil. Eine rückwirkende Fallliste lässt sich nur begrenzt aufbauen — realistisch ist das nur mit gut geführten Aktenregistern.

Kriterium 2: Wie gesättigt ist der Markt in Ihrer Region?

Ein Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht in einer Großstadt ist wertvoller als in einer Region mit bereits fünf spezialisierten Kanzleien. Die folgende BRAK-Tabelle zeigt die Verteilung nach Titel und Standort — ein unverzichtbarer erster Check:

Fachanwälte nach Ort und Titel 2025 — Quelle: brak.de

Ergänzend hilft eine Google-Suche nach „Fachanwalt [Rechtsgebiet] [Ihr Ort]“ — so sehen Sie in 5 Minuten, wie viele Mitbewerber sich aktiv positionieren.

Kriterium 3: Wie hoch ist das strukturelle Fallaufkommen?

Das Fallvolumen unterscheidet sich massiv zwischen den Rechtsgebieten. Das Arbeitsrecht etwa erzeugt allein durch Kündigungsschutzklagen über 400.000 gerichtliche Verfahren pro Jahr bundesweit. Das Vergaberecht dagegen hat ein deutlich geringeres Fallvolumen — dafür mit im Schnitt erheblich höheren Streitwerten. Weder Volumen noch Streitwert allein entscheiden die Attraktivität; die Kombination aus beiden bestimmt die Ertragsperspektive.

Kriterium 4: Passt das Rechtsgebiet zu Ihrer bestehenden Praxis?

Ein Steuerfachanwalt, der bereits Unternehmen berät, kann mit Handels- und Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht synergetisch wachsen. Ein Familienrechtler profitiert von Überschneidungen mit dem Erbrecht. Rechtsgebiete, die thematisch an die bestehende Praxis anschließen, senken die Einstiegshürde beim Lehrgang und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, die Fallzahlen zu erreichen.

Kriterium 5: Kombinieren Sie mit Bedacht

Nach § 43c BRAO können Sie bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Viele Anwälte erwerben einen zweiten Titel in einem angrenzenden Gebiet — etwa Arbeitsrecht + Sozialrecht, oder Familienrecht + Erbrecht. Das erhöht den Kanzleiwert und die Mandantenbreite, sollte aber erst nach Etablierung des ersten Titels angegangen werden.

Detaillierte Marktdaten, Fallzahlanforderungen und Verdienstperspektiven finden Sie in unseren Einzelartikeln zu den jeweiligen Rechtsgebieten — verlinkt in Abschnitt 4.

6. Fachanwalt werden: Das Fazit

Der Fachanwaltstitel ist heute für die meisten Anwälte keine optionale Zusatzqualifikation mehr, sondern ein zentrales Element der Kanzleistrategie. Mandanten suchen Fachanwälte, Empfehlungsgeber nennen Fachanwälte — und der STAR-Report 2025 belegt den wirtschaftlichen Vorsprung mit einer Deutlichkeit, die wenig Interpretationsspielraum lässt.

Die entscheidende Frage ist nicht ob Fachanwalt werden, sondern welches Rechtsgebiet und wann. Wählen Sie ein Gebiet, in dem Sie bereits mandatiert werden, das in Ihrer Region noch Marktpotenzial bietet, und das Sie langfristig inhaltlich tragen wollen. Der Lehrgang und die Klausuren sind eine Investition von mehreren Monaten — sie lohnen sich nur, wenn das Rechtsgebiet dauerhaft zu Ihrer Praxis passt.

Ihr nächster Schritt: Wählen Sie das Rechtsgebiet, das für Sie am relevantesten ist, und lesen Sie unseren Einzelartikel dazu. Dort finden Sie die konkreten Fallzahlanforderungen, aktuelle Marktdaten und direkte Links zu geeigneten Fachanwaltslehrgängen.

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