Kategorie: Fortbildungspflicht § 15 FAO (Seite 1 von 5)

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO verpflichtet Fachanwältinnen und Fachanwälte zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. In dieser Kategorie bündeln wir alle Informationen rund um Umfang, Form und Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht.

Sie erfahren hier, wie viele Stunden pro Jahr nachzuweisen sind, welche Anforderungen an Selbststudium und Lernerfolgskontrolle gestellt werden und wie sich aktuelle Rechtsprechung und Auslegungspraxis auf die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen auswirken. Darüber hinaus geben wir praktische Hinweise zur Dokumentation und strategischen Planung der Fachanwaltsfortbildung.

Dieser Bereich richtet sich an Fachanwälte aller Rechtsgebiete, die ihre Fortbildungspflicht rechtssicher und effizient erfüllen möchten.

Willkommen im Wissenszentrum für Fachanwälte

rechtsanwalt-fortbildung.net ist nicht nur ein Fortbildungsportal, sondern ein zentrales Wissenszentrum rund um die Fachanwaltsfortbildung in Deutschland. Hier finden Sie fundierte Informationen zur Fachanwaltsordnung (FAO), zur Fortbildungspflicht nach § 15 FAO, zu Fachanwaltslehrgängen sowie zu aktuellen Entwicklungen im Anwaltsmarkt.

Unser Anspruch ist es, Fachanwältinnen und Fachanwälte nicht nur bei der Erfüllung ihrer jährlichen Fortbildungspflicht zu unterstützen, sondern auch strategische Einblicke in Spezialisierung, Marktpositionierung und wirtschaftliche Entwicklungen zu geben.

Unterhalb dieses Beitrags finden Sie die neuesten Artikel aus unserem Wissensbereich. Über die Kategorien können Sie gezielt Themen wie Fachanwaltszulassung, Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle oder Marktanalysen einzelner Fachanwaltschaften aufrufen.

Wenn Sie direkt passende Fortbildungen oder Fachanwaltslehrgänge suchen, gelangen Sie hier zu unserem Portal:

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Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre und viel Erfolg bei Ihrer fachlichen Weiterentwicklung.

Fortbildungspflicht frühzeitig erfüllen: Warum sich der Jahresanfang für Fachanwältinnen und Fachanwälte besonders lohnt

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die jährliche Fortbildungspflicht ein fester Bestandteil des Berufsalltags. Sie dient der Sicherung fachlicher Qualität, der Aktualisierung des eigenen Wissensstands und letztlich der Qualität der anwaltlichen Beratung. Dennoch wird die Erfüllung der Fortbildungsstunden in vielen Kanzleien erst im Laufe des Jahres konkret angegangen – häufig mit zunehmendem Zeitdruck.

Gerade der Jahresanfang bietet jedoch ideale Voraussetzungen, um die Fortbildungspflicht strukturiert, stressfrei und inhaltlich sinnvoll zu erfüllen. Wer früh plant, profitiert von größerer Auswahl, besserer Planbarkeit und mehr Ruhe im Kanzleialltag. Dieser Beitrag zeigt, warum eine frühe Erfüllung der Fortbildungspflicht sinnvoll ist, welche typischen Probleme sich dadurch vermeiden lassen und wie Fachanwältinnen und Fachanwälte ihre Fortbildung mithilfe von Rechtsanwalt-Fortbildung.net effizient planen können.

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Frohe Weihnachten – Selbststudium bis 31.12.2025 flexibel absolvieren 🎄

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Weihnachtstage sowie einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unser Fortbildungsportal.

Nutzen Sie die Zeit zum Jahresende für Ihre Fachanwaltsfortbildung im Selbststudium: Auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net finden Sie eine große Auswahl an Fortbildungen für Fachanwälte im Selbststudium – anerkannt nach § 15 FAO, flexibel, ortsunabhängig und mit Lernerfolgskontrolle.

So können Sie Ihre Fortbildungspflicht als Fachanwältin oder Fachanwalt bequem erfüllen – ganz ohne feste Termine.

Unter diesem Link finden Sie alle Selbststudiumskurse, die Sie bis Jahresende absolvieren können und für die Sie nach Bestehen des Tests und online Zahlung unmittelbar Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten:

Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr bei Ihrer fachlichen Weiterbildung zu unterstützen.

Herzliche Weihnachtsgrüße
Ihr Team von Rechtsanwalt-Fortbildung.net

„Externer Rechtsrat ersetzt keine Fachanwaltsfortbildung“ – ein Urteil des Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (AnwZ (Brfg) 32/25) hat mit Beschluss vom 24.10.2025 erneut klargestellt: Externe Beratungsgespräche ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Fachanwaltsfortbildung. Damit stellt das Gericht unmissverständlich fest, dass auch erfahrene Berufsträger jedes Jahr eine formelle Fortbildung absolvieren müssen – und zwar in einem Rahmen, der den Vorgaben der FAO genügt.

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Fortbildungspflicht im Fokus – Neues Urteil des BGH

Wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, trägt nicht nur einen Titel, sondern auch Verantwortung. Dazu gehört insbesondere die jährliche Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Doch wie streng diese Pflicht tatsächlich gehandhabt wird, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschl. v. 17. Juni 2025 – AnwZ (Brfg) 16/25) eindrucksvoll gezeigt: Wer seine Fortbildung schleifen lässt, riskiert den Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung – und zwar ohne vorherige „Erinnerung“ durch die Kammer.

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Fortbildungspflicht für Fachanwälte: Zwischen Pflicht und Praxis – und wie Sie Risiken vermeiden

Einleitung: Pflicht mit Folgen

Die Fortbildungspflicht für Fachanwältinnen und Fachanwälte ist kein bloßer Formalismus – sie ist berufsrechtlich verbindlich geregelt und kann bei Missachtung gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2025 zeigt eindrucksvoll, wie schnell eine versäumte Nachweiserbringung zum Verlust der Fachanwaltsbezeichnung führen kann – selbst dann, wenn die Fortbildung möglicherweise sogar stattgefunden hat.

In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, zeigen anhand eines aktuellen Falls, wo Stolpersteine lauern – und wie unser Portal rechtsanwalt-fortbildung.net dabei hilft, Fortbildungspflichten stressfrei und fristgerecht zu erfüllen.


Die rechtlichen Grundlagen: BRAO und FAO

Die Fortbildungspflicht ist für Fachanwältinnen und Fachanwälte gesetzlich klar geregelt:

  • Nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen jährlich 15 Zeitstunden Fortbildung nachgewiesen werden.
  • Gemäß § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO kann die Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung widerrufen werden, wenn diese Pflicht nicht erfüllt oder der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht wird.
  • Die Nachweiserbringung muss bis spätestens Jahresende (31.12.) erfolgen. Wird eine Nachfrist gesetzt, endet diese typischerweise im Folgejahr (z. B. 31.03. oder 30.04.).

Das bedeutet in der Praxis: Wer die Fristen verpasst, riskiert die Aberkennung seines Fachanwaltstitels – auch wenn er oder sie die Inhalte der Fortbildung womöglich absolviert hat, dies aber nicht nachweisen kann.


Der Fall: Widerruf trotz später Nachweise

Der dem BGH-Beschluss zugrundeliegende Fall betrifft einen Fachanwalt für Strafrecht, der die Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2023 nicht rechtzeitig eingereicht hatte – weder bis Jahresende, noch bis zur gesetzten Nachfrist im April 2024. Zwar erklärte er später, die Fortbildungen absolviert zu haben und reichte angeblich neu beschaffte Nachweise ein. Doch das genügte dem Anwaltsgerichtshof nicht: Der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung wurde als rechtmäßig bestätigt.

Der BGH betonte: Eine nachträgliche Vorlage im Berufungsverfahren erfüllt die Anforderungen nicht. Entscheidend ist allein, ob die Nachweise fristgerecht oder innerhalb der Nachfrist erbracht wurden. Persönliche Schwierigkeiten, Krankheit oder finanzielle Engpässe wurden im konkreten Fall nicht als Entschuldigung anerkannt – zumal der Betroffene wiederholt angekündigt, aber nie konkret gehandelt hatte.


Fortbildungspflicht als Stolperstein – das zeigt auch die Praxis

Wie der begleitende Artikel im Anwaltsblatt feststellt, geraten Fachanwältinnen und Fachanwälte immer wieder durch vermeintlich kleine Versäumnisse in ernsthafte Probleme:

  • Die Fristen werden schlicht vergessen oder unterschätzt.
  • Die Nachweispflicht wird aufgeschoben, bis es zu spät ist.
  • Bei der Beurteilung, was als geeignete Fortbildung gilt, gibt es Unsicherheiten, z. B. bei inhouse-Schulungen oder Online-Angeboten.
  • Manche Kanzleien verlieren in stressigen Phasen den Überblick über absolvierte und noch offene Stunden.

Ein einmaliger Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann bereits zum Widerruf führen – vor allem, wenn keine glaubhafte Entschuldigung oder verspätete Nachweise erbracht werden. Hinzu kommt: Die Berufshaftpflichtversicherung könnte Probleme machen, wenn Fachanwaltsbezeichnungen fälschlich geführt werden – selbst bei rein formalen Verstößen.


Was viele übersehen: Die Fortbildungspflicht endet nie

Die Fortbildungspflicht gilt lückenlos jedes Jahr. Auch wer in Elternzeit, längerer Krankheit oder Teilzeit tätig ist, bleibt verpflichtet – Ausnahmen gelten nur in ganz wenigen Fällen und müssen von der zuständigen Kammer im Voraus genehmigt werden.

Auch Teilzeitbeschäftigung oder eine vorübergehende Mandatspause entbinden nicht von der Pflicht. Die Fachanwaltsbezeichnung verpflichtet zu einer kontinuierlichen fachlichen Aktualisierung – unabhängig von der aktuellen Berufsausübung.


Wie rechtsanwalt-fortbildung.net Sie unterstützt

Auf unserem Portal rechtsanwalt-fortbildung.net finden Sie alle Fachanwaltsfortbildungen übersichtlich an einem Ort – tagesaktuell, geordnet nach Fachgebieten und Anbietern. Wir helfen Ihnen dabei, die Fortbildungspflicht rechtzeitig, sicher und ohne Stress zu erfüllen.

Unsere Vorteile auf einen Blick:

1. Zentrale Seminarübersicht

Sie müssen nicht mehr zahllose Websites durchsuchen: Wir bieten eine zentrale Plattform für Fachanwaltsfortbildungen von über 50 renommierten Anbietern.

2. Individuelle Filter und Merkliste

Finden Sie genau die Seminare, die zu Ihrem Zeitplan und Fachgebiet passen – ob Online-Seminar, Präsenzkurs oder Selbststudium. Mit unserer Merkliste können Sie Ihre Auswahl bequem speichern und planen.

3. Direktbuchung mit Fortbildungsnachweis

Viele Veranstaltungen sind direkt über unser Portal buchbar – inklusive der benötigten Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei Ihrer Kammer.

4. Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

Wenn es einmal besonders eng wird, bieten wir auch geeignete Selbststudien-Angebote mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO – ebenfalls über unser Portal abrufbar.


Fazit: Besser rechtzeitig handeln – und strukturiert planen

Der aktuelle BGH-Beschluss zeigt: Die Fortbildungspflicht ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern ein rechtlich durchsetzbares Muss. Versäumnisse können teuer werden – nicht nur finanziell, sondern auch mit Blick auf die berufliche Reputation.

Mit dem Angebot von rechtsanwalt-fortbildung.net behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Fortbildungen – und erfüllen Ihre Pflichten pünktlich, bequem und transparent.


Checkliste für Ihre Fortbildungspflicht

✅ Jährlich 15 Zeitstunden absolvieren
✅ Formelle Teilnahmebescheinigungen aufbewahren
✅ Fristen der Kammer beachten (meist: 31.12. + Nachfrist)
✅ Geeignete Formate wählen (Präsenz, Online, Selbststudium mit Kontrolle)
✅ Bei Unsicherheiten Rücksprache mit der Kammer halten
✅ Jetzt passende Fortbildung auf rechtsanwalt-fortbildung.net suchen

Sie haben Fragen oder möchten Ihr Fortbildungsmanagement für die Kanzlei optimieren?

Für Kanzleien bieten wir spezielle Kanzleiaccounts, mit denen Sie die Fortbildungen aller Berufsträgerinnen, Berufsträger und Mitarbeitenden zentral verwalten und dokumentieren können. Behalten Sie den Überblick über absolvierte Seminare, offene Pflichten und Nachweise – rechtssicher, effizient und transparent.

Selbststudium Anwalt 2025: Neue Kurse für Ihre flexible Fortbildung jetzt online verfügbar

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen auch im Jahr 2025 wieder vor der Aufgabe, ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung nach § 15 FAO zu absolvieren. Die gute Nachricht: Auf rechtsanwalt-fortbildung.net sind ab sofort die neuen Kurse im Selbststudium für Anwälte 2025 verfügbar. Das bedeutet: Fortbildung, wann und wo es Ihnen passt – ganz ohne Termindruck und Reiseaufwand.

Selbststudium Anwalt 2025 – was steckt dahinter?

Das Selbststudium Anwalt 2025 richtet sich an alle Juristinnen und Juristen, die ihre Fortbildungspflicht effizient und flexibel erfüllen möchten. Es handelt sich dabei um zertifizierte, digitale Fortbildungskurse, die Sie zeit- und ortsunabhängig absolvieren können. Ideal für Berufstätige, die wenig Zeit haben und dennoch Wert auf Qualität und Aktualität legen.

Die Inhalte sind speziell auf Fachanwältinnen und Fachanwälte zugeschnitten und umfassen nahezu alle relevanten Rechtsgebiete – darunter Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Steuerrecht und viele mehr.

Ihre Vorteile im Überblick

Warum sollten Sie sich für das Selbststudium Anwalt 2025 entscheiden? Hier sind die wichtigsten Vorteile:

  • Maximale Flexibilität: Lernen Sie in Ihrem eigenen Tempo – ob am Schreibtisch, auf Reisen oder im Homeoffice.
  • Schnelle Bescheinigung: Nach Bestehen der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihre Fortbildungsbescheinigung in der Regel innerhalb von 10 Minuten per E-Mail – vorausgesetzt, Sie haben direkt online bezahlt.
  • Einfach und mehrfach wiederholbar: Die Lernerfolgskontrolle ist so konzipiert, dass Sie diese beliebig oft ablegen können – ganz ohne Prüfungsstress.
  • Breites Themenspektrum: Wählen Sie aus einer Vielzahl von Kursen im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht und vielen Spezialgebieten.
  • Zeitersparnis bei der Recherche: Dank der intelligenten Suchfunktion auf rechtsanwalt-fortbildung.net finden Sie genau die Fortbildung, die zu Ihrem Bedarf passt.

Alternative: Live-Online- und Präsenzveranstaltungen

Das Selbststudium Anwalt 2025 ist ideal für alle, die ortsunabhängig lernen möchten. Doch wenn Sie lieber im direkten Austausch mit Referentinnen und Kollegen stehen, bietet das Portal auch zahlreiche Live-Online- und Präsenzseminare an. Über 4.000 Veranstaltungen von mehr als 50 renommierten Fortbildungsanbietern sind übersichtlich aufbereitet – inklusive Termin, Preis und Buchungsmöglichkeit.

Ob Webinar, Hybridseminar oder klassisches Präsenzseminar: Auch diese Veranstaltungen erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der Fachanwaltsordnung.

Fortbildungspflicht clever erfüllen

Die Pflicht zur jährlichen Fortbildung ist für viele Fachanwältinnen und Fachanwälte mit zeitlichem Druck verbunden – besonders am Jahresende. Mit dem Selbststudium Anwalt 2025 lässt sich dieser Stress ganz einfach vermeiden. Buchen Sie Ihre Fortbildung frühzeitig und erledigen Sie diese flexibel neben dem Kanzleialltag.

Gerade auch für Kanzleien mit mehreren Berufsträgern bietet das Angebot Vorteile: Die Fortbildungen lassen sich zentral organisieren und individuell an die Fachgebiete der einzelnen Anwältinnen und Anwälte anpassen.

Fazit: Mit dem Selbststudium Anwalt 2025 gut vorbereitet durchs Jahr

Wer auch 2025 gut informiert, rechtssicher und effizient arbeiten möchte, kommt um eine fundierte Fortbildung nicht herum. Das Selbststudium Anwalt 2025 bietet dafür die ideale Grundlage: Flexibel, zuverlässig und schnell umsetzbar. Ob zur Vertiefung bestehender Kenntnisse oder zur punktuellen Auffrischung – mit den neuen Kursen starten Sie bestens vorbereitet ins neue Fortbildungsjahr.

Jetzt entdecken und mit wenigen Klicks loslegen:

➡️ Hier geht’s zum Selbststudium Anwalt 2025

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Fortbildungsjahr 2025!

Nachholen von Fortbildungsstunden – Neue Flexibilität dank Änderung der FAO

Liebe Fachanwältinnen und Fachanwälte,

wir möchten Sie heute über die jüngsten Änderungen in der Fachanwaltsordnung (FAO) informieren. Diese Neuerungen geben Ihnen mehr Flexibilität beim Nachholen von Fortbildungsstunden und betreffen insbesondere § 15 Absatz 5 Nr. 3 FAO. Sollten Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2024 nicht oder nur teilweise erfüllt haben, stehen Ihnen jetzt erleichterte Möglichkeiten zur Verfügung.


Ihre Fortbildungspflicht auf einen Blick

Als Fachanwältinnen und Fachanwälte sind Sie verpflichtet, jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Fortbildung zu absolvieren. Dieses Fortbildungspensum stellt sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Wissensstand bleiben und Ihre Mandanten kompetent beraten und vertreten können.


Was ist neu in § 15 Absatz 5 Satz 3 FAO?

Die Neufassung von § 15 Absatz 5 Satz 3 FAO bietet Ihnen jetzt mehr Spielraum, fehlende Fortbildungsstunden nachzuholen. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Verlängerter Nachholzeitraum: Fehlende Fortbildungsstunden können innerhalb einer „angemessenen Frist“ nachgeholt werden.
  • Klarheit bei der Anrechnung: Nachgeholte Stunden gelten ausschließlich für das Jahr, in dem sie versäumt wurden, und können nicht auf das neue Jahr angerechnet werden.
  • Pflicht zur Meldung: Informieren Sie Ihre Rechtsanwaltskammer über das Versäumnis und lassen Sie die Nachholung genehmigen.

Wie gehen Sie vor, wenn Stunden aus 2024 fehlen?

Falls Sie in 2024 nicht alle vorgeschriebenen Fortbildungsstunden absolvieren konnten, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  1. Melden Sie das Versäumnis: Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwaltskammer und geben Sie die Gründe für die nicht erfüllten Stunden an.
  2. Planen Sie Nachholstunden gezielt: Nutzen Sie die Möglichkeit, die fehlenden Stunden zu absolvieren. Achten Sie darauf, dass die Inhalte den Vorgaben der FAO entsprechen.
  3. Dokumentieren Sie Ihre Teilnahme: Stellen Sie sicher, dass Sie die Teilnahme an den Nachholveranstaltungen ordnungsgemäß dokumentieren und Ihrer Rechtsanwaltskammer vorlegen.
  4. Berücksichtigen Sie die Anrechnungsregeln: Nachgeholte Stunden aus 2024 können nicht auf Ihre Fortbildungsverpflichtung für 2025 angerechnet werden. Die regulären 15 Zeitstunden für 2025 müssen separat erbracht werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie rechtsanwalt-fortbildung.net

Auf rechtsanwalt-fortbildung.net finden Sie ein breites Angebot an Fachanwaltsfortbildungen von über 50 renommierten Anbietern. Dank der benutzerfreundlichen Plattform können Sie bequem passende Kurse suchen und buchen.

Darüber hinaus stehen Ihnen zahlreiche Fortbildungskurse im Selbststudium zur Verfügung, die Sie noch für 2024 nutzen können. Diese Kurse sind ideal, um Ihre Nachholpflicht flexibel zu erfüllen. Eine Übersicht zu den verfügbaren Kursen finden Sie hier:


Fazit

Die Änderung von § 15 Absatz 5 Nr. 3 FAO ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Ihnen mehr Flexibilität und Planungssicherheit zu geben. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und das vielfältige Angebot auf rechtsanwalt-fortbildung.net, um Ihre Fortbildungsverpflichtungen effizient und stressfrei zu erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Viel Erfolg bei Ihrer Fortbildung wünscht Ihr Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

Selbststudium – Bescheinigung in 10 Minuten erhalten!

Auch in diesem Jahr bieten wir von rechtsanwalt-fortbildung.net zusammen mit unseren Partnern – Ihnen wieder Fortbildungen im Selbststudium nach § 15 IV FAO zu Sonderkonditionen an.

Zu einem besonders attraktiven Preis erhalten Sie hier Fortbildungspakete:

  • 5 Stunden Fortbildung für 119 € zzgl. USt. und
  • 2,5 Stunden für 69 € zzgl. USt.

Zahlen Sie Ihren Kurs direkt Online z.B. per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung , so erhalten Sie Ihr Ergebnis und Zertifikat spätestens 10 Minuten nach Bestehen des Multiple-Choice-Tests. Sollte es mal nicht direkt klappen können Sie den Test beliebig oft wiederholen.

Den Multiple-Choice-Test können Sie uns auch als PDF-Datei ausgefüllt senden. Wir korrigieren ihn in der Regel innerhalb von 24 Stunden und meist deutlich schneller.

Natürlich können Sie auch per Rechnung zahlen. Sie erhalten Ihr Zertifikat dann nach Zahlungseingang bei uns. Die Bescheinigung wird auf den Tag ausgestellt an dem Sie den Multiple – Choice – Test erfolgreich absolviert haben.

Beispiel: Sie senden den Test am 31.12.2024 an uns und überweisen den Seminarbeitrag per normaler Banküberweisung, dann erhalten Sie das Zertifikat mit Datum 31.12.2024, sobald der erfolgreiche Test korrigiert und die Zahlung bei uns eingegangen ist.

Rechtsgebiete

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Kurse in den verfügbaren Rechtsgebieten, die Ihnen nicht nur wertvolle Einblicke, sondern auch konkrete Anwendungsbeispiele für die anwaltliche Praxis bieten:

Arbeitsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Urlaubsansprüche in der aktuellen Rechtsprechung des BAG 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Bau- und Architektenrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Erbrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Familienrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Familienrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Familienrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Gewerblicher Rechtsschutz

Update Gew. Rechtsschutz 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Gew. Rechtsschutz 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 2,5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

IT-Recht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im IT-Recht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im IT-Recht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung des BGH und BAG im Insolvenzrecht 2024
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Aktuelle Rechtsprechung des BGH und BAG im Insolvenzrecht 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Medizinrecht

Update Medizinrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Medizinrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 2,5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Miet- und WEG-Recht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Miet- und WEG-Recht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Sozialrecht

Update Sozialrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Sozialrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Steuerrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Strafrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Einziehung – Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Strafsachen – 2024
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Verkehrsrecht

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht (2024)
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht (2024)
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Verwaltungsrecht

Update Verwaltungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Verwaltungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Versicherungsrecht

Update Versicherungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
5 Stunden – 119 € zzgl. USt.

Update Versichrungsrecht 2024: Aktuelle Urteile für die Praxis – 5 Stunden
2,5 Stunden – 69 € zzgl. USt.

Viel Erfolg beim Selbststudium wünscht

Ihr Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

BGH: Lektüre von Fachzeitschriften genügt nicht als Fortbildung für Fachanwälte

Selbststudium ohne Nachweis führt zum Verlust des Fachanwaltstitels

Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung, die klarstellt, dass das bloße Lesen von Fachzeitschriften nicht ausreicht, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen. Diese Klarstellung betraf einen Steuerrechtler, dem der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ entzogen wurde, weil er seine Fortbildungsstunden nicht ausreichend nachgewiesen hatte.

In dem Urteil (Beschl. v. 30.08.2024, AnwZ (Brfg) 18/24) betont der BGH, dass Fachanwälte, die sich auf Selbststudium berufen, einen entsprechenden Nachweis über ihre Fortbildung erbringen müssen. Der klagende Anwalt, der seit 1990 Fachanwalt für Steuerrecht war, hatte seinen Titel im Jahr 2023 verloren, weil er seine Fortbildungspflicht nach den §§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, 15, 25 FAO nicht erfüllt hatte. Sein Versuch, die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs anzufechten, blieb erfolglos, da der BGH die Zulassung der Berufung ablehnte und keine grundsätzliche Bedeutung des Falles sah.

Streitpunkt: Umfang der nachzuweisenden Fortbildungsstunden

Der Kläger war der Meinung, dass statt der geforderten 15 Stunden nur 10 Stunden Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssten. Er argumentierte, dass fünf weitere Stunden durch das Lesen von Fachzeitschriften abgedeckt werden könnten. Zudem meinte er, dass das Lesen von Fachzeitschriften für Anwälte selbstverständlich sei und dies einfach mitgeteilt werden könne, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen.

Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Auffassung nicht den Regelungen entspreche. Zwar erlaubt § 15 Abs. 4 FAO, bis zu fünf Stunden im Selbststudium zu absolvieren, jedoch sei auch dafür ein Leistungsnachweis erforderlich, etwa durch eine Online-Fortbildung mit anschließender Prüfung. Das einfache Lesen von Fachzeitschriften genügt demnach nicht.

Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt verhältnismäßig

Der Kläger führte zudem an, dass der Entzug seines Fachanwaltstitels unverhältnismäßig sei und mildere Maßnahmen, wie eine Rüge oder ein zeitweiliges Verbot der Titelführung, angemessener gewesen wären. Der BGH wies auch diese Argumentation zurück und erklärte, dass die bestehenden Regelungen bereits genügend Spielraum bieten, um individuelle Fälle angemessen zu behandeln. In diesem Fall habe der Kläger jedoch in drei aufeinanderfolgenden Jahren seine Fortbildungspflichten nicht erfüllt, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen worden sei.

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an Fachanwälte in Bezug auf ihre Fortbildungspflicht und macht deutlich, dass das Lesen von Fachliteratur allein nicht als ausreichender Nachweis gilt. Der Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt daher in solchen Fällen eine verhältnismäßige Maßnahme.

Selbststudium auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net

Auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net achten wir stets darauf, dass alle Fortbildungen im Selbststudium den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) entsprechen. Finden Sie bei uns fachlich hochwertige Fortbildungen im Selbststudium: 5 Stunden Selbststudium für nur ab 99 € oder 2,5 Stunden für ab 59 €. Alle unsere Selbststudienangebote beinhalten den erforderlichen Leistungsnachweis.

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