Kategorie: Fortbildungspflicht § 15 FAO (Seite 5 von 5)

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO verpflichtet Fachanwältinnen und Fachanwälte zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. In dieser Kategorie bündeln wir alle Informationen rund um Umfang, Form und Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht.

Sie erfahren hier, wie viele Stunden pro Jahr nachzuweisen sind, welche Anforderungen an Selbststudium und Lernerfolgskontrolle gestellt werden und wie sich aktuelle Rechtsprechung und Auslegungspraxis auf die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen auswirken. Darüber hinaus geben wir praktische Hinweise zur Dokumentation und strategischen Planung der Fachanwaltsfortbildung.

Dieser Bereich richtet sich an Fachanwälte aller Rechtsgebiete, die ihre Fortbildungspflicht rechtssicher und effizient erfüllen möchten.

HERA Fortbildungs GmbH – 160 neue Kurse

Wir freuen uns mit der HERA Fortbildungs GmbH, dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltschaft Frankfurt einen neuen Partner für rechtsanwalt-fortbildung.net gefunden zu haben.

Das Institut bietet jährlich ca. 160 Fortbildungen in 20 Rechtsgebieten im Raum Frankfurt und Hessen mit einem Schwerpunkt auf Fachanwaltsfortbildungen nach § 15 FAO an.

HERA legt besonderen Wert auf eine sorgfältige Auswahl ihrer Referenten und Themen. Die kompetenten Dozenten aus den Bereichen Rechtspflege, Justiz und Wirtschaft gewährleisten ein qualitativ hochwertiges Angebot.

Zu allen Fortbildungen der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft geht es hier:

Willkommen HERA!

Segeln und Recht – IT-Recht auf Mallorca

Wir begrüßen Segeln und Recht auf rechtsanwalt-fortbildung.net.

Sonne, Wind und segeln genießen und gleichzeitig die Fortbildung im IT-Recht nach § 15 FAO erledigen, das hat sich Segeln und Recht vorgenommen.

Im schönen Port de Polenza auf Mallorca kann man in 3 Lehrgangseinheiten und einem Selbststudiumskurs bis zu 15 Stunden nach § 15 FAO für seinen Fachanwalt IT-Recht sichern.

Den vom 25.05.-27.05.2020 stattfindenden Kurs können Sie Sie ab sofort auf rechtsanwalt-fortbildung.net buchen. Junganwälte und Mitglieder der DAVIT zahlen 450€ netto, der Normalpreis beträgt 520,00€ netto.

Fortbildung mit einer Hand breit Wasser unter dem Kiel.

Viel Spaß!

Seminarzircel an Bord

Wir freuen uns mit der Seminarzircel GbR einen weiteren namhaften Anbieter auf rechtsanwalt-fortbildung.net begrüßen zu dürfen. Alle Fachanwaltskurse sind nun bei uns buchbar.

Seit über 10 Jahren bietet der Seminarzircel bereits Fortbildungen nach § 15 FAO an und kann hierbei auf einen großen Fundus qualifizierter Dozenten zugreifen.

Derzeit werden Fachanwaltsfortbildungen in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und WEG-Recht, Sozialrecht und Verkehrsrecht angeboten.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stehen sowohl Vor-Ort-Seminare, als auch Online-Kurse und Kurse im Selbststudium zur Auswahl.

Besonders hervorzuheben sind die „Highlight Seminare“ bei denen Fachwissen in entspannter Atmosphäre vermittelt wird, z.B. in gehobenen Hotels in Österreich, im Klosterhotel am Chiemsee oder im Parkhotel am Bodensee.

Wir freuen uns die Seminarzircel GbR „an Bord“ zu haben. Eine Übersicht der Kurse finden Sie, wenn sie dem folgenden Link folgen und am Ende das für Sie relevante Rechtsgebiet wählen:

Hier können Sie Kurse aller Anbieter einsehen und vergleichen:

Viel Spaß beim entspannten Erfüllen Ihrer Fortbildungspflicht wünscht das Team von rechtsanwalt-fortbildung.net.

Neu: Fortbildungsnachweise an RAK senden

Haben Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO für das laufende Jahr erledigt? Dann können Sie auf rechtsanwalt-fortbildung.net ab jetzt mit nur wenigen Klicks ein Schreiben generieren, mit welchem Sie Ihre Fortbildungsnachweise bequem an Ihre RAK senden können. Das Schreiben enthält dabei alle wichtigen Daten, die Ihre Rechtsanwaltskammer von Ihnen benötigt. Außerdem erstellen wir für Sie eine Liste aller absolvierten Fachanwaltskurse.

Und so gehts:

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Doppelverwertung von Fachanwaltsfortbildungen nicht zulässig

Immer mehr Rechtsanwälte entscheiden sich für eine Weiterbildung zum Fachanwalt, unter anderem, weil das an Rechtshilfe interessierte Publikum Wert auf solche weiterführenden Qualifikationen legt und sich Anwälte von einem Fachanwaltstitel daher mehr oder wirtschaftlich lohnendere Mandate versprechen. Wie man Fachanwalts wird und dass sich eine Fachanwaltschaft wirtschaftlich lohnt haben wir bereits in unserem vorherigen Artikel dargelegt. Dabei ist das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung gesetzlich an klar definierte Bedingungen gebunden – dazu gehört unter anderem das regelmäßige Wahrnehmen von Fortbildungsmaßnahmen nach dem Fortbildungsnachweis 15 FAO.

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