Wer Fachanwalt Familienrecht werden will, entscheidet sich für die zweitgrößte Fachanwaltschaft Deutschlands – nur das Arbeitsrecht ist stärker besetzt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen die Fachanwaltsordnung verlangt, was der Titel wirtschaftlich bringt und wie Sie die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllen.
Familienrecht: Markt und Nachfrage
Das Familienrecht gehört zu den größten und beständigsten Fachanwaltschaften in Deutschland. Mit 8.314 zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälten (Stand: BRAK 01.01.2026) entfallen rund 14,3 % aller Fachanwaltsbezeichnungen auf dieses Rechtsgebiet — nur das Arbeitsrecht ist größer. Welche allgemeinen Voraussetzungen für jeden Fachanwaltstitel gelten, lesen Sie in unserem Leitartikel.
Ein Trend verdient dabei Aufmerksamkeit: Die Fachanwaltschaft für Familienrecht hat im Jahr 2025 214 Titel verloren (−2,51 %) — das ist der mit Abstand größte absolute Rückgang aller 24 Fachanwaltschaften. Bemerkenswert ist dabei die Breite der Entwicklung: Anders als in vielen anderen Gebieten, wo einzelne Kammerbezirke das Bild verzerren, ist die Zahl in keinem einzigen Kammerbezirk gestiegen. Am stärksten fällt sie in Hamm (−47), Hamburg (−14), Freiburg (−12) und Stuttgart (−11). Das setzt eine Entwicklung fort, die bereits in den Vorjahren zu beobachten war, und dürfte vor allem auf den demografischen Wandel innerhalb der Anwaltschaft zurückzuführen sein — ältere Fachanwälte scheiden aus, die Neuerwerbsrate hält nicht vollständig Schritt.
Besonders auffällig ist das Geschlechterverhältnis: Das Familienrecht weist mit 60,5 % den höchsten Frauenanteil aller Fachanwaltschaften auf — fast das Doppelte des Gesamtschnitts von 32,2 %. Neben dem Migrationsrecht (51,4 %) ist es das einzige Gebiet mit einer Frauenmehrheit.
Nachfragebasis — Was die Scheidungsstatistik für Familienrechtler bedeutet
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129.300 Ehen geschieden — ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres, das den niedrigsten Stand seit der deutschen Vereinigung markierte. Im langjährigen Trend ist die Zahl der Scheidungen seit dem Höchststand 2003 um fast 40 % zurückgegangen.
Für Fachanwälte im Familienrecht bedeutet das: Die reine Scheidungszahl ist kein verlässlicher Nachfrageindikator. Entscheidend ist, dass etwas mehr als die Hälfte aller geschiedenen Paare minderjährige Kinder hatte — 2024 waren rund 111.000 Minderjährige von Scheidungen betroffen. Jede dieser Scheidungen bringt regelmäßig Folgethemen mit: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Das Fallvolumen pro Scheidung ist also erheblich höher als die bloße Scheidungszahl suggeriert.
Hinzu kommen Mandate ohne Scheidungsbezug: Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Unterhaltsstreitigkeiten außerhalb von Scheidungsverfahren, Vaterschaftsfeststellungen und das wachsende Feld internationaler Familiensachen. Der Bedarf ist strukturell stabiler als die Scheidungsstatistik auf den ersten Blick vermuten lässt.
Fachanwalt Familienrecht werden: die Voraussetzungen im Überblick
Die Anforderungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels Familienrecht ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). Im Überblick:
Zulassung als Rechtsanwalt: Voraussetzung ist die Zulassung zur Anwaltschaft sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO).
Fachanwaltslehrgang: Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Fachanwaltslehrgang erworben, der einen Umfang von mindestens 120 Zeitstunden haben muss (§ 4 FAO). Die Lehrgangszeiten werden später auf die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO angerechnet.
Leistungskontrollen: Der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist nachzuweisen, deren Gesamtdauer 15 Stunden nicht unterschreiten darf (§ 4a FAO).
Fachgespräch: Die FAO sieht in § 7 ein Fachgespräch von 45 bis 60 Minuten als Regelfall vor. In der Praxis wird es häufig erlassen, wenn der Fachausschuss auf Basis der eingereichten Unterlagen bereits ein vollständiges Bild gewinnen kann.
Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
Der Fachanwaltslehrgang Familienrecht vermittelt besondere theoretische Kenntnisse in folgenden Bereichen (§ 12 FAO):
- Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht einschließlich familienrechtlicher Bezüge zu Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und öffentlichem Recht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
- Internationales Privatrecht im Familienrecht
- Theorie und Praxis der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung
Das Familienrecht ist kein isoliertes Rechtsgebiet. Die FAO verlangt ausdrücklich Kenntnisse in den familienrechtlichen Schnittstellen zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Schuldrecht, Steuerrecht und Vollstreckungsrecht sowie im Internationalen Privatrecht (§ 12 FAO). In der Praxis bedeutet das: Wer im Familienrecht tätig ist, muss regelmäßig auch Vermögensfragen, Unternehmensbewertungen im Zugewinn, sozialrechtliche Folgen von Trennung oder grenzüberschreitende Sachverhalte beurteilen können. Diese Breite macht das Familienrecht fachlich anspruchsvoll — und schützt gleichzeitig vor Verdrängung durch Legal-Tech-Lösungen, da die Mandate selten standardisierbar sind.
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Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
Für das Familienrecht verlangt die FAO (§ 5 Abs. 1 lit. e) den Nachweis von mindestens 120 Fällen aus den in der FAO genannten Bereichen — und zwar aus den letzten drei Jahren vor Antragstellung.
Besonderheiten im Familienrecht:
- Mindestens 60 der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein
- Gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen werden doppelt gezählt — das kann den Nachweis erleichtern
- Zum Nachweis ist eine Fallliste einzureichen, die Aktenzeichen, Gegenstand, eigene Tätigkeit, Zeitraum und Verfahrensstand enthält
- Der Fachausschuss kann anonymisierte Arbeitsproben anfordern
Tipp: Führen Sie die Fallliste laufend und strukturiert — rückwirkende Rekonstruktionen sind aufwändig und fehleranfällig.
Besonderheit: Mediator und Verfahrensbeistand
Wer im Familienrecht auch als Mediator oder Verfahrensbeistand tätig ist, kann diese Fälle eingeschränkt in die Fallliste einbringen: Die FAO (§ 5 lit. e) erlaubt höchstens 5 Fälle als Mediator und höchstens 5 Fälle als Verfahrensbeistand auf die erforderlichen 120 Fälle anzurechnen. Diese Tätigkeiten sind also als Ergänzung, nicht als Hauptquelle für den Fallnachweis gedacht.
Lohnt sich der Fachanwaltstitel Familienrecht? Markt und Verdienst
Der STAR-Report 2025 — die maßgebliche Wirtschaftsstudie zur deutschen Anwaltschaft — liefert eindeutige Zahlen:
Honorarumsatz: Vollzeit tätige Fachanwälte erzielten 2024 im Bundesdurchschnitt einen persönlichen Honorarumsatz von 268.000 Euro, während Rechtsanwälte ohne Spezialisierung bei 167.000 Euro lagen.
Persönlicher Gewinn: Der Überschuss von Fachanwälten in Vollzeit lag bei 136.000 Euro — gegenüber 79.000 Euro bei nicht spezialisierten Kollegen. Das entspricht einem Gewinnvorsprung von rund 72 %.
Profitabilität pro Stunde: Fachanwälte erwirtschafteten 2024 einen durchschnittlichen Überschuss von 60 Euro pro Arbeitsstunde, nicht spezialisierte Kollegen kamen auf 34 Euro.
Mehr Mandate, höhere Erlöse pro Fall: Fachanwälte bearbeiteten im Schnitt 185 Mandate pro Jahr gegenüber 130 bei nicht spezialisierten Kollegen. Gleichzeitig lag der Honorarumsatz pro Mandat beim Fachanwalt bei 2.300 Euro, verglichen mit 1.500 Euro ohne Spezialisierung.
Was bedeutet das speziell für das Familienrecht?
Das Familienrecht ist ein Volumenrechtsgebiet: Mandate sind reichlich vorhanden, die Streitwerte im Einzelfall jedoch oft niedriger als etwa im Wirtschaftsrecht. Ein relevanter Anteil der Mandate wird über Verfahrenskostenhilfe abgerechnet, was die Gewinnspanne drückt. Erfolgreiche Familienrechtskanzleien steuern das aktiv durch Mandatsselektion und setzen zunehmend auf Zeithonorare für besonders beratungsintensive Verfahren (Gütertrennung, Unternehmensbewertung im Zugewinn, internationale Sachverhalte).
Die wirtschaftliche Grundlage ist solide: Familienrecht funktioniert unabhängig von Konjunktur, digitaler Transformation oder Branchentrends. Wer mandatseffizient arbeitet und PKH-Mandate selektiv annimmt, kann mit dem Fachanwaltstitel eine stabile und überdurchschnittlich profitable Praxis aufbauen.
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Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Familienrecht
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs beginnt die jährliche Fortbildungspflicht — auch dann, wenn der Titel noch nicht beantragt oder verliehen wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind jährlich 15 Zeitstunden Fortbildung im Familienrecht nachzuweisen und der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu belegen (§ 15 FAO).
Anerkannte Formate:
- Präsenzseminare — klassische Veranstaltungsformate, bundesweit angeboten
- Live-Online-Seminare — vollwertig anerkannt, zeitlich flexibler
- Aufzeichnungen — unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt
- Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO — bis zu 5 der 15 Stunden können durch zertifiziertes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erfüllt werden
Das Selbststudium eignet sich besonders für Fachanwälte mit engem Terminkalender: Skript lesen, Multiple-Choice-Test online absolvieren, Zertifikat erhalten — ohne Reise, ohne Terminbindung, bei voller Anerkennung durch die Kammer.
→ Zu den Selbststudium-Kursen Familienrecht nach § 15 FAO
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Familienrecht im Überblick
Wichtig: Der Nachweis muss bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres erbracht sein. Bei versäumtem Nachweis kann die Rechtsanwaltskammer eine Nachfrist setzen — wird auch diese versäumt, droht der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO). Das BGH-Anwaltssenat hat 2025 bestätigt, dass dieser Widerruf auch dann erfolgen kann, wenn die Fortbildung inhaltlich möglicherweise stattgefunden hat, der Nachweis aber nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
→ Fortbildungspflicht für Fachanwälte: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis – der vollständige Überblick zu § 15 FAO: anerkannte Formate, Fristen, Nachweis an die Kammer und was bei fehlenden Stunden gilt.
Fazit: Fachanwalt Familienrecht werden – lohnt sich der Titel?
Ja — mit einer klaren Einschränkung: Der Fachanwaltstitel Familienrecht lohnt sich für Anwältinnen und Anwälte, die das Rechtsgebiet wirklich bearbeiten wollen und nicht nur als Einstiegstitel betrachten. Die Fallzahlanforderungen für die Zulassung (120 Fälle in drei Jahren) setzen eine bereits bestehende familienrechtliche Praxis voraus oder erfordern einen gezielten Aufbau.
Wer diese Basis hat, profitiert erheblich: Der STAR-Report 2025 belegt den wirtschaftlichen Vorteil klar und statistisch signifikant. Dazu kommt die Mandantenakquise: Mandate im Familienrecht entstehen überwiegend durch Empfehlung — ein Fachanwaltstitel stärkt das Vertrauen von Beginn an.
Nächste Schritte:
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Häufige Fragen zum Fachanwaltstitel Familienrecht
Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Familienrecht?
Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden (§ 4 FAO) zuzüglich der schriftlichen Leistungskontrollen, deren Gesamtdauer 15 Stunden nicht unterschreiten darf (§ 4a FAO). Berufsbegleitend wird er je nach Anbieter in 6 bis 12 Monaten absolviert – als Wochenendblöcke, online oder im Hybridformat.
Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Familienrecht?
120 Fälle aus den letzten drei Jahren vor Antragstellung, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren (§ 5 Abs. 1 lit. e FAO). Folgesachen, die im gewillkürten Scheidungsverbund geltend gemacht werden, zählen dabei jeweils gesondert – das kann den Nachweis spürbar erleichtern.
Zählen Mediationen und Tätigkeiten als Verfahrensbeistand für die Fallliste?
Ja, aber nur begrenzt: Von den 120 Fällen dürfen höchstens 5 als Mediatorin oder Mediator und höchstens 5 als Verfahrensbeiständin oder Verfahrensbeistand bearbeitet worden sein (§ 5 Abs. 1 lit. e FAO). Wer schwerpunktmäßig mediiert, sollte die übrigen 110 Fälle also aus der klassischen Mandatsarbeit aufbauen.
Was kostet der Fachanwaltslehrgang Familienrecht?
Die Lehrgangsgebühren liegen je nach Anbieter und Format überwiegend zwischen rund 1.300 € und 2.300 €. Selbststudiums- und Onlineformate liegen im unteren Bereich, Präsenz- und Hybridlehrgänge im oberen. Hinzu kommen die Antragsgebühren der Rechtsanwaltskammer (je nach Kammer ca. 300–800 €) sowie gegebenenfalls Reise- und Übernachtungskosten.
Kann ich den Fachanwaltslehrgang Familienrecht online absolvieren?
Ja. Vollständig digitale Fachanwaltslehrgänge sind zulässig, sofern die Klausuren unter Aufsicht geschrieben werden. Viele Anbieter setzen auf Hybridformate, die Onlinevorträge mit Präsenzklausuren verbinden.
Wie lange dauert das Antragsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer?
Nach Einreichung aller Unterlagen – Fallliste, Lehrgangsnachweis, Klausurergebnisse – dauert das Verfahren je nach Kammer und Auslastung des Fachausschusses zwischen 3 und 9 Monaten. Reichen Sie früh ein und achten Sie darauf, dass die Fallliste lückenlos ist.
Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen?
Ja, Sie können bis zu drei Fachanwaltstitel gleichzeitig führen (§ 43c Abs. 1 BRAO). Besonders naheliegend ist die Kombination mit dem Erbrecht – Nachlass- und Güterrechtsfragen treffen in der Praxis regelmäßig aufeinander. Auch das Steuerrecht ergänzt das Familienrecht, etwa bei der Vermögensauseinandersetzung.
Quellen: BRAK-Statistik 2026; STAR-Report 2025 (Institut für Freie Berufe (IFB)), Abb. 1.2.5, 1.2.6, 4.1.8, 6.2.29, 6.3.7; Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.12.2025;Ehescheidungsstatistiken Statistisches Bundesamt
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