Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Eine Lücke bei den 15 Stunden kostet Sie den Fachanwaltstitel nicht automatisch. Der Widerruf nach § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO ist eine Ermessensentscheidung. Seit dem Fortbildungsjahr 2023 muss Ihnen die Kammer außerdem erst eine angemessene Frist zum Nachholen setzen. Gefährlich wird es in drei Konstellationen: wenn die Lücke mehrere Jahre umfasst, wenn Sie die Nachholfrist verstreichen lassen oder wenn Sie auf Schreiben der Kammer nicht oder nur pauschal reagieren. Genau diese drei Muster finden sich in fast allen Fällen, in denen die Anwaltsgerichtshöfe und der BGH einen Widerruf bestätigt haben. Verlassen sollten Sie sich auf die Nachholfrist trotzdem nicht: Die FAO verlangt die 15 Stunden bis zum 31. Dezember, und was danach geschieht – Fristlänge, Mahngebühren, Ermessen –, bestimmt die Kammer.
Dieser Beitrag zeigt, wie oft Kammern tatsächlich widerrufen, wie das Verfahren abläuft und wo die Rechtsprechung die Grenze zieht. Grundlage sind 18 Entscheidungen im Volltext – darunter ein Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom Juli 2026, das einen Widerruf aufhebt, weil die Kammer die Nachholfrist vergessen hatte.
Für Eilige: Wer 2026 noch Stunden offen hat, muss gar nicht erst in dieses Verfahren geraten. Bis zum 31. Dezember sind es 12 Wochen. → Alle Fortbildungen nach § 15 FAO · Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Wie oft der Widerruf den Fachanwaltstitel tatsächlich trifft
Eine bundesweite Statistik gibt es nicht. Die BRAK zählt Titel, aber keine Widerrufe. Zwei Kammern veröffentlichen die Zahl jedoch in ihren Jahresberichten – und die Zahlen sind aufschlussreich.
| Jahr | RAK Frankfurt: Widerrufe | RAK Frankfurt: Verzichte | RAK Düsseldorf: Widerrufe | RAK Düsseldorf: Verzichte |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 1 | 40 | – | – |
| 2020 | 20 | 36 | – | – |
| 2021 | 16 | 59 | – | – |
| 2022 | 4 | 53 | – | – |
| 2023 | 10 | 41 | 4 | 30 |
| 2024 | 9 | 51 | 2 | 29 |
| 2025 | 18 | 62 | 0 | 24 |
Quellen: Tätigkeitsberichte der RAK Frankfurt 2020–2025 (der Wert für 2019 steht als Vorjahreszahl im Bericht 2020) · Jahresbericht 2025 der RAK Düsseldorf und die Berichte 2023 und 2024
Drei Dinge fallen auf:
- Widerrufe sind selten. In Frankfurt waren 2025 bei 4.794 registrierten Titeln 18 betroffen – knapp 0,4 Prozent. Düsseldorf musste 2025 bei 2.981 Fachanwältinnen und Fachanwälten keinen einzigen Titel widerrufen. Den Grund nennt der Frankfurter Bericht nicht; der gesetzlich vorgesehene Widerrufsgrund ist allerdings die unterlassene Fortbildung. Düsseldorf ordnet seine Fälle ausdrücklich § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO zu.
- Die Spitze fällt in die Pandemiejahre. 2020 und 2021 widerrief Frankfurt 36 Titel, in den beiden Jahren danach zusammen 14. Auch in der Rechtsprechung stammt ein großer Teil der Fälle aus dieser Zeit – dazu unten mehr.
- Verzichte sind viel häufiger als Widerrufe. Frankfurt zählt von 2019 bis 2025 342 Verzichte, aber nur 78 Widerrufe. Warum verzichtet wird – Ruhestand, Wechsel des Schwerpunkts oder um einem Widerruf zuvorzukommen –, schlüsselt keine Kammer auf.
Das Risiko ist also real. Selten trifft es die Kollegin, der im Dezember drei Stunden fehlen und die sie in der Frist der Kammer nachholt. Es trifft Fachanwälte, bei denen die Kammer über Monate keine Reaktion bekommt. Die Düsseldorfer Berichte vermerken dazu jedes Jahr, dass zahlreiche Nachweise erst nach mehrfacher Aufforderung eingehen.
Die Rechtsgrundlage: drei Vorschriften, ein Ermessen
§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO ist die Eingriffsnorm. Der Wortlaut: Die Erlaubnis „kann widerrufen werden, wenn eine in der Berufsordnung vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird“ (§ 43c BRAO). „Kann“ heißt: Die Kammer muss nicht, sie muss abwägen.
§ 15 FAO bestimmt, was geschuldet ist – 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr, unaufgefordert nachzuweisen. Seit dem 1. Oktober 2023 enthält Absatz 5 einen dritten Satz: Kann die Fortbildung nicht oder nicht vollständig nachgewiesen werden, hat die Kammer Gelegenheit zu geben, fehlende Stunden innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen (FAO, Stand 01.12.2025).
§ 25 FAO regelt das Verfahren. Zuständig ist der Vorstand der Kammer. Vor der Entscheidung ist der Betroffene anzuhören, der Bescheid ist zu begründen und zuzustellen. Und der Widerruf ist nur innerhalb eines Jahres zulässig, nachdem der Vorstand die maßgeblichen Tatsachen kennt. Der BGH versteht das als Entscheidungsfrist, die erst läuft, wenn die Sache entscheidungsreif ist – also nach Anhörung und gegebenenfalls Nachholfrist (BGH, Urt. v. 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 56/11).
Die Regeln der FAO ändern sich übrigens gerade – aber nicht hier. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 1. Juni 2026 betreffen die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels; § 15 und § 25 FAO bleiben unverändert.
Zwei Zeitpunkte, die man auseinanderhalten muss
Ob die Pflicht verletzt ist, steht am 31. Dezember fest. Die Fortbildung ist in jedem Kalenderjahr neu zu erfüllen. Wer im Folgejahr nachholt, fängt die Lücke auf – seit 2023 ausdrücklich über die Nachholfrist nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO. Die Frist verschiebt sich dadurch aber nicht: Maßgeblich bleibt der 31. Dezember, die Nachholung ist ein Auffangnetz und kein zweiter Termin (zur Rechtslage vor 2023: BGH, Beschl. v. 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13).
Ob widerrufen wird, entscheidet sich später. In die Ermessensentscheidung fließen auch Umstände ein, die erst nach Jahresende eintreten – etwa eine zeitnahe Übererfüllung oder eine Erkrankung. Die Grenze ist der Erlass des Bescheids: Was danach passiert, zählt auch für das Ermessen nicht mehr (BGH, Beschl. v. 09.08.2016, AnwZ (Brfg) 13/16). Fünf Stunden, die ein Fachanwalt für Strafrecht erst nach dem Widerrufsbescheid absolvierte, halfen ihm dort nicht mehr.
Nicht vorgelegt ist nicht dasselbe wie nicht fortgebildet
Die bloße Nichtvorlage des Nachweises rechtfertigt für sich keinen Widerruf. Widerrufsgrund ist die unterlassene Fortbildung. Der BGH hat deshalb 2013 einen Widerruf gegen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht scheitern lassen, der seine Nachweise erst im Gerichtsverfahren vorlegte. Übrig blieb ein einmaliger, teilweiser Verstoß in einem Jahr – zu wenig für einen Widerruf (BGH, Urt. v. 08.04.2013, AnwZ (Brfg) 16/12).
Das ist aber kein Freibrief. Wer nicht nachweist, trägt die Feststellungslast – kann er die Fortbildung am Ende nicht belegen, gilt sie als nicht erbracht. Und wer erst im Prozess liefert, trägt regelmäßig die Kosten. Nachweise kommen deshalb zur Kammer, nicht zum Gericht.
Der Ablauf: vom 31. Dezember bis zum Bescheid
Die FAO nennt für den Nachweis kein Datum. Den Stichtag setzt jede Kammer selbst – und die Praxis ist weniger einheitlich, als man denkt:
| Kammer | Stichtag für den Nachweis | Was danach passiert |
|---|---|---|
| Berlin | 28. Februar des Folgejahres | Erinnerung mit Frist zum Nachweis oder Nachholen, dann Androhung des Widerrufs mit erneuter Frist |
| Düsseldorf | Ende Februar des Folgejahres | 30 € Gebühr für jede Aufforderung nach der ersten Erinnerung |
| Karlsruhe | 28. Februar des Folgejahres | 20 € je Mahnschreiben; geprüft werden jährlich über 1.700 Fachanwälte |
| Saarland | 31. Januar des Folgejahres | Nachholen grundsätzlich bis 31. März, länger nur in Härtefällen |
| Stuttgart | 31. Dezember, ohne vorherige Erinnerung | Nachholen in der Regel bis 31. März, Nachweis bis 30. April |
Stand: Veröffentlichungen der Kammern auf den verlinkten Seiten. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise Ihrer eigenen Kammer.
Unabhängig vom Stichtag folgt das Verfahren überall demselben Muster:
- Stichtag verstreicht – der Nachweis fehlt ganz oder teilweise.
- Erinnerung, häufig gebührenpflichtig.
- Nachholfrist nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO – ausdrücklich und angemessen bemessen (dazu gleich).
- Anhörung zum beabsichtigten Widerruf nach § 25 Abs. 3 FAO, mit Frist zur Stellungnahme.
- Widerrufsbescheid des Vorstands, begründet und zugestellt.
- Klage zum Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats. In NRW gibt es kein Widerspruchsverfahren, die Klage geht direkt zum AGH (AGH NRW, Urt. v. 19.04.2024, 1 AGH 38/23). Ob in Ihrem Land zuerst Widerspruch einzulegen ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
- Antrag auf Zulassung der Berufung zum BGH. Der Streitwert liegt nach ständiger Rechtsprechung bei 12.500 €.
Die Anfechtungsklage hat nach § 112c BRAO in Verbindung mit § 80 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung, und die endet nach § 112c Abs. 3 BRAO erst mit der Unanfechtbarkeit – es sei denn, die Kammer ordnet die sofortige Vollziehung an. Wer darauf baut, sollte allerdings wissen: Die Gerichte sehen es kritisch, wenn Rechtsmittel erkennbar nur „Zeit gewinnen“ sollen.
Die Nachholfrist: Ihr wichtigster Schutz seit 2023
§ 15 Abs. 5 Satz 3 FAO ist die bedeutendste Änderung der Fortbildungspflicht seit Jahren. Die Satzungsversammlung hat sie im Mai 2023 beschlossen, weil die Kammern ihr Ermessen sehr unterschiedlich ausübten. Seit dem 1. Oktober 2023 gilt: Vor einem Widerruf muss die Kammer eine ausdrückliche, angemessene Frist zum Nachholen setzen.
Wie ernst die Gerichte das nehmen, zeigt ein Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 23. Juli 2026 (BayAGH, Urt. v. 23.07.2026, III-4-5/25):
- Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kammermitglied seit 1975, hatte für 2024 nur 8,5 von 15 Stunden nachgewiesen. Er vertrat offen die Auffassung, für ihn bestehe keine Fortbildungspflicht mehr.
- Die Kammer schickte eine Erinnerung mit zwei Wochen Frist und eine Mahnung mit knapp drei Wochen Frist, hörte ihn an und widerrief.
- Der AGH hob den Widerruf auf. Erinnerung und Mahnung ersetzen keine Nachholfrist. Zwei bis drei Wochen seien für das Nachholen fehlender Stunden ohnehin zu kurz.
- Bemerkenswert: Die Frist ist nach dem AGH auch dann zu setzen, wenn der Fachanwalt gar nicht nachholen will. Die Satzungsversammlung habe eine Pflicht ohne Ausnahme gewollt.
Seine Klage auf Feststellung, er sei von der Fortbildungspflicht befreit, wies der AGH dagegen ab. Die Berufung hat das Gericht nicht zugelassen.
Was die Nachholfrist nicht leistet:
- Sie wirkt nicht zurück. Für Versäumnisse aus den Jahren vor 2023 gilt sie nicht; dort durfte die Kammer auch ohne Hinweis auf eine Nachholmöglichkeit widerrufen (BGH, Beschl. v. 17.06.2025, AnwZ (Brfg) 16/25).
- Nachgeholte Stunden zählen nur für das Versäumnisjahr. Wer im Frühjahr 2027 Stunden für 2026 nachholt, schuldet für 2027 trotzdem die vollen 15.
- Die Frist setzt die Kammer. Was „angemessen“ ist, legt sie fest. Nur wenige Kammern veröffentlichen ihre Praxis; im Saarland etwa läuft die Frist bis Ende März.
- Sie ist eine Chance, keine Schonfrist. Wer sie verstreichen lässt, hat das stärkste Argument gegen den Widerruf verbraucht. Genau so lag der Fall eines Fachanwalts für Strafrecht, der für 2023 keinen Nachweis erbrachte – weder bis zum Jahresende noch innerhalb der Nachholfrist, die die Kammer bis Ende April 2024 gesetzt hatte. Der BGH bestätigte den Widerruf (BGH, Beschl. v. 16.05.2025, AnwZ (Brfg) 51/24).
→ Nachholen von Fortbildungsstunden – was § 15 Abs. 5 FAO erlaubt
Wann das Ermessen „auf Null“ schrumpft: die Fälle
Der BGH betont seit Jahren, dass eine einmalige Verletzung nicht zwingend zum Widerruf führt. Die Anwaltsgerichtshöfe in Hamm und München haben daraus aber eine klare Linie entwickelt: Fehlt die Fortbildung nachhaltig und gibt es keine belegten Entschuldigungsgründe, ist das Ermessen regelmäßig auf Null reduziert – dann muss die Kammer widerrufen (AGH NRW, Urt. v. 12.07.2019, 1 AGH 2/19). Eine vorherige Rüge ist dafür nicht erforderlich.
Widerruf bestätigt:
| Entscheidung | Fachgebiet | Was fehlte |
|---|---|---|
| BGH, 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13 | Bau- und Architektenrecht | 2010 bis 2012 – trotz eigener Zusage und angedrohtem Widerruf |
| AGH NRW, 12.07.2019, 1 AGH 2/19 | Steuerrecht | 2016 null Stunden, nur pauschal „gesundheitliche Gründe“; 2017 kein Nachweis |
| AGH NRW, 10.12.2021, 1 AGH 36/21 | Medizinrecht | 2020 null Stunden; Nachholfrist bis 30.06.2021 ungenutzt |
| BayAGH, 16.11.2023, III-4-6/23 | Steuerrecht | 2020 bis 2022 keinerlei Fortbildung; Kläger 81 Jahre, las Fachzeitschriften |
| AGH NRW, 19.04.2024, 1 AGH 38/23 | Familienrecht | 2019 zehn von 15 Stunden, 2020 und 2022 null |
| BGH, 30.08.2024, AnwZ (Brfg) 18/24 | Steuerrecht | 2020: 7,5 h, 2021: 6,5 h, 2022: 14,25 h – trotz eingeräumter Nachholmöglichkeit |
| BGH, 16.05.2025, AnwZ (Brfg) 51/24 | Strafrecht | 2023 kein Nachweis, auch nicht bis zur Nachfrist; Gründe nur pauschal |
| BGH, 17.06.2025, AnwZ (Brfg) 16/25 | Bank- und Kapitalmarktrecht | 2021 und 2022; Übererfüllung erst 2024 |
| BGH, 24.10.2025, AnwZ (Brfg) 32/25 | Steuerrecht | 2021; als „Fortbildung“ angegeben waren externe Beratungsgespräche |
Widerruf aufgehoben:
| Entscheidung | Fachgebiet | Warum |
|---|---|---|
| BGH, 08.04.2013, AnwZ (Brfg) 16/12 | Arbeitsrecht | Nachweise kamen erst im Prozess; übrig blieb ein einmaliger, teilweiser Verstoß |
| BGH, 20.06.2016, AnwZ (Brfg) 56/15 | Verwaltungsrecht | Der Fachanwalt hatte vorher schriftlich verzichtet – ein Widerruf war nicht mehr nötig |
| AGH NRW, 05.06.2020, 1 AGH 43/19 | Arbeitsrecht | Die Kammer hatte jahrelang eine Verrechnung ins Vorjahr geduldet; ältere Jahre waren zudem verfristet |
| BayAGH, 23.07.2026, III-4-5/25 | Bau- und Architektenrecht | Keine ausdrückliche Nachholfrist nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO |
Das Muster ist deutlich. In den bestätigten Fällen fehlt die Fortbildung über mehrere Jahre oder es folgt auf ein Versäumnis keine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen. Aufgehoben wurden Widerrufe dagegen fast nur aus Gründen, die bei der Kammer lagen: ein Verfahrensfehler, geduldete Praxis, ein übersehener Verzicht. Einen Fall, in dem ein Fachanwalt mit einer einzigen, rechtzeitig nachgeholten Lücke den Titel verlor, haben wir nicht gefunden.
Auffällig ist auch, wie viele der bestätigten Fälle aus den Jahren 2020 bis 2022 stammen. Die Gerichte haben die Pandemie dabei nicht als Entschuldigung gelten lassen: Online-Seminare und Selbststudium seien zumutbar gewesen, auch für einen 81-Jährigen, der sich das technische Wissen dafür hätte aneignen müssen.
→ Der Fall des 81-jährigen Steuerrechtlers · AGH NRW: Titel im Familienrecht entzogen · BGH 2025: Nachsitzen hilft nicht mehr
Was nicht hilft
Viele Widerrufsverfahren scheitern nicht an fehlendem Engagement, sondern an der Art des Nachweises. Die Gerichte haben eine ganze Reihe von Ersatzleistungen verworfen:
- Fachzeitschriften lesen. Auch in großem Umfang keine Fortbildung im Sinne des § 15 FAO; das Selbststudium braucht eine Lernerfolgskontrolle durch Dritte (BGH, AnwZ (Brfg) 18/24). → BGH: Lektüre von Fachzeitschriften genügt nicht
- Beiträge auf der eigenen Kanzlei-Website. Keine wissenschaftliche Publikation (BGH, Urt. v. 20.06.2016, AnwZ (Brfg) 10/15).
- Externe Beratungsgespräche. Wer sich von Kollegen beraten lässt, holt Rechtsrat ein und bildet sich nicht fort (BGH, AnwZ (Brfg) 16/25 und 32/25). → BGH: Externer Rechtsrat ersetzt keine Fachanwaltsfortbildung
- Inhouse-Schulungen ohne Struktur. Sie zählen nur mit Referent, strukturiertem Vortrag und Interaktion. Die Bescheinigung muss Veranstalter, Dozent, Thema und die Netto-Zeit ausweisen (BGH, AnwZ (Brfg) 16/25).
- Eigene Schriftsätze und Bestätigungen von Mandanten. Belegen Kompetenz, aber keine Fortbildung (BayAGH, III-4-5/25).
- Die Tätigkeit als Steuerberater. Praxis in einem Nachbarberuf ersetzt die anwaltliche Fortbildung nicht (BGH, AnwZ (Brfg) 18/24).
- Anmeldebestätigungen. Eine Anmeldung ist kein Teilnahmenachweis.
- Aufgezeichnete Videos ohne Lernerfolgskontrolle. Sie erfüllen die Anforderungen an Online-Veranstaltungen nicht (AGH NRW, Urt. v. 10.02.2022, 1 AGH 18/21). Als Selbststudium zählen sie nur mit Kontrolle – und nur bis fünf Stunden.
- Übererfüllung Jahre später. 2024 für die Jahre 2021 und 2022 nachzulegen war zu spät (BGH, AnwZ (Brfg) 16/25), 2025 für 2021 ebenfalls (BGH, AnwZ (Brfg) 32/25).
- Pauschale Hinweise auf Krankheit oder Belastung. Ohne Belege und ohne zeitlichen Bezug zum Versäumnisjahr gehen sie ins Leere.
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Was tatsächlich hilft
Belegte Gründe, rechtzeitig vorgetragen. Unverschuldete Hinderung – eine schwere Erkrankung, ein Ausfall von Veranstaltungen – darf nach der Rechtsprechung nicht zum Widerruf führen (BGH, Beschl. v. 02.04.2001, AnwZ (B) 37/00). Entscheidend ist, dass Sie die Gründe konkret belegen und vor dem Bescheid vortragen. Ein Attest, das erst im Klageverfahren auftaucht, hat es schwer.
Zeitnahe Übererfüllung. Wer im Folgejahr mehr als die geschuldeten 15 Stunden absolviert, kann die Ermessensentscheidung zu seinen Gunsten beeinflussen. Zwei Einschränkungen macht der BGH: Es zählen nur die Stunden über dem Soll des Folgejahres, und die Übererfüllung muss zeitnah erfolgen, etwa im direkt folgenden Jahr (BGH, AnwZ (Brfg) 32/25 und 16/25).
Kommunikation mit der Kammer. In fast allen bestätigten Fällen ist die Akte eine Chronik unbeantworteter Schreiben. Wer die Lücke selbst meldet, einen Plan zum Nachholen vorlegt und ihn einhält, gibt der Kammer die Grundlage für eine Entscheidung zu seinen Gunsten.
Der Verzicht als geordneter Ausstieg. Wer das Fachgebiet nicht mehr bearbeitet, kann schriftlich gegenüber der Kammer auf die Befugnis verzichten. Ein späterer Widerruf ist dann nicht mehr möglich (BGH, AnwZ (Brfg) 56/15). Für die Außenwirkung macht das einen Unterschied: Ein Verzicht ist eine eigene Entscheidung, ein Widerruf eine Sanktion.
Wenn es passiert ist: der Titel nach dem Widerruf
Mit Bestandskraft des Widerrufs dürfen Sie die Bezeichnung nicht mehr führen – nicht auf dem Briefbogen, nicht auf der Kanzleiwebsite, nicht im Profil eines Anwaltsportals. Eine falsche Titelangabe auf der Kanzleiseite kann ihrerseits eine Rüge nach sich ziehen.
Eine Sperrfrist für einen neuen Antrag gibt es nicht. Der BGH hat schon 2001 festgehalten, dass ein Widerruf keine Sperrwirkung entfaltet (AnwZ (B) 37/00). Der Neuantrag ist aber ein vollständig neues Verfahren. Die praktischen Erfahrungen müssen aus den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung stammen (§ 5 Abs. 1 FAO). Und wer den Lehrgang nicht im Antragsjahr begonnen hat, muss ab dem Lehrgangsjahr Fortbildung im Umfang des § 15 FAO nachweisen (§ 4 Abs. 2 FAO). Ein Lehrgang, der Jahre zurückliegt, trägt deshalb in aller Regel nicht mehr.
Kurz: Der Weg zurück ist offen, aber teuer. Zeit und Geld für einen neuen Antrag übersteigen den Aufwand für ein paar nachgeholte Stunden um ein Vielfaches.
Was Sie jetzt tun sollten – je nach Lage
| Ihre Situation | Was zu tun ist | Wie dringend |
|---|---|---|
| Für 2026 fehlen noch Stunden | Bis zum 31. Dezember schließen. Dann gibt es gar keinen Fall. | 12 Wochen Zeit |
| Die Kammer meldet eine Lücke aus 2025 | Nachholfrist abwarten oder aktiv erfragen, Stunden innerhalb der Frist nachholen, Nachweise mit Bezug auf 2025 einreichen | innerhalb der gesetzten Frist |
| Sie erhalten eine Anhörung zum Widerruf | Vollständig und belegt Stellung nehmen: Nachweise, Gründe mit Belegen, Nachholplan. Prüfen, ob eine ausdrückliche Nachholfrist gesetzt wurde | bis zur Anhörungsfrist |
| Der Widerrufsbescheid liegt vor | Klagefrist von einem Monat beachten; prüfen, ob eine Nachholfrist nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO gesetzt wurde und angemessen war | ein Monat ab Zustellung |
| Sie wollen den Titel nicht mehr führen | Schriftlich gegenüber der Kammer verzichten, statt das Verfahren laufen zu lassen | jederzeit |
Der sicherste Weg: die Lücke 2026 jetzt schließen
Alles, was oben über Nachholfristen, Ermessen und Anhörungen steht, betrifft Fälle, die am 31. Dezember schon entstanden sind. Die einfachste Verteidigung ist, dass es gar nicht so weit kommt.
Zwölf Wochen reichen für jede realistische Lücke:
- Bis fünf Stunden: Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle – sofort startbar, auch im Dezember. Die über rechtsanwalt-fortbildung.net abgewickelten Kurse kosten 119 € zzgl. USt. für 5 Zeitstunden; das Zertifikat kommt bei Online-Zahlung in der Regel binnen 15 Minuten.
- Mehr als fünf Stunden: Das Selbststudium ist auf fünf Stunden gedeckelt. Den Rest brauchen Sie aus Live-Online- oder Präsenzveranstaltungen – und die sind im Dezember knapp.
- Mehrere Titel: Jede Bezeichnung braucht eigene 15 Stunden, ohne Doppelverwertung.
→ Selbststudium für Ihr Rechtsgebiet · Alle Fortbildungen nach § 15 FAO
Was genau zählt, bis wann nachzuweisen ist und was auf die Bescheinigung gehört, steht ausführlich in unserer Übersicht. → Fortbildungspflicht für Fachanwälte 2026: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis · Der Selbststudium-Guide 2026
Fazit
Ist der Fachanwaltstitel in Gefahr, wenn Stunden fehlen? Nicht sofort – aber die Frist, auf die es ankommt, ist der 31. Dezember. Eine einzelne Lücke fängt seit 2023 die Nachholfrist auf, und die veröffentlichten Zahlen zeigen, dass Widerrufe selten sind. Planen sollten Sie damit trotzdem nicht: Wie lang die Frist ist, was die Mahnungen kosten und wie die Kammer ihr Ermessen ausübt, liegt dann nicht mehr bei Ihnen – und im Frühjahr kommen die 15 Stunden für das neue Jahr hinzu.
In Gefahr ist der Titel, wenn aus einer Lücke ein Muster wird: mehrere Jahre ohne vollständigen Nachweis, verstrichene Fristen, Schreiben der Kammer, auf die nichts oder nur Pauschales kommt. Dann schrumpft das Ermessen der Kammer nach der Rechtsprechung auf Null, und auch Alter, Pandemie oder Berufserfahrung ändern daran nichts.
Die Konsequenz ist unspektakulär: Stunden im laufenden Jahr erbringen, Nachweise unaufgefordert einreichen, auf jedes Schreiben der Kammer reagieren. Wer das tut, kommt mit § 43c Abs. 4 BRAO nie in Berührung.
Häufige Fragen zum Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung
Verliere ich den Fachanwaltstitel, wenn mir Fortbildungsstunden fehlen?
Nicht automatisch. Der Widerruf nach § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO ist eine Ermessensentscheidung der Kammer, und eine einmalige Verletzung führt nach der Rechtsprechung des BGH nicht zwingend zum Widerruf. Seit dem Fortbildungsjahr 2023 muss die Kammer außerdem zuerst eine angemessene Frist zum Nachholen setzen (§ 15 Abs. 5 Satz 3 FAO). Bestätigt haben die Gerichte Widerrufe vor allem bei mehrjährigen Lücken und bei ungenutzten Fristen. Verlassen sollte man sich auf die Nachholfrist trotzdem nicht: Die FAO verlangt die Stunden bis zum 31. Dezember.
Wie oft widerrufen Rechtsanwaltskammern Fachanwaltstitel?
Selten. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht. Die RAK Frankfurt meldet für 2025 18 Widerrufe bei 4.794 Titeln, also knapp 0,4 Prozent; die RAK Düsseldorf musste 2025 keinen Titel widerrufen, 2024 zwei und 2023 vier. Verzichte auf den Titel sind in beiden Kammern deutlich häufiger als Widerrufe.
Muss die Kammer mir vor dem Widerruf eine Nachholfrist setzen?
Ja, für Versäumnisse ab dem Fortbildungsjahr 2023. Nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO hat die Kammer Gelegenheit zu geben, fehlende Stunden innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Der Bayerische AGH hat im Juli 2026 einen Widerruf aufgehoben, weil die Kammer nur erinnert und gemahnt, aber keine ausdrückliche Nachholfrist gesetzt hatte (III-4-5/25). Für Versäumnisse vor 2023 gilt die Vorschrift nicht.
Hilft es, fehlende Stunden im nächsten Jahr doppelt zu machen?
Nur begrenzt. Der geordnete Weg sind 15 Stunden bis zum 31. Dezember; ist das misslungen, die Nachholfrist der Kammer. Eine Übererfüllung im Folgejahr kann darüber hinaus die Ermessensentscheidung der Kammer beeinflussen. Nach dem BGH zählen dabei nur die Stunden über dem Soll des Folgejahres, und die Nachholung muss zeitnah erfolgen. Eine Übererfüllung drei oder vier Jahre später ist unerheblich.
Zählt das Lesen von Fachzeitschriften, wenn ich keine Seminare besucht habe?
Nein. Der BGH hat 2024 entschieden, dass die Lektüre von Fachliteratur die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nicht erfüllt, auch nicht in großem Umfang (AnwZ (Brfg) 18/24). Selbststudium zählt nur mit einer Lernerfolgskontrolle und höchstens mit fünf Stunden.
Entschuldigen Krankheit, Alter oder Elternzeit eine Fortbildungslücke?
Eine unverschuldete Hinderung ist bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. Die Gründe müssen aber konkret belegt und vor dem Bescheid vorgetragen werden; pauschale Hinweise auf gesundheitliche Probleme haben die Gerichte wiederholt nicht genügen lassen. Alter allein entschuldigt nicht. Zur Elternzeit gibt es keine veröffentlichte Entscheidung; die FAO kennt keine Befreiung. Sprechen Sie Ihre Kammer frühzeitig an.
Kann ich nach einem Widerruf erneut Fachanwalt werden?
Ja, eine Sperrfrist gibt es nicht. Der Neuantrag ist aber ein vollständig neues Verfahren: Die praktischen Erfahrungen müssen aus den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung stammen (§ 5 Abs. 1 FAO), und ab dem Lehrgangsjahr ist Fortbildung im Umfang des § 15 FAO nachzuweisen (§ 4 Abs. 2 FAO). Ein lange zurückliegender Lehrgang trägt in der Regel nicht mehr.
Ist ein Verzicht besser als ein Widerruf?
Wer das Fachgebiet nicht mehr bearbeitet, kann schriftlich gegenüber der Kammer auf die Befugnis verzichten. Ein späterer Widerruf ist dann nicht mehr möglich (BGH, AnwZ (Brfg) 56/15). Der Verzicht ist eine eigene Entscheidung und keine Sanktion. Wer den Titel behalten will, sollte die Stunden bis zum 31. Dezember erbringen – notfalls innerhalb der Nachholfrist.
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