KI-Seminar als Fachanwaltsfortbildung: Wann es für § 15 FAO zählt

Aktualisiert am 15. Oktober 2026

Ein KI-Seminar zählt für die Fachanwaltsfortbildung nur, wenn es einen konkreten Bezug zu Ihrem Fachgebiet hat. § 15 Abs. 1 FAO verlangt „fachspezifische“ Veranstaltungen, und daran ändert auch ein aktuelles Thema nichts. Einzelne Kammern haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie allgemeine Seminare zur KI-Nutzung in der Kanzlei ohne Fachbezug nicht anerkennen.

Ganz so einfach ist es in der Praxis aber nicht. Manche Kammern erkennen einen begrenzten Anteil fachübergreifender Fortbildung an, andere gar keinen. Ein Seminar, das bei der einen Kammer sicher zählt, kann bei der anderen durchfallen. Dieser Beitrag zeigt, welche KI-Seminare unproblematisch sind, wo die Grauzone beginnt und wie Sie vor der Buchung prüfen, ob sich die Stunden für Sie lohnen.

Für Eilige: Bis zum 31. Dezember sind es noch 11 Wochen. Wenn Sie Ihre Stunden mit einem KI-Seminar füllen wollen, wählen Sie eines, das KI als Rechtsthema Ihres Fachgebiets behandelt. → Alle Fortbildungen nach § 15 FAO

Die Regel: fachspezifisch, nicht nur nützlich

§ 15 Abs. 1 FAO verlangt, dass Fachanwältinnen und Fachanwälte kalenderjährlich „auf diesem Gebiet“ publizieren oder an fachspezifischen Veranstaltungen teilnehmen. Nützlich für die Berufsausübung reicht nicht.

Wo die Grenze liegt, hat der BGH 2016 beschrieben (Urteil vom 18.07.2016, AnwZ (Brfg) 46/13). Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wollte sich das Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“ anrechnen lassen, und der BGH gab ihm recht. Die Veranstaltung muss nicht ausschließlich ein Fachgebiet behandeln. Maßgeblich ist, dass Fachwissen vermittelt wird, das gerade für den Tätigkeitsbereich des Fachanwalts von Bedeutung ist. Grundlagenwissen, das man bei jedem Anwalt voraussetzt, reicht dagegen nicht.

Die Kammern ziehen daraus eine klare Linie:

  • Die Rechtsanwaltskammer Sachsen stellte im März 2026 fest, dass Seminare, die „für alle Fachanwälte geeignet sein sollen“, von ihr nicht als geeignet erachtet werden, weil der Bezug zum jeweiligen Fachgebiet fehlt.
  • Die Rechtsanwaltskammer Celle weist ihre Fachanwältinnen und Fachanwälte seit November 2025 darauf hin, dass Seminare zur Nutzung von KI in Anwaltskanzleien ohne Fachbezug nicht anerkannt werden. Im September 2026 hat sie den Hinweis „aus aktuellem Anlass“ wiederholt.

Das ist keine Sonderregel für KI. KI-Seminare fallen nur besonders häufig in die Lücke: Das Thema betrifft jede Kanzlei, und viele Angebote sind deshalb bewusst für „alle Fachanwälte“ ausgeschrieben.

Vier Arten von KI-Seminaren

Hinter dem Stichwort „KI“ stecken sehr unterschiedliche Veranstaltungen. Für die Anerkennung lassen sie sich in vier Gruppen einteilen.

Art des Seminars Beispiele für Themen Zählt nach § 15 FAO?
KI als Rechtsthema des Fachgebiets KI-Verordnung und Haftung im IT-Recht, KI und Urheberrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI-Systemen, Deepfakes in der Strafverteidigung, KI in der Medizin ja, für das betroffene Fachgebiet
KI als Werkzeug im Mandat eines Fachgebiets „KI im erbrechtlichen Mandat“, Testamentsgestaltung mit KI, KI-Berechnungen im Familienrecht Grauzone: hängt davon ab, wie viel Fachrecht das Programm enthält
Fachübergreifendes Seminar eines Kammerinstituts Legal Tech, KI-Nutzung in Kanzlei und Mandat, ausgewiesen „für alle Fachanwaltschaften“ sicher nur bei der Kammer, auf die sich der Hinweis bezieht, sonst offen
Allgemeines KI- oder Prompting-Seminar ChatGPT und Copilot im Kanzleialltag, Prompting-Techniken, KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO nein, als allgemeine Fortbildung aber sinnvoll

1. KI als Rechtsthema des Fachgebiets

Das ist der unproblematische Fall. Wenn ein Seminar die KI-Verordnung, Haftungsfragen beim Einsatz von KI-Systemen oder die urheberrechtliche Einordnung von KI-Ergebnissen behandelt, vermittelt es Fachrecht. Es zählt für das Fachgebiet, zu dem dieses Recht gehört, meist für das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht oder den Gewerblichen Rechtsschutz.

Inzwischen gibt es solche Seminare auch jenseits des IT-Rechts: im Arbeitsrecht zur Mitbestimmung und zum KI-Einsatz im Recruiting, im Strafrecht zu Deepfakes als Beweismittel, im Medizinrecht zu regulatorischen Anforderungen an KI in der Medizin, im Vergaberecht zur Beschaffung von KI-Leistungen. Maßgeblich ist, dass das Recht des Fachgebiets im Mittelpunkt steht und nicht die Bedienung eines Werkzeugs.

Ein Seminar, das mehrere Fachgebiete betrifft, dürfen Sie auf diese aufteilen, aber nicht doppelt zählen (BGH, Beschluss vom 28.10.2019, AnwZ (Brfg) 14/19).

2. KI als Werkzeug im Mandat eines Fachgebiets

Hier beginnt die Grauzone. Viele Anbieter haben ihre KI-Seminare inzwischen nach Fachgebieten aufgeteilt: dasselbe Grundkonzept, einmal mit Beispielen aus dem Erbrecht, einmal aus dem Familienrecht, einmal aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Fortbildungsinstitut der Celler und Oldenburger Kammer etwa bietet 2026 fachgebundene Fassungen an.

Ob ein solches Seminar zählt, entscheidet das Programm. Die Kammer fragt, ob Fachwissen vermittelt wird. Besteht der Kurs zum größten Teil aus Funktionsweise der Modelle, Prompting-Technik und Übungen, und das Fachgebiet liefert nur die Beispielfälle, ist das schwer zu begründen. Behandelt er dagegen fachliche Fragen, etwa die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und ihre Wirksamkeitshindernisse, und zeigt dann, wo KI dabei hilft und wo sie Fehler macht, liegt der Fachbezug näher.

Faustregel: Lesen Sie die Gliederung. Wenn Sie das Seminar auch ohne das Wort „KI“ im Titel für Ihr Fachgebiet besuchen würden, sind Sie auf der sicheren Seite.

3. Fachübergreifende Seminare von Kammerinstituten

Das ist der Fall, der am häufigsten für Verwirrung sorgt. Einige Fortbildungsinstitute der Kammern weisen KI- und Legal-Tech-Seminare ausdrücklich „für alle Fachanwaltschaften“ aus. In Stuttgart beruht das auf der Praxis der eigenen Kammer.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart erkennt nach ihrem Merkblatt zu den Fortbildungsnachweisen bis zu fünf Stunden im Kalenderjahr als sogenannte Querschnittsfortbildung an. Ihr Fortbildungsinstitut schreibt bei seinen fachübergreifenden Seminaren dazu, dass sie für alle Fachanwaltschaften gelten, für die Mitglieder der RAK Stuttgart, und dass diese höchstens fünf Stunden als interdisziplinäre Fortbildung anerkannt bekommen.

Für Stuttgarter Kolleginnen und Kollegen ist die Sache damit klar. Für alle anderen nicht. Dasselbe Seminar zur KI-Nutzung in Kanzlei und Mandat, mit demselben Referenten, bietet das hessische Institut HERA in Kooperation an. Dort ist es aber nur für den Gewerblichen Rechtsschutz, das IT-Recht und das Urheber- und Medienrecht ausgewiesen.

Warum das so ist: Über die Anerkennung entscheidet die Kammer, der Sie angehören. Eine Vorabzertifizierung von Seminaren gibt es nicht. Die Kammern prüfen erst, wenn Sie den Nachweis einreichen. Der Hinweis eines Kammerinstituts kann deshalb allenfalls die Praxis der Kammer wiedergeben, zu der das Institut gehört. Andere Kammern sind daran nicht gebunden. Wer einer anderen Kammer angehört, kann sich auf die Stuttgarter Verwaltungspraxis nicht berufen.

4. Allgemeine KI- und Prompting-Seminare

Seminare, die zeigen, wie ChatGPT, Copilot oder spezialisierte Kanzlei-KI im Alltag funktionieren, sind für die Fachanwaltsfortbildung nicht geeignet. Das gilt auch für Schulungen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Solche Kurse vermitteln Wissen, das jede Anwältin und jeder Anwalt brauchen kann, und genau deshalb fehlt der Fachbezug.

Überflüssig sind sie trotzdem nicht. Der KI-Ausschuss der Satzungsversammlung hat im Juni 2026 betont, dass KI-Kompetenz für Anwältinnen und Anwälte unverzichtbar ist. Und die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 6 BRAO gilt für alle. Nur zählen diese Stunden eben nicht auf die 15 Stunden nach § 15 FAO. Planen Sie sie zusätzlich ein, nicht als Ersatz.

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So prüfen Sie ein KI-Seminar vor der Buchung

  1. Fachgebiet in der Ausschreibung. Steht Ihr Fachgebiet ausdrücklich in der Ausschreibung und auf der Teilnahmebescheinigung? Das ist die Mindestvoraussetzung, auch wenn es die Kammer nicht bindet.
  2. „Für alle Fachanwaltschaften“ genau lesen. Steht dabei, für die Mitglieder welcher Kammer das gilt? Wenn es nicht Ihre Kammer ist, rechnen Sie mit einer Ablehnung.
  3. Gliederung statt Titel. Wie viel der Zeit entfällt auf Fachrecht, wie viel auf Technik und Bedienung? Ein Seminar mit Fachgebiet im Titel und Prompting-Übungen im Programm ist ein Risiko.
  4. Bei Zweifeln nachfragen. Einige Kammern geben vorab eine Auskunft zur grundsätzlichen Eignung. Einen Anspruch auf Anerkennung begründet sie nicht, aber sie zeigt, wie Ihre Kammer die Sache sieht.
  5. Nicht auf Kante planen. Wenn Sie ein Seminar aus der Grauzone besuchen, sorgen Sie dafür, dass Sie die 15 Stunden auch ohne es erreichen. Wird es nicht anerkannt, fehlen sonst Stunden. Fehlen Stunden, muss die Kammer Ihnen zwar eine angemessene Frist zum Nachholen setzen (§ 15 Abs. 5 Satz 3 FAO), aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht (mehr dazu in Fortbildungspflicht verletzt: Wann der Titel wirklich in Gefahr ist).

KI-Seminare im Portal: nach Fachgebiet sortiert

In unserem Portal sind Fortbildungen nach § 15 FAO den Fachgebieten zugeordnet, für die der Veranstalter sie ausschreibt. Die Zuordnung übernehmen wir von den Veranstaltern. Sie ersetzt nicht den Blick ins Programm, und sie sagt nichts darüber, wie Ihre Kammer entscheidet.

KI-Seminare mit Fachbezug finden Sie derzeit unter anderem in diesen Gebieten:

Fazit

Ein KI-Seminar ist keine schlechte Wahl für die Fachanwaltsfortbildung, es muss nur das richtige sein. Behandelt es das Recht Ihres Fachgebiets, zählt es. Erklärt es ein Werkzeug, zählt es nicht. Dazwischen liegt eine Grauzone, in der das Programm den Ausschlag gibt und die Kammern unterschiedlich entscheiden. Wer seine 15 Stunden sicher erreichen will, plant allgemeine KI-Seminare zusätzlich ein und füllt die Pflichtstunden mit Veranstaltungen, bei denen der Fachbezug schon in der Gliederung steht.

Häufige Fragen

Zählt ein KI-Seminar für die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO?

Nur, wenn es einen konkreten Bezug zu Ihrem Fachgebiet hat. § 15 Abs. 1 FAO verlangt fachspezifische Veranstaltungen. Seminare zur KI-Verordnung im IT-Recht oder zu KI und Urheberrecht zählen, allgemeine Seminare zu ChatGPT oder Prompting in der Kanzlei nicht.

Was bedeutet „für alle Fachanwaltschaften geeignet“?

Das sagt der Veranstalter, nicht Ihre Kammer. Die RAK Stuttgart etwa erkennt bis zu fünf Stunden im Jahr als Querschnittsfortbildung an, ihr Fortbildungsinstitut weist fachübergreifende Seminare für die Mitglieder der RAK Stuttgart aus. Andere Kammern, etwa Sachsen und Celle, erkennen solche Seminare ohne Fachbezug nicht an.

Ist meine Kammer an die Einschätzung des Veranstalters gebunden?

Nein. Über die Anerkennung entscheidet die Kammer, der Sie angehören, und zwar erst bei Einreichung des Nachweises. Eine Vorabzertifizierung von Seminaren gibt es nicht.

Zählt eine Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung?

Für § 15 FAO in der Regel nicht, weil sie kein Fachwissen eines bestimmten Fachgebiets vermittelt. Als allgemeine Fortbildung nach § 43a Abs. 6 BRAO ist sie trotzdem sinnvoll.

Kann ich ein KI-Seminar für zwei Fachgebiete anrechnen?

Wenn es beide Fachgebiete betrifft, dürfen Sie die Stunden aufteilen, aber nicht doppelt zählen (BGH, Beschluss vom 28.10.2019, AnwZ (Brfg) 14/19).

Quellen: Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.12.2025 · BGH, Urteil vom 18.07.2016, AnwZ (Brfg) 46/13 · BGH, Beschluss vom 28.10.2019, AnwZ (Brfg) 14/19 · RAK Sachsen: Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO (10.03.2026) · RAK Celle: Kammerkurzmitteilungen 17/2025 und 9/2026 · RAK Stuttgart: Merkblatt Fortbildungsnachweise (Stand 01.10.2024) · BRAK, Nachrichten aus Berlin 12/2026

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