Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht werden 2026: Voraussetzungen, Verdienst und Fortbildungspflicht

Wer Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht werden will, findet die im Verhältnis niedrigste Einstiegshürde aller wirtschaftsrechtlichen Fachanwaltschaften vor: 50 Fälle, davon nur fünf rechtsförmliche Verfahren. Zum 1. Januar 2026 führten trotzdem nur 259 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diesen Titel – einer auf 647 Zugelassene. Dieser Artikel zeigt, warum die Zahl trotz der moderaten Anforderungen so klein bleibt, welche Nachweise die FAO verlangt und in welchem Marktsegment der Titel wirtschaftlich tatsächlich etwas bewegt – und in welchem nicht.

Internationales Wirtschaftsrecht: Markt und Nachfrage

Zum 1. Januar 2026 gab es nach der Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer 259 Fachanwaltstitel im Internationalen Wirtschaftsrecht, im Vorjahr waren es 262. Das Minus von drei Titeln entspricht 1,15 Prozent – auf den ersten Blick eine Stagnation auf niedrigem Niveau.

Ein Blick in die Kammerspalten der BRAK-Auswertung korrigiert dieses Bild. Der gesamte Rückgang und mehr stammt aus einem einzigen Bezirk: Hamburg fällt von 28 auf 20 Titel. Rechnet man Hamburg heraus, wächst das Gebiet um fünf Titel – Düsseldorf legt um zwei zu, Bremen, Frankfurt, Hamm, Nürnberg und Thüringen um je einen, Sachsen und Stuttgart verlieren je einen.

Der Hamburger Wert taugt in diesem Jahrgang generell nicht als Marktsignal. Die Kammer Hamburg weist zum 1. Januar 2026 insgesamt 2.556 Fachanwaltstitel aus, ein Jahr zuvor waren es 2.877. Das ist ein Rückgang um 321 Titel oder gut elf Prozent – bei einem bundesweiten Minus von 478 Titeln entfallen damit rund zwei Drittel auf diesen einen Bezirk. Eine derartige Bewegung in zwölf Monaten lässt sich nicht mit Titelrückgaben erklären; wahrscheinlicher ist eine Bereinigung des Kammerregisters. Wer die Fachanwaltsstatistik 2026 liest, sollte Hamburg deshalb bei jedem Gebiet gesondert betrachten.

Was das Internationale Wirtschaftsrecht auszeichnet, ist seine geografische Verteilung. Anders als die meisten Spezialgebiete konzentriert es sich nicht auf zwei oder drei Metropolen: München und Düsseldorf führen mit je 30 Titeln, dahinter folgen Stuttgart (21), Berlin, Frankfurt und Hamburg (je 20), Hamm (18) und – für eine kleine Kammer bemerkenswert – Freiburg mit 16. Die fünf größten Bezirke vereinen nur 47 Prozent der Titel auf sich. Das Gebiet folgt den Exporteuren, und die sitzen im Rheinland, in Baden-Württemberg und in Bayern ebenso wie in den Großstädten. In Kassel und Sachsen-Anhalt gibt es dagegen keinen einzigen Titelträger.

Zwei weitere Kennzahlen sind aufschlussreich. Der Frauenanteil liegt mit 74 von 259 Titeln bei 28,6 Prozent und damit unter dem Durchschnitt von 32,2 Prozent über alle Fachanwaltstitel. Und der Syndikusanteil ist mit 23 von 259 Titeln, also 8,9 Prozent, deutlich höher als der Gesamtwert von 6,05 Prozent. Exportunternehmen holen sich diese Kompetenz ins Haus – das ist für die Karriereplanung relevant und unterscheidet das Gebiet grundlegend etwa vom Migrationsrecht, wo der Syndikusanteil bei 0,35 Prozent liegt.

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Nachfragebasis: Was der deutsche Außenhandel für Wirtschaftsrechtler bedeutet

Die Mandantenbasis ist gemessen an 259 Titelträgern absurd groß. Deutschland exportierte 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamts Waren im Wert von 1.569,6 Milliarden Euro und importierte für 1.366,9 Milliarden Euro; der Außenhandelsüberschuss lag bei 202,8 Milliarden Euro. Bemerkenswert ist der Wechsel an der Spitze: China war 2025 mit einem Handelsvolumen von 251,8 Milliarden Euro wieder wichtigster Handelspartner und verdrängte die USA (240,5 Milliarden Euro) vom ersten Platz.

Dieser Wechsel ist kein Zufall, sondern hat einen rechtlichen Hintergrund, der Mandate erzeugt. Nach der EU-US-Zolleinigung gilt für die überwiegende Mehrheit der EU-Exporte in die USA ein Zollsatz von 15 Prozent – für Kraftfahrzeuge rückwirkend ab dem 1. August 2025, im Übrigen ab dem 1. Juli 2026 und befristet bis Ende 2029. Für Unternehmen bedeutet das Neuverhandlungen über Preisklauseln, Incoterms, Zollwertfragen und die Frage, wer die Abgabenlast trägt. Genau solche Auseinandersetzungen laufen über Vertragsgestaltung und Streitbeilegung – nicht über Verwaltungsgerichte.

Der zweite Treiber ist die Schiedsgerichtsbarkeit, und hier ist die Entwicklung eindeutig. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit verzeichnete 2025 nach ihrem Tätigkeitsbericht 218 neue Verfahrenseingänge und damit die höchste Fallzahl ihrer Geschichte – nach 158 im Jahr 2024. Der Gesamtstreitwert lag bei rund 3,95 Milliarden Euro. Knapp ein Drittel der Verfahren hatte eine ausländische Partei, die Beteiligten kamen aus 27 Ländern, und 31 Prozent der Verfahren wurden auf Englisch geführt. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht ist ausdrücklich einer der acht Wissensbereiche des § 14n FAO.

Der dritte Treiber ist die Regulierung der Lieferkette – allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Mit der im Amtsblatt vom 26. Februar 2026 veröffentlichten Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 ist der Anwendungsbereich der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie CSDDD erheblich verkleinert worden: Erfasst sind künftig nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz, die Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten läuft bis zum 26. Juli 2028, die Anwendung beginnt einheitlich am 26. Juli 2029. Weniger unmittelbar Verpflichtete heißt aber nicht weniger Beratung: Große Auftraggeber geben ihre Anforderungen vertraglich in die Lieferkette weiter, und die Frage, was ein Lieferant in Vietnam oder Marokko nach welchem Recht schuldet, landet auf dem Tisch des internationalen Vertragsanwalts.

Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht werden: die Voraussetzungen im Überblick

Der Weg zum Titel folgt der Fachanwaltsordnung und verlangt fünf Nachweise:

  1. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt – innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
  2. Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). Zusatzstunden wie im Steuer- oder Insolvenzrecht sieht die FAO hier nicht vor.
  3. Leistungskontrollen – mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten in Präsenzform aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  4. Praktische Erfahrungen – 50 Fälle nach § 5 Abs. 1 lit. u FAO mit einer Streuung über mindestens drei Bereiche und nur fünf rechtsförmlichen Verfahren. Die Einzelheiten stehen im übernächsten Abschnitt.
  5. Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45 bis 60 Minuten vor dem Fachausschuss der Kammer, in der Praxis oft entbehrlich, wenn Lehrgangszeugnis und Fallliste überzeugen.

Beachten Sie die beiden Fristen, die regelmäßig verwechselt werden: Die dreijährige Zulassung muss in den letzten sechs Jahren liegen (§ 3 FAO), die Fälle dagegen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung (§ 5 Abs. 1 FAO). Der Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Mutterschutz, Elternzeit und Härtefälle um höchstens 36 Monate (§ 5 Abs. 3 FAO).

Ein praktischer Hinweis vorweg: Das Lehrgangsangebot ist dünn. Auf unserem Portal finden sich zwei Lehrgänge, beide vollständig online, mit Start im März und April 2027 und Preisen ab 2.175,50 beziehungsweise 2.650 Euro. Wer den Titel anstrebt, plant hier über Jahre, nicht über Monate.

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Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?

§ 14n FAO nennt acht Bereiche. Der Zuschnitt zeigt, dass dieses Fachgebiet kein eigenes materielles Rechtsgebiet ist, sondern eine Querschnittsqualifikation: Es verbindet Kollisionsrecht, Verfahrensrecht, Einheitsrecht und Compliance:

  • Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse – im grenzüberschreitenden Güterverkehr die Kernfrage, weshalb § 14g Nr. 7 FAO sie auch beim Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht verlangt
  • Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht
  • International vereinheitlichtes Handelsrecht – im Kern das UN-Kaufrecht (CISG)
  • International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht
  • Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
  • Grundzüge der Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
  • Grundzüge des internationalen Steuerrechts
  • Grundzüge der Rechtsvergleichung

Diese Breite ist der eigentliche Anspruch des Lehrgangs. Sie bewegen sich innerhalb von 120 Stunden zwischen Rom I, dem CISG, europäischem Beihilfenrecht und Verrechnungspreisen – Materien, die in der Kanzleipraxis fast nie von derselben Person bearbeitet werden.

Die Überschneidungen mit anderen Fachanwaltschaften sind entsprechend groß und sollten in die Entscheidung einfließen. Nummer 4 grenzt an den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, das Beihilfenrecht aus Nummer 5 findet sich als „vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts“ in § 14o Nr. 4 beim Fachanwalt für Vergaberecht wieder, Nummer 7 an den Fachanwalt für Steuerrecht. Wer seinen Schwerpunkt eindeutig in einem dieser Gebiete hat, fährt mit dem jeweiligen Spezialtitel häufig besser – das Internationale Wirtschaftsrecht lohnt sich vor allem dann, wenn die Mandate quer über mehrere dieser Materien laufen.

Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?

§ 5 Abs. 1 lit. u FAO verlangt:

  • 50 Fälle aus den in § 14n genannten Bereichen
  • die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14n beziehen
  • davon mindestens 15 Fälle aus den Bereichen Nr. 3, 4 oder 5 – international vereinheitlichtes Handelsrecht, international vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht oder europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
  • mindestens 5 rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden, einschließlich solcher der EU
  • alle Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung

Das ist die zugänglichste Anforderung im gesamten Katalog des § 5 Abs. 1 FAO. Nur das Vergaberecht kommt mit 40 Fällen niedriger aus; 50 Fälle verlangen sonst noch das Steuerrecht und das IT-Recht. Entscheidend ist aber die Verfahrensquote: Fünf rechtsförmliche Verfahren auf 50 Fälle sind zehn Prozent – der niedrigste Wert aller 24 Fachanwaltschaften. Am nächsten kommen Vergaberecht und Versicherungsrecht mit je 12,5 Prozent. Zum Vergleich: Das Migrationsrecht verlangt 30 gerichtliche Verfahren bei 80 Fällen. Wer beratend arbeitet und selten prozessiert, findet hier den einzigen Fachanwaltstitel, der zu dieser Praxis wirklich passt.

Der Engpass liegt woanders, nämlich bei den 15 Fällen aus Nr. 3, 4 oder 5. Wer internationale Vertragsgestaltung betreibt, sammelt Fälle vor allem im Kollisionsrecht (Nr. 1) – und das zählt für diese Quote nicht. Sie brauchen belegbare CISG-, Auslandsgesellschafts- oder Beihilfen- und Kartellfälle. Rechnen Sie das früh nach; es ist der Punkt, an dem Anträge in diesem Gebiet typischerweise hängen.

Anerkannt werden unter anderem:

  • Gestaltung und Durchsetzung grenzüberschreitender Liefer-, Vertriebs- und Lizenzverträge
  • Verfahren nach dem UN-Kaufrecht, einschließlich außergerichtlicher Auseinandersetzungen
  • Schiedsverfahren und Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel
  • Gründung, Umwandlung und Erwerb von Auslandsgesellschaften
  • Beihilfen- und kartellrechtliche Verfahren mit europäischem Bezug, auch vor der Kommission
  • Compliance-Mandate zu Korruptions-, Geldwäsche- und Sanktionsfragen im Auslandsgeschäft

Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an und vermerken Sie zu jedem Fall die Nummer des § 14n. Die Gesamtzahl von 50 erreichen die meisten international tätigen Kanzleien nebenbei; die 15 Fälle aus Nr. 3 bis 5 und die drei verschiedenen Bereiche erreicht man nur, wenn man sie bewusst ansteuert.

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Lohnt sich der Fachanwaltstitel Internationales Wirtschaftsrecht? Markt und Verdienst

Fachanwalt vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt

Kennzahl Fachanwalt Ohne Spezialisierung
Honorarumsatz (Ø) 268.000 € 167.000 €
Persönlicher Gewinn (Ø) 136.000 € 79.000 €
Überschuss pro Arbeitsstunde 60 € 34 €

Quelle: STAR-Report 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) / Institut für Freie Berufe (IFB)

Fachanwältinnen und Fachanwälte erzielen im Durchschnitt einen um 72 Prozent höheren persönlichen Gewinn als nicht spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Diese Zahlen gelten für alle Fachanwaltschaften gemeinsam; eine gebietsscharfe Auswertung gibt es nicht. Wir haben sie an anderer Stelle ausführlicher eingeordnet: Was der Fachanwaltstitel wirklich wert ist.

Im Internationalen Wirtschaftsrecht wirkt der Titel dort, wo mittelständische Exporteure ihren Anwalt suchen. Ein Maschinenbauer mit 200 Beschäftigten, der erstmals nach Indien liefert, hat keinen Einkauf mit Kanzleipanel; er sucht nach nachweisbarer Qualifikation. In dieser Klientel ist ein Fachanwalt auf 647 Zugelassene ein echtes Unterscheidungsmerkmal – und die Mandate sind Beratungsmandate mit Stundenhonorar, nicht RVG-Streitwertsachen.

Zwei Einwände gehören dazu. Der erste ist der wichtigere: Im oberen Marktsegment zählt der Titel wenig. Wirtschaftskanzleien und Konzernrechtsabteilungen, die den Großteil der grenzüberschreitenden Mandate bearbeiten, bewerten LL.M.-Abschlüsse, Auslandsstationen, Verhandlungssicherheit im Englischen und Referenzmandate deutlich höher als eine FAO-Qualifikation. Dass 259 Titelträger einem Außenhandelsvolumen von fast 3.000 Milliarden Euro gegenüberstehen, liegt nicht an fehlender Nachfrage, sondern daran, dass ein erheblicher Teil dieses Marktes den Titel schlicht nicht nachfragt. Wer den Fachanwalt anstrebt, um in eine Großkanzlei zu wechseln, investiert am falschen Ort.

Der zweite Einwand: Der Titel verlangt Sprachkompetenz, die die FAO nicht prüft. Ein Drittel der DIS-Verfahren läuft auf Englisch, Vertragsverhandlungen ohnehin. Der Lehrgang vermittelt das nicht – wer hier nicht sicher ist, wird die Mandate auch mit Titel nicht halten.

Positiv fällt dagegen der Syndikusweg ins Gewicht. Mit 8,9 Prozent liegt der Syndikusanteil deutlich über dem Durchschnitt. Für die Bewerbung in eine Exportabteilung ist der Titel ein sauber belegbares Qualifikationssignal – und dort spielt das Argument der Großkanzleien keine Rolle.

Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Internationalen Wirtschaftsrecht

Als Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.

Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden. In einem Gebiet, dessen Grundlagen sich weniger durch nationale Gesetzgebung als durch Handelsabkommen, Sanktionspakete und EU-Richtlinien verschieben, ist das die praktikabelste Form, den Anschluss zu halten.

Bei Nichterfüllung kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher früh im Jahr.

Alle § 15 FAO Fortbildungen Internationales Wirtschaftsrecht im Überblick

Selbststudium Internationales Wirtschaftsrecht – 5 Stunden online

Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht zu werden?

Ja – wenn Ihre Mandanten mittelständische Exporteure sind und Sie den Titel als Akquiseargument in einem Markt einsetzen, der ihn versteht. Die Anforderungen sind die mildesten aller wirtschaftsrechtlichen Fachanwaltschaften: 50 Fälle, fünf rechtsförmliche Verfahren, kein Prozesszwang. Für eine beratungsgeprägte Praxis gibt es keinen besser passenden Fachanwaltstitel.

Nein – wenn Sie in Richtung Großkanzlei oder internationale Sozietät denken. Dort ersetzt der Titel weder einen LL.M. noch Referenzmandate, und die Zeit ist anderswo besser investiert.

Prüfen Sie außerdem nüchtern, ob nicht ein angrenzender Titel Ihre Praxis genauer trifft. Wenn Ihre Fälle überwiegend gesellschaftsrechtlich sind, ist der Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht das schärfere Signal. Eine Übersicht über alle 24 Gebiete finden Sie in unserem Leitartikel zum Fachanwaltstitel.

Nächster Schritt: Zählen Sie Ihre Fälle der letzten fünf Jahre aus § 14n Nr. 3, 4 und 5. Kommen Sie auf 15, ist der Rest überschaubar – und weil die nächsten Lehrgänge erst 2027 starten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung.

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Häufige Fragen zum Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht

Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht? Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). Die derzeit auf dem Portal gelisteten Lehrgänge laufen über drei bis fünf Monate und werden vollständig online durchgeführt. Weil es bundesweit nur wenige Anbieter gibt, richtet sich der Zeitplan nach dem nächsten Lehrgangsstart – aktuell im Frühjahr 2027.

Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Internationales Wirtschaftsrecht? 50 Fälle aus den Bereichen des § 14n FAO, verteilt auf mindestens drei verschiedene Bereiche. Mindestens 15 Fälle müssen aus dem international vereinheitlichten Handelsrecht, dem international vereinheitlichten Gesellschaftsrecht oder dem europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht stammen (§ 14n Nr. 3 bis 5), und mindestens fünf Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden sein (§ 5 Abs. 1 lit. u FAO).

Was kostet der Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht? Auf unserem Portal liegen die beiden angebotenen Lehrgänge bei ab 2.175,50 beziehungsweise ab 2.650 Euro. Über alle Fachanwaltschaften hinweg reicht die Spanne von etwa 1.320 bis 4.500 Euro. Hinzu kommen die Gebühren der Rechtsanwaltskammer für das Verleihungsverfahren. Die Kosten sind als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten absetzbar.

Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen? Ja, bis zu drei Titel gleichzeitig (§ 43c Abs. 1 BRAO). Im Internationalen Wirtschaftsrecht liegen die Kombinationen mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Vergaberecht besonders nahe, weil § 14n diese Materien ohnehin in Grundzügen abdeckt; bei Mandanten aus Logistik und Außenhandel bietet sich zusätzlich das Transport- und Speditionsrecht an. Zum 1. Januar 2026 führten bundesweit 10.714 Personen zwei und 1.555 Personen drei Titel.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht zu werden? Drei Jahre Zulassung und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO), ein Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, mindestens drei Präsenzklausuren mit zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO), 50 Fälle mit der beschriebenen Verteilung und gegebenenfalls ein Fachgespräch vor dem Fachausschuss Ihrer Kammer (§ 7 FAO).

Brauche ich einen LL.M. oder verhandlungssicheres Englisch für diesen Titel? Die FAO verlangt beides nicht – weder ein Auslandsstudium noch einen Sprachnachweis. In der Praxis kommen Sie ohne sichere englische Vertrags- und Verhandlungssprache jedoch kaum an die Mandate heran: Bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit wurden 2025 rund 31 Prozent der Verfahren auf Englisch geführt. Der Titel ersetzt die Sprachkompetenz nicht, er ergänzt sie.

Kann ich den Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht auch online absolvieren? Ja. Die derzeit gelisteten Lehrgänge werden vollständig online durchgeführt. Die Leistungskontrollen nach § 4a FAO müssen jedoch in Präsenzform geschrieben werden. Prüfen Sie vor der Buchung, ob das Format von Ihrer Rechtsanwaltskammer anerkannt wird.

Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht als Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht nicht erfülle? Die Kammer kann den Titel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). In der Praxis fordert sie zunächst den fehlenden Nachweis an und setzt eine Nachfrist; Fristen und Mahnverfahren unterscheiden sich je nach Kammer. Bis zu fünf der 15 Jahresstunden dürfen Sie durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbringen.

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