Wer Fachanwalt Agrarrecht werden will, entscheidet sich für die einzige Fachanwaltschaft, deren Landkarte nicht der Wirtschaftskraft folgt, sondern der Landwirtschaft. Zum 1. Januar 2026 führten 199 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diesen Titel – die meisten davon nicht in München oder Frankfurt, sondern in Celle, Hamm und Oldenburg. Dieser Artikel zeigt, welche Nachweise die FAO verlangt, warum das Fachgebiet inhaltlich das breiteste von allen 24 ist und wo der Titel praktisch an Grenzen stößt.
Agrarrecht: Markt und Nachfrage
Nach der Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es zum 1. Januar 2026 bundesweit 199 Fachanwaltstitel im Agrarrecht, im Vorjahr waren es 205. Der Rückgang von 2,93 Prozent stammt aus sechs Kammerbezirken, in denen sich jeweils ein bis drei Titel verändert haben; 22 Bezirke melden exakt denselben Wert wie im Vorjahr.
Der größte Einzelposten ist auch hier Hamburg mit minus drei Titeln – ein Bezirk, der insgesamt nur noch zwei Agrarrechtler ausweist. Die Kammer Hamburg hat im selben Jahr über alle Gebiete hinweg 321 von 2.877 Titeln verloren, was auf eine Registerbereinigung hindeutet und weniger auf einen Markttrend. Rechnet man Hamburg heraus, schrumpft das Agrarrecht um drei Titel oder 1,5 Prozent. Das Gebiet ist damit so stabil wie kaum ein anderes der kleinen Fachanwaltschaften.
Die eigentliche Besonderheit steht in der Kammerverteilung der BRAK-Auswertung. An der Spitze stehen Celle (30), Hamm (26), Oldenburg (24) und Schleswig-Holstein (20) – Niedersachsen, Westfalen und der Norden. Erst dahinter folgen Köln (14) und München (13). Berlin kommt auf 6 Titel, Düsseldorf auf 5, Frankfurt und Hamburg auf je 2, Stuttgart auf 1; in Bremen und Kassel gibt es keinen einzigen.
Rechnet man das auf die Anwaltschaft der jeweiligen Kammer um, wird der Kontrast noch deutlicher: In Oldenburg kommt auf rund 106 zugelassene Anwälte ein Fachanwalt für Agrarrecht, in Berlin auf rund 2.500. Das ist ein Faktor von mehr als zwanzig. Kein anderes Fachgebiet ist derart an eine Wirtschaftsstruktur und nicht an eine Stadtgröße gebunden.
Zwei weitere Kennzahlen: Der Syndikusanteil liegt mit 12 von 199 Titeln bei 6,03 Prozent und damit praktisch exakt auf dem Durchschnitt aller Fachanwaltschaften (6,05 Prozent) – anders als etwa im IT-Recht gibt es hier keinen ausgeprägten Inhouse-Pfad. Der Frauenanteil ist mit 46 von 199 Titeln beziehungsweise 23,1 Prozent unterdurchschnittlich; über alle Fachanwaltstitel hinweg sind es 32,2 Prozent.
→ Fachanwaltslehrgänge Agrarrecht auf dem Portal
Nachfragebasis: Was der Strukturwandel für Agrarrechtler bedeutet
Die Mandantenbasis schrumpft der Zahl nach – und erzeugt gerade dadurch Arbeit. In Deutschland gab es 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch 255.010 landwirtschaftliche Betriebe mit rund 875.900 Arbeitskräften. Jede Betriebsaufgabe ist ein Rechtsfall: Hofübergabe oder Verkauf, Auflösung von Pachtverhältnissen, Auseinandersetzung unter Geschwistern, Abwicklung von Förderbescheiden.
Besonders sichtbar wird das am Pachtmarkt. Nach den Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums waren 2023 rund 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Pachtfläche, und etwa drei Viertel aller Betriebe wirtschafteten mit gepachtetem Land. Der durchschnittliche Pachtpreis stieg auf 357 Euro je Hektar nach 329 Euro im Jahr 2020, bei erheblichen regionalen Unterschieden. Landpachtrecht ist nicht zufällig der erste Unterpunkt des § 14m FAO – es ist das Alltagsgeschäft dieses Fachgebiets.
Noch stärker bewegt sich der Bodenmarkt. Der durchschnittliche Kaufwert lag 2023 bei 33.430 Euro je Hektar und hat sich innerhalb eines Jahrzehnts mehr als verdoppelt; in Nordrhein-Westfalen wurden rund 87.200 Euro je Hektar erreicht. Bei diesen Beträgen wird das Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht (§ 14m Nr. 2 lit. g FAO) zum wirtschaftlich entscheidenden Beratungsfeld – Genehmigungsverfahren, Vorkaufsrechte der Siedlungsgesellschaften und die Frage, ob ein Erwerber Landwirt im Rechtssinne ist.
Hinzu kommt ein Treiber, den die FAO selbst benennt: § 14m Nr. 2 lit. a nennt ausdrücklich die „agrarrechtlichen Besonderheiten erneuerbarer Energien“. Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie konkurrieren zunehmend mit der landwirtschaftlichen Nutzung um dieselben Flächen. Für die Praxis heißt das: Nutzungs- und Gestattungsverträge über zwanzig bis dreißig Jahre, Dienstbarkeiten, Rückbausicherheiten und die bauplanungsrechtliche Frage, was im Außenbereich privilegiert ist. Diese Mandate sind Neuland und werden häufig von Betrieben angestoßen, die den Anwalt seit Jahrzehnten kennen.
Fachanwalt Agrarrecht werden: die Voraussetzungen im Überblick
Der Weg zum Titel folgt der Fachanwaltsordnung und verlangt fünf Nachweise:
- Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt – innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).
- Fachanwaltslehrgang – mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). Zusatzstunden wie im Steuer- oder Insolvenzrecht sieht die FAO hier nicht vor.
- Leistungskontrollen – mindestens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten in Präsenzform aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs, jede zwischen einer und fünf Zeitstunden, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praktische Erfahrungen – 80 Fälle nach § 5 Abs. 1 lit. t FAO, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren und jeweils mindestens 10 Fälle aus dem agrarspezifischen Zivil- und Verwaltungsrecht. Details im übernächsten Abschnitt.
- Fachgespräch (§ 7 FAO) – 45 bis 60 Minuten vor dem Fachausschuss der Kammer, in der Praxis oft entbehrlich, wenn Lehrgangszeugnis und Fallliste überzeugen.
Beachten Sie die beiden Fristen, die regelmäßig verwechselt werden: Die dreijährige Zulassung muss in den letzten sechs Jahren liegen (§ 3 FAO), die Fälle dagegen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung (§ 5 Abs. 1 FAO). Der Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Mutterschutz, Elternzeit und Härtefälle um höchstens 36 Monate (§ 5 Abs. 3 FAO).
Ein Hinweis in eigener Sache gehört an diese Stelle: Auf unserem Portal ist derzeit kein Fachanwaltslehrgang Agrarrecht gelistet. Das Lehrgangsangebot in diesem Gebiet ist bundesweit sehr dünn und läuft über wenige Spezialanbieter mit unregelmäßigen Terminen. Wer den Titel anstrebt, sollte die Übersichtsseite regelmäßig prüfen und sich frühzeitig einen Platz sichern, sobald ein Termin ausgeschrieben wird. Die laufende Fortbildung nach § 15 FAO ist dagegen gut abgedeckt.
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Agrarrecht im Überblick
Theoretische Kenntnisse: Was wird im Lehrgang behandelt?
§ 14m FAO gliedert das Fachgebiet in fünf Bereiche. Zwei davon sind so kleinteilig aufgefächert, dass das Agrarrecht inhaltlich das breiteste aller 24 Fachgebiete ist:
1. Agrarspezifisches Zivilrecht – Landpachtrecht und weitere Besonderheiten des Schuldrechts, Produkthaftung mit Grundzügen des Lebensmittelrechts, Jagd- und Jagdpachtrecht, Besonderheiten des Erb- und Familienrechts, besondere Vertragstypen (landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge, Bewirtschaftungsverträge, Betriebserwerb) sowie Besonderheiten des Arbeitsrechts.
2. Agrarspezifisches Verwaltungsrecht – Genehmigungsverfahren nach BImSchG und BauGB einschließlich erneuerbarer Energien, Grundzüge des Umweltrechts, Natur- und Pflanzenschutzrecht, Düngemittel-, Saatgutverkehrs- und Sortenschutzrecht, Tierschutz-, Tierzucht- und Tierseuchenrecht, Flurbereinigung, Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht, Wein-, Forst-, Jagd- und Fischereirecht, landwirtschaftliches Steuerrecht, Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts sowie Staats- und Agrarbeihilfenrecht mit Cross-Compliance.
3. Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
4. Agrarspezifisches EU-Recht einschließlich seiner nationalen Umsetzung, mit Wettbewerbs- und Kartellrecht
5. Agrarspezifisches Verfahrensrecht – Landwirtschaftsverfahrensrecht und Grundzüge der EU-Gerichtsbarkeit
Diese Aufzählung ist kein Zufall, sondern beschreibt die Wirklichkeit eines landwirtschaftlichen Mandats: Ein Hof ist gleichzeitig Wohnort, Gewerbebetrieb, Immobilie, Arbeitgeber, Steuersubjekt und Empfänger öffentlicher Mittel. Entsprechend groß sind die Überschneidungen. Die Hofübergabe führt direkt ins Erbrecht, Genehmigungs- und Flurbereinigungsverfahren ins Verwaltungsrecht, und Nummer 2 lit. i nennt das landwirtschaftliche Steuerrecht ausdrücklich.
Wer den Lehrgang plant, sollte sich darauf einstellen, dass 120 Zeitstunden für diesen Stoff knapp bemessen sind. Die Anbieter setzen Schwerpunkte, und die drei Klausuren decken nur einen Ausschnitt ab. Die eigentliche Einarbeitung passiert am Mandat.
Praktische Erfahrungen: Welche Fälle zählen?
§ 5 Abs. 1 lit. t FAO verlangt:
- 80 Fälle
- davon jeweils mindestens 10 Fälle aus dem agrarspezifischen Zivilrecht (§ 14m Nr. 1) und dem agrarspezifischen Verwaltungsrecht (§ 14m Nr. 2)
- mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren – Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
- alle Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
Diese Vorgabe ist milder, als der Umfang des § 14m vermuten lässt. Von den fünf Bereichen sind nur zwei mit einer Mindestquote belegt, und 10 plus 10 von 80 Fällen lässt sehr viel Spielraum. Zum Vergleich: Das Urheber- und Medienrecht verlangt Fälle aus sechs Bereichen mit drei Mindestquoten, das Transport- und Speditionsrecht schreibt sogar einen bestimmten Bereich zwingend vor.
Die Quote von 20 rechtsförmlichen Verfahren auf 80 Fälle entspricht 25 Prozent und liegt im Mittelfeld. Entlastend wirkt, dass die FAO auch außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren anerkennt – im Agrarrecht laufen viele Auseinandersetzungen als Widerspruchsverfahren gegen Förder- und Genehmigungsbescheide, und die zählen mit.
Anerkannt werden unter anderem:
- Landpachtverträge, Pachtstreitigkeiten und Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht
- Hofübergabeverträge, Höferecht und erbrechtliche Auseinandersetzungen um landwirtschaftliches Vermögen
- Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz einschließlich Vorkaufsrechten
- immissionsschutz- und baurechtliche Verfahren für Stallanlagen, Biogas- und Photovoltaikprojekte
- Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Agrarförderbescheide und Cross-Compliance-Kürzungen
- Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverfahren
- tierseuchen- und tierschutzrechtliche Anordnungen
Eine verfahrensrechtliche Eigenheit sollten Sie kennen, bevor Sie einsteigen: Landpacht-, Höfe- und Grundstücksverkehrssachen laufen nicht vor der ordentlichen Zivilkammer, sondern vor dem Landwirtschaftsgericht – einer Abteilung des Amtsgerichts mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Landwirtschaft, nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen. Das ist freiwillige Gerichtsbarkeit mit eigenen Fristen, eigener Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht und einer Spruchkörperbesetzung, die fachliche Argumente anders aufnimmt als eine Zivilkammer. § 14m Nr. 5 lit. a FAO nennt dieses Landwirtschaftsverfahrensrecht deshalb als eigenen Wissensbereich. Wer es nicht beherrscht, verliert Verfahren aus prozessualen Gründen.
Praxistipp: Führen Sie Ihre Fallliste von Beginn an und trennen Sie dabei sauber zwischen Nummer 1 und Nummer 2 des § 14m. Wer aus einer zivilrechtlich geprägten Kanzlei kommt, hat die 10 Fälle aus dem Zivilrecht schnell zusammen und muss beim Verwaltungsrecht nachsteuern – umgekehrt gilt dasselbe. Die 80 Fälle insgesamt sind in einer landwirtschaftlich geprägten Region selten das Problem.
→ Fachanwaltslehrgänge Agrarrecht auf dem Portal
Lohnt sich der Fachanwaltstitel Agrarrecht? Markt und Verdienst
Fachanwalt vs. nicht spezialisierter Kollege: Was der Titel wirklich bringt
| Kennzahl | Fachanwalt | Ohne Spezialisierung |
|---|---|---|
| Honorarumsatz (Ø) | 268.000 € | 167.000 € |
| Persönlicher Gewinn (Ø) | 136.000 € | 79.000 € |
| Überschuss pro Arbeitsstunde | 60 € | 34 € |
Quelle: STAR-Report 2025, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) / Institut für Freie Berufe (IFB)
Fachanwältinnen und Fachanwälte erzielen im Durchschnitt einen um 72 Prozent höheren persönlichen Gewinn als nicht spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Diese Zahlen gelten für alle Fachanwaltschaften gemeinsam; eine gebietsscharfe Auswertung gibt es nicht. Ausführlicher eingeordnet haben wir sie hier: Was der Fachanwaltstitel wirklich wert ist.
Im Agrarrecht wirkt der Titel über einen Mechanismus, den es so kaum anderswo gibt: Generationenmandate. Ein landwirtschaftlicher Betrieb braucht über Jahrzehnte hinweg denselben Anwalt – für den Pachtvertrag, den Stallneubau, die Betriebsprüfung, die Hofübergabe, den Erbfall, den Solarpark. Wer einmal als der Agrarrechtler der Region gilt, verteidigt diese Position sehr lange. 199 Titelträger bundesweit bedeuten, dass diese Position in vielen Landkreisen schlicht frei ist.
Hinzu kommt die Streitwertstruktur. Bei Bodenpreisen von durchschnittlich über 33.000 Euro je Hektar geht es in Grundstücks- und Erbauseinandersetzungen regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – deutlich mehr, als der ländliche Kanzleialltag sonst hergibt.
Zwei Einwände sind ernst zu nehmen. Der erste ist die Standortbindung. Kein anderes Fachgebiet ist so unbeweglich: In Frankfurt, Stuttgart oder Bremen existiert praktisch kein Markt, und daran wird sich nichts ändern. Wenn Sie nicht in einer landwirtschaftlich geprägten Region praktizieren oder umziehen wollen, ist die Frage schon beantwortet.
Der zweite ist die Ausbildungsinfrastruktur. Ein Lehrgang, der aktuell nirgends ausgeschrieben ist, ist ein echtes Hindernis – nicht unüberwindbar, aber es verlangt Geduld und Planung über Jahre. Rechnen Sie damit, dass zwischen Ihrer Entscheidung und dem Titel mehr Zeit vergeht als in Gebieten mit einem Dutzend Anbietern.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Agrarrecht
Als Fachanwalt Agrarrecht sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in Ihrem Fachgebiet nachzuweisen (§ 15 FAO). Die Fortbildungspflicht beginnt nicht erst nach Verleihung des Titels, sondern bereits nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs.
Seit der FAO-Reform können bis zu 5 dieser 15 Stunden durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden. Anders als beim Lehrgang ist das laufende Angebot hier solide: Auf dem Portal stehen derzeit 16 Fortbildungen im Agrarrecht zur Auswahl, von zweieinhalbstündigen Online-Einheiten bis zum mehrtägigen Agrarrechtsseminar.
Bei Nichterfüllung kann die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). Planen Sie die Fortbildung daher früh im Jahr.
→ Alle § 15 FAO Fortbildungen Agrarrecht im Überblick
→ Selbststudium Agrarrecht – 5 Stunden online
→ Fortbildungspflicht für Fachanwälte: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis – der vollständige Überblick zu § 15 FAO: anerkannte Formate, Fristen, Nachweis an die Kammer und was bei fehlenden Stunden gilt.
Fazit: Lohnt es sich, Fachanwalt Agrarrecht zu werden?
Ja – wenn Sie in einer landwirtschaftlich geprägten Region praktizieren und dort bleiben wollen. Dann ist der Titel eine der stabilsten Positionen, die das Fachanwaltssystem hergibt: wenig Konkurrenz, hohe Mandantenbindung über Generationen, erhebliche Streitwerte und ein Rechtsgebiet, das durch Bodenmarkt, Energiewende und Strukturwandel gerade in Bewegung ist.
Nein – wenn Sie in einer Großstadt ohne landwirtschaftliches Umland sitzen. Zwei Fachanwälte in Frankfurt und einer in Stuttgart sind keine Marktlücke, sondern ein Hinweis darauf, dass es dort schlicht keine Mandate gibt.
Und rechnen Sie mit einem langen Anlauf. Das Lehrgangsangebot ist bundesweit ausgesprochen dünn; wer den Titel will, muss den nächsten ausgeschriebenen Termin abpassen. Eine Übersicht über alle 24 Gebiete finden Sie in unserem Leitartikel zum Fachanwaltstitel.
Nächster Schritt: Zählen Sie Ihre Fälle der letzten fünf Jahre getrennt nach § 14m Nr. 1 und Nr. 2. Kommen Sie in beiden Bereichen auf mindestens zehn, ist der Rest eine Frage des Lehrgangstermins.
→ Selbststudium und Fortbildungen im Agrarrecht ansehen
Häufige Fragen zum Fachanwalt Agrarrecht
Wie lange dauert der Fachanwaltslehrgang Agrarrecht? Der Lehrgang umfasst mindestens 120 Zeitstunden ohne die Leistungskontrollen (§ 4 Abs. 1 FAO). In der Praxis verteilen die Anbieter das auf mehrere Blöcke über etwa vier bis sechs Monate. Da bundesweit nur wenige Anbieter Lehrgänge im Agrarrecht ausschreiben und die Termine unregelmäßig sind, bestimmt weniger die Stundenzahl als die Verfügbarkeit den Zeitplan.
Wie viele Fälle brauche ich für den Fachanwaltstitel Agrarrecht? 80 Fälle, davon jeweils mindestens 10 aus dem agrarspezifischen Zivilrecht (§ 14m Nr. 1 FAO) und dem agrarspezifischen Verwaltungsrecht (§ 14m Nr. 2 FAO). Mindestens 20 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren sein, wobei außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren wie Widersprüche gegen Förderbescheide ausdrücklich mitzählen (§ 5 Abs. 1 lit. t FAO). Maßgeblich sind die letzten fünf Jahre vor Antragstellung.
Was kostet der Fachanwaltslehrgang Agrarrecht? Über alle Fachanwaltschaften hinweg liegen Lehrgänge zwischen etwa 1.320 und 4.500 Euro; Agrarrechtslehrgänge bewegen sich erfahrungsgemäß im mittleren bis oberen Bereich, weil die Teilnehmerzahlen klein sind. Hinzu kommen Reisekosten sowie die Gebühren der Rechtsanwaltskammer für das Verleihungsverfahren. Die Kosten sind als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten absetzbar.
Kann ich mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen? Ja, bis zu drei Titel gleichzeitig (§ 43c Abs. 1 BRAO). Im Agrarrecht liegen die Kombinationen mit dem Erbrecht (Hofübergabe und Höferecht), dem Verwaltungsrecht (Genehmigungs- und Flurbereinigungsverfahren) und dem Steuerrecht (landwirtschaftliches Steuerrecht nach § 14m Nr. 2 lit. i FAO) besonders nahe. Zum 1. Januar 2026 führten bundesweit 10.714 Personen zwei und 1.555 Personen drei Titel.
In welchen Regionen gibt es überhaupt Bedarf? Die Verteilung ist eindeutig: Celle (30 Titel), Hamm (26), Oldenburg (24) und Schleswig-Holstein (20) stellen zusammen die Hälfte aller Fachanwälte für Agrarrecht. In Oldenburg kommt ein Titelträger auf rund 106 zugelassene Anwälte, in Berlin auf rund 2.500. In Bremen und Kassel gibt es keinen einzigen. Der Bedarf folgt der Agrarstruktur, nicht der Einwohnerzahl.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Fachanwalt Agrarrecht zu werden? Drei Jahre Zulassung und anwaltliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO), ein Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, mindestens drei Präsenzklausuren mit zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO), 80 Fälle mit der beschriebenen Verteilung sowie gegebenenfalls ein Fachgespräch vor dem Fachausschuss Ihrer Kammer (§ 7 FAO).
Kann ich den Fachanwaltslehrgang Agrarrecht auch online absolvieren? Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab; in kleinen Fachgebieten sind Präsenz- und Hybridformate verbreiteter als reine Online-Lehrgänge. Die Leistungskontrollen nach § 4a FAO müssen ohnehin in Präsenzform geschrieben werden. Prüfen Sie vor der Buchung, ob das Format von Ihrer Rechtsanwaltskammer anerkannt wird.
Was passiert, wenn ich die Fortbildungspflicht als Fachanwalt Agrarrecht nicht erfülle? Die Kammer kann den Titel widerrufen (§ 43c Abs. 4 BRAO). In der Praxis fordert sie zunächst den fehlenden Nachweis an und setzt eine Nachfrist; Fristen und Mahnverfahren unterscheiden sich je nach Kammer. Bis zu fünf der 15 Jahresstunden dürfen Sie durch anerkanntes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbringen.