Kategorie: Fortbildung §15 FAO (Seite 1 von 2)

BGH: Lektüre von Fachzeitschriften genügt nicht als Fortbildung für Fachanwälte

Selbststudium ohne Nachweis führt zum Verlust des Fachanwaltstitels

Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung, die klarstellt, dass das bloße Lesen von Fachzeitschriften nicht ausreicht, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen. Diese Klarstellung betraf einen Steuerrechtler, dem der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ entzogen wurde, weil er seine Fortbildungsstunden nicht ausreichend nachgewiesen hatte.

In dem Urteil (Beschl. v. 30.08.2024, AnwZ (Brfg) 18/24) betont der BGH, dass Fachanwälte, die sich auf Selbststudium berufen, einen entsprechenden Nachweis über ihre Fortbildung erbringen müssen. Der klagende Anwalt, der seit 1990 Fachanwalt für Steuerrecht war, hatte seinen Titel im Jahr 2023 verloren, weil er seine Fortbildungspflicht nach den §§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, 15, 25 FAO nicht erfüllt hatte. Sein Versuch, die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs anzufechten, blieb erfolglos, da der BGH die Zulassung der Berufung ablehnte und keine grundsätzliche Bedeutung des Falles sah.

Streitpunkt: Umfang der nachzuweisenden Fortbildungsstunden

Der Kläger war der Meinung, dass statt der geforderten 15 Stunden nur 10 Stunden Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssten. Er argumentierte, dass fünf weitere Stunden durch das Lesen von Fachzeitschriften abgedeckt werden könnten. Zudem meinte er, dass das Lesen von Fachzeitschriften für Anwälte selbstverständlich sei und dies einfach mitgeteilt werden könne, um die Fortbildungspflicht für Fachanwälte zu erfüllen.

Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Auffassung nicht den Regelungen entspreche. Zwar erlaubt § 15 Abs. 4 FAO, bis zu fünf Stunden im Selbststudium zu absolvieren, jedoch sei auch dafür ein Leistungsnachweis erforderlich, etwa durch eine Online-Fortbildung mit anschließender Prüfung. Das einfache Lesen von Fachzeitschriften genügt demnach nicht.

Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt verhältnismäßig

Der Kläger führte zudem an, dass der Entzug seines Fachanwaltstitels unverhältnismäßig sei und mildere Maßnahmen, wie eine Rüge oder ein zeitweiliges Verbot der Titelführung, angemessener gewesen wären. Der BGH wies auch diese Argumentation zurück und erklärte, dass die bestehenden Regelungen bereits genügend Spielraum bieten, um individuelle Fälle angemessen zu behandeln. In diesem Fall habe der Kläger jedoch in drei aufeinanderfolgenden Jahren seine Fortbildungspflichten nicht erfüllt, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen worden sei.

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an Fachanwälte in Bezug auf ihre Fortbildungspflicht und macht deutlich, dass das Lesen von Fachliteratur allein nicht als ausreichender Nachweis gilt. Der Widerruf des Fachanwaltstitels bleibt daher in solchen Fällen eine verhältnismäßige Maßnahme.

Selbststudium auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net

Auf Rechtsanwalt-Fortbildung.net achten wir stets darauf, dass alle Fortbildungen im Selbststudium den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) entsprechen. Finden Sie bei uns fachlich hochwertige Fortbildungen im Selbststudium: 5 Stunden Selbststudium für nur ab 99 € oder 2,5 Stunden für ab 59 €. Alle unsere Selbststudienangebote beinhalten den erforderlichen Leistungsnachweis.

Wie Ihnen die Fachanwaltsfortbildung bei der Mandantengewinnung helfen kann

In der dynamischen und zunehmend spezialisierten Welt der Rechtsberatung ist es für Anwälte unerlässlich, sich kontinuierlich weiterzubilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine der effektivsten Methoden, dies zu tun, ist die Fachanwaltsfortbildung. Sie dient nicht nur der Vertiefung und Aktualisierung des eigenen Fachwissens, sondern kann auch ein wertvolles Instrument zur Gewinnung neuer Mandanten sein. In diesem Artikel beleuchten wir, wie die Fachanwaltsfortbildung Ihnen dabei helfen kann, Ihre Kanzlei weiter auszubauen und neue Mandanten zu gewinnen.

Die Bedeutung der Spezialisierung im Rechtsmarkt

Der Rechtsmarkt ist in den letzten Jahren zunehmend spezialisierter geworden. Mandanten suchen nach Anwälten, die sich in ihrem spezifischen rechtlichen Problemfeld bestens auskennen. Allgemeinanwälte haben es zunehmend schwerer, sich in der Masse der Anbieter zu behaupten, während spezialisierte Fachanwälte häufig gezielt gesucht und beauftragt werden.

Ein Fachanwaltstitel signalisiert nicht nur umfassende Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern auch ein hohes Maß an praktischer Erfahrung. Für Mandanten bedeutet dies, dass sie sich auf die Kompetenz und das Fachwissen des Anwalts verlassen können. Dies schafft Vertrauen und kann ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Rechtsbeistands sein.

Fachanwaltsfortbildung als Qualitätsmerkmal

Eine kontinuierliche Fachanwaltsfortbildung stellt sicher, dass Sie als Anwalt stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in Ihrem Fachgebiet bleiben. Dies ist nicht nur aus rechtlicher Sicht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiges Verkaufsargument gegenüber potenziellen Mandanten.

Mandanten, die einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, erwarten nicht nur Fachwissen, sondern auch, dass dieser über aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Recht Bescheid weiß. Durch die regelmäßige Teilnahme an Fachanwaltsfortbildungen können Sie sicherstellen, dass Sie diese Erwartung erfüllen und somit Ihre Beratungsqualität auf höchstem Niveau halten.

Sichtbarkeit und Positionierung im Markt

Ein weiterer Vorteil der Fachanwaltsfortbildung ist die Möglichkeit, sich klar und deutlich im Markt zu positionieren. Ein Fachanwaltstitel ermöglicht es Ihnen, sich von der Konkurrenz abzuheben und Ihre Kanzlei als Spezialist in einem bestimmten Rechtsgebiet zu profilieren. Diese Spezialisierung kann gezielt in Marketingmaßnahmen eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit Ihrer Kanzlei zu erhöhen.

Durch den Einsatz von Fachanwaltsbezeichnungen in Ihrer Außendarstellung – sei es auf Ihrer Website, in Broschüren oder in Ihren Social-Media-Profilen – können Sie gezielt Mandanten ansprechen, die genau in Ihrem Spezialgebiet rechtliche Unterstützung benötigen. Ihre Spezialisierung wird so zu einem wesentlichen Teil Ihrer Markenidentität und hilft Ihnen, sich im Wettbewerb zu behaupten.

Aufbau eines Netzwerks und Empfehlungsmarketing

Die Teilnahme an Fachanwaltsfortbildungen bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu anderen Fachanwälten und Experten zu knüpfen. Diese Netzwerke können nicht nur für den fachlichen Austausch von Bedeutung sein, sondern auch für die Gewinnung neuer Mandanten.

Empfehlungsmarketing spielt im Rechtsmarkt eine entscheidende Rolle. Oftmals sind es andere Anwälte oder Experten, die Mandanten an spezialisierte Kollegen weiterverweisen. Durch den Aufbau eines Netzwerks, das auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert, können Sie langfristig von solchen Empfehlungen profitieren und Ihre Mandantenbasis erweitern.

Vertrauen durch kontinuierliche Weiterbildung

Für viele Mandanten ist das Vertrauen in ihren Anwalt ein wesentlicher Faktor. Dieses Vertrauen lässt sich durch Fachkompetenz und eine hohe Beratungsqualität aufbauen. Eine kontinuierliche Weiterbildung im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung zeigt, dass Sie als Anwalt bereit sind, Zeit und Ressourcen in Ihre berufliche Entwicklung zu investieren. Dies signalisiert Ihren Mandanten, dass Sie sich nicht auf Ihrem aktuellen Wissen ausruhen, sondern stets bestrebt sind, die bestmögliche rechtliche Beratung zu bieten.

Praktische Umsetzung: Wie Sie die Fachanwaltsfortbildung optimal nutzen

Um die Vorteile der Fachanwaltsfortbildung voll ausschöpfen zu können, sollten Sie einige praktische Überlegungen anstellen:

  1. Zielgerichtete Auswahl der Fortbildungen: Wählen Sie Fortbildungen, die nicht nur Ihr Fachwissen vertiefen, sondern auch aktuelle Trends und Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet abdecken. Dies stellt sicher, dass Sie in der Lage sind, Mandanten bei den neuesten rechtlichen Herausforderungen kompetent zu beraten.
  2. Aktive Teilnahme und Vernetzung: Nutzen Sie die Gelegenheit, während der Fortbildungen aktiv Kontakte zu anderen Teilnehmern zu knüpfen. Diese Netzwerke können wertvolle Informationsquellen und potenzielle Kooperationspartner sein.
  3. Zertifikate und Nachweise in der Außendarstellung: Setzen Sie die erworbenen Zertifikate und Nachweise gezielt in Ihrer Außendarstellung ein. Präsentieren Sie diese auf Ihrer Website und in anderen Marketingmaterialien, um Ihre Spezialisierung und kontinuierliche Weiterbildung zu unterstreichen.
  4. Einbindung in das Kanzleimarketing: Machen Sie Ihre Spezialisierung und den Wert Ihrer kontinuierlichen Weiterbildung zum zentralen Bestandteil Ihres Kanzleimarketings. Dies kann in Form von Fachartikeln, Vorträgen oder speziellen Beratungsangeboten geschehen.

Fazit: Fachanwaltsfortbildung als Schlüssel zur Mandantengewinnung

Die Fachanwaltsfortbildung ist weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung. Sie ist ein strategisches Instrument, das Ihnen helfen kann, Ihre Kanzlei erfolgreich im Markt zu positionieren und neue Mandanten zu gewinnen.

Indem Sie sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren und dieses Wissen kontinuierlich vertiefen, erhöhen Sie nicht nur Ihre fachliche Kompetenz, sondern auch Ihre Attraktivität für potenzielle Mandanten. Gleichzeitig schaffen Sie durch den Aufbau eines starken Netzwerks die Grundlage für langfristige Kooperationen und Empfehlungen.

In einer Zeit, in der Mandanten verstärkt nach Spezialisten suchen, kann eine gezielte Fachanwaltsfortbildung der entscheidende Faktor sein, der Sie von der Konkurrenz abhebt und Ihnen hilft, Ihre Kanzlei nachhaltig zu wachsen.

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Fachanwaltstitel wegen Vernachlässigung der Fortbildungspflicht entzogen- Nun auch AGH NRW

Liebe Fachanwältinnen und Fachanwälte,

die regelmäßige Fortbildung gemäß § 15 FAO ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein essenzieller Bestandteil unserer beruflichen Tätigkeit. Ein kürzlich vom Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen verhandelter Fall verdeutlicht die ernsten Konsequenzen, die bei Vernachlässigung dieser Pflicht drohen können.

Hintergrund des Falls

Ein seit 1997 zugelassener Anwalt verlor seinen Fachanwaltstitel im Familienrecht, weil er seiner Fortbildungspflicht nicht nachkam. Obwohl er mehrfach von der Rechtsanwaltskammer aufgefordert wurde, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, reichte er diese nicht vollständig ein. Für das Jahr 2019 konnte er nur 10 von 15 benötigten Stunden nachweisen, während für die Jahre 2020 und 2022 keinerlei Fortbildungsnachweise vorlagen.

Die Entscheidung des AGH

Der AGH entschied, dass die Rechtsanwaltskammer den Titel entziehen musste, da keine entschuldigenden Gründe für die Versäumnisse vorlagen. Der Anwalt hatte weder vorgerichtlich noch im Klageverfahren ausreichende Begründungen oder Nachweise vorgelegt. Selbst während der Corona-Pandemie bot die Kammer Ausnahmeregelungen an, die der Anwalt jedoch nicht nutzte.

Wichtige Erwägungen des AGH

  1. Ermessensreduzierung auf Null: Die Kammer hatte keine andere Wahl, als den Titel zu entziehen, da die Fortbildungspflicht nachhaltig nicht erfüllt wurde und keine Entschuldigungsgründe vorlagen.
  2. Keine Verhandlungsunfähigkeit: Der Anwalt versäumte es, seine Verhandlungsunfähigkeit aufgrund vermeintlicher COVID-19-Symptome ausreichend zu belegen.
  3. Keine Rückwirkende Heilung: Nachgewiesene Fortbildungsstunden müssen rechtzeitig und vollständig erbracht werden. Eine nachträgliche Anrechnung fehlender Stunden ist nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlagen des Urteils

Der Widerruf des Fachanwaltstitels stützte sich auf folgende Paragraphen:

  • BRAO § 43c Abs. 4 S. 2: Erlaubt den Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung bei Vernachlässigung der Fortbildungspflicht.
  • FAO § 15: Regelt die jährliche Fortbildungspflicht für Fachanwälte, einschließlich der Mindeststunden und der Nachweispflicht.
  • VwGO § 173 S.1 und ZPO §§ 156, 227 Abs.1: Beziehen sich auf Verfahrensvorschriften, die in diesem Fall relevant waren, insbesondere zur Verhandlungsfähigkeit und Terminsverlegung.

Dieser Fall sollte als dringende Erinnerung dienen, dass die regelmäßige Fortbildung ein unverzichtbarer Teil unserer Berufsausübung ist. Sie gewährleistet, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben und somit den Mandanten die bestmögliche Beratung bieten können.

Nutzen Sie die vielfältigen Fortbildungsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen, sei es durch Präsenzveranstaltungen oder Online-Seminare. Ihr Fachanwaltstitel ist ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt.

Mit kollegialen Grüßen,

Das Team von rechtsanwalt-fortbildung.net

Die Konkretisierung der Fortbildungspflicht der Anwaltschaft: Satzungsversammlung verabschiedet Resolution

In den letzten Jahren ist die Frage der Fortbildungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein wiederkehrendes Thema innerhalb der juristischen Gemeinschaft gewesen. Trotz mehrerer Resolutionen seitens der Satzungsversammlung, dem Parlament der Anwaltschaft, blieb eine konkrete Reaktion des Gesetzgebers bislang aus. Bei der jüngsten Sitzung am 22. April 2024 hat die Satzungsversammlung erneut eine Resolution verabschiedet und damit auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Die Frage nach der Konkretisierung der Fortbildungspflicht ist von grundlegender berufsrechtlicher Bedeutung. Es steht außer Frage, dass eine klare Regelung erforderlich ist, um die Qualität der juristischen Arbeit zu gewährleisten. Die Satzungsversammlung argumentiert dabei vehement für die Notwendigkeit einer Satzungskompetenz, um über die Fortbildungspflicht entscheiden zu können, selbst wenn sie letztendlich gegen eine Konkretisierung stimmen sollte.

Die Resolution der 8. Satzungsversammlung vom 22. April 2024 fordert das Bundesministerium der Justiz und den Gesetzgeber auf, die Satzungskompetenz der Satzungsversammlung zu erweitern und sich erneut mit der Frage der allgemeinen Fortbildungspflicht der Anwaltschaft zu befassen. Dabei betont die Satzungsversammlung die hohe Qualität der juristischen Arbeit in Deutschland und die Notwendigkeit einer systemischen Qualitätssicherung.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf diese Resolution reagieren wird. Die Frage der Fortbildungspflicht betrifft nicht nur die Anwaltschaft, sondern auch die Mandantschaft und die Rechtspflege insgesamt. Eine konstruktive Lösung, die den Bedürfnissen aller Stakeholder gerecht wird, ist daher von großer Bedeutung.

Es liegt nun an den politischen Entscheidungsträgern, die Forderungen der Satzungsversammlung zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine transparente und offene Diskussion über dieses Thema ist unerlässlich, um langfristig eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung in Deutschland sicherzustellen.

Entzug des Fachanwaltstitels: Die Folgen versäumter Fortbildung während der Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie wurden viele Bereiche des täglichen Lebens digitalisiert, darunter auch Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte. In einem bemerkenswerten Fall entzog die Rechtsanwaltskammer (RAK) München einem 81-jährigen Fachanwalt für Steuerrecht seinen Fachanwaltstitel, da er während dieser Zeit nicht an Online-Weiterbildungen teilgenommen hatte. Der Anwaltsgerichtshof (AGH) Bayern bestätigte diese Entscheidung (Urt. v. 16.11.2023, Az. III-4-6/23), und betonte die Bedeutung regelmäßiger Fortbildungen für das Vertrauen der Mandanten in die Fachkompetenz eines Anwalts.

Der klagende Anwalt, der über drei Jahrzehnte lang den Titel Fachanwalt für Steuerrecht führte und zusätzlich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig war, versäumte es ab 2020, der RAK München die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorzulegen. Infolgedessen wurde ihm die Erlaubnis entzogen, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Diese Entscheidung wurde vom AGH Bayern bestätigt.

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen Fachanwälte jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen, wobei fünf Stunden im Selbststudium absolviert werden können, beispielsweise durch das Lesen von Urteilen mit anschließender Lernerfolgskontrolle.

Der AGH stellte fest, dass der klagende Anwalt auch während des Widerrufsverfahrens diesen Nachweis nicht erbrachte. Obwohl er angab, einschlägige Fachzeitschriften zu lesen, konnte er keinen Lernerfolg nachweisen. Zudem können nur fünf Stunden Fortbildung im Selbststudium abgedeckt werden, und die Fortbildungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Steuerberater erfüllen nicht die Anforderungen nach § 15 FAO.

Der AGH argumentierte sogar, dass die RAK verpflichtet war, dem Anwalt die Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels zu entziehen. Das Ermessen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sei in einem solchen Fall auf Null reduziert.

Insbesondere akzeptierte der AGH nicht die Ausrede des Anwalts, dass er aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse nicht an den Online-Fortbildungen teilnehmen konnte. Er sei in der Lage gewesen, die erforderlichen technischen Fähigkeiten zu erwerben, um an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, dass Fachanwälte auch in herausfordernden Zeiten wie einer Pandemie ihre Fortbildungsverpflichtungen ernst nehmen müssen. Das Vertrauen der Mandanten und die Integrität des Anwaltsberufs hängen maßgeblich von der regelmäßigen Weiterbildung ab.

10 Gründe als Fachanwalt die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres zu absolvieren

Die kontinuierliche Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Entwicklung von Fachanwälten. Während viele es gewohnt sind, ihre Fortbildung erst am Ende des Jahres abzuschließen, gibt es gute Gründe, dies anders anzugehen. In diesem Artikel werden wir zehn überzeugende Gründe beleuchten, warum es vorteilhaft ist, die Fortbildung nicht aufzuschieben, sondern kontinuierlich im Laufe des Jahres zu absolvieren.

Sie kennen die Gründe schon, dann gehts hier direkt zu über 3.000 Seminaren bei über 50 Anbietern:

Die Gründe:

  1. Zeitliche Flexibilität: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg verteilen, genießen sie eine größere zeitliche Flexibilität. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Zeit besser einzuteilen und einen ausgewogeneren Arbeitsrhythmus zu finden.
  2. Gleichmäßige Arbeitsbelastung: Statt sich am Ende des Jahres einem erhöhten Zeitdruck auszusetzen, ermöglicht eine kontinuierliche Fortbildung eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitsbelastung über das gesamte Jahr hinweg. Das reduziert Stress und verbessert die Work-Life-Balance.
  3. Effektives Lernen: Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ermöglicht Fachanwälten ein effektiveres Lernen. Durch den geringeren zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Fortbildungseinheiten bleibt das Gelernte besser im Gedächtnis und kann in der täglichen Arbeit unmittelbar angewendet werden.
  4. Aktualität: Rechtsvorschriften und -praktiken ändern sich kontinuierlich. Indem Fachanwälte ihre Fortbildung über das Jahr hinweg absolvieren, bleiben sie stets auf dem neuesten Stand des Rechts und können ihre Mandanten optimal beraten.
  5. Rechtssicherheit: Eine kontinuierliche Fortbildung gewährleistet, dass Fachanwälte rechtlich sicher arbeiten und ihren Mandanten qualitativ hochwertige Beratung bieten können. Mit regelmäßigen Fortbildungen verpassen sie keine wichtigen Informationen oder Änderungen im Rechtssystem.
  6. Berufliche Weiterentwicklung: Durch eine kontinuierliche Fortbildung haben Fachanwälte die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich zu verbessern. Dies trägt zur beruflichen Weiterentwicklung bei und ermöglicht es ihnen, sich als Experten in ihrem Fachgebiet zu etablieren.
  7. Networking-Möglichkeiten: Fortbildungsveranstaltungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, mit anderen Fachanwälten und Experten in Kontakt zu treten. Durch eine kontinuierliche Fortbildung können wertvolle Networking-Verbindungen aufgebaut werden, die sich sowohl beruflich als auch persönlich als vorteilhaft erweisen können.
  8. Stressreduktion: Die Aufteilung der Fortbildung über das Jahr hinweg hilft dabei, den Stress am Ende des Jahres zu reduzieren. Fachanwälte können sich so auf andere berufliche und persönliche Verpflichtungen konzentrieren, ohne von einem großen Fortbildungsbedarf überwältigt zu werden.
  9. Ausweichmöglichkeiten: Indem Fachanwälte ihre Fortbildung frühzeitig abschließen, haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen oder Termine im Laufe des Jahres nachzuholen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen und neue Fachgebiete zu erkunden.
  10. Wettbewerbsvorteil: Fachanwälte, die ihre Fortbildung frühzeitig absolvieren, können sich von Mitbewerbern abheben. Indem sie kontinuierlich an ihrer fachlichen Kompetenz arbeiten, signalisieren sie ihren Klienten, dass sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts sind und ihnen die bestmögliche Beratung bieten können.

Fazit: Die kontinuierliche Fortbildung über das Jahr hinweg bietet Fachanwälten zahlreiche Vorteile. Von der zeitlichen Flexibilität über die Reduzierung von Stress bis hin zur stetigen Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten – es gibt viele gute Gründe, die Fortbildung nicht erst am Ende des Jahres abzuschließen. Indem Fachanwälte sich dazu entscheiden, ihre Fortbildung kontinuierlich zu absolvieren, können sie ihre berufliche Entwicklung optimieren und ihren Mandanten einen noch besseren Service bieten.

rak.seminare auf rechtsanwalt-fortbildung.net

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir nun auch die rak.seminare als Fortbildungsanbieter der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg auf rechtsanwalt-fortbildung.net begrüßen dürfen. Ab sofort können Sie alle Fortbildungen der rak.seminare direkt auf rechtsanwalt-fortbildung.net buchen!

Durch die Zusammenarbeit können wir Ihnen noch mehr hochwertige Fortbildungen anbieten und Ihnen eine noch größere Auswahl an Kursen bereitstellen. Auf unserer Webseite finden Sie ab sofort eine Übersicht aller Seminare, die von den rak.seminaren angeboten werden, inklusive Kursbeschreibungen, Terminen und Preisen. Die Buchung ist direkt über unsere Webseite möglich.

Wir sind stolz darauf, mit den rak.seminaren als Fortbildungsanbieter der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg zusammenzuarbeiten. Die rak.seminare erfüllen die hohen Standards der Rechtsanwaltskammern und bieten Ihnen eine praxisnahe und hochwertige Fortbildung. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Zusammenarbeit Ihnen zugutekommen wird.

Wir freuen uns darauf, Fachanwälte aus allen Regionen Deutschlands eine hochwertige Fortbildung zu bieten und sie auf ihrem beruflichen Weg zu unterstützen. Unsere Partnerschaft mit den rak.seminaren ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Hier geht es zu den Veranstaltungen der rak.seminare:

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf Ihre Teilnahme an den Seminaren auf rechtsanwalt-fortbildung.net.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr rechtsanwalt-fortbildung.net Team

Fachanwaltsfortbildung und Genuss 2023

Sie wollen das Angenehme mit den Nützlichen verbinden und suchen eine Fachanwaltsfortbildung im Ausland oder einem tollen Ort in Deutschland, dann finden Sie hier eine Übersicht aktueller Fachanwaltsfortbildungen, die Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO und den Genuss miteinander verbinden:

Fachanwaltsfortbildung im Schnee

I. Fortbildung und Berge

Sie suchen einen Fachanwaltsfortbildung zum genießen in den Bergen, z.B. mit Skifahren und Hüttenzauber, dann finden Sie nun Ihre Angebote im Überblick:

Fortbildung im Schnee – Champéry (Schweiz)

Neben reichlich Skifahren und einer schönen gemeinsamen Zeit mit freundlichen Kollegen erwartet Sie ein juristisches Update in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht.

Steckbrief (Modul 1):

  • 15 Stunden nach § 15 FAO
  • Medizinrecht, Sozialrecht
  • 18. – 20. März 2023
  • 1040 € zzgl. USt. Einzelperson (Einschließlich 3 Übernachtungen im EZ mit Bad sowie Frühstück, Nachmittagssnack, warmes Abendessen und alle Getränke einschließlich Wein, Bier und Longdrinks)
  • 1180 € zzgl. USt. Doppelzimmer mit Begleitperson

Steckbrief (Modul 2):

  • 15 Stunden nach § 15 FAO
  • Arbeitsrecht, Sozialrecht
  • 21. – 23. März 2023
  • 1040 € zzgl. USt. (Einschließlich 3 Übernachtungen im EZ mit Bad sowie Frühstück, Nachmittagssnack, warmes Abendessen und alle Getränke einschließlich Wein, Bier und Longdrinks)
  • 1180 € zzgl. USt. Doppelzimmer mit Begleitperson

Allgäu – Herbst 2023 – Hopfen am See

Im schönen Hopfen am See bei Füssen genießen Sie das schöne Alpenpanorama und bilden sich gleichzeitig im Strafrecht, Familienrecht oder Sozialrecht fort.

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 der Fachanwaltsordnung
  • Arbeistrecht, Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht
  • 27. – 29. September 2023 (Familienrecht)
  • 11. – 13. Oktober 2023 (Strafrecht)
  • 18. – 20. Oktober 2023 (Arbeitsrecht)
  • 25. – 27. Oktober 2023 (Sozialrecht)
  • ab 627 € zzgl. USt. (inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung zzgl. Hotel)
  • ab 717,25 € (bei zusätzlicher Buchung von drei 3-Gänge-Menüs an den Abenden)

Fachanwaltsfortbildung mit Sonne und Meer

II. Fachanwaltsfortbildung und Sonne

Viele sehnen sich nach dem langen Winter nach Sonne. Mit den folgenden Fachanwaltsfortbildungen und Genuss am Strand können Sie Sonne tanken und Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllen.

Mallorca…. Frühjahr 2023

Vom 27.04.-29.04.2023 bieten die ZORN Seminare wieder Ihr beliebtes Seminar auf Mallorca an. Unter dem Motto „Endlich wieder Sonne genießen“ wird das know how renommierter Dozenten mit der Sonne der schönen Mittelmeerinsel verbunden. Schließlich will man sich ja auch von einem anstrengenden Seminartag erholen können. Eckdaten des Seminars:

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 der Fachanwaltsordnung (6 + 6 + 3 Stunden)
  • Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
  • 27. – 29. April 2023
  • 760 € umsatzsteuerbefreit (inkl. Tagungsgetränke und Pausensnacks zzgl. Hotel)

Segeln und Recht – Mallorca Juni 2023

IT-Recht Fachanwaltsfortbildung im Ausland und das als begeisterter Segler odersolcher der es werden will? Wenn sich das nach Ihnen anhört sind Sie beim juristischen Segeltörn in Port de Pollenca auf Mallorca im Juni genau richtig.

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 der FAO (10 Std. Vortrag + 5 Std. Selbststudium)
  • IT-Recht
  • 11. – 13. Juni 2023
  • 580 € zzgl. USt. (500 € zzgl. USt. für Mitglieder der DAVIT oder Junganwälte)

Sankt Peter-Ording – Familienrecht Juni 2023

Familienrechtler genießen Ihre Fortbildung hier an der deutschen Ostseeküste im schönen Strandgut Resort in St. Peter-Ording. Wahlweise entspannen Sie zusätzlich bei 3-Gänge-Menüs am Abend.

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 der Fachanwaltsordnung
  • Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht
  • 21. – 23. Juni 2023 (Familienrecht)
  • 28. -30. Juni 2023 (Sozialrecht)
  • 05. – 07. Juli 2023 (Arbeitsrecht)
  • 12. – 14. Juli 2023 (Strafrecht)
  • 640 € zzgl. USt. (inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung zzgl. Hotel)
  • 735 € zzgl. USt. (bei zusätzlicher Buchung von drei 3-Gänge-Menüs an den Abenden)

Portugal…. Herbst 2023

Den Winter können Sie im Herbst an der Ostalgarve verlängern und gleichzeitig Ihre Fachanwaltsfortbildung im Ausland absolvieren. Im Robinson Club Quinta da Ria kommen Sie kulinarisch, sportlich und jetzt auch juristisch auf Ihre Kosten.

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 der Fachanwaltsordnung (6 + 6 + 3 Stunden)
  • Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
  • 14. – 16. September 2023
  • 720 € umsatzsteuerbefreit (inkl. Tagungsgetränke und Pausensnacks zzgl. Hotel)

Baurecht am Meer – Palma de Mallorca – Herbst 2023

Bei dieser Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht bauen Sie nicht nur tagsüber Ihr Wissen aus und erfüllen Ihre Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO, sondern können nach Veranstaltungsende die besondere Atmosphäre dieser faszinierenden Metropole mit ihrer malerischen Altstadt genießen.

Steckbrief:

  • 15 Stunden nach § 15 FAO
  • Baurecht- und Architektenrecht
  • 28. – 30. September 2023
  • 699 € zzgl. USt.

Kursprogramme für 2023 online!

Ein neues Jahr bedeutet für uns Fachanwälte auch immer eine neue Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Pünktlich zum Jahresstart stellen uns wieder dutzende Anbieter Fortbildungen zur Verfügung.

Um da den Überblick zu behalten stellen wir bei rechtsanwalt-fortbildung.net nun schon im 5ten Jahr eine marktbreite Übersicht der Fachanwaltsfortbildungen zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit Kurse von über 50 Anbietern zu vergleichen, zu buchen und zentral an einem Ort zu verwalten.

Nun stehen Ihnen bei den meisten dieser Anbieter wieder die aktuellen Kursprogramme für 2023 auf unserem Portal zur Verfügung. Finden Sie hier Ihren passenden Kurs:

Übrigens: Wussten Sie, dass auf rechtsanwalt-fortbildung.net die Kursprogramme und Kurspreise der meisten Anbieter täglich synchronisiert werden? So haben Sie immer die aktuellsten und günstigsten Seminare zur Auswahl.

Das ganze gibt es übrigens auch für unsere ReNos auf unserem Schwesterportal reno-fortbildung.net:

Viel Erfolg bei der Erfüllung Ihrer Fortbildungspflicht und freundliche kollegiale Grüße!

Selbststudium – Bescheinigung innerhalb von 15 Minuten

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder ausgewählte Kurse im Selbststudium zum Vorteilspreis an.

Wenn Sie die Online Lernkontrolle bis zum 31.12.2022 erfolgreich absolvieren erhalten Sie Ihr Zertifikat für das Jahr 2022 ausgestellt.

Haben Sie das Seminar zusätzlich bequem und online direkt bezahlt erhalten Sie Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO innerhalb von 15 Minuten nach Abschluss des Tests. Bei Nichtbestehen können Sie den Test wiederholen.

Den Inhalt des Skripts und des Multiple-Choice-Tests können Sie sich vor der Buchung unverbindlich kostenlos ansehen.

Senden Sie uns Ihren Multiple-Choice-Test als PDF per E-Mail, erhalten Sie die Bescheinigung inklusive korrigiertem Test innerhalb von 24 Stunden.

Das Ganze zum Vorzugspreis von 99 € netto für 5 Stunden und 59 € netto für 2,5 Stunden Fortbildung nach der FAO. Zahlen können Sie bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Überweisung.

Folgende Kurse haben wir für Sie im Angebot:

Arbeitsrecht

Bau- und Architektenrecht

Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Miet- und WEG-Recht

Sozialrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Viel Spaß bei Ihrer Fortbildung!

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