Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 26. Mai 2025 wichtige Änderungen an der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beschlossen. Die Neuerungen wurden vom Bundesministerium der Justiz genehmigt und treten zum 1. Dezember 2025 in Kraft.

Damit bringen die FAO Änderungen 2025 mehr Flexibilität beim Erwerb von Fachanwaltstiteln und passen die Anforderungen an die Realität des anwaltlichen Berufsalltags an.

Hier eine kurze Übersicht aller Änderungen für Sie:


Verlängerung des Nachweiszeitraums auf fünf Jahre

Die zentrale Neuerung der FAO Änderungen 2025 betrifft den Nachweis praktischer Erfahrungen:

  • Künftig gilt eine 5-Jahres-Frist statt bisher drei Jahre.
  • Damit wird Anwältinnen und Anwälten deutlich mehr Zeit eingeräumt, die erforderlichen Fälle für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung nachzuweisen.

Warum ist diese Anpassung wichtig?

  • Die bisherige Dreijahresfrist war für viele zur Zugangshürde geworden.
  • Gründe: weniger Kanzleineugründungen, sinkendes Fallaufkommen, mehr Teilzeitstellen und zusätzliche Belastungen – gerade bei Anwältinnen im Familien- oder Sozialrecht.
  • Durch die Verlängerung entsteht mehr Chancengleichheit, ohne dass die Fallzahlen reduziert werden.

Geänderte Fallzahlen und Anforderungen in einzelnen Fachgebieten

Die FAO Änderungen 2025 betreffen auch die Fallanforderungen in verschiedenen Fachrichtungen:

  • Arbeitsrecht: 100 Fälle aus mindestens vier Teilgebieten, mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren.
  • Familienrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 Gerichtsverfahren. Scheidungsfolgesachen im Verbund zählen separat; nur begrenzt anrechenbare Mediations- und Verfahrensbeistandsfälle.
  • Strafrecht: 60 Fälle, davon mindestens 40 Hauptverhandlungstage, 30 davon vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht.
  • Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren, aufgeteilt auf drei verschiedene Bereiche des § 14l FAO.

Zusätzlich wurden in Fachgebieten wie Sozialrecht und Erbrecht die nachzuweisenden Kenntnisse präzisiert.


Anpassungen in der Berufsordnung (BORA)

Auch die BORA erfährt wichtige Änderungen:

  • Werbung: Nur sachlich und nicht irreführend; Mandatswerbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
  • Informationspflichten: Mandanten müssen vor Mandatsbeginn umfassend informiert werden – ein Verweis auf das Anwaltsverzeichnis genügt.
  • Außenauftritt: Zusammenarbeit mit anderen Berufen muss kenntlich gemacht werden; ausgeschiedene Partner dürfen nur mit Hinweis auf ihr Ausscheiden aufgeführt werden.

Bedeutung für die Praxis

Die FAO Änderungen 2025 haben weitreichende Folgen für die Anwaltschaft:

  • Erleichterter Zugang zum Fachanwaltstitel, insbesondere für Teilzeit-Anwälte und Kolleginnen mit familiären Verpflichtungen.
  • Klarere Vorgaben in den Fachgebieten, die die Vergleichbarkeit und Qualität der Fachanwaltschaften sichern.
  • Neue Informations- und Transparenzpflichten im Mandatsverhältnis und Kanzleiauftritt.

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