Selbststudium nach § 15 FAO 2026: Die 5-Stunden-Regel richtig nutzen

Aktualisiert am 24. September 2026

Fachanwältinnen und Fachanwälte dürfen bis zu fünf ihrer 15 jährlichen Fortbildungsstunden im Selbststudium erbringen – aber nur, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet (§ 15 Abs. 4 FAO). Nachzuweisen sind dann zwei Dokumente: die Bescheinigung über das Selbststudium und die Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 5 Satz 2 FAO). Fehlt die Kontrolle, zählt keine einzige Stunde – gleichgültig, wie viel tatsächlich gelesen und gearbeitet wurde.

Das ist die ganze Vorschrift. Ihre Tücken liegen woanders: in der Frage, worauf sich die fünf Stunden beziehen, was die Kammern als Kontrolle akzeptieren – und daran, dass genau das, was Anwältinnen und Anwälte ohnehin täglich tun, gerade nicht als Selbststudium zählt. Dieser Guide geht die Punkte der Reihe nach durch.

Für Eilige: Bis zum 31. Dezember 2026 sind es noch 14 Wochen. Fünf Stunden Selbststudium sind an einem Nachmittag erledigt, das Zertifikat kommt bei Online-Zahlung in der Regel binnen 15 Minuten. → Selbststudium für Ihr Rechtsgebiet · Alle Fortbildungen nach § 15 FAO

Was das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO ist

Die Fortbildungspflicht kennt vier Wege: hörende Teilnahme an Veranstaltungen, dozierende Teilnahme, wissenschaftliche Publikation – und das Selbststudium. Nur der letzte Weg kommt ohne festen Termin, ohne Anreise und ohne Anwesenheit aus. Und nur er ist der Höhe nach gedeckelt.

§ 15 Abs. 4 FAO knüpft das Selbststudium an eine einzige Bedingung: die Lernerfolgskontrolle. Sie ist keine Formalie und kein Qualitätssiegel des Anbieters, sondern die Tatbestandsvoraussetzung. Ohne sie ist selbst intensivste Eigenarbeit keine Fortbildung im Sinne der Fachanwaltsordnung.

Das Prinzip in der Praxis: Sie arbeiten ein aufbereitetes Skript durch – typischerweise aktuelle Entscheidungen aus Ihrem Fachgebiet –, beantworten anschließend einen Test und erhalten nach bestandener Kontrolle die Bescheinigung.

→ Den vollständigen Rahmen – alle Formate, Fristen und den Nachweis an die Kammer – finden Sie in der Übersicht Fortbildungspflicht für Fachanwälte: 15 Stunden, Formate, Fristen, Nachweis.

Wie weit die fünf Stunden reichen

Drei Punkte entscheiden darüber, ob die Rechnung am Jahresende aufgeht.

Fünf von fünfzehn – der Rest muss aus Veranstaltungen kommen. Das Selbststudium ist ein Drittel der Pflicht, nicht die Pflicht. Die restlichen zehn Zeitstunden sind über Präsenz- oder Live-Online-Seminare, dozierende Teilnahme oder eine wissenschaftliche Publikation zu erbringen. Wer im Dezember feststellt, dass zwölf Stunden fehlen, kann davon höchstens fünf im Selbststudium schließen.

Zeitstunden, nicht Unterrichtsstunden. § 15 FAO rechnet in Zeitstunden zu 60 Minuten. Ein Angebot über „sechs Unterrichtseinheiten“ zu je 45 Minuten bringt viereinhalb Zeitstunden. Seriöse Anbieter weisen Zeitstunden aus; steht auf der Bescheinigung etwas anderes, rechnen Sie um, bevor Sie planen.

Der Deckel gilt je Fachgebiet, nicht je Person. Die Pflicht besteht nach § 15 Abs. 3 FAO „je Fachgebiet und Kalenderjahr“, und Abs. 4 knüpft daran an. Wer zwei Bezeichnungen führt, schuldet 30 Zeitstunden und kann in jedem der beiden Gebiete bis zu fünf Stunden im Selbststudium erbringen – dann aber mit zwei getrennten, gebietsspezifischen Kursen. Ein Kurs, der beide Gebiete berührt, wird nicht doppelt verwertet: Der BGH hat 2019 entschieden, dass eine Veranstaltung zu zwei Fachgebieten insgesamt nur einmal zählt (AnwZ (Brfg) 14/19 vom 28.10.2019).

→ Doppelverwertung von Fachanwaltsfortbildungen ist nicht zulässig

Was als Lernerfolgskontrolle gilt

Die FAO sagt nicht, wie die Kontrolle auszusehen hat. In der Praxis der Kammern hat sich ein klarer Standard herausgebildet: ein bestandener Multiple-Choice-Test des Anbieters, der sich auf das durchgearbeitete Material bezieht und dessen Ergebnis dokumentiert wird.

Was diesen Standard erfüllt, ist unproblematisch. Riskant wird es bei allem, was daneben liegt:

  • Eine selbst verfasste Zusammenfassung ist keine Kontrolle – es fehlt die externe Überprüfung.
  • Ein Test ohne Ergebnisdokumentation nützt nichts: Sie müssen die Kontrolle vorlegen können, nicht nur behaupten, sie absolviert zu haben.
  • Eine Teilnahmebestätigung ist etwas anderes als eine bestandene Kontrolle. Auf dem Papier muss erkennbar sein, dass ein Lernerfolg geprüft und festgestellt wurde.

Prüfen Sie vor der Buchung, ob der Anbieter die Kontrolle ausdrücklich als solche bescheinigt und ob die Bescheinigung § 15 Abs. 4 FAO benennt. Das ist der Unterschied zwischen einem anerkennungsfähigen Nachweis und einer Rückfrage der Kammer im Januar.

Was ausdrücklich nicht als Selbststudium zählt

Hier liegt die häufigste Fehlvorstellung. Vieles, was nach Fortbildung aussieht und fachlich auch welche ist, erfüllt § 15 Abs. 4 FAO nicht:

  • Die Lektüre von Fachzeitschriften. Der BGH hat 2024 klargestellt, dass reines Lesen von Fachliteratur die Fortbildungspflicht nicht erfüllt – auch nicht in großem Umfang. → BGH: Lektüre von Fachzeitschriften genügt nicht
  • Fachbücher, Kommentare, Podcasts, Newsletter. Dasselbe Argument: Ohne Lernerfolgskontrolle fehlt die Tatbestandsvoraussetzung.
  • Aufgezeichnete Online-Seminare ohne Kontrolle. Ein reines On-Demand-Video ist keine Veranstaltung im Sinne des § 15 Abs. 2 FAO, weil die Interaktion fehlt. Als Selbststudium nach Abs. 4 kann es zählen – aber nur mit Lernerfolgskontrolle. Genau daran scheitert es bei vielen Mediatheken-Angeboten.
  • Die Einarbeitung in ein Mandat. Recherche für einen konkreten Fall ist Berufsausübung, nicht Fortbildung; auch hier fehlt die Kontrolle.
  • Externer Rechtsrat. Wer sich im Einzelfall von einer Kollegin beraten lässt, bildet sich im Sinne des § 15 FAO nicht fort. → BGH: Externer Rechtsrat ersetzt keine Fachanwaltsfortbildung

Die Linie dahinter ist einfach: Selbststudium im Sinne der FAO ist kein Zustand, sondern ein Verfahren mit überprüfbarem Ergebnis.

Der Nachweis: zwei Dokumente, nicht eines

§ 15 Abs. 5 Satz 2 FAO verlangt für das Selbststudium ausdrücklich beides:

  1. die Bescheinigung über das Selbststudium und
  2. die Lernerfolgskontrolle selbst.

Wer nur das Zertifikat einreicht, bekommt Rückfragen – und Rückfragen kosten im Dezember Zeit, die dann keiner mehr hat. Auf die Bescheinigung gehören außerdem dieselben Angaben wie bei jeder anderen Fortbildung:

  • Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers
  • Anbieter und Titel des Kurses
  • Datum
  • Umfang in Zeitstunden
  • das Rechtsgebiet bzw. der inhaltliche Bezug zum Fachgebiet
  • der Hinweis auf die bestandene Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO

Übermittlungsweg und Stichtag legt Ihre Kammer fest – beA, E-Mail oder Kammerportal, meist gesammelt zum Jahresende mit einer Karenzzeit im ersten Quartal. Die absolvierten Stunden selbst müssen dagegen zwingend im Kalenderjahr liegen: Ein Kurs am 2. Januar 2027 rettet das Jahr 2026 nicht mehr.

Sofort starten oder auf Zugangsdaten warten?

Selbststudiumskurse werden im Portal auf zwei Wegen abgewickelt. Der Unterschied ist unscheinbar – und entscheidet im Dezember darüber, ob Sie am selben Tag fertig werden:

Direkt über uns. Buchung, Zahlung und Zugang laufen vollständig über rechtsanwalt-fortbildung.net. Sie zahlen online, bekommen Skript und Lernerfolgskontrolle sofort und haben die Bescheinigung nach bestandener Kontrolle und Zahlungseingang in der Regel innerhalb von 15 Minuten. Alle in diesem Artikel verlinkten Kurse gehören zu dieser Gruppe – in jedem der 24 Fachgebiete steht mindestens eine 5- und eine 2,5-Stunden-Variante bereit, in zehn Gebieten zusätzlich Kurse weiterer Anbieter zur Auswahl.

Über den Veranstalter. Bei Kursen anderer Anbieter nehmen wir die Buchung entgegen und leiten sie weiter. Rechnung und Zugangsdaten verschickt der Veranstalter anschließend selbst – das kann Stunden dauern, je nach Anbieter auch länger. Fachlich sind diese Kurse gleichwertig; für den 29. Dezember sind sie der falsche Weg.

Wenn es eilt, achten Sie also nicht nur auf Rechtsgebiet und Stundenzahl, sondern auch darauf, wer den Zugang freischaltet.

Der Ablauf bei den direkt abgewickelten Kursen

  1. Kurs im eigenen Rechtsgebiet wählen – verfügbar für alle 24 Fachanwaltsbereiche.
  2. Buchen und online bezahlen (Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift). Eine Gastbestellung ohne Konto ist möglich; mit Konto liegen Buchungen und Zertifikate zentral.
  3. Skript herunterladen und durcharbeiten – aufbereitete aktuelle Rechtsprechung aus Ihrem Gebiet (BGH, OLG, BVerfG, EuGH oder die jeweiligen Fachgerichte), ausgewählt nach Praxisrelevanz.
  4. Lernerfolgskontrolle absolvieren – ein Multiple-Choice-Test, online. Wer nicht besteht, darf ihn wiederholen.
  5. Bescheinigung erhalten – nach bestandener Kontrolle und Zahlungseingang – bei Online-Zahlung in der Regel innerhalb von 15 Minuten per E-Mail.

Keine Freischaltung durch Dritte, keine Wartezeit. Planen Sie für einen 5-Stunden-Kurs trotzdem einen ruhigen Nachmittag ein – die Zeitstunden stehen für den Lernaufwand, nicht für die Klickstrecke.

Die Konditionen: 5 Zeitstunden für 119 € zzgl. USt., 2,5 Zeitstunden für 69 bis 79 € zzgl. USt. – je nach Anbieter.

5 Stunden oder 2,5 Stunden? Die Entscheidung nach Lückengröße

Ihre offene Lücke Passendes Format Warum
5 Stunden oder mehr 5-Stunden-Kurs (119 € zzgl. USt.) schöpft den Deckel des § 15 Abs. 4 FAO vollständig aus
2 bis 3 Stunden 2,5-Stunden-Kurs (69–79 € zzgl. USt.) schließt die Lücke passgenau, ohne ungenutzte Stunden
7 bis 8 Stunden 5-Stunden-Kurs plus ein Live-Online-Halbtagsseminar mehr als fünf Stunden Selbststudium sind nicht anrechenbar
zwei Titel, je 5 Stunden offen zwei 5-Stunden-Kurse, je einer pro Gebiet keine Doppelverwertung, der Deckel gilt je Fachgebiet
mehr als 10 Stunden Selbststudium (5 h) + Tagesseminar (6 h) Präsenztermine im Q4 sind früh belegt – jetzt buchen

Die fünf Fehler, die im Januar auffallen

  1. Kurs ohne Lernerfolgskontrolle gebucht. Die Stunden sind verloren, das Geld auch. Vor der Buchung prüfen.
  2. Nur das Zertifikat eingereicht. § 15 Abs. 5 Satz 2 FAO verlangt zwei Dokumente.
  3. Mehr als fünf Stunden Selbststudium eingeplant. Die sechste Stunde zählt nicht, auch nicht aus einem zweiten Kurs im selben Gebiet.
  4. Unterrichtseinheiten für Zeitstunden gehalten. Aus „acht Einheiten“ werden sechs Zeitstunden.
  5. Bis zum 30. Dezember gewartet. Das Selbststudium ist der einzige Weg, der dann noch funktioniert – aber nur für maximal fünf Stunden. Die anderen zehn sind bis dahin nicht mehr zu retten.

Wenn Stunden aus einem früheren Jahr fehlen, gibt es seit dem 1. Oktober 2023 einen geordneten Weg: Die Kammer muss nach § 15 Abs. 5 Satz 3 FAO Gelegenheit zum Nachholen geben. → Nachholen von Fortbildungsstunden – was § 15 Abs. 5 FAO erlaubt

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Aktuelles zur Fachanwaltsordnung und zur Fortbildungspflicht nach § 15 FAO – kostenlos per E-Mail.

Ihr Fahrplan für die letzten 14 Wochen des Jahres 2026

Vom 24. September bis zum 31. Dezember sind es genau 14 Wochen. Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:

Erstens: zählen. Legen Sie die Bescheinigungen dieses Jahres nebeneinander und addieren Sie die Zeitstunden – je Fachgebiet getrennt, falls Sie mehrere Titel führen.

Zweitens: die Veranstaltungsstunden zuerst buchen. Sie sind der knappe Teil. Präsenzveranstaltungen im vierten Quartal sind erfahrungsgemäß im Oktober vielfach ausgebucht, Live-Online-Termine halten länger durch.

Drittens: das Selbststudium ans Ende setzen. Es ist jederzeit startbar und damit die einzige Reserve, die auch am 30. Dezember noch funktioniert. Wer es umgekehrt macht – Selbststudium zuerst, Seminarsuche im Dezember –, verschenkt genau diese Reserve.

→ Zehn Gründe, die Fortbildung nicht erst am Jahresende zu absolvieren

Selbststudium in allen 24 Fachanwaltsbereichen

Alle hier verlinkten Kurse werden direkt über rechtsanwalt-fortbildung.net abgewickelt: online zahlen, sofort starten, Bescheinigung nach Zahlungseingang in der Regel binnen 15 Minuten. Je Fachgebiet stehen mindestens die 5-Stunden- und die 2,5-Stunden-Variante zur Wahl.

Fachgebiet Selbststudium Fortbildungen § 15 FAO
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Bau- und Architektenrecht Kurs buchen Seminare ansehen
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Familienrecht Kurs buchen Seminare ansehen
Gewerblicher Rechtsschutz Kurs buchen Seminare ansehen
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Verkehrsrecht Kurs buchen Seminare ansehen
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Fazit

Die 5-Stunden-Regel ist großzügiger, als sie wirkt – und strenger, als viele annehmen. Großzügig, weil ein Drittel der Jahrespflicht ohne Termin, ohne Anreise und ohne Kalenderabgleich erledigt werden kann. Streng, weil sie an einer einzigen Bedingung hängt: Ohne Lernerfolgskontrolle zählt nichts, und ohne beide Dokumente ist der Nachweis unvollständig.

Praktisch heißt das: Das Selbststudium ist die Reserve, die Sie sich bis zuletzt aufheben – nicht der Einstieg, mit dem Sie im September beginnen und den Rest dem Dezember überlassen.

Ihr nächster Schritt: Zählen Sie Ihre Stunden für 2026. Ist die Lücke fünf Stunden oder kleiner, erledigt ein Selbststudiumskurs sie an einem Nachmittag. Ist sie größer, buchen Sie den Seminartermin jetzt – und das Selbststudium später.

→ Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle buchen · Alle Fortbildungen nach § 15 FAO durchsuchen

Häufige Fragen zum Selbststudium nach § 15 FAO

Wie viele Stunden darf ich im Selbststudium erbringen?

Bis zu fünf der 15 Zeitstunden je Fachgebiet und Kalenderjahr (§ 15 Abs. 4 FAO) – und nur, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet. Die übrigen zehn Stunden müssen über Veranstaltungen, dozierende Teilnahme oder eine wissenschaftliche Publikation erbracht werden.

Was ist eine Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO?

Eine überprüfbare Feststellung des Lernerfolgs durch den Anbieter. Die FAO schreibt keine Form vor; in der Praxis akzeptieren die Kammern typischerweise einen bestandenen Multiple-Choice-Test, dessen Ergebnis dokumentiert und vorgelegt werden kann. Eine selbst verfasste Zusammenfassung oder eine bloße Teilnahmebestätigung genügt nicht.

Zählt das Lesen von Fachzeitschriften als Selbststudium?

Nein. Der BGH hat 2024 entschieden, dass die reine Lektüre von Fachliteratur die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nicht erfüllt – auch nicht in großem Umfang. Es fehlt die Lernerfolgskontrolle, die Abs. 4 zwingend voraussetzt.

Welche Nachweise verlangt die Kammer für das Selbststudium?

Zwei Dokumente: die Bescheinigung über das Selbststudium und die Lernerfolgskontrolle selbst (§ 15 Abs. 5 Satz 2 FAO). Auf der Bescheinigung sollten Name, Anbieter, Kurstitel, Datum, Umfang in Zeitstunden und das Rechtsgebiet stehen.

Gilt die 5-Stunden-Grenze je Fachanwaltstitel oder je Person?

Je Fachgebiet. Die Fortbildungspflicht besteht nach § 15 Abs. 3 FAO je Fachgebiet und Kalenderjahr; der Deckel des Abs. 4 knüpft daran an. Wer zwei Bezeichnungen führt, kann in jedem Gebiet bis zu fünf Stunden im Selbststudium erbringen – allerdings mit zwei getrennten Kursen, denn eine Doppelverwertung derselben Fortbildung ist nach der Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen (AnwZ (Brfg) 14/19 vom 28.10.2019).

Zählt ein aufgezeichnetes Online-Seminar als Selbststudium?

Nur mit Lernerfolgskontrolle. Als Veranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO scheidet eine reine Aufzeichnung aus, weil die Interaktionsmöglichkeit fehlt. Als Selbststudium nach Abs. 4 ist sie anrechenbar, sofern der Anbieter eine Kontrolle durchführt und bescheinigt.

Was kostet ein Selbststudiumskurs nach § 15 FAO?

Die direkt über rechtsanwalt-fortbildung.net abgewickelten Kurse kosten 119 € zzgl. USt. für 5 Zeitstunden und 69 bis 79 € zzgl. USt. für 2,5 Zeitstunden. Beide Formate gibt es in allen 24 Fachanwaltsbereichen, jeweils mit Skript, Lernerfolgskontrolle und Bescheinigung. Kurse von Veranstaltern, die selbst abrechnen, haben eigene Preise.

Wie schnell bekomme ich das Zertifikat?

Bei den direkt über rechtsanwalt-fortbildung.net abgewickelten Kursen nach bestandener Lernerfolgskontrolle und Zahlungseingang – bei Online-Zahlung in der Regel innerhalb von 15 Minuten, per E-Mail; eine Freischaltung durch Dritte ist nicht erforderlich, Gastbestellungen ohne Kundenkonto sind möglich. Bei Kursen von Veranstaltern, die selbst abrechnen, verschickt der Anbieter Zugangsdaten und Bescheinigung – das dauert entsprechend länger.

Kann ich das Selbststudium noch im Dezember absolvieren?

Ja – das ist sein eigentlicher Vorteil. Die direkt über das Portal abgewickelten Kurse sind jederzeit startbar, und bei Online-Zahlung kommt das Zertifikat am selben Tag. Entscheidend ist nur, dass die Lernerfolgskontrolle im Kalenderjahr bestanden wird: Ein Abschluss am 2. Januar 2027 zählt für 2027, nicht mehr für 2026. Wer kurz vor Silvester bucht, sollte deshalb einen Kurs wählen, bei dem der Zugang nicht erst vom Veranstalter freigeschaltet werden muss.

Quellen: Fachanwaltsordnung (FAO), Stand 01.10.2026 · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) · BGH, AnwZ (Brfg) 14/19 vom 28.10.2019 · BGH-Rechtsprechung zur Lektüre von Fachzeitschriften (2024) · Hinweisblätter zur Fortbildungspflicht der Rechtsanwaltskammern

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