Teilnehmerkreis
Interessierte Juristen, Junanwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem
Fachbereich Arbeitsrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Arbeitsrecht erwerben möchten.
Zeit
120 Unterrichtsstunden zzgl. 15 Stunden Klausur verteilt auf 6 Lehrgangseinheiten
Gut zu Wissen
Kleine Gruppen unterstützen die fundierte Ausbildung.
Tausch von Lehrgangseinheiten sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten - im Rahmen der tatsächlich laufenden Lehrgänge - jederzeit auch kurzfristig möglich; dies gilt auch für die Möglichkeit, eine Klausur zur Verbesserung der Ergebnisse zu wiederholen bzw. in einen laufenden Lehrgang einzusteigen.
Technischer Hinweis
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.