Onlineseminar120 Std.Erbrecht

Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2026/2027 - ESF-Plus beantragt - mit Durchführungsgarantie

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 120 Std.
Onlineseminar
2.490,00 €

Kursbeschreibung

Räume sind mit Hybridtechnik ausgestattet, d.h. Sie können entscheiden, ob Sie am Lehrgang in Präsenz teilnehmen oder sich virtuell in den Seminarraum einloggen.

Bitte beachten Sie, dass die Skripte ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

Dozententeam: RAin Dr. Gudrun Doering-Striening, FAin für Familien- und Sozialrecht, Essen RA Professor Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des LG Traunstein a.D. und Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstags RAin Anneli Munz, CMS Hasche Sigle, Stuttgart RA Dr. Roman Rodloff, FA für Erb- und Familienrecht, Stuttgart RA Dr. Dirk Schauer, FA für Erbrecht, CMS Hasche Sigle, Stuttgart RA Dr. Michael Schellenberger, FA für Erbrecht, CMS Hasche Sigle, Stuttgart RA und StB Dr. Thomas Stein, FA für Steuerrecht, Stein & Partner mbB, Ulm Professor Dr. Anusch Tavakoli – Fachliche Leitung – Professor für Wirtschaftsrecht Hochschule Pforzheim, zuvor Notar und Nachlassrichter, zuvor Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Nachfolgeberatung

Sofern Sie an den Klausuren teilnehmen, werden diese separat mit jeweils € 100,00 - umsatzsteuerbefreit - in Rechnung gestellt.

Skripte werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Lehrgangsgebühr kann in 5 Monatsraten bezahlt werden.

Reduzierung der Netto-Seminargebühr um 45 % möglich - ESF-Plus Antrag ist gestellt.

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar wird voraussichtlich vom ESF-Plus gefördert - Antrag ist gestellt. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

HYBRID-Veranstaltung:

Die Seminarveranstaltung wird HYBRID angeboten, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Online an der Veranstaltung teilzunehmen oder in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart.

Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer/in:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten spätstens eine Woche vor Lehrgangsbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Bitte beachten Sie als Hybrid-Teilnehmer/in:

Sie können in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart teilnehmen. Die Präsenzteilnehmerzahl ist gedeckelt. Bitte geben Sie bei der Seminarbuchung unter „Bemerkungen“ ein, dass Sie in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Wir behalten uns vor, bei zu wenig Anmeldungen zur Präsenzteilnahme die Veranstaltung ausschließlich im Online-Format durchzuführen. _____________________________________________________________________________________________________________________________________

Und das sagen unsere bisherigen Teilnehmer*innen aus den vorigen Fachanwaltskursen "Erbrecht":

„Mir gefiel der Lehrgang, wie er abgehalten wurde. Für die Rechtsanwaltspraxis fühle ich mich gestärkt. Nach meiner Meinung war von nichts zu viel und ebenso von nichts zu wenig.“

„Sehr gute Fortbildung und tolle Organisation! - Herzliches Auftreten der Mitarbeiter an Klausurtagen! - Die Hybridveranstaltungen wurden top umgesetzt, so dass diese für Onlineteilnehmer ohne Abstriche wahrzunehmen waren.“

"Meine Mandanten kommen vermehrt auf mich zu, um sich erbrechtlich beraten zu lassen. Da ich bereits drei Fachanwaltschaften habe, habe ich die Klausuren nicht mitgeschrieben. Gleichwohl möchte ich die Unterrichtseinheiten nicht missen, es wurde sehr viel Fachwissen vermittelt und Muster an die Hand gegeben, welche ich gut in der Praxis einsetzen kann. Vielen Dank."

„Sehr qualifizierte Dozenten und sehr gute Organisation“

"Es war perfekt, Danke für die flexible Organisation"

"Kleine Gruppengröße und keine Massenveranstaltung, so dass jederzeit die Möglichkeit bestand, eigene Fragen anzubringen, vielen Dank".

"Zuerst hatte ich Skepsis wegen dem Eigenstudium, diese waren aber unberechtigt, weil das Skript sehr gut dafür geeignet war und das Wissen mit Tests nochmals verfestigt wurde. Außerdem wurde vor der Klausur nochmals das Eigenstudium im Unterricht vertieft, so dass die Vorbereitung optimal war. Und zu guter Letzt konnte ich mir die Zeit für das Eigenstudium selbst einteilen, was gerade zum Jahreswechsel sehr geschickt war. Ich habe mir das Skript einmal durchgelesen und konnte sofort auch die Fragen im Fragenkatalog beantworten."

"Ein sehr guter Lehrgang, den ich jedem empfehlen würde, der Schnittstellen zum Erbrecht in der Praxis hat. Ich habe die Prüfungen nicht mitgeschrieben, da es mir auf den Titel nicht ankommt. Die ESF-Förderung war natürlich auch klasse, diese konnte ich mit 70 % in Anspruch nehmen, so dass der Kurs auch in dieser Hinsicht eine absolute Bereicherung war. Außerdem konnte ich die Einheiten mit familienrechtlichen Bezug für meine Fachanwaltschaft im Familienrecht anerkennen lassen, so dass ich "zwei Fliegen mit einer Klappe" geschlagen habe."

Kursmodule

Block 1 - Onlineseminar -
Do., 05.11.2026 - Sa., 07.11.2026
Beschreibung:

Präsenz/Online am Donnerstag, 05.11.2026, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: Prof. Dr. Anusch Tavakoli):

Handlungsbereich: "Das erbrechtliche Mandat – Prinzipien des Erbrechts, Materielles Erbrecht I"

Rund um das erbrechtliche Mandat, insbesondere

1 Das erbrechtliche Mandat

1.1 Zahlen und Fakten

1.2 Sachverhaltsermittlung

1.2.1 Vermögensverhältnisse

1.2.2 Lebensgewohnheiten

1.2.3 Familienverhältnisse und Persönliches

1.2.4 Frühere Verfügungen und Testierfreiheit

1.2.5 Schenkungs– und Verzichtsverträge

1.2.6 Gesellschaftsverträge

1.3 Interessenskollisionen

1.4 Das Honorar

1.4.1 Das Honorar nach RVG

1.4.2 Die Honorarvereinbarung

1.5 Die Haftungsbeschränkung

2 Grundlagen und Prinzipien des Erbrechts

2.1 Universalsukzession

2.2 Die Erbschaft

2.2.1 Aktiva und Passiva

2.2.2 Schuldrechtliche und dingliche Beziehungen

2.2.3 Schadensersatzansprüche

2.2.4 Immaterialgüter

2.2.5 Persönlichkeitsrechte

2.2.6 Familienrechtliche Beziehungen

2.2.7 Der digitale Nachlass

2.2.8 Hintergrund für 2. Präsenz-Unterrichtstag (gesetzl. Erbfolge und Pflichtteil)

Präsenz/Online am Freitag, 06.11.2026, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: RA Dr. Roman Rodloff):

Handlungsbereich: Teil I: "Familien- und schuldrechtliche Bezüge zum Erbrecht - Teil I", insbesondere

beinhaltet die Lehrveranstaltung die Grundlagen des Ehegattenerbrechts und der erbrechtlichen Gestaltung zwischen Ehegatten. Bei Trennung und im Fall der Scheidung werden die sich hieraus für die erbrechtlichen Beziehungen ergebenden Auswirkungen betrachtet. Gleichfalls werden die Auswirkungen des Versterbens eines Ehepartners, auf die familienrechtliche Rechtsbeziehungen bei Trennung bzw. im laufenden Scheidungsverfahren u. a. beleuchtet.

Weiter werden die Schnittstellen zwischen dem Familienrecht und dem Erbrecht, insbesondere für den Fall der Trennung und Scheidung bzw. des Versterbens, behandelt.

Der Vortrag behandelt im Übrigen Formen und Möglichkeiten letztwilliger Verfügungen die letztwillige Gestaltungsform-/möglichkeiten zwischen Ehegatten (Ehegattentestament, Geschiedenentestament u. a.).

Ebenfalls werden die Bezüge zum Schuldrecht (und Familienrecht inkl. modifizierter Zugewinngemeinschaft, Güterstandsschaukel u.a.) behandeln.

Präsenz/Online am Samstag, 07.11.2026, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: RA Dr. Michael Schellenberger):

Handlungsbereich: "Pflichtteilsrecht", insbesondere

Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Inhalt und Umfang des Pflichtteilsanspruchs

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Pflichtteil und die Testamentsvollstreckung

Entziehung und Beschränkung des Pflichtteils

Verzicht auf das Pflichtteilsrecht

Verjährung

Stundung

Pflichtteilsanspruch im Prozess

Block 2 und 3 - Onlineseminar -
Do., 26.11.2026 - Sa., 28.11.2026
Beschreibung:

Präsenz/Online am Donnerstag, 26.11.2026, 08.30 Uhr - 12.45 Uhr (Dozenten: RA Dr. Dirk Schauer und RAin Anneli Munz):

Handlungsbereich: "Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Stiftungsrecht"

I.Grundlagen des Stiftungsrechts

1. Definition, Rechtsquellen, Wesensmerkmale der Stiftung

2. Stiftungsrechtsformen und Rechtsformalternativen

3. Errichtung und Satzungsgestaltun bei der rechtsfähigen Stiftung

4. Grundlagen Stiftungsaufsicht

5. Grundlagen des internationalen Stiftungsrechts

6. Grundlagen der Besteuerung der Stiftung

II. Stiftung und Erbrecht

1. Stiftung von Todes wegen

2. Stiftung und Pflichtteil

3. Stiftung und Testamentsvollstreckung

III. Stiftungsstrukturen in der Nachfolgeplanung

1. DIe Familienstifung

2. Die gemeinnützige Stiftung

3. Die unternehmensverbundene Stiftung

4. Die Doppelstiftung

5. Die Verbrauchsstiftung

6. Weitere Formen

IV. Aktuelle Themen

1. Reform des deutschen Stifungsrechts

2. Update Stiftungen und das elektronische Transparenzregister nach dem GwG

Präsenz/Online am Donnerstag, 26.11.2026, 13:45 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: RA Dr. Michael Schellenberger):

Handlungsbereich: "Vorweggenommene Erbfolge" und "Gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Erbrecht" - Teil 1

Kapitalgesellschaften

Personengesellschaften

Einsatz von Gesellschaften im Rahmen der Nachfolgeplanung

Präsenz/Online am Freitag, 27.11.2026 08:30 Uhr 12:45 Uhr (Dozent: RA Dr. Michael Schellenberger):

Handlungsbereich: "Vorweggenommene Erbfolge" und "Gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Erbrecht" - Teil 2

Präsenz/Online am Freitag, 27.11.2026, 13:45 - 18:00 Uhr (Dozent: RA Dr. Roman Rodloff):

Handlungsbereich: Teil II: "Famiien- und schuldrechtliche Bezüge zum Erbrecht - Teil II"

KLAUSUR in Präsenz am Samstag, 28.11.2026, 08:30 Uhr - 13:30 Uhr

Eigenstudium – ohne Präsenz – (Dozent: Prof. Dr. Anusch Tavakoli):

Handlungsbereich: "Materielles Erbrecht II – Vertrags- und Testamentsgestaltung"

Tag 1 Eigenstudium:

1 Die gewillkürte Erbfolge

1.1 Grundlagen

1.2 Die Verwandten als gesetzliche Erben

1.2.1 Abstammung von Mutter und Vater

1.2.2 Adoption

1.3 Grundprinzipien des gesetzlichen Erbrechts

1.3.1 Parentelsystem

1.3.2 Stammessystem

1.3.3 Repräsentationssystem und Eintrittsrecht

1.4 Erben erster Ordnung

1.5 Erben zweiter Ordnung

1.6 Erben dritter Ordnung

1.7 Vierte und entferntere Ordnung

1.8 Mehrfache Verwandtschaft.

1.9 Erbrecht des Ehegatten

1.9.1 Allgemeines

1.9.2 Die Ehe

1.9.3 Erbrecht eines Ehegatten neben der 1. Ordnung

1.9.4 Erbrecht eines Ehegatten neben der 2. Ordnung

1.9.5 Erbrecht eines Ehegatten neben der 3. Ordnung

Tag 2 Eigenstudium:

1.9.6 Einfluss des Güterstands auf das Ehegattenerbrecht

1.9.7 Die Zugewinngemeinschaft

1.9.8 Die Gütertrennung

1.9.9 Die Gütergemeinschaft

1.9.10 Der „Voraus“ des Ehegatten

1.9.11 Der „Dreißigste“ des Ehegatten

1.10 Das Erbrecht des Staates

1.11 Die Erbteilserhöhung gem. § 1935 BGB

2 Die Gewillkürte Erbfolge

2.1 Allgemeines

2.2 Testierfreiheit

2.3 Testierfähigkeit

2.3.1 Minderjährige

2.3.2 Einsichtsfähigkeit

2.3.3 Beurteilungszeitpunkt

2.3.4 Die Beweislast

2.4 Inhalte letztwilliger Verfügungen

2.4.1 Allgemeines

2.4.2 Bestimmung des Erben

2.4.3 Vor- und Nacherben

2.4.4 Die Enterbung

Tag 3 Eigenstudium:

2.4.5 Das Vermächtnis

2.4.6 Die Teilungsanordnung (und Abgrenzung zum Vorausvermächtnis)

2.4.7 Das Übernahmerecht

2.4.8 Die Auflage

2.4.9 Anordnung von Testamentsvollstreckung

2.5 Widerruf von Testamenten

2.5.1 Bedeutung in der Praxis

2.6 Varianten letztwilliger Verfügungen

2.6.1 Privatschriftliches Testament

2.6.2 Das öffentliche Testament

2.6.3 Außerordentliche Testamente

2.6.4 Erbvertrag

2.7 Das gemeinschaftliche Testament

2.7.1 Die Form

2.7.2 Wechselbezügliche Verfügungen

2.7.3 Einseitige Verfügungen

2.7.4 Widerruf zu Lebzeiten

2.7.5 Bindungswirkung nach Eintritt des ersten Erbfalls

2.7.6 Gestaltung der Bindungswirkung

2.7.7 Anfechtbarkeit

2.7.8 Verfügungen unter Lebenden

2.7.9 Berliner Testament mit Einheitslösung

2.7.10 Berliner Testament mit Trennungslösung

2.7.11 Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?

Sie erhalten bereits zu Beginn des Lehrgangs ein Skript mit ca. 150 Seiten, dessen Inhalt Sie sich im Eigenstudium anzueignen haben. Weiter erhalten Sie einen Fragenkatalog mit Lernerfolgskontrolle zur Verfügung gestellt, welcher um die Lösungen ergänzt wieder an den Veranstalter zurückzureichen sind. Der Fragenkatalog nebst Lösungen sollte bis Anfang Januar 2027 beim Veranstalter vorliegen.

Block 4 - Onlineseminar -
Do., 21.01.2027 - Sa., 23.01.2027
Beschreibung:

Präsenz/Online am Donnerstag, 21.1.2027, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: Prof. Dr. Anusch Tavakoli):

Handlungsbereich: "Vertiefung Eigenstudium Materielles Erbrecht II":

Vertrags- und Testamentsgestaltung

Praktische Übungen, Formulierungen

Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Präsenz/Online am Freitag, 22.01.2027, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (RA und StB Dr. Thomas Stein):

Handlungsbereich: "Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht Teil 1"

1. Überblick: Wo haben Erbrecht und Sozialrecht Schnittstellen?

2. SGB II, SGB IX, SGB XII und andere nachrangige Leistungsgesetze

2.1. Leistungsvoraussetzungen und Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung – der Einsatz von Einkommen und Vermögen

2.2. “Sozialhilfe”-Regress bei Erbfall und vorweggenommener Erbfolge

2.2.1. Rechtsträgerwechsel durch Überleitung und Anspruchsübergang

2.2.2. Ausschlagen – Verprassen – Schonvermögen schaffen

2.2.3. sozialrechtliche Erbenhaftung

3. Bedürftigentestament für behinderte und nicht behinderte Menschen

KLAUSUR in Präsenz am Samstag, 23.01.2027, 08:30 Uhr - 13:30 Uhr

Block 5 - Onlineseminar -
Do., 18.02.2027 - Sa., 20.02.2027
Beschreibung:

Präsenz/Online von Donnerstag, 18.02. –- Samstag, 20.02.2027, jeweils 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozenten: Prof. Dr. Ludwig Kroiß)

Handlungsbereiche:

I. Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverwaltung, insbesondere

1. Testamentsvollstreckung

Anordnung und Ernennung eines TV, Vollmachtserteilung

Beginn und Ende des Amtes

Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker

Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker und Erbe (Nachlassverzeichnis, Auskünfte, Auseinandersetzung des Nachlasses)

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Haftung des Testamentsvollstreckers

Testamentsvollstreckung im Nachlassverfahren (insb. Testamtentsvollstrecker-Zeugnis)

2. Nachlasspflegschaft

Grundlagen der Nachlasspflegschaft

Mittel der Nachlasssicherung

Aufgaben des Nachlasspflegers

Nachlassgerichtliche Genehmigungen

Vergütung des Nachlasspflegers

3. Nachlassverwaltung (Grundzüge)

4. Nachlassinsolvenzrecht (Grundzüge)

5. Erbengemeinschaft (insbes. Verwaltung, Haftung und Auseinandersetzung)

II. Nachlassverfahren, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

1. Nachlassverfahren

Grundzüge des FamFG-Verfahren

Amtliche Verwahrung

Eröffnung letztwilliger Verfügungen

Erbscheinsverfahren

Einziehung und Kraftloserklärung von Erbscheinen

Rechtsmittelverfahren

2. Erbprozess

Erbenfeststellungsklage

Herausgabeklage des Erben

Pflichtteilsklage

Erbunwürdigkeitsklage

Klage des Vertragserben

Auseinandersetzungsklage

III. Kosten- und Gebührenrecht im Nachlassverfahren

IV. Internationales Erbrecht

EuErbVO: Erbstatut, Errichtungsstatut und Formstatut. Vorfragen, ordre public, Pflichtteilsrecht

Verhältnis Güterrecht und Erbrecht

Internationale Zuständigkeit

Staatsvertragliche Regelungen

Europäisches Nachlasszeugnis

IntErbVG

Block 6 - Onlineseminar -
Do., 04.03.2027 - Sa., 06.03.2027
Beschreibung:

Präsenz/Online am Donnerstag, 04.03.2027, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (Dozent: RA und StB Dr. Thomas Stein):

Handlungsbereich: "Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht –Teil 2"

Kapitel 1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

A. Einleitung

B. Besteuerungstatbestände

I. Grundzüge

II. Persönliche Steuerpflicht

III. Sachliche Steuerpflicht

C. Steuerbefreiungen und -verschonungen

D. Überblick über die Besteuerung bei Einbeziehung von Stiftungen und Vermögensmassen

E. Steuerberechnung, Bewertung, Erhebung

F. Steuerschuldner und Anzeigeverpflichtung von Erwerben

Kapitel 2 Das Finanzverwaltungsverfahren – von der Erklärung bis zum Bescheid

1. Anzeige von Erbschaft und Schenkung

2. Aufforderung zur Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung

3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt und die Feststellung im Rahmen der Bedarfsbewertung

4. Der Steuerbescheid

5. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid

Präsenz/Online am Freitag, 05.03.2027, 08:30 Uhr - 18:00 Uhr (RA und FAin für Familien- und Sozialrecht Dr. Gudrun Doering-Striening):

Handlungsbereich: "Sozialrechtliche Bezüge zum Erbrecht"

Bewertung von Unternehmen und Grundbesitz:

1. Vorbemerkungen

2. Parameter für die ahl geeigneter Bewertungsmethode

3. Praktische Herausforderungen in Betriebsprüfungen und Themenfelder

4. Überblick Unternehmensbewertung

5. Überblick Bewertung von Grundstücken

Gestaltungsberatung steuerliche Nachfolgeplanung:

1. Gestaltungen im Testament

2. Ansätze in Schenkungsverträgen

3. Postmortale Gestaltungen aus steuerlicher Sicht

4. Erbschaftsteuer: Gestaltung

KLAUSUR nur in Präsenz am Samstag, 06.03.2026, 08.30 Uhr - 13.30 Uhr

Termin / Kursort

Online

Do., 05.11.2026 - Sa., 06.03.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 05.11.2026 - Sa., 06.03.2027 08:30 bis 13:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Preise
Seminargebühr
2.490,00 € Ust.-befreit

Gut zu wissen

Umfang (§ 4 FAO)
120 Zeitstunden Präsenz-/Online-Unterricht.
Leistungskontrollen (§ 4a FAO)
Drei schriftliche Klausuren à 5 Zeitstunden.
Zulassung & Fallnachweis (§ 3, § 5 FAO)
Dreijährige Zulassung und Fallnachweis führen Sie separat gegenüber Ihrer Kammer – nicht Teil des Lehrgangs.
Aktualität (§ 4 Abs. 2 FAO)
Lehrgangsende und Kammerantrag sollten zeitnah liegen.
Anbieter-Konditionen
Ratenzahlung, Storno, versäumte Module und Unterlagen regelt der Anbieter – siehe dessen Beschreibung/AGB.